- Luftherrschaft
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Als Luftüberlegenheit wird der Grad an militärischer Kontrolle über den Luftraum über einem definierten Gebiet (ggf. auch innerhalb eines bestimmten Zeitraums) bezeichnet, der eigene Operationen ohne wesentliche Einwirkungsmöglichkeit eines Gegners ermöglicht.
Vollständige Kontrolle über einen Luftraum wird als Luftherrschaft oder totale Luftüberlegenheit bezeichnet.
Kann Luftüberlegenheit nicht errungen werden, während zugleich einem Gegner die Erreichung dieses Zieles verwehrt bleibt, wird dieser Zustand als günstige Luftlage bezeichnet.
Traditionell wird versucht, Luftüberlegenheit durch das Zerstören gegnerischer Luftfahrzeuge, Flugplätze, Luftabwehrstellungen, Führungseinrichtungen sowie der zugehörigen Kommunikationseinrichtungen zu erlangen. Erringen und Erhalten der Luftüberlegenheit ist seit dem Zweiten Weltkrieg eine wesentliche Aufgabe für Luftstreitkräfte zu Beginn eines bewaffneten Konflikts.
Ende des Zweiten Weltkriegs hatten die Alliierten die Luftüberlegenheit über Deutschland. Diese Überlegenheit ermöglichte es ihren Bombern, deutsche Städte anzugreifen und die Verkehrsinfrastruktur und die Treibstoffversorgung stark zu beeinträchtigen, ohne selbst hohe Verluste zu erleiden.
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