- Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz
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Löschgruppenfahrzeug (kurz: LF) ist die Bezeichnung für einen Typ von deutschen Feuerwehrfahrzeugen unterschiedlicher Größenordnung. Namensgebendes Merkmal dieser Fahrzeuge ist eine Besatzung von neun Personen (ein Gruppenführer, acht Mannschaftsmitglieder = Löschgruppe), womit diese Fahrzeuge auch zur Stütze jeglicher Einsatztätigkeit der Feuerwehr werden. Die Beladung dieser Löschfahrzeuge ist schwerpunktmäßig auf Brandbekämpfung und Technische Unfallhilfe einfachen Umfangs ausgelegt und umfasst unter anderem mindestens eine Feuerlöschkreiselpumpe, die vom Fahrzeugmotor angetrieben wird. Bei Einsätzen, die kompliziertere Technik erfordern, wird diese mittels Spezialfahrzeugen zur Einsatzstelle gebracht.
Inhaltsverzeichnis
Aufgabenbereiche
Löschgruppenfahrzeuge gehören zu den vielfältigsten Fahrzeugen des deutschen Feuerwehrwesens. Ursprünglich wurden sie allein zur Brandbekämpfung konstruiert, moderne Varianten können jedoch nahezu das gesamte Spektrum anfallender Arbeiten abdecken. Neben der Übernahme der Einsatztätigkeit selbst transportiert das Löschgruppenfahrzeug auch das nötige Personal zur Einsatzstelle, welches typischerweise aus einer Feuerwehrgruppe (d.h. 9 Personen, entsprechend 3 Trupps mit je Truppführer und Truppmann, sowie Maschinist, Melder und Gruppenführer) besteht. Mindestbedienmannschaft für ein Löschgruppenfahrzeug sind jedoch 6 Personen.
Typen
Derzeit genormte Löschgruppenfahrzeuge
Zur Zeit werden drei Varianten von Löschgruppenfahrzeugen serienmäßig hergestellt. Die ersten beiden genannten Fahrzeuge sind genormt, die Norm zum dritten Fahrzeug befindet sich zur Zeit in Entwicklung.
Löschgruppenfahrzeug 10/6
Das Löschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: LF 10/6) ist das kleinste genormte Löschgruppenfahrzeug im deutschen Feuerwehrwesen - DIN 14530 Teil 5. Es verfügt über einen Wassertank von 600 - 1.000 Litern Inhalt und führt 120 Liter Schaummittel mit. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute mindestens 1000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zusätzlich kann es mit einer Tragkraftspritze ausgestattet werden, die ihrerseits ebenfalls 1000 Liter Wasser bei 10 bar Ausgangsdruck fördern kann. Das Fahrzeug ist mit der üblichen Beladung zur Brandbekämpfung und Menschenrettung ausgestattet, zu der auch eine vierteilige Steckleiter gehört. Darüber hinaus kann jedoch auch eine Sonderbeladung zur besseren Ausleuchtung von Einsatzstellen und zur Bearbeitung weiterer Aufgaben mitgeführt werden. Das LF 10/6 ist insbesondere bei kleineren Freiwilligen Feuerwehren beliebt, die dieses kleine Löschfahrzeug insbesondere für einen Erstangriff nutzen, bis die nächste Stützpunktfeuerwehr bzw. die zuständige Berufsfeuerwehr schwerere Einsatzfahrzeuge heranführt. Es kann sowohl mit Straßenantrieb und einer zgG. von 8,0 Tonnen (in Folge moderner Technik kann die 7,5 Tonnen-Grenze schon lange nicht mehr gehalten werden) oder mit Allradantrieb und einer zgG. von 11,0 t ausgeliefert werden. Mit dem LF 10/6 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 10/6 (kurz: HLF 10/6), das zusätzlich über eine Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe verfügt, eng verwandt.
