Maler und Anstreicher

Maler und Anstreicher
Carl Larsson: Meine Freunde, der Schreiner und der Maler, 1909
Briefmarke Maler/Lackierer, 1987

Als Maler, Anstreicher oder Lackierer werden im Handwerk Facharbeiter bezeichnet, die Anstriche aller Art sowie sämtliche sichtbare, nicht sichtbare Vor- und Schlussbeschichtungen an Wänden und Decken im Innen- und Außenbereich herstellen. Ebenso werden Flächen wie z. B. Türen und Fenster vorgestrichen und lackiert. Diese Facharbeiter beschichten auch Flächen, um dieser eine Schutzfunktion zu verleihen, wie z. B. vor Korrosion.

Inhaltsverzeichnis

Berufsbezeichnung

Zunftwappen der Maler

Das Wort leitet sich aus lateinisch: makula „Fleck, Makel“ ab, steht in Verwandtschaft zu mittelhochdeutsch mal „Fleck“ und gotisch melaSchrift“. Malen bedeutete demnach ursprünglich soviel wie „schreiben“ oder „flecken“ (Flecken machen).

Früher wurde der Maler auch als Tüncher bezeichnet. Das geht auf eine Überschneidung unterschiedlicher Handwerke zurück. Mitte des 19. Jahrhunderts ist Tünch die Bezeichnung für eine Feinputzschicht (Gipsputz, Kalkputz), die der Tüncher auf Decken- und Wandflächen aufträgt. Selten wird auch mancherorts der Name Weißbinder (eigentlich: Gipser) verwendet.

Offizielle Bezeichnungen heute:

  • Die offizielle Berufsbezeichnung in Deutschland ist Maler und Lackierer.. Der frühere Maler und Lackierer – Schwerpunkt Fahrzeuglackierer ist seit der neuen Ausbildungsordnung von 2003 der eigenständige dreijährige Ausbildungsberuf Fahrzeuglackierer.
  • In Österreich umfasst das Berufsfeld zwei amtliche Lehrberufe, MalerIn und AnstreicherIn und LackiererIn.
  • In der Schweiz und Liechtenstein ist die offizielle Berufsbezeichnung Maler/-in.
  • MalerIn und LackiererIn ist in Südtirol die Bezeichnung.

Berufsbild

Das Arbeitsfeld des gewerblichen Malers umfasst zwei Tätigkeitsbereiche:

  • Das Beschichten, die Oberflächenbehandlung einschließlich der Vorbehandlung der Oberflächen und dem Aufbringen von Belägen (Tapezieren, Wand-, Decken- und Bodenbeläge, Folienbeschichtungen, usw.)
  • Das Bemalen (Anstrich, Fassung), das Aufbringen von Grundier-, Farb- und Lackschichten als Schutz und Verschönerung.

Der Tätigkeitsbereich bezieht sich auf Putz, Stein-, Holz-, Beton-, Metall- und Kunststoffflächen, und erstreckt sich vom Anstrichwesen im Baugewerbe (Wand, Decke, Böden, Fenster, Türen und Möbel) über Lackierungen von Bauteilen, Geräten und Maschinen (Schutz vor Feuchtigkeit, Hitze, Rost, Schlag) bis zur Farbgestaltung beliebiger Produkte, sowie dem Umgang mit Farbmittelen und Hilfsmitteln aller Art.

Zu ihren wichtigsten Arbeitstechniken gehören das Grundieren, Schleifen, Streichen, Spritzen, Tauchen und Fluten, die Arbeitsmittel umfassen Pinseln und Spachteln, Spritzaggregate, -geräten und -pistolen, Farben und Lacke, chemische Lösungsmittel und anderes.

Die Arbeit findet sowohl vor Ort im Außen- wie im Innenbereich statt, wie auch in Werkstätten und Werkhallen, heute zunehmend Spritzkabinen und an Lackierstraßen, auch auf Leitern oder Gerüsten (Fassaden, Großobjekte). Auch das Aufstellen von Gerüsten (Schutzgerüste oder normale Arbeitsgerüste) kann firmenbedingt auch zum Malerhandwerk gehören. Die gewerbliche Malerei und Lackerei erstreckt sich vom Kleinbetrieb bis zur industriellen Fertigung. Daneben spielen in vielen Arbeitsstellen auch der Kontakt mit dem Endkunden, Beratung über Produkte, Gestaltung und Ausführung und der Verkauf eine Rolle.

Einige Bereiche dieses Handwerks werden auch von anderen Berufsgruppen ausgeführt:

Ausbildung

Deutschland: Maler und Lackierer, Maler und Tapezierer

Das Berufsbild[1] Maler und Lackierer ist in drei Fachrichtungen unterteilt:

Die drei Fachrichtungen haben nach der Ausbildungsordnung in den ersten beiden Jahren die gleichen Ausbildungsinhalte. Eine Differenzierung findet im 3. Ausbildungsjahr statt. Außerdem gibt es noch eine zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter die mit einer Qualifikationsprüfung abschließt, die identisch mit der Zwischenprüfung der regulären Maler und Lackierer ist. Das Bestehen dieser Prüfung berechtigt zum Übergang in die normale Ausbildung und zu dem Ablegen der Gesellenprüfung nach einem weiteren Jahr Ausbildung.

Früher waren mindestens drei, maximal fünf Jahre Praxiserfahrung als Geselle erforderlich, um sich zur Meisterprüfung für das Maler- und Lackiererhandwerk anzumelden. Heute ist es nach neuer Prüfungsordnung im Maler- und Lackiererhandwerk möglich, die Meisterprüfung direkt nach Abschluss der Gesellenprüfung abzulegen. Es ist aber damit zu rechnen, dass die meisten Gesellen direkt nach Erwerb des Gesellenbriefs einen Meisterlehrgang noch nicht finanzieren können. Eine Finanzierungsmöglichkeit ist jedoch das Meister-BAföG. Dabei sind die Kosten bei den meist staatlichen Schulen moderat. Teurer ist die einzige private Schule, die auch die älteste deutsche Schule ist, die Jahr für Jahr sehr hohe Absolventenzahlen vorlegt.

Der Besuch einer vorbereitenden Schule ist keine Pflicht, wird aber empfohlen, da die Prüfung die vier Bereiche Ausbildereignung Berufspädagogik, Betriebswirtschaft (Fachkaufmann), Fachpraxis und Fachtheorie umfasst. Lediglich die beiden letzteren werden auch während der Ausbildung zum Gesellen, meist jedoch nicht in der für die Meisterprüfung benötigten Tiefe unterrichtet.

Regional werden Maler und Lackierer auch mit der Zusatzprüfung Putz als Maler und Lackierer mit Fachrichtung Verputzer ausgebildet.

Eine weitere Möglichkeit der Weiterbildung ist der Gestalter im Handwerk, dazu gibt es bundesweit Werkakademien und Gestaltungsschulen.

Berufsvertretung ist der Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks im Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz[2]

Österreich: MalerIn und AnstreicherIn, LackiererIn

In Österreich umfassen beide Lehrberufe MalerIn und AnstreicherIn[3][4][5] und LackiererIn[6][7][8] drei Lehrjahre. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen ist eine Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) möglich, wie auch die Meisterprüfung.[9]

Früher war die Bezeichnung Maler, Lackierer und Schilderhersteller üblich, SchilderherstellerIn ist als Lehrberuf heute ausgegliedert. Der in Deutschland zum Berufsbild zählende Tapezierer (im Bauwesen) ist Teil des Lehrberufs TapeziererIn und DekorateurIn, die in der Schweiz übliche Weiterbildung zum Autolackierer, in Deutschland als Beruf Fahrzeuglackierer, ist Teil des Lehrberufs Karosseriebautechnik. Für diese Berufe, wie auch Straßenerhaltungsfachmann/-frau (Straßenmarkierungstechnik) werden Lehrjahre bei Umstieg angerechnet. Kunstmalerei (MalerIn (Kunst-)) und restauratorische Aspekte (RestauratorIn) werden nicht zum Berufsbild gezählt.

Berufsschulen für den Lehrberuf MalerIn und AnstreicherIn gibt es in jedem Bundesland, für LackiererIn in Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien. Ausserdem gibt es die Fachschule für Malerei und Gestaltung HTL Baden Malerschule Leesdorf[10] und die Fachschule für Kunsthandwerk HTL Innsbruck Bau und Kunst Ausbildungszweig Angewandte Malerei. Meisterschulen gibt es in Baden, und an der HTBLuVA Graz Ortweinschule.

2008 gab es 2.614 Lehrlinge in MalerIn und AnstreicherIn, und 281 LackiererIn.

Standesvertretung ist die Bundesinnung der Maler, Lackierer und Schilderhersteller (BI Maler, für Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung als verbundenes Handwerk).[11]

Schweiz: Maler/in

Die Ausbildung zum Maler/in (Grundbildung/Grundberuf)[12][13] erfolgt an drei Lernorten (triales System):

  • Lehrbetrieb: Hier werden die praktischen Fertigkeiten des Malerberufs gelehrt (private Unternehmen oder auch Lehrwerkstätten).
  • Überbetrieblicher Kurs (früher Einführungskurse genannt): Unterstützung der praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten in Ergänzung zum Lehrbetrieb. Anhand eines Modelllehrganges in einem Kurszentrum.
  • Berufsfachschule: Vermittlung der entsprechenden theoretischen Grundlagen zur Berufsausbildung. Ergänzend dazu Hinweise und Lösungen von Alltagsproblemen und persönliche Weiterbildung im allgemeinbildenden Unterricht.

Die dreijährige Ausbildung wird mit der Lehrabschlussprüfung abgeschlossen. Diese Prüfung soll Auskunft darüber geben, ob die Kenntnisse der drei Ausbildungsorte, Lehrbetrieb, Überbetriebliche Kurse und Berufsfachschule so verarbeitet wurden, dass das Fähigkeitszeugnis als gelernter Maler erteilt werden kann.

Weiterbildung:
Nach zwei, respektive vier Jahren Berufspraxis und der dementsprechenden Kenntnisse, welche freiwillig in Weiterbildungsschulen erworben werden, können die Prüfungen zum Vorarbeiter SMGV (Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer Verband)[14] oder Eidgenössisch diplomierten Malermeister abgelegt werden. Von jeder Stufe des Malerberufes aus können verwandte Berufe durch eine verkürzte Zusatzlehre erlernt und abgeschlossen werden.

  • Verwandte Berufe:
    • Carrossier/in Lackiererei EFZ (Grundbildung, Autolackierer)
    • Industrielackierer/in EFZ (Grundbildung)
    • Gipser/in (Grundbildung)
    • Schrift- und Reklamegestalter/in (Grundbildung)
    • Vergolder/in (Grundbildung)
    • Theatermaler/in (Grundbildung)
    • Dekorationsgestalter/in (Grundbildung)
  • Spezialgebiete und Weiterbildungsberufe
    • Tapezierer/in SMGV / FRMPP
    • Tapezierer/in beim Theater
    • Farbdesigner/in (BP)
    • Farbtonmischer/in
    • Hüttenmeister/in (Gebäude-Restauration)
    • Gemälderestaurator/in (Hochschulberuf)
    • Vorführmeister/in (Farbmittelberatung)
    • Fachberater/in (Detailhandel)

Berufsverband ist der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband[14]

Südtirol: MalerIn und LackiererIn

MalerIn und LackiererIn[15] (ital. Pittore e verniciatore/Pittrice e verniciatrice) ist in Südtirol Lehrausbildung, die im maximal 54 Monaten abgeschlossen ist, und mit der Lehrabschlussprüfung (Gesellenzeugnis) an der Berufsschule endet. Die Schule für den beruf ist die Landesberufsschule Schlanders

Weiterbildung besteht im Besuch von Fachkursen z. B. für Schriftenmalen, Dekormalerei, Restaurieren, Design, sowie Besuch einer Meisterschule – Schule hierfür sind die Scuola Professionale Provinciale per l'Artigianato e l'Industria "Luigi Einaudi"[16][17] in Bozen – oder Ablegung der Handwerksmeisterprüfung. Spezialisierungen bestehen als BaumalerIn, AutolackiererIn, IndustrielackiererIn, BühnenmalerIn, DekorationsmalerIn.

Standesvertretung ist die Berufsgemeinschaft der Maler und Lackierer im Landesverband der Handwerker.

Einzelnachweise

  1. Berufsbild Maler/in und Lackierer/in, ulmato.de
  2. Hauptverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz – Bundesinnungsverband des deutschen Maler und Lackiererhandwerks
  3. Malerin und Anstreicherin , Maler und Anstreicher. In: Berufslexikon. AMS. Abgerufen am 20. Februar 2009.
  4. Maler/in und Anstreicher/in. In: Lehrlingsservice : Lehrberufe in Österreich. BMWFJ. Abgerufen am 20. Februar 2009. (links auf Ausbildungsvorschriften 190/71 idF 291/79, II177/05 und Prüfungsordnung 164/75 idF 355/76 (pdf))
  5. Berufsbeschreibung MalerIn und AnstreicherIn (Lehrberuf). In: BIC-BerufsInformationsComputer. WKO Wirtschaftskammer Österreich, IBW Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft. Abgerufen am 20. Februar 2009.
  6. Lackiererin, Lackierer. In: Berufslexikon. AMS. Abgerufen am 20. Februar 2009.
  7. Lackierer/in. In: Lehrlingsservice : Lehrberufe in Österreich. BMWFJ. Abgerufen am 20. Februar 2009. (links auf Ausbildungsvorschriften 240/87, II177/05 und Prüfungsordnung 209/76 (pdf))
  8. Berufsbeschreibung LackiererIn (Lehrberuf). In: BIC. WKO, IBW. Abgerufen am 20. Februar 2009.
  9. Meisterprüfungsordnung Österreich, WKO
  10. http://malerschule-baden.ac.at Meisterschule des Österreichischen Malerhandwerks
  11. Die Maler, Wirtschaftskammer Österreich, portal.wko.at
  12. Beruf: Maler/in (Grundbildung/Grundberuf). In: Berufe und Ausbildungen. berufsberatung.ch. Abgerufen am 20. Februar 2009. (dt.)
  13. Reglement über die Ausbildung in der Schweiz, admin.ch (pdf)
  14. a b Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband
  15. MalerIn und LackiererIn. In: Ausbildungs- und Berufsberatung. Autonome Provinz Bozen - Südtirol, Juli 2008. Abgerufen am 20. Februar 2009. (dt.)
  16. industria-einaudi.fpbz.it, Scuola Professionale Provinciale per l'Artigianato e l'Industria "Luigi Einaudi"
  17. Disegnatore/trice Edile, provinz.bz.it

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