- Luftqualitätsrichtlinie
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Die Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, umgangssprachlich auch Luftqualitätsrichtlinie genannt, ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und enthält neben statischen Grenzwerten auch Instruktionen zu einem differenzierteren Vorgehen. Es wurden für Luftschadstoffe Grenzwerte festgelegt, die seit Januar 2005 bzw. Januar 2010 in Deutschland verbindlich sind. Bei den Grenzwerten wurde erstmals zwischen verschiedenen Schutzgütern unterschieden.
Sie löst die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 nicht ab, sondern ergänzt diese Rahmenrichtlinie als Tochterrichtlinie.
Während im bisherigen Immissionsschutzrecht nur Wirkungen am Menschen (Humantoxikologie) berücksichtigt wurden, wurden charakteristische Werte zum Schutz des Ökosystems (Ökotoxikologie) hinzugefügt.
Für den Übergangszeitraum bis 2005 wurden für die neuen EU-Grenzwerte Toleranzbereiche festgelegt, die sich jedes Jahr verringern und das Einhalten der Grenzwerte zu den verbindlichen Zeitpunkten sicherstellen sollen (2005 bis 2010). Bei Überschreitungen der Toleranzbereiche im Übergangszeitraum, wurde die Aufstellung von Luftreinhaltepläne der einzelnen Bundesländer zur Schadstoffminderung verpflichtend. Die derzeitige Nachweisgrenze endet nach unten bei Feinstäuben bis PM10.
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