Löschgruppenfahrzeug 20/16
Das Löschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: LF 20/16) ist in der DIN 14530 Teil 11 genormt. Es verfügt über einen 1.600 bis 2.400 Liter fassenden Löschwassertank, 120 Liter Schaummittelvorrat und 12 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe kann pro Minute 2.000 Liter Wasser bei einem Ausgangsdruck von 10 bar fördern. Zudem ist es möglich das Fahrzeug zusätzlich mit einer Tragkraftspritze auszustatten, die bis zu 800 Liter pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck fördern kann. Zu seiner umfangreichen Beladung zur Brandbekämpfung gehören auch eine vierteilige Steckleiter, eine dreiteilige Schiebleiter, eine Haken- und eine Klappleiter. Hinzu kommen noch eine Motorsäge sowie ein Belüftungsgerät, aber auch Schaum-Wasser-Werfer, Seilwinden oder Absturzsicherungsausrüstung kann auf diesem Fahrzeug verlastet sein. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb und hat eine zulässige Gesamtmasse von 14,5 Tonnen. Es wird vor allem von mittleren und größeren Feuerwehren eingesetzt und dient hier sowohl zur Bewältigung kleinerer Aufgaben als selbstständige Einheit oder zur Bewältigung größerer Aufgaben als taktische Stütze eines Zugs. Mit dem LF 20/16 ist das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (kurz: HLF 20/16), das über eine zusätzliche Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe verfügt, eng verwandt.
Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz
Das Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz (LF-KatS) ist das Löschgruppenfahrzeug des Bundes für den Katastrophenschutz. Es verfügt über eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 2.000 l/min bei 10 bar Ausgangsdruck und eine Tragkraftspritze mit identischen Leistungsmerkmalen. Sein Löschwassertank fasst 1.000 Liter. Seine Beladung entspricht ansonsten der des Löschgruppenfahrzeug 10/6 und umfasst im Wesentlichen 600 m B-Schläuche und 180 m C-Schläuche, einen 5.000 Liter fassenden Faltbehälter für Löschwasser, einen 5 kVA-Stromerzeuger, eine umfangreiche Beleuchtungsausstattung, eine Tauchpumpe, Motorsäge sowie eine speziell auf den Katastrophenschutz ausgerichtete Zusatzbeladung. Das Fahrzeug verfügt über einen Allradantrieb und wiegt 11 Tonnen. Es soll speziell bei Großschadenslagen und zur Wasserförderung über lange Wegstrecken eingesetzt werden. Auf eine für Feuerwehrfahrzeuge übliche Benennung als LF 20/10-TS wurde verzichtet um zu den bestehenden Normen keinen Zwischenschritt hinzuzufügen.[1]
Weit verbreitete Varianten
Da die Feuerwehrfahrzeuge erst vor kurzem neu genormt wurden, sind insbesondere die Fahrzeuge nach alter Norm noch weit verbreitet. Dies betrifft im Wesentlichen die folgenden sechs Typen:
Löschgruppenfahrzeug 8
Das Löschgruppenfahrzeug 8 (kurz: LF 8) ist das kleinste jemals genormte Löschgruppenfahrzeug der deutschen Feuerwehren. Es wurde nach DIN 14530 Teil 7 genormt, welche 1991 außer Kraft trat. Seitdem ist das LF 8 kein genormtes Fahrzeug mehr, dennoch dürfen die alten LF 8 weiterhin genutzt werden. Es verfügte über keinen Löschwassertank und hatte eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 800 Litern pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck und eine Tragkraftspritze mit denselben Leistungsdaten. Seine Beladung war in der Regel allein auf die Brandbekämpfung ausgerichtet und umfasste auch eine vierteilige Steckleiter. In der Grundausführung verfügte das Fahrzeug über einen Straßenantrieb und hatte eine zgG. von 6 Tonnen oder über einen Allradantrieb und eine zgG. von 7,5 Tonnen. Um auch bei Verkehrsunfällen eingesetzt werden zu können, konnte es in der Allradversion auch mit einer Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung ausgeliefert werden und hatte dann eine zgG. von 9 Tonnen.
