- Makeltheorie
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Die so genannte Makeltheorie befasst sich im Strafrecht mit der Frage, ob bei der Anwendung des § 263 StGB (Betrug) ein Vermögensschaden anzunehmen ist, wenn der Täter seinem Opfer einen Gegenstand, der ihm nicht gehört, verkauft und ihn über seine Eigentümerstellung täuscht, so dass dieser nach den Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) Eigentum erwirbt.
Das Reichsgericht hat in einer Entscheidung (RGSt 73, 61 ff) die Auffassung vertreten, ein Vermögensschaden liege vor, da dem vom Nichtberechtigten erworbenen Gegenstand ein sittlicher Makel anhafte (deshalb Makeltheorie).
Diese Argumentation wird heute in Rechtsprechung (BGHSt 3, 370, 372) und Lehre überwiegend abgelehnt. Allerdings wird teilweise ein Vermögensschaden in Form einer Vermögensgefährdung angenommen, wenn dem Erwerber prozessuale Auseinandersetzungen um das Eigentum drohen.
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