- Bahnbetrieb
-
Der Begriff Bahnbetrieb, früher Betriebsdienst oder Eisenbahnbetriebsdienst, umfasst alle Tätigkeiten, die mit der Durchführung des Fahrbetriebes bei einer Eisenbahn zusammenhängen. Es geht dabei im weitesten Sinne um alles, was mit dem „rollenden Rad“ zusammenhängt.
Seit der Zusammenfassung und Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Deutschen Bahn AG wird der Wortteil „-dienst“ vermieden, weil er an eine Behörde erinnert. Aus dem Terminus „Betriebsdienst“ wurde daher „Bahnbetrieb“.
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeiten (Auswahl)
- Bahnbetrieb auf den Betriebsstellen, früher als „Fahrdienst auf den Betriebsstellen“ definiert; dazu gehört das Durchführen der Zugfahrten, das Rangieren, das Bedienen der Stellwerke, das Einstellen und Sichern der Fahrwege und Fahrstraßen
- Begleiten von Zügen, früher Zugfahrdienst genannt, dazu gehören die Aufgaben der Triebfahrzeugführer und Triebfahrzeugbegleiter, Zugführer und Zugschaffner und
- Rangieren, insbesondere die Arbeiten, die beim „Bilden“ (Zusammenstellen) und Auflösen der Züge, beim Bereitstellen von Güterwagen zum Be- und Entladen und beim Zuführen und Abholen von Reisezug- und Güterwagen zu und von den Werkstätten und Abstellanlagen anfallen.
Personal
Es kann jeweils Aufgaben übertragen an andere, geeignete Mitarbeiter (z. B. Schrankenwärter, Zugmelder, Zugvorbereiter, Rangierbegleiter, Rangierer, Zugschaffner, örtliche Aufsicht).
Früher fiel dieses und weiteres, so genanntes dispositives Personal unter den Begriff Betriebseisenbahner.
Regelbetrieb
Eisenbahnfahrzeuge sind auf den Schienen spurgeführt. Sie können den eingestellten Fahrweg nicht verlassen oder gar unvermittelt ausweichen, wie etwa Straßenfahrzeuge. Daher regeln eine Vielzahl von Vorschriften (insbesondere Fahrdienst- und Signalvorschriften), wann und unter welchen Bedingungen Züge oder Rangierabteilungen fahren dürfen, ohne dass es zu Zusammenstößen, Auffahrten oder sonstigen gefährlichen Ereignissen (früher: Bahnbetriebsunfall) kommen kann. Der Triebfahrzeugführer erhält hierfür genau definierte Aufträge und Informationen über Signale. Umfangreiche Leit- und Sicherungstechnik in den Stellwerken und Außenanlagen schließt Signale gegeneinander aus, die zu einer gefährlichen Bewegung führen würden. Korrespondierende Technik auf den Triebfahrzeugen kann Fahrten gegen Signale durch Zwangsbremsung stoppen, sofern Fahrzeuge und Strecken damit (z. B. mit Zugbeeinflussungstechnik) ausgerüstet sind. Vom Regelbetrieb spricht man, wenn alle technischen Einrichtungen der Eisenbahninfrastruktur und der Schienenfahrzeuge funktionieren und die Schienenfahrzeuge der Regel nach bewegt werden. Muss vom Regelbetrieb abgewichen werden, spricht man von einer Betriebsstörung. Dies ist der Fall, wenn:
- technische Einrichtungen gestört sind (deren Funktionen müssen durch andere Maßnahmen ersetzt werden, um die gleiche Sicherheit für weitere Fahrten zu gewährleisten),
- Zug- oder Rangierfahrten nicht ordnungsgemäß beendet wurden,
- ein Gefährliches Ereignis eingetreten ist oder
- sonstige Unregelmäßigkeiten auf den Fahrwegen oder an Fahrzeugen bemerkt wurden.
Auch für diese Abweichungen vom Regelbetrieb gibt es genau definierte Handlungsabläufe, an die alle beteiligten Betriebseisenbahner (siehe oben) gebunden sind. Über Streckenfernsprecher oder Zugfunk werden dann mündliche oder schriftliche Informationen, Aufträge oder Befehle übermittelt.
Weitere Betriebsteile
- Zugförderung; hierzu gehören das Bereitstellen der Triebfahrzeuge, des Triebfahrzeugpersonals mit den technischen Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten an den Triebfahrzeugen sowie das Befördern der Züge
- Sicherungstechnik, dies meint hier die Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Sicherungsanlagen
- Instandhaltung und Störungsbeseitigung an Fahrleitungsanlagen
- Wagenuntersuchung und -Instandhaltung, auch technischer Wagendienst
Siehe auch
Wikimedia Foundation.