Löschgruppenfahrzeug 8/6
Das Löschgruppenfahrzeug 8/6 (kurz: LF 8/6) ist das bei kleinen Feuerwehren am weitesten verbreitete Einsatzfahrzeug überhaupt und wird durch das LF 10/6 ersetzt. Es verfügt über einen eigenen Löschwasservorrat von 600 Litern, eine Schnellangriffseinrichtung sowie einen Schaummittelvorrat von 60 Litern und eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 800 Litern pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck. Seine Ausrüstung ist auf die Bekämpfung von Bränden ausgelegt und umfasst eine vierteilige Steckleiter. Das Fahrzeug kann jedoch wahlweise mit einer erweiterten Beladung zur Brandbekämpfung, die dann auch eine Tragkraftspritze und eine zweiteilige Schiebleiter umfasst oder mit einer Zusatzbeladung zur Technischen Unfallhilfe bestückt werden. Das Fahrzeug wurde sowohl mit Straßenantrieb (7,5 Tonnen) als auch mit Allradantrieb (9,5 Tonnen) ausgeliefert.
Löschgruppenfahrzeug 16
Das Löschgruppenfahrzeug 16 (kurz: LF 16) war ein weit verbreitetes Standard-Löschfahrzeug der deutschen Feuerwehren und wurde durch das LF 16/12 beerbt. Bis 1991 war es in der DIN 14530 Teil 9 genormt. Das LF 16 besaß einen 800 bis 1.600 Liter fassenden Löschwassertank, einen Schaummittelvorrat von 120 Litern und eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 1.600 Litern pro Minute bei einem Ausgangsdruck von 8 bar. Zusätzliche konnte das Fahrzeug auch mit einer Tragkraftspritze beladen sein. Seine Beladung war primär auf Brandbekämpfung ausgerichtet und umfasste unter anderem auch eine vierteilige Steckleiter, eine dreiteilige Schiebleiter und eine Klappleiter. Hinzu kam eine Zusatzbeladung für technische Hilfeleistung kleineren Umfangs, zu der unter anderem zwei Büffelwinden gehörten. Darüber hinaus war auch eine umfangreiche Zusatzbeladung für dieses Fahrzeug verfügbar, die von Motorsäge und Trennschleifer über Beleuchtungsgerät und Tauchpumpe bis hin zu einer Beladung für technische Unfallhilfe reichte. Auch eine Seilwinde mit einer Zugkraft von bis zu 50 kN konnte geliefert werden. Das Fahrzeug konnte mit Straßen- oder Allradantrieb ausgeführt werden und hatte jeweils eine zulässige Gesamtmasse von 12 Tonnen.
Löschgruppenfahrzeug 16/12
Das Löschgruppenfahrzeug 16/12 ist ein insbesondere bei Berufs- und größeren Freiwilligen Feuerwehren weit verbreitetes Löschgruppenfahrzeug, das bis 2005 in der DIN 14530 Teil 11 genormt war. Sein Nachfolgermodell ist das HLF 20/16. Es verfügte über einen Löschwasservorrat von 1.200 oder optional 1.600 Litern, einen Schaummittelvorrat von 120 Litern, eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 1.600 Litern pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck und eine Schnellangriffseinrichtung; zusätzlich konnte es auch mit einer Tragkraftspritze ausgerüstet werden. Seine Beladung war auch für die überörtliche Unterstützung kleinerer Feuerwehren bei der Brandbekämpfung ausgelegt. Vielerorts, insbesondere bei den Berufsfeuerwehren, wurden für dieses Fahrzeug jedoch eigene Beladungskonzepte entwickelt, die es teilweise zu einem multifunktionalen Allroundgerät machten (u.a. Wasserwerfer, Seilwinde, Gefahrgutausrüstung, Druckzumischanlage, Hochdruckpumpe), das jedes andere Feuerwehrfahrzeug ersetzen kann. Anders als sein Vorgängermodell verfügt das LF 16/12 standardmäßig auch über eine umfangreiche Ausrüstung zur technischen Unfallhilfe. Das LF 16/12 konnte mit Straßen- und Allradantrieb vertrieben werden und hatte, abhängig vom Fassungsvermögen seines Löschwassertanks, eine zulässige Gesamtmasse von 12 oder 13,5 Tonnen.
Löschgruppenfahrzeug 24
Das Löschgruppenfahrzeug 24 (kurz: LF 24) war das schwerste bisher genormte (nur Vornorm) Löschgruppenfahrzeug und speziell auf die Bedürfnisse von Berufsfeuerwehren ausgerichtet. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden Neubeschaffungen dieses Fahrzeugtyps nach wie vor bezuschusst. Es verfügt über eine Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 2.400 Litern pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck, einen Löschwasservorrat von mindestens 1.600 Litern, einen festeingebauten Schaummitteltank mit 200 Litern Inhalt und eine Schnellangriffsvorrichtung. Seine Beladung ist für Brandbekämpfungs- und technische Hilfeleistungseinsätze bis zu mittlerem Umfang ausgelegt und umfasst unter anderem einen fest eingebauten Stromerzeuger, und einen hydraulischen Rettungssatz. Am Heck des Fahrzeugs sind ein oder zwei fahrbare Schlauchhaspeln aufgeprotzt. Das Fahrzeug ist mit Straßen- oder Allradantrieb versehen und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.
Löschgruppenfahrzeug 16-TS
Das Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze (kurz: LF 16-TS) war vor allem in den 1970er ein weit verbreitetes Löschfahrzeug. Nahezu alle Fahrzeuge wurden vom Bund für den erweiterten Katastrophenschutz beschafft. Ende der 1990er Jahre wurde erwogen, die Norm im Rahmen der Typenreduzierung zurück zu ziehen. Man entschloss sich aber das Fahrzeug als Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz aufrecht zu erhalten. Es wurde durch das LF-KatS ersetzt.
Das LF 16-TS verfügt über keinen eigenen Löschwasservorrat, jedoch 120 Liter Schaummittel und 9 kg Löschpulver. Seine Feuerlöschkreiselpumpe fördert mindestens 1.600 Liter pro Minute bei 8 bar Ausgangsdruck und seine Tragkraftspritze 800 Liter bei 8 bar. Vielerorts wurde das Fahrzeug jedoch mit einer leistungsstärkeren Feuerlöschkreiselpumpe, die 2.400 Liter pro Minute bei 8 bar und 3 Meter geodätischer Saughöhe fördert, und Tragkraftspritze, die 1.600 Liter pro Minute bei 8 bar und 3 Meter geodätischer Saughöhe fördert, ausgerüstet. Ferner verfügt es über 600 m B-Schlauch. Seine Ausrüstung war primär für die Brandbekämpfung und Löschwasserförderung ausgelegt - in Hamburg wurden die LF 16-TS zusätzliche für technische Unfallhilfe ausgerüstet und tragen dann die Bezeichnung LF 16-TH. Das LF 16-TS verfügte über einen Allradantrieb und hatte eine zulässige Gesamtmasse von 9 Tonnen.
Geschichte
Nationalsozialismus
Die Entwicklung der Löschgruppenfahrzeuge begann am 16. Februar 1940 mit dem Erlassen der Bauvorschriften für das Leichte Löschgruppenfahrzeug (LLG), das Schwere Löschgruppenfahrzeug (SLG) und das Große Löschgruppenfahrzeug (GLG)
Siehe auch
Literatur
- Hamilton: Handbuch für den Feuerwehrmann. Boorberg-Verlag, ISBN 3-415-01705-2
- Cimolino, Zawadke: Einsatzfahrzeuge für Feuerwehr und Rettungsdienst (Typen). Ecomed Sicherheit, ISBN 3-609-68667-7
Einzelnachweise
- ↑ BBK Bund: Die neuen Brandschutz-Fahrzeuge des bundeseigenen Katastrophenschutzes. URL: http://www.bbk.bund.de/nn_402322/DE/00__Home/TopThema/TT__2008/Brandschutz-Fahrzeuge.html (Stand: 11. Januar 2008)
Weblinks
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