- Luxussteuer
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Die Luxussteuer ist eine Steuer, die vom Staat auf Güter und Dienstleistungen, die als Luxus gelten, erhoben wird. Damit wird beabsichtigt die Wohlhabenden stärker zu besteuern, da diese eher Luxusgüter wie z. B. Schmuck, teure Automobile oder Yachten erwerben. In vielen Ländern werden z. B. Autos, Schmuck oder Pelze mit einer Luxussteuer belegt. In der deutschen Geschichte existierten z. B. die Karossensteuer, in Preußen die Dienstbotensteuer. Ebenso wurde die heute noch existente Hundesteuer in Preußen um das Jahr 1810 als Luxussteuer erstmals initiiert. Die Luxussteuer wurde 1998 in Österreich abgesetzt. Auch in den USA wurde die Luxussteuer 1993 nur wenige Jahre nach Einführung wieder abgeschafft.
Grundsätzlich scheint dieses Vorgehen logisch zu sein, da nur die Reichen sich solche Luxusgüter leisten können. Die Steuerinzidenz gewisser Luxussteuern zeigt aber, dass letztlich nicht die Nachfrager der Luxusgüter, sondern die Anbieter der Luxusgüter den größten Teil der Steuerlast tragen müssen.
Literatur
- Nicholas Gregory Mankiw: Grundzüge der Volkswirtschaftslehre (3. Auflage). Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart 2004, ISBN 379102163X
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