Mālik ibn Anas

Mālik ibn Anas

Mālik ibn Anas al-Asbahī, Abū ʿAbd Allāh mit vollständigem Namen (arabisch ‏مالك بن أنس بن مالك بن أبي عامر الأصبحي ‎ Mālik ibn Anas ibn Mālik ibn Abī ʿĀmir al-Asbahī, DMG Mālik b. Anas b. Mālik b. Abī ʿĀmir al-Aṣbaḥī, Abū ʿAbd Allāh; * um 715 in Medina; † 795) ist der Begründer einer der Rechtsschulen des Islam und gilt als Eponym der malikitischen Jurisprudenz.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Mālik ibn Anas stammt aus einer jemenitischen Familie, die sich vor Māliks Geburt in Medina angesiedelt hatte. Er studierte bei Ibn Hurmuz, Nāfiʿ und Rabīʿa b. Abī ʿAbd ar-Rahmān und verbrachte sein ganzes Leben in seinem Geburtsort Medina mit Studium, Lehrtätigkeit und – wie einige seiner Zeitgenossen auch – der Erteilung von Rechtsgutachten. Seine Quellen, auf die er in seinen Schriften zurückgriff, sind größtenteils medinensischer, zum Teil aber auch mekkanischer Provenienz.[1]

Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand, dank konsequenter Studien spanischer Islamwissenschaftler, vor allem aber dank der Entdeckung handschriftlicher Materialien malikitischer Prägung, ist es unumstritten, dass Mālik im Medina des zweiten muslimischen Jahrhunderts (8. Jahrhunderts) wohl nur als ein primus inter pares in der medinensischen Jurisprudenz der Frühzeit betrachtet werden kann.[2]

Er war auch nicht der erste, der in Medina ein juristisches Werk verfasst hat; sein älterer Zeitgenosse al-Mādschischūn († 780), dessen Wirken bei der Gestaltung der medinensischen Jurisprudenz bereits Ignaz Goldziher mit dem Œuvre Māliks verglichen hatte, gilt ebenfalls als Verfasser eines Rechtswerkes, dessen Fragmente – aufgezeichnet in der Mitte des 9. Jahrhunderts – vor einigen Jahren entdeckt und beschrieben worden sind.[3] Goldzihers Beobachtungen finden in der Struktur der aufgefundenen Fragmente ihre Bestätigung:

„es wurde in demselben (al-Mādschischūns Buch) nur die Lehre, das Gesetz nach dem medinensischen Consensus vorgetragen, ohne die Traditionen anzuführen, welche als Stütze der Lehre dienen können.“

Muhammedanische Studien, Bd. 2. S. 219

Über Māliks Leben und Wirken berichten die Kommentatoren seines Hauptwerkes (siehe unten) und die entweder chronologisch oder alphabetisch angeordnete biographische Literatur der Malikiten, die sogenannten „Klassenbücher der Malikiten“, aus dem 11. Jahrhundert und später.[4] In diesen Büchern werden nicht nur Alltagsepisoden aus dem Leben Māliks, sondern auch Überlieferungen über die Vorzüge (faḍāʾil) sowohl seiner Person als auch seines Lebenswerkes in der malikitischen Gelehrsamkeit referiert. Eine Kurzfassung dieser biographischen Berichte verfasste der Damaszener Gelehrtenbiograph Ibn ʿAsākir unter dem Titel:„Die Aufdeckung des Verhüllten über die Vorzüge des Muwaṭṭaʾ “ ‏كشف المغطا في فضل الموطا ‎ / Kašf al-muġaṭṭā fī faḍl al-Muwaṭṭā (sic: um des Reimes willen! [5]). Hier werden auch die z.T. widersprüchlichen Überlieferungen über Māliks Begegnung mit den abbasidischen Kalifen al-Mansur, al-Mahdi und Hārūn ar-Raschīd referiert; sie sollen den Rechtsgelehrten beauftragt haben, ein Rechtswerk zu verfassen, um mit dessen Hilfe die Jurisdiktion in allen Zentren des islamischen Reiches zu vereinheitlichen.[6] Die Authentizität dieser Nachrichten wird sowohl in der zeitgenössischen Forschung als auch von muslimischen Gelehrtenbiographen angezweifelt.[7]

