- Lästigkeitsprämie
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Als Lästigkeitsprämie wird eine Zahlung bezeichnet, die geleistet wird, um eine bloß formale, aber ein anderes Rechtsgeschäft verhindernde Rechtsposition abzugelten.
Häufigstes Beispiel ist die Zahlung an einen nachrangig gesicherten Grundpfandgläubiger. Aufgrund der Nachrangigkeit haben diese Gläubiger häufig keine realistische Aussicht, Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des betroffenen Grundstücks zu erzielen. Durch ihre formale Position sind sie jedoch in der Lage, einen freihändigen Verkauf der Immobilie, also ohne kostenintensives Zwangsversteigerungsverfahren, zu verhindern. Der vorrangig gesicherte Gläubiger kann in solchen Fällen den nachrangig Gesicherten eine Lästigkeitsprämie anbieten, damit diese den freihändigen Verkauf ermöglichen.
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