- Magnatentafel
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Das Magnatenhaus (Főrendiház) oder auch Magnatentafel genannt, war von 1861 bis 1918 die erste Kammer des Parlaments im ungarischen Teil von Österreich-Ungarn, vergleichbar mit dem House of Lords oder dem preußischen Herrenhaus. Die zweite Kammer bildete das gewählte Abgeordnetenhaus (Képviselőház)
Entwicklung und Struktur
Mitglieder und Namensgeber waren die ungarischen Magnaten. Die Kammer bestand zunächst aus fast 900 erblichen Magnaten, die zum Teil sehr verarmt waren. 1886 wurde ein Gesetz erlassen, das die alte „Magnatentafel“ beseitigte und deren Anzahl auf 50 reduzierte. Fortan wählten die Magnaten 50 unter ihnen aus, die sie im Magnatenhaus vertreten sollten. Diese Mitglieder mussten nachweisen, dass sie mindestens 3000 Gulden im Jahr Grundsteuer zahlten.
Zusammensetzung
Die 453 Mitglieder des Hauses der Magnaten setzte sich aus folgenden Gruppen zusammen (1904):
- Prinzen des königlichen Hauses (16)
- Hochadel, die mindestens 3000 Gulden im Jahr Grundsteuer zahlten (237)
- hohe Repräsentanten der römisch-katholischen und orthodoxen Kirchen (42)
- Erbadel (13)
- 50 von der Krone bestimmte adelige und weitere adelige Abgeordnete, die das Haus selber bestimmte (73)
- ex officio hohe Würdenträger und Richter (19)
- drei Delegierte von Kroatien und Slavonien.
Die Mitglieder wurden für 5 Jahre gewählt. Die Amtssprache war Magyar. Das Haus hatte die Macht jegliche Gesetze zu erlassen, die das Gebiet von Ungarn betreffen.
Das Ende des Hauses
Während der Károlyi-Regierung funktionierte das Parlament nicht, stattdessen versah der Nationalrat, während der Räterepublik im Jahre 1919 die Landesversammlung der Räte, dann von 1920 bis 1927 die Nationalversammlung die Aufgaben eines gesetzgebenden Körpers.
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