Der malikitische Rechtsgelehrte in Córdoba Abū ʾl-Walīd Ibn Ruschd (†1126), der Großvater des Philosophen Averroës, erwähnt in seinem umfangreichen Rechtskompendium - al-Bayān wa-t-taḥṣīl[8] - einen Bericht des Mālik-Schülers Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī, dem sein Lehrer ein Koranexemplar gezeigt hat, das im Besitz von Māliks Großvater Mālik ibn Abī ʿĀmir, der gegen 693-694 starb, gewesen sein soll. Dieses alte Exemplar war nicht nur reichlich verziert und in ein Stück von der Kiswa gebunden, sondern enthielt vom Korankodex des Kalifen Uthman ibn Affan abweichende Lesarten. Ibn Ruschd gibt in seinem oben genannten Werk diese insgesamt dreizehn Lesevarianten in der Überlieferung von Ibn al-Qāsim an. Untersuchungen dieser Varianten haben ergeben, daß sie überwiegend die in Medina verbreiteten Varianten repräsentieren. Einige Lesarten sind indes unbekannter Provenienz. Māliks Koranexemplar, aus dem Besitz seines Großvaters, der einer der bekannten medinensischen Koranleser zur Zeit Uthmans war, ist wahrscheinlich aus zwei unterschiedlichen Codices zusammengefügt worden.[9]

Werke

al-Muwaṭṭaʾ

Titelblatt zum Buch des Fastens aus dem Muwaṭṭaʾ auf Pergament. Hergestellt für die Privatbibliothek von Ali ibn Yusuf ibn Taschfin in Marrakesch im Jahr 1107

Māliks Lebenswerk als Grundlage der malikitischen Jurispudenz ist der Muwattaʾ / ‏الموطأ ‎ / al-Muwaṭṭaʾ /‚der geebnete Pfad‘, das in unterschiedlichen Rezensionen seiner Schüler erhalten ist. Nach den neusten Forschungsergebnissen hat er keine „Edition letzter Hand“ hinterlassen. Sein Hauptwerk ist lediglich in den Rezensionen seiner unmittelbaren Schüler erhalten, von denen einige nunmehr auch im Druck zugänglich sind.[10]

  • Die älteste Werkrezension geht auf die Überlieferung des Gelehrten ʿAlī ibn Ziyād (†799) aus Tunis zurück. Er soll als erster die Schriften von Mālik ibn Anas in Nordafrika verbreitet haben. Auf das Fragment dieser Rezension, datiert auf das Jahr 900, hat der Orientalist Joseph Schacht bereits im Jahre 1967 aufmerksam gemacht.[11]. Dieses alte Fragment, das in der Qairawāner Handschriftensammlung aufgefunden wurde, ist erstmalig im Jahre 1978 im Druck erschienen.[12]
  • Die Rezension von Asch-Schaibānī, Muḥammad ibn al-Ḥasan (†804) nimmt unter den Werküberlieferungen des Muwaṭṭaʾ eine Sonderstellung ein, denn sie tritt zwischen der Rechtslehre Māliks und des Hanafiten Abū Hanīfa, dessen Schüler Asch-Schaibānī war, vermittelnd ein und ist bestrebt, die getroffene Auswahl der Rechtsthemen aus Māliks Werk mit der hanafitischen Lehre in Einklang zu bringen. Diese Rezension stellt somit eine hanafitische Bearbeitung und kritische Weiterentwicklung der von Mālik in seinem Muwaṭṭaʾ überlieferten Materialien dar.[13]
  • Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī (†806), wohl der bekannteste Schüler Māliks, gilt als erster Verbreiter des Muwaṭṭaʾ in Ägypten. Alte Fragmente seiner Rezension sind in Qairawān erhalten, aber bisher nicht publiziert worden.[14] Seine Rezension hat der Qairawāner Gelehrte Sahnūn ibn Saʿīd in seinem Schülerkreis in seiner Heimatstadt vorgestellt; es ist bis in das späte 10. Jahrhundert in Nordafrika schriftlich, in neu angefertigten Abschriften überliefert worden.[15]
  • Einer der bekanntesten Schüler Māliks war al-Qaʿnabī, ʿAbd Allāh ibn Maslama (†833 in Mekka), der seinen Lehrer über zwanzig Jahre in Medina begleitet haben soll.[16] Die heute bekannten und publizierten Teile seiner Rezension enthalten lediglich Fragmente aus den Kapiteln der religiösen Pflichten des Muwaṭṭaʾ.
  • Am bekanntesten ist die Rezension von Yaḥyā ibn Yaḥyā al-Laiṯī (†848 in Córdoba) [17], die seit 1951 mehrfach nachgedruckt worden ist.[18]. Für die Wichtigkeit dieser Rezension spricht die Tatsache, daß sie in der malikitischen Rechtsgelehrsamkeit am häufigsten kommentiert wurde.[19]
  • Genauso umfangreich ist die Werküberlieferung von Abū Muṣʿab az-Zuhrī (†856), der stets in der Umgebung von Mālik wirkte, Qāḍī in Medina war und eine bis heute nicht edierte Zusammenfassung (muḫtaṣar) der malikitischen Jurisprudenz verfasste.[20] Seine Muwaṭṭaʾ-Rezension, die erst seit 1993 im Druck zugänglich ist, enthält eine beachtliche Anzahl von Ḥadīthen und Rechtslehren nach Mālik, die bei dem Andalusier Yaḥyā ibn Yaḥyā und in anderen Werküberlieferungen nicht dokumentiert sind.[21]
  • Die Werküberlieferung von Suwaid ibn Saʿīd al-Ḥadaṯānī (†854) beschränkt sich in dem heute bekannten Fragment des Werkes[22] nur auf die prophetischen Rechtsdirektiven, die die Folgegenerationen als Ḥadīṯe überliefert haben. Die juristisch relevanten Kommentare Māliks zu diesen Traditionen hat der Verfasser - im Vergleich zum Textbestand bei Yaḥyā ibn Yaḥyā und Abū Muṣʿab az-Zuhrī - in seiner Rezension, mit wenigen Ausnahmen, nicht berücksichtigt.[23]
  • Die Rezension des ägyptischen Gelehrten Yaḥyā ibn ʿAbd Allāh ibn Bukair (†845) ist nur in Handschriften zugänglich.[24] Diese Muwaṭṭaʾ-Rezension ist über die Grenzen Ägyptens hinaus bekannt gewesen: in Nordafrika[25] und in Damaskus. Das Studium der erhaltenen Handschrift in Damaszener Gelehrtenkreisen in den Jahren 1067-1068 ist in mehreren Hörerzertifikaten[26] am Kolophon dokumentiert.[27]

