- Lokrangierführer
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Der Lokrangierführer (Abk.: Lrf) ist ein Triebfahrzeugführer bzw. Eisenbahnfahrzeugführer, häufig mit einer Zusatzbefähigung zum Bedienen von Lokomotiven mit Funkfernsteuerung. Er kann somit die Lokomotive auch außerhalb des Führerstandes bedienen und ist somit in der Lage Rangierarbeiten allein ohne Rangierbegleiter auszuführen. Beim Rangieren mit Funkfernsteuerung sind besondere Sicherheitsvorschriften zu beachten.
Ein Lokrangierführer verfügt in der Regel über einen Eisenbahnfahrzeugführerschein der Klasse 3 und hat somit eine mit dem Streckenlokführer vergleichbare Ausbildung durchlaufen. Während der Tätigkeitsschwerpunkt des Streckenlokführers allerdings in der reinen Zugförderung liegt, hat der Lokrangierführer weitere betriebliche und kundendienstliche Aufgaben. Dazu können gehören unter anderem Zugprüfungen, Erstellen von Wagenlisten und Bremszetteln, das Nachhalten der Wagenlaufwege in EDV-Systemen, die Bedienung von Gleisanschlüssen sowie der Kontakt mit dem dortigen Endkunden. Diese Tätigkeitsvielfallt ist allerdings nicht Grundsätzlich. Die Arbeit des Lokrangierführers umfasst damit Tätigkeiten verschiedener Bahnberufe, darunter Triebfahrzeugführer, Rangierbegleiter und Zugvorbereiter. Trotz dieses gegenüber dem Triebfahrzeugführer erweiterten Aufgabenspektrums wird die Lrf-Tätigkeit in der Regel geringer als die Tätigkeit eines Streckenlokführers vergütet, zumal ein Lokrangierführer in den gegenwärtig in Deutschland geltenden Tarifvertragswerken nicht als Lokführer gilt. Für bei Güterbahnen ausgebildete Berufseinsteiger nach abgeschlossener Ausbildung als "Eisenbahner im Betriebsdienst - Fachrichtung Lokführer und Transport" ist der Lrf meist eine Zwischenstation auf dem Weg zum Streckenlokführer.
In kleineren Bahnhöfen oder Betriebswerken werden auch Wagenmeister als Lokrangierführer ausgebildet, um Rangierarbeiten neben der Tätigkeit im Wagenuntersuchungsdienst auszuführen (z.B. die Bereitstellung von Zügen oder das Ausrangieren ausgesetzter Wagen). Auch Werkstattmitarbeiter in einem Betriebswerk können eine Ausbildung als Lokrangierführer haben, um Rangierarbeiten in den Werksgleisen ausführen zu können. Da nur Rangierfahrten durchgeführt werden müssen, ist der Eisenbahnfahrzeugführerschein der Klasse 1 in solchen Einsatzbereichen ausreichend. Viele Lokrangierführer sind häufig ausschliesslich innerhalb des Bahnhofes tätig, hier gibt es je nach Unternehmen und Einsatzort grosse Unterschiede.
Kategorien:- Bahnbetrieb
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