- Lotsenbrüderschaft
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Lotsenbrüderschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie werden gebildet von den für das jeweilige Seelotsrevier bestallten freiberuflichen Lotsen. Ihre Rechtsgrundlage ist das Gesetz über das Seelotswesen (Seelotsgesetz).[1] Sie erhebt Lotsabgaben und -gelder nach der Lotstarifverordnung.[2] Die Lotsenbrüderschaften wiederum bilden die Bundeslotsenkammer.
Der gesetzliche Vertreter einer Lotsenbrüderschaft ist der Ältermann. Er wird aus den Reihen der Seelotsen für fünf Jahre in diese Funktion gewählt.
Die Lotsenbrüderschaften haben die ihnen durch Gesetze und Verordnungen übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Sie haben im Rahmen ihrer Selbstverwaltung die Belange des jeweiligen Seelotsreviers zu wahren und zu fördern. Besonders obliegt ihnen
- die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen
- die Ausbildung und Fortbildung der Seelotsen zu fördern
- die Dienstfolge zu regeln
- bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern zu vermitteln
- Maßnahmen zu treffen, die eine ausreichende Versorgung der Seelotsen und ihrer Hinterbliebenen für den Fall des Alters, der Berufsunfähigkeit und Todes gewährleisten
- die Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf dem Gebiet des Seelotswesens zu beraten und zu unterstützen
- die Lotsgelder für Rechnung der Seelotsen einzunehmen
Inhaltsverzeichnis
Deutsche Lostenbrüderschaften
Das deutsche Lotswesen unterteilt sich in 9 Brüderschaften auf:[3]
Seelotsen
- Lotsenbrüderschaft Emden
- Lotsenbrüderschaft Weser II / Jade
- Lotsenbrüderschaft Weser I
- Lotsenbrüderschaft Elbe
- Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal I
- Lotsenbrüderschaft Nord-Ostsee-Kanal II, Kiel, Lübeck, Flensburg
- Lotsenbrüderschaft Wismar, Rostock, Stralsund
Hafenlotsen
- Hafenlotsengesellschaft Bremerhaven
- Hafenlotsenbrüderschaft Hamburg
Quellen
- ↑ Gesetz über das Seelotswesen
- ↑ Lotstarifverordnung - LTV
- ↑ www.bshl.de Bundesverband der See- und Hafenlotsen: Die Reviere der See- und Hafenlotsen. Aufgerufen am 23. September 2011.
Kategorien:- Organisation (Schifffahrt)
- Seerecht (Deutschland)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
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