Augenschein

Augenschein

Augenschein, allgemeinsprachlich die Besichtigung bzw. sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstandes oder Vorgangs, bezeichnet im Recht die „sinnliche Wahrnehmung beweiskräftiger Tatsachen“ durch den Richter. Der richterliche Augenschein ist ein Beweismittel (vgl. § 144, § 371 f. ZPO, § 86 StPO, § 96 Abs. 1 VwGO, § 81 Abs. 1 FGO, § 118 Abs. 1 SGG) im deutschen Gerichtsverfahren. Augenschein bedeutet dabei nicht nur betrachten, sondern jede unmittelbare sinnliche Wahrnehmung eines Gegenstands, sei es durch Sehen, Hören, Fühlen oder gar Schmecken und Riechen.

Der Augenschein unterfällt in Abgrenzung zum grundsätzlich unzulässigen Freibeweis dem sogenannten Strengbeweis gem. § 355 ZPO. Der Beweis durch Augenschein wird mittels unmittelbarer sinnlicher Wahrnehmung des Richters zu Beweiszwecken durch die Angabe der zu beweisenden Tatsache und durch die Bezeichnung des Gegenstandes des Augenscheins angetreten.

Die Beweisaufnahme erfolgt durch das Gericht oder einen beauftragten oder ersuchten Richter. Dabei kann angeordnet werden, dass ein Sachverständiger hinzuzuziehen ist.

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  • Augenschein — (Augenscheinseinnahme, Okularinspektion), in der Rechtssprache die von einer Behörde in amtlicher Eigenschaft vorgenommene Besichtigung eines Gegenstandes, namentlich die richterliche Augenscheinseinnahme. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Augenschein — Au|gen|schein [ au̮gn̩ʃai̮n], der; [e]s: unmittelbare Wahrnehmung durch das Auge: wie der Augenschein zeigt; ☆ jmdn., etwas in Augenschein nehmen: genau und kritisch betrachten: der Vermieter nahm die Wohnung in Augenschein. * * * Au|gen|schein… …   Universal-Lexikon

  • Augenschein — der Augenschein (Aufbaustufe) geh.: das Anschauen, der äußerer Schein von etw. Synonyme: Anblick, Wahrnehmung, Bild, Erscheinungsbild Beispiel: Dem Augenschein nach war die Sache erledigt. Kollokation: jmdn., etw. nach Augenschein beurteilen …   Extremes Deutsch

  • Augenschein — 1. Agenschîn is aller Welt Tügnisse. – Schambach, 266. 2. Augenschein ist aller Welt Zeugniss. – Simrock, 648; Hillebrand, 230. Als Rechtssatz deutet es die Regel an, dass die Aussage der Zeugen sich auf deren eigene sinnliche Wahrnehmung stützen …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Augenschein — Au·gen·schein der; nur Sg, geschr; ein erster, meist oberflächlicher Eindruck: Man soll nicht nach dem Augenschein urteilen || ID jemanden / etwas in Augenschein nehmen geschr; jemanden / etwas ganz exakt und kritisch betrachten …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Augenschein — 1. Anblick, Anschauung, Ansicht, Bild, Erscheinungsbild, Wahrnehmung. 2. Anschein, Aussehen, Bild, Eindruck, Erscheinungsbild, Schein. * * * Augenschein,der:inA.nehmen:⇨ansehen(I,3) AugenscheinWahrnehmung,Anschauung,Ansicht,Erfahrung,Anblick …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Augenschein, der — Der Augenschein, des es, plur. car. das Anschauen, die unmittelbare Besichtigung einer Sache. Etwas in Augenschein nehmen, und, wenn von hohen Personen die Rede ist, nach der übertriebenen Höflichkeit der Hofsprache, etwas in hohen oder höchsten… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Augenschein — ⇡ Beweismittel …   Lexikon der Economics

  • Augenschein — Au|gen|schein, der; [e]s …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jemanden \(oder: etwas\) in Augenschein nehmen —   Wer eine Person oder Sache genau und kritisch betrachtet, nimmt sie in Augenschein: Nachdem er alles in Augenschein genommen hatte, mietete er die Wohnung. Der Internatsleiter nahm die Ankömmlinge schweigend in Augenschein …   Universal-Lexikon

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