Das älteste Papyrusfragment des Werkes ist von der Orientalistin Nabia Abbott auf die zweite Hälfte des zweiten muslimischen Jahrhunderts (Ende des 8. Jahrhunderts) datiert worden und wird wahrscheinlich einem ägyptischen Schüler Māliks zuzuschreiben sein. Umfangreiche, bisher nicht publizierte Werkexemplare – wenn auch nur fragmentarisch – liegen in der Handschriftensammlung von Qairawān auf zahlreichen Pergamentblättern aus dem späten 9. und 10. Jahrhundert vor.

Māliks Lebenswerk ist in vielen weiteren Rezensionen überliefert worden; der Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn († September 1438) hat die Namen von 79 Gelehrten und ihre Kurzbiographien in einem Werk zusammengefasst.[28] Er nennt in diesem Buch auch Gelehrte, die nur Teile von Māliks Werk überliefert haben.[29]

Māliks Verdienst in der Entwicklungsgeschichte der islamischen Jurisprudenz liegt vor allem darin, dass er bestrebt war, zwischen dem überlieferten Ḥadīthmaterial vor allem medinensischen Ursprungs und der in Medina allgemein bekannten Rechtspraxis (ʿamal ahl al-Madīna / sunna ahl al-Madīna) vermittelnd einzutreten. Somit ist sein Muwaṭṭaʾ heute – entgegen der Ansicht von Ignaz Goldziher – sowohl als corpus juris, als auch als corpus traditionum anzusehen. Ferner verschaffte Mālik in diesem Werk dem juristischen Konsens (idschma) der Medinenser, der später durch Muhammad ibn Idrīs al-Schāfiʿī als Konsens der Rechtsgelehrten schlechthin zur dritten Quelle des Rechts erklärt werden sollte, allgemeine Gültigkeit.

Dennoch stand das zur Zeit Māliks bekannte Ḥadīṯ-Material stets im Spannungsfeld zwischen Traditionalismus und der allgemein akzeptierten Rechtspraxis. Selbst im Muwaṭṭaʾ tritt der Ḥadīṯ zugunsten der medinensischen Rechtspraxis in den Hintergrund. Die Sunna der Medinenser, die nicht zwangsläufig mit der Prophetensunna identisch ist, ist wegweisende Argumentationsgrundlage bei der Rechtsfindung, denn selbst Mālik soll Prophetenḥadīṯe, die im Widerspruch zur Rechtspraxis (ʿamal) der Medinenser standen, ignoriert haben.[30] Der deutsche Orientalist Joseph Schacht hat diese Methode der Rechtsfindung durch die Analyse der Polemik Asch-Schāfiʿīs gegen Mālik eingehend dargelegt.[31]

„Der Ḥadīṯ ist somit für Mālik keineswegs die höchste Autorität; seine Neigung zur selbständigen Rechtsansicht (Ra'y) ist in der medinensischen Gesetzgebung unumstritten. Zahlreiche Schüler von ihm und auch spätere Anhänger seines Maḏhab zeichneten sich gerade dadurch aus, daß sie dem Raʾy Māliks und nicht dem Ḥadīṯ folgten.“[32]

Andere Schriften

Die einschlägigen Biographien der Malikiten nennen auch weitere Schriften, die angeblich Mālik verfasst haben soll und die gegenwärtig nur in späteren Werken der Rechtsschule vorliegen:

  • Sein Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīdالرسالة الى هارون الرشيد ‎ / ar-risāla ilā hārūn ar-rašīd, liegt u. a. in einer andalusischen Überlieferung vor. Der im Jahre 1954 (Kairo) im Druck erschienene Text von fünfundzwanzig Seiten geht auf eine Abschrift zurück, die im Dezember 1031 in Ramla als Unterrichtsmaterial diente. Das Schreiben enthält moralische Ermahnungen und juristische Ratschläge an den Kalifen.[33]
  • Sein Sendschreiben an die Richterämter risāla fī al-aqdiya / ‏رسالة في الأقضية ‎ / risāla fī ʾl-aqḍiya /‚Das Sendschreiben über die Rechtsregeln‘ hatte wahrscheinlich Anweisungen an die Richter in den islamischen Provinzen zum Inhalt.
  • Sein von den Biographen genanntes Sendschreiben an den ägyptischen Rechtsgelehrten und Traditionarier al-Laith ibn Saʿd geht wahrscheinlich auf die Korrespondenz zwischen beiden Gelehrten zurück; es ist in der Forschung mehrfach erörtert,[34] aber erst 1995 im Orient publiziert und kommentiert worden.

Die Authentizität dieser Schriften wird sowohl von der europäischen Forschung als auch von muslimischen Gelehrten - wie das oben genannte Sendschreiben an den Kalifen Hārūn ar-Raschīd durch as-Suyūtī[35] - im allgemeinen angezweifelt.

  • Die juristischen Rechtsfragen al-masāʾil / ‏المسائل ‎, die er außerhalb seines Hauptwerkes in Form der quaestiones et responsiones beantwortet hatte, sind in der fünfzehn Bände umfassenden Mudawwana des Sahnūn ibn Saʿīd in der Überlieferung des oben genannten Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī erhalten und dürften authentisch sein.

Die malikitische Rechtsschule hat sich im frühen 9. Jahrhundert vor allem in Ägypten, Nordafrika und im islamischen Spanien (al-Andalus/Andalusien) durch die Vermittlung der Lehren Māliks im Kreis seiner zahlreichen Schüler verbreitet. Neben seinem oben genannten Hauptwerk – in der Rezension seiner Schüler – sind seine Lehrmeinungen in zum Teil umfangreichen Rechtswerken der Folgegenerationen erhalten. Sein Muwattaʾ ist bis ins 11. Jahrhundert durch malikitische Gelehrte kommentiert worden, wodurch die malikitische Rechtslehre ihre inhaltliche Erweiterung erfuhr.

Kommentare zum Muwaṭṭaʾ

Die wichtigsten Kommentare zum Grundwerk der Malikiten kamen aus dem islamischen Westen, ihre Verfasser waren prominente Vertreter der malikitischen Rechtsschule in Andalusien.

  • Den ältesten erhaltenen und heute im Druck vorliegenden Kommentar zum Muwaṭṭaʾ verfasste der wissenschaftlich als vielseitig ausgewiesene Gelehrte ‏ عبد الملك بن حبيب الأندلسي‎ / ʿAbd al-Malik ibn Ḥabīb al-Andalusī (†852), der in Mekka, Medina und in Ägypten studierte und nach seiner Rückkehr einer der bedeutendsten Vertreter der malikitischen Rechtsschule in Córdoba war.[36] Sein Kommentar „Die Auslegung des Muwaṭṭaʾ“ ‏ تفسير الموطأ‎ / Tafsīr al-Muwaṭṭaʾ[37] behandelt sowohl philologische Erläuterungen bestimmter Termini als auch die juristische Auslegung von Inhalten der im Grundwerk enthaltenen Materialien, die stets eingeleitet werden mit der Fragestellung seiner Schüler: „wir fragten ʿAbd al-Malik ibn Ḥabīb nach dem Ḥadīṯ...“. Das zweibändige Werk ist seit 2001 im Druck zugänglich.[38]
  • Ibn Muzain, Yaḥyā ibn Zakariyāʾ ‏ يحيى بن زكرياء بن مزين ‎ († gegen 873)[39] aus Toledo, mit Wirkungskreis Córdoba, verfasste nach seiner Studienreise in den Orient seinen mehrbändigen Kommentar zu Māliks Werk ebenfalls unter dem Titel Tafsīr al-Muwaṭṭaʾ, in dem er jüngere Schüler Māliks juristische Fragen des Grundwerkes erörtern läßt. Der Orientalist Joseph Schacht hat bereits 1967 auf die Existenz einiger Handschriftenfragmente dieses Werkes in der Moscheebibliothek von Qairawān hingewiesen, die in den Jahren 1008-1009 in der Stadt aufgezeichnet worden sind.[40]
Anfang der Kapitel über Blutgeldzahlungen im Kommentar von al-Qanāziʿī: Tafsīr fī abwāb al-ʿuqūl; ca. 11. Jahrhundert
  • Aus dem 10. Jahrhundert stammt der Kommentar zur Muwaṭṭaʾ-Rezension von Yaḥyā ibn Yaḥyā von al-Qanāziʿī, ʿAbd ar-Raḥmān ibn Marwān ‏القنازعي , عبد الرحمن بن مروان‎ aus Córdoba unter demselben Titel ‏تفسير الموطأ ‎ / Tafsīr al-Muwaṭṭaʾ /‚Die Auslegung des Muwaṭṭaʾ‘.[41] Der Verfasser, der sich im Jahre 977 auf eine längere Studienreise nach Nordafrika, Ägypten, Mekka und Medina begab, kommentiert vor allem die im Muwaṭṭaʾ erhaltenen Traditionen und greift dabei auf Schriften seiner Vorgänger zurück, zu denen er die Überlieferungsrechte besaß. Diese Werke sind im Anhang seines Kommentars im einzelnen aufgezählt.[42]
  • Al-Qabas fī Scharh Muwaṭṭaʾ Ibn Anas ‏القبس في شرح موطأ ابن أنس‎ / al-Qabas fī šarḥ Muwaṭṭaʾ Ibn Anas /‚Bearbeitung der Erläuterung des Muwaṭṭaʾ von (Mālik) ibn Anas‘ von Ibn al-ʿArabī al-Maʿāfirī (*1076 in Sevilla; †1148 in Fès). Der Verfasser erläutert die im Grundwerk überlieferten Hadithe und greift dabei oft auf die Lehren anderer Rechtsschulen zurück, zu denen er auf seiner Studienreise Kontakt hatte. Das Werk liegt seit 1998 im Druck vor.[43]
  • Ibn ʿAbd al-Barr, mit dem vollständigen Namen Yūsuf ibn ʿAbd Allāh ibn Mohammed ibn ʿAbd al-Barr / ‏يوسف بن عبد الله ابن محمد بن عبد البرّ ‎ / Yūsuf b.ʿAbd Allāh b. Muḥammad b. ʿAbd al-Barr († 1070) aus Córdoba, verfasste ein siebenundzwanzig Bände (Ausgabe Kairo 1993) umfassendes Werk, das bis heute als der beste Kommentar zu Māliks Hauptwerk angesehen wird. Aber schon der – unterschiedlich formulierte und überlieferte – Werktitel zeigt, dass es sich um mehr als nur um eine einfache Kommentierung des Grundwerkes, des Muwaṭṭaʾ Māliks, handelt: Studium zur Erörterung der Richtungen der Rechtsgelehrten in den Provinzzentren darüber, was Mālik im Muwaṭṭaʾ an opinio und Tradition vorgelegt hat (‏الاستذكار في شرح مذاهب علماء الأمصار مما رسمه الامام مالك في الموطأ من الرأي والآثار ‎ / al-istiḏkār fī šarḥ maḏāhib ʿulamāʾ ʾl-amṣār mimmā rasama-hu al-imām Mālik fī-ʾl-Muwaṭṭaʾ min al-raʾy wa-ʾl-āṯār). Somit ist dieses Werk in der islamischen Rechtsliteratur dem Genre der sogenannten Ichtilāf-Werke, d. h. der Sammlung kontroverser Lehrmeinungen unter den Gelehrten in den Zentren der islamischen Gelehrsamkeit zuzuordnen. In der Tat zitiert der Verfasser in diesem Buch die Lehren der anderen Rechtsschulen und grenzt sie von dem im Muwaṭṭaʾ überlieferten Material deutlich ab.
  • Ein weiterer und bedeutsamer Kommentar des Ibn ʿAbd al-Barr ist hadithwissenschaftlichen Inhalts und beschränkt sich lediglich auf die im Muwaṭṭaʾ überlieferten rechtsrelevanten Traditionen – Prophetensprüche, Aussagen der Prophetengefährten (sahaba) und ihrer Nachfolger – in der Überlieferung Māliks und trägt den Titel: Einleitung zu den Bedeutungen und Isnaden des Muwaṭṭaʾ (‏التمهيد لما في الموطأ من المعاني والأسانيد ‎ / at-tamhīd li-mā fi-ʾl-Muwaṭṭaʾ min al-maʿānī wa-ʾl-asānīd). Dieses umfangreiche mit zahlreichen Parallelbelegen zu den von Mālik überlieferten Materialien abgefasste Werk ist nach den Primärquellen des Schulgründers alphabetisch angeordnet. Im ersten Band steht die detaillierte Biographie Māliks. Die erste Druckausgabe des Werkes (Rabat 1967–1992) umfasst sechsundzwanzig Bände.
  • Ungefähr um die gleiche Zeit verfasste al-Bādschī (vollständig Sulaimān ibn Chalaf al-Bādschī / ‏سليمان بن خلف الباجي ‎ / Sulaimān b. Ḫalaf al-Bāǧī († 1081) aus Córdoba seine sieben Bände umfassende Auswahl in der Erläuterung des Muwaṭṭaʾ (al-muntaqā scharh al-muwaṭṭaʾ / ‏المنتقى شرح الموطأ ‎ / al-muntaqā šarḥ al-muwaṭṭaʾ), ein Werk, in dem das von Mālik überlieferte Material mit den Rechtsansichten malikitischer Juristen des 9. und 10. Jahrhunderts verglichen und nach Möglichkeit harmonisiert wird.
  • Unter den Kommentaren in der Neuzeit wird vor allem das vierbändige Werk des Azhar-Professors al-Zurqānī, Muḥammad b. ʿAbd al-Bāqī b. Yūsuf b. Aḥmad al-Mālikī (* 1645, † 1710 in Kairo)[44] zitiert. Der Verfasser orientiert sich vor allem an den oben genannten Werken des Andalusiers Ibn ʿAbd al-Barr, zu deren Abschriften er in der berühmten Handschriftenbibliothek der Azhar Zugang hatte. Dieser Kommentar ist vor allem als zusammenfassendes Lehrbuch für die Azhar-Studenten konzipiert worden.[45]
  • Einen sprachwissenschaftlich ausgerichteten Kommentar verfasste al-Waqqaschī, Hischām ibn Aḥmad al-Andalusī (* 1017 bei Toledo; † 1096 in Denia)‏هشام بن أحمد الوقشي الأندلسي ‎ / Hišām ibn Aḥmad al-Waqqašī al-Andalusī unter dem Titel „Kommentar zum Muwaṭṭaʾ“ ‏تعليق على الموطأ ‎ / Taʿlīq ʿalā ʾl-Muwaṭṭaʾ, dessen Existenz lange Zeit unbekannt war und erst im Jahre 2001 nach dem Unikat in der Bibliothek von Escorial in zwei Bänden publiziert wurde.[46] Das Werk ist gemäß der Anordnung des Grundwerkes von Mālik - nach den Kapiteln des Fiqh - konzipiert. al-Waqqaschī beschränkt sich ausschließlich auf die philologische Erläuterung von Wörtern, Wortgruppen des Grundtextes, korrigiert sprachliche und grammatische Ungereimtheiten im Grundtext, die entweder auf Fehler der Werkrezensenten oder auf Verschreibungen der Kopisten der ihm zur Verfügung stehenden Abschriften zurückgehen. In den semantischen Erklärungen von Begriffen und ganzen Wortgruppen greift er oft auf Inhalte identischer Wörter in der arabischen Poesie zurück.
  • Der andalusische Grammatiker ʿAbd Allāh ibn as-Sīd al-Baṭalyūsī (*1052; †1127) aus Badajoz mit Wirkungskreis Valencia verfasste wahrscheinlich ebenfalls einen Muwaṭṭaʾ-Kommentar ‏شرح الموطأ ‎ / Šarḥ al-Muwaṭṭaʾ, der aber nicht mehr erhalten ist. Als Teil dieses Werkes gilt die philologische Erläuterung schwieriger Termini in Māliks Werk, die unter dem Titel ‏ مشكلات الموطأ‎ / Muškilāt al-Muwaṭṭaʾ /‚Schwierige Fragen des Muwaṭṭaʾ‘ erst seit 1999 bekannt ist.[47] Der Verfasser folgt der Kapitelanordnung des Grundwerkes und erläutert selten verwendete Begriffe, ihre grammatischen Ableitungen, ferner nur wenig bekannte Ortsnamen, die im Muwaṭṭaʾ Erwähnung finden.[48] Es handelt sich dabei allerdings nicht um ein eigenständiges Werk, sondern um eine Kurzfassung (iḫtiṣār) des oben genannten philologischen Kommentars von al-Waqqaschī.[49]

Bearbeitungen des Muwaṭṭaʾ

Māliks Lebenswerk in seinen verschiedenen Rezensionen als Grundlage der malikitischen Rechtsschule ist in den Folgegenerationen mehrfach und unter verschiedenen Gesichtspunkten bearbeitet worden. Es handelt sich dabei sowohl um die Zusammenstellung bestimmter Hadīṯgruppen und die Exzerpte derselben in monographischen Abhandlungen als auch um zum Teil umfangreiche Kommentare im Sinne der malikitischen Jurisprudenz.

  • Die älteste heute bekannte Bearbeitung des Muwaṭṭaʾ verfasste Ismāʿīl ibn Isḥāq al-Ǧahḍamī (*815; †895) der malikitische Kadi von Bagdad,[50] der mit seinem Werk Aḥkām al-Qurʾān über Rechtsbestimmungen des Korans auch als Koranexeget ausgewiesen ist. Von seinem ‏ مسند حديث مالك بن أنس ‎ / Musnad ḥadīṯ Mālik ibn Anas ist allerdings nur der fünfte, der letzte Teil in einer Handschrift aus dem späten 9. Jahrhundert erhalten.[51] Der Verfasser referiert in diesem Teil diejenigen Traditionen, die er von den Schülern Māliks direkt erhalten hat und deren Werkrezensionen - mit Ausnahme von al-Qaʿnabī und Abū Muṣʿab - heute nicht mehr erhalten sind. Die Anordnung des Werkfragmentes orientiert sich an den Primärquellen Māliks (musnad) in alphabetischer Reihenfolge.[52]
  • Der namhafte Ḥadīṯgelehrte und Ḥadīṯktitiker ad-Dāraquṭnī,ʿAlī ibn ʿUmar ibn Aḥmad aus Bagdad (*918; †995)[53] verfasste eine Sammlung von Traditionen unter dem Titel:„Ḥadīṯe, in denen man Māliks (Überlieferungen) widersprach“ ‏ الأحاديث التي خولف فيها مالك بن أنس‎ / al-aḥādīṯ allatī ḫūlifa fī-hā Mālik ibn Anas. Dabei handelt es sich a) sowohl um Tradition im Muwaṭṭaʾ als auch außerhalb desselben; b) um Traditionen, die Mālik im Muwaṭṭaʾ in einer Form, außerhalb desselben aber in einer anderen Form (Wortlaut) überlieferte; c) Traditionen, die Mālik im Muwaṭṭaʾ selbst unterschiedlich überlieferte.[54] Der Verfasser gibt den unterschiedlichen Wortlaut zu den einzelnen Traditionen an und stellt die Namen derjenigen Traditionarier zusammen, die Māliks Überlieferungen widersprachen. Im Mittelpunkt des Interesses steht somit die textkritische Betrachtung der Inhalte und der Überlieferungslinien (Isnad) des Grundwerkes.[55]
  • Ein wichtiges Werk stellt der ‏ مسند الموطأ‎ / Musnad al-Muwaṭṭaʾ des nur wenig bekannten ägyptischen Gelehrten al-Ǧauharī, ʿAbd ar-Raḥmān ibn ʿAbd Allāh al-Ġāfiqī (†901) dar. In der alphabetisch angeordneten Aufzählung der unmittelbaren Quellen Māliks in seinem Muwaṭṭaʾ werden in diesem Werk nur die Prophetentraditionen angeführt, wobei der Verfasser auf alle Werkrezensionen hinweist, in denen er diese Dicta bestätigt finden konnte. Es ist somit eine an den Isnaden orientierte Sammlung (Musnad), die der Verfasser mit einer Kurzbiographie der Quellen Māliks ergänzt und auf Werkrezensionen hinweist, die heute nicht mehr erhalten sind.[56] In seiner Struktur ist es mit dem oben genannten Werkfragment von Ismāʿīl ibn Isḥāq al-Ǧahḍamī vergleichbar.
  • Besondere Bedeutung kommt dem Werk des Qairawāner Gelehrten al-Qābisī (auch Ibn al-Qābisī), ʿAlī ibn Muḥammad ibn Ḫalaf (*936; †1012)[57] zu, das unter dem Titel ‏ الملخص لمسند موطأ مالك بن أنس‎ / al-Mulaḫḫaṣ li-musnad Muwaṭṭaʾ Mālik ibn Anas /‚Die Zusammenfassung der mit vollständigen Isnaden erhaltenen Hadithe im Muwaṭṭaʾ von Mālik ibn Anas‘ auch im Druck zugänglich ist.[58] Der Verfasser wertet in diesem Buch Māliks Werk nach einer heute unbekannten Rezension aus: nach dem Ägypter Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī (†806), einem der wichtigsten Schüler von Mālik.[59] Hier werden alle Hadithe kommentarlos zusammengestellt, die Mālik mit einem vollständigen Isnad (muttaṣal) auf den Propheten zurückführt. Die insgesamt 529 Hadithe sind nach den Primärquellen Māliks angeordnet (musnad); einige dieser Traditionen sind in den anderen, oben genannten Werkrezensionen nicht erhalten.[60]
Titelblatt der Ḥadīṯ-Sammlung von Hišām ibn ʿAmmār (†859), dem Prediger der Hauptmoschee von Damaskus, nach Mālik. Vorgelesen bei al-Mizzī in Damaskus: Zeile 7-9

Ḥadīṯ-Sammlungen

Zwischen dem 9. und 13. Jahrhundert haben Traditionarier Ḥadīṯe zusammengestellt, die auf die Überlieferungen Māliks zurückgeführt werden konnten. Diese Ḥadīṯe sind entweder in seinem Muwaṭṭaʾ oder außerhalb desselben mit vollständigen Isnaden erhalten. Aus sieben Sammlungen aus vier Jahrhunderten hat man insgesamt 532 Ḥadīṯe in einem Band zusammengefasst und ausführlich kommentiert.[61] Jede dieser Sammlungen trug den Titel: ‏عوالي حديث مالك بن أنس ‎ / ʿawālī ḥadīṯ Mālik ibn Anas /‚die erstklassigen Hadithe nach Mālik ibn Anas‘.[62] Diese „erstklassigen“, auf den Propheten Mohammed zurückgeführten Dicta nannte man in den Traditionswissenschaften ḥadīṯ ʿālī (Plural:ʿawālī).[63] Die älteste dieser Sammlungen geht auf Hischām ibn ʿAmmār b. Nuṣair (*770; †859), einen bekannten Traditionarier und Koranleser zurück, der als Prediger in der Hauptmoschee von Damaskus (Umayyaden-Moschee)[64] gewirkt hat.[65]

Biographisches

Eine wichtige Quelle für die Darstellung der Vita Māliks und seiner Primärquellen sind die biographischen Werke der Rechtsschule: die sogenannte ṭabaqāt-Literatur.[66] Diese „Klassenbücher“ beginnen stets mit der Biographie des Schulgründers. Einige der oben genannten Kommentare widmen das erste Kapitel einer detaillierten Beschreibung des Lebens und Wirkens von Mālik.

  • Eines der frühesten biographisch ausgerichteten Werke zum Muwaṭṭaʾ, das auch im Druck erhalten ist, verfasste der andalusische Gelehrte Ibn al-Ḥaḏḏāʾ, Muḥammad ibn Yaḥyā ibn Aḥmad (* 958; † 1022) aus Córdoba.[67] Nach seiner ausgedehnten Studienreise in den Orient war er Kadi in Sevilla und Zaragoza. Sein Werk „Die Bekanntgabe derjenigen Frauen und Männer, die im Muwaṭṭaʾ Erwähnung finden“ ‏التعريف بمن ذكر في الموطأ من النساء والرجال ‎ / at-Taʿrīf bi-man ḏukira fī-ʾl-Muwaṭṭaʾ min an-nisāʾ wa-ʾr-riǧāl in zwei gedruckten Bänden.[68] Der Verfasser gibt eine Kurzbiographie über alle Personen, die in den Isnaden von Māliks Werk genannt werden und erwähnt die Meinungen der Hadithkritiker über sie. Er zitiert, manchmal nur fragmentarisch, einige der von ihnen überlieferten Hadithe und vergleicht sie mit den inhaltlichen Abweichungen in den verfügbaren Werkrezensionen.
  • Der andalusische Gelehrte Ibn Ḫalfūn, Muḥammad ibn Ismāʿīl ibn Muḥammad al-Azdī (†1239) aus Huelva mit Wirkungskreis Sevilla verfasste sein „Die Namen der Lehrer von Mālik ibn Anas“ Asmāʾ schuyūch Mālik ibn Anas / ‏أسماء شيوخ مالك بن أنس ‎ / Asmāʾ šuyūḫ Mālik b. Anas, das in der Bibliothek von Escorial im andalusischen Duktus erhalten ist und im Jahre 2004 publiziert wurde.[69] Der Verfasser stützt sich auf die biographische Literatur seiner Vorgänger, die heute z. T. nicht mehr vorliegen. Er nennt einige Personen, deren Biographien bei al-Mizzī und in anderen umfassenden Gelehrtenlexika nicht angeführt sind, weil sie als Überlieferer in den kanonischen Traditionssammlungen nicht zitiert werden. In der Darstellung der Vita der Primärquellen Māliks nennt er auch deren Lehrer und Schüler und beschreibt kurz ihre Lebensumstände und Gelehrsamkeit. Noch Adh-Dhahabī (†1348) nennt Ibn Ḫalfūn als guten Kenner und bekannten Kritiker der Ḥadīṯüberlieferer.[70]
  • Das umfangreichste biographische Werk der Malikiten verfasste ʿIyāḍ ibn Mūsā al-Yaḥṣubī (†1149)[71], Kadi in Sabta unter den Almoraviden. Der Vita Māliks, seinen Vorzügen als Lehrer und den Ansichten seiner Zeitgenossen über ihn widmet der Verfasser dieses acht Bände umfassenden Werkes die ersten zwei Bände.[72] In den weiteren sechs Bänden werden, nach den Zentren der malikitischen Gelehrsamkeit eingeteilt, die Vertreter der Rechtsschule bis in die Zeit des Verfassers chronologisch vorgestellt. Späteren Biographen diente das Werk als unentbehrliche Quelle.[73]
  • Der oben bereits genannte Damaszener Gelehrte Ibn Nāṣir ad-Dīn († September 1438) leitet die Biographien der Muwaṭṭaʾ-Überