- Malik ibn Anas
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Mālik ibn Anas al-Asbahī, Abū ʿAbd Allāh mit vollständigem Namen (arabisch مالك بن أنس بن مالك بن أبي عامر الأصبحي Mālik ibn Anas ibn Mālik ibn Abī ʿĀmir al-Asbahī, DMG Mālik b. Anas b. Mālik b. Abī ʿĀmir al-Aṣbaḥī, Abū ʿAbd Allāh; * um 715 in Medina; † 795) ist der Begründer einer der Rechtsschulen des Islam und als Eponym der malikitischen Jurisprudenz.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Mālik ibn Anas stammt aus einer jemenitischen Familie, die sich vor Māliks Geburt in Medina angesiedelt hatte. Er studierte bei Ibn Hurmuz, Nāfiʿ und Rabīʿa b. Abī ʿAbd ar-Rahmān und verbrachte sein ganzes Leben in seinem Geburtsort Medina mit Studium, Lehrtätigkeit und – wie einige seiner Zeitgenossen auch – der Erteilung von Rechtsgutachten. Seine Quellen, auf die er in seinen Schriften zurückgriff, sind größtenteils medinensischer, zum Teil aber auch mekkanischer Provenienz.
Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand, dank konsequenter Studien spanischer Islamwissenschaftler, vor allem aber dank der Entdeckung handschriftlicher Materialien malikitischer Prägung, ist es unumstritten, dass Mālik im Medina des zweiten muslimischen Jahrhunderts (8. Jahrhunderts) wohl nur als ein primus inter pares in der medinensischen Jurisprudenz der Frühzeit betrachtet werden kann.[1]
Er war auch nicht der erste, der in Medina ein juristisches Werk verfasst hat; sein älterer Zeitgenosse al-Mādschischūn († 780), dessen Wirken bei der Gestaltung der medinensischen Jurisprudenz bereits Ignaz Goldziher mit dem Œuvre Māliks verglichen hatte, gilt ebenfalls als Verfasser eines Rechtswerkes, dessen Fragmente – aufgezeichnet in der Mitte des 9. Jahrhunderts – vor einigen Jahren entdeckt und beschrieben worden sind.[2] Goldzihers Beobachtungen finden in der Struktur der aufgefundenen Fragmente ihre Bestätigung:
„es wurde in demselben (al-Mādschischūns Buch) nur die Lehre, das Gesetz nach dem medinensischen Consenus vorgetragen, ohne die Tradition anzuführen, welche als Stütze der Lehre dienen können.“
– Muhammedanische Studien, Bd. 2. S. 219
Werke
Māliks bedeutendstes Werk ist der Muwattaʾ / الموطأ / al-Muwaṭṭaʾ /„der geebnete Pfad“, das in unterschiedlichen Rezensionen seiner Schüler erhalten ist. Nach den neusten Forschungsergebnissen hat er keine „Edition letzter Hand“ hinterlassen. Sein Hauptwerk ist lediglich in den Rezensionen seiner unmittelbaren Schüler erhalten, wovon einige nunmehr auch im Druck zugänglich sind. Das älteste Papyrusfragment des Werkes ist von der Orientalistin Nabia Abbott auf die zweite Hälfte des zweiten muslimischen Jahrhunderts (Ende des 8. Jhd. n. Chr.) datiert worden und wird wahrscheinlich einem ägyptischen Schüler Māliks zuzuschreiben sein. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Kairouan (Qairawan) auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.
Māliks Verdienst in der Entwicklungsgeschichte der islamischen Jurisprudenz liegt vor allem darin, dass er bestrebt war, zwischen dem überlieferten Hadith-Material vor allem medinensischen Ursprungs und der in Medina allgemein bekannten Rechtspraxis (ʿamal ahl al-Madīna/sunna ahl al-Madina) vermittelnd einzutreten. Somit ist sein Muwattaʾ heute – entgegen der Ansicht von Ignaz Goldziher – als sowohl ein corpus juris, als auch ein corpus traditionum anzusehen. Ferner verschaffte Mālik in diesem Werk dem juristischen Konsens (idschma) der Medinenser, der später durch Muhammad ibn Idrīs al-Schāfiʿī als Konsens der Rechtsgelehrten schlechthin zur dritten Quelle des Rechts erklärt werden sollte, allgemeine Gültigkeit.
Dennoch stand das zur Zeit Māliks bekannte Hadith-Material stets im Spannungsfeld zwischen Traditionalismus und der allgemein akzeptierten Rechtspraxis. Selbst im Muwattaʾ tritt der Hadith zugunsten der medinensischen Rechtspraxis in den Hintergrund. Die Sunna der Medinenser ist Argumentationsgrundlage bei der Rechtsfindung, denn selbst Mālik soll Hadithe, die im Widerspruch zur Rechtspraxis der Medinenser standen, ignoriert haben.[3] Der deutsche Orientalist Joseph Schacht hat diese Methode der Rechtsfindung durch die Analyse der Polemik al-Schafiis gegen Mālik eingehend dargelegt.[4]
„Der Hadith ist somit für Mālik keineswegs die höchste Autorität; seine Neigung zur selbständigen Rechtsansicht (Ra'y) ist in der medinensischen Gesetzgebung unumstritten. Zahlreiche Schüler von ihm und auch spätere Anhänger seines Madhhab zeichneten sich gerade dadurch aus, daß sie dem Raʾy Māliks und nicht dem Hadīṯ folgten.“[5]
Die einschlägigen Biographien der Malikiten nennen auch weitere Schriften, die angeblich Mālik verfasst haben soll und die gegenwärtig nur in späteren Werken der Rechtsschule vorliegen:
- Sein Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīd الرسالة الى هارون الرشيد / ar-risāla ilā hārūn ar-rašīd liegt in einer andalusischen Überlieferung vor.
- Sein Sendschreiben an die Richterämter risāla fī al-aqdiya / رسالة في الأقضية / risāla fī ʾl-aqḍiya /„Das Sendschreiben über die Rechtsregeln“ hatte wahrscheinlich Anweisungen an die Richter in den islamischen Provinzen zum Inhalt.
- Sein von den Biographen genanntes Sendschreiben an den ägyptischen Rechtsgelehrten und Traditionarier al-Laith ibn Saʿd geht wahrscheinlich auf die Korrespondenz zwischen beiden Gelehrten zurück; es ist in der Forschung mehrfach erörtert,[6] aber erst 1995 im Orient publiziert und kommentiert worden.
Die Authentizität dieser Schriften wird sowohl von der europäischen Forschung als auch von zeitgenössischen muslimischen Gelehrten im allgemeinen angezweifelt.
- Die juristischen Rechtsfragen al-masāʾil / المسائل , die er außerhalb seines Hauptwerkes in Form der quaestiones et responsiones beantwortet hatte, sind in der fünfzehn Bände umfassenden Mudawwana des Sahnūn ibn Saʿīd erhalten und dürften authentisch sein.
Die malikitische Rechtsschule hat sich im frühen 9. Jahrhundert vor allem in Ägypten, Nordafrika und im islamischen Spanien (al-Andalus/Andalusien) durch die Vermittlung der Lehren Māliks im Kreis seiner zahlreichen Schüler verbreitet. Neben seinem oben genannten Hauptwerk – in der Rezension seiner Schüler – sind seine Lehrmeinungen in zum Teil umfangreichen Rechtswerken der Folgegenerationen erhalten. Sein Muwattaʾ ist bis ins 11. Jahrhundert durch malikitische Gelehrte kommentiert worden, wodurch die malikitische Rechtslehre ihre inhaltliche Erweiterung erfuhr.
Kommentare zum Muwattaʾ
Die wichtigsten Kommentare zum Grundwerk der Malikiten kamen aus dem islamischen Westen, ihre Verfasser waren prominente Vertreter der malikitischen Rechtsschule in al-Andalus (Andalusien).
Ibn 'Abd al-Barr, mit dem vollständigen Namen Yusuf ibn Abd Allah ibn Mohammed ibn ʿAbd al-Barr / يوسف بن عبد الله بن محمد بن عبد البرّ / Yūsuf b.ʿAbd Allāh b. ʿAbd al-Barr († 1070), aus Córdoba, verfasste ein siebenundzwanzig Bände (Ausgabe Kairo 1993) umfassendes Werk, das bis heute als der beste Kommentar zu Māliks Hauptwerk angesehen wird. Aber schon der – unterschiedlich formulierte und überlieferte – Werktitel zeigt, dass es sich um mehr als nur um eine einfache Kommentierung des Grundwerkes, des Muwattaʾ Māliks, handelt: Studium zur Erörterung der Richtungen der Rechtsgelehrten in den Provinzzentren darüber, was Malik im Muwattaʾ an opinio und Tradition vorgelegt hat (الاستذكار في شرح مذاهب علماء الأمصار مما رسمه الامام مالك في الموطأ من الرأي والآثار / al-istiḏkār fī šarḥ maḏāhib ʿulamāʾ ʾl-amṣār mimmā rasama-hu al-imām Mālik fī-ʾl-Muwaṭṭaʾ min al-raʾy wa-ʾl-āṯār).
Somit ist dieses Werk in der islamischen Rechtsliteratur dem Genre der sogenannten Ichtilaf-Werke, d. h. der Sammlung kontroverser Lehransichten unter den Gelehrten in den Zentren der islamischen Gelehrsamkeit zuzuordnen. In der Tat zitiert der Verfasser in diesem Buch die Lehren der anderen Rechtsschulen und grenzt sie von dem im Muwattaʾ überlieferten Material deutlich ab.
Ein weiterer und bedeutsamer Kommentar des Ibn 'Abd al-Barr ist hadith-wissenschaftlichen Inhalts und beschränkt sich lediglich auf die im Muwattaʾ überlieferten rechtsrelevanten Traditionen – Prophetensprüche, Aussagen der Prophetengefährten (sahaba) und ihrer Nachfolger – in der Überlieferung Māliks und trägt den Titel: Einleitung zu den Bedeutungen und Isnaden des Muwattaʾ (at-tamhid lima fi-'l-Muwatta' min al-ma'ani wa-'l-asanid / التمهيد لما في الموطأ من المعاني والأسانيد / at-tamhīd li-mā fī-ʾl-muwaṭṭaʾ min al-maʿānī wa-ʾl-asānīd). Die erste Druckausgabe des Werkes (Rabat 1967–1992) umfasst sechsundzwanzig Bände.
Ungefähr um die gleiche Zeit verfasste al-Bādschī (vollständig Sulaimān ibn Chalaf al-Bādschī / سليمان بن خلف الباجي / Sulaimān b. Ḫalaf al-Bāǧī; † 1081) aus Córdoba seine sieben Bände umfassende Auswahl in der Erläuterung des Muwattaʾ (al-muntaqā scharh al-muwattaʾ / المنتقى شرح الموطأ / al-muntaqā šarḥ al-muwaṭṭaʾ), ein Werk, in dem das von Malik überlieferte Material mit den Rechtsansichten malikitischer Juristen des 9. und 10. Jahrhunderts verglichen und nach Möglichkeit harmonisiert wird. Die rechtshistorische Bedeutung dieses Werkes liegt vor allem an den reichlichen Zitaten aus Rechtswerken, die heute nicht mehr erhalten sind und somit die Entwicklung der Rechtslehre nach Maliks Wirken nachzeichnen lassen.
Unter den Kommentaren in der Neuzeit wird vor allem das vierbändige Werk des Azhar-Professors al-Zurqānī, Muḥammad b. ʿAbd al-Bāqī b. Yūsuf b. Aḥmad al-Mālikī (* 1645, † 1710 in Kairo)[7] zitiert. Der Verfasser orientiert sich vor allem an den oben genannten Werken des Andalusiers Ibn 'Abd al-Barr, zu deren Abschriften er in der berühmten Handschriftenbibliothek der Azhar Zugang hatte. Dieser Kommentar ist vor allem als zusammenfassendes Lehrbuch für die Azhar-Studenten konzipiert worden.
Einzelnachweise
- ↑ A. Bekir (1962), Einleitung; M. Muranyi (1987), S. 312.
- ↑ M. Muranyi: Ein altes Fragment medinensischer Jurisprudenz aus Qairawān. Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes. Stuttgart 1985. Band. XLVII, 3.
- ↑ M. Muranyi: ʿAbd Allāh b. Wahb. Leben und Werk. Otto Harrassowitz. Wiesbaden. 1992. S. 7-12.
- ↑ J. Schacht (1967), S. 312ff et passim.
- ↑ M. Muranyi (1987), S. 313
- ↑ R. G. Khoury (1981), passim.
- ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Brill, Leiden. Bd. 11, S. 572
Literatur
- Nabia Abbott: Studies in Arabic Literary Papyri. II. Qurʾānic Commentary and Tradition. Chicago 1967
- Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. I. S. 457–465
- Joseph Schacht:The Origins of Muhammadan Jurisprudenz. Oxford 1967
- R. Brunschvig: Polémiques médiévales autour du rite de Malik. In: Andalus. 15/1950, S. 377–435
- Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Halle 1890. Bd. II. S. 213ff
- A. Bekir: Histoire de l'école malikite en Orient jusqu'à la fin de moyen-âge. Tunis 1962
- Raif Georges Khoury: al-Layth Ibn Saʿd (94/713-175/791), grand maître et mécène de l'Egypte vu à travers quelques documents islamiques anciens. In: Journal of Near Eastern Studies (Festschrift Nabia Abbott). 40 (1981), S. 189–202
- Yasin Dutton: The Origins of Islamic Law. The Qur'an, the Muwatta' and Madinan 'amal. Cruzon Press 1999, ISBN 0-7007-1062-0
- M. Marín: Los ulemas de al-Andalus ysus maestros orientales. In: Estudios Onomástico-Biográficos de al-Andalus. Bd. III. S. 257–306
- M. Muranyi: Religiöse Literatur in arabischer Sprache. Fiqh. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Bd.2, S. 299-325. Dr. Ludwig Reichert Verlag. Wiesbaden 1987. ISBN 3-88226-145-5
- M. Muranyi: Der Muwaṭṭaʾ-Kommentar des Andalusiers al-Qanāziʿī (st.413/1022). Ein Beitrag zum andalusischen Überlieferungswesen. In: Der Islam. 82 (2005), S. 52–106
- The Encyclopaedia of Islam. Bd. 6. S. 262–293; Bd. 11. S. 572
Weblinks
Personendaten NAME Malik ibn Anas ALTERNATIVNAMEN Malik ibn Anas al-Asbahi, Abu Abd Allah KURZBESCHREIBUNG Begründer der malikitischen Rechtsschule (Madhhab) GEBURTSDATUM um 715 STERBEDATUM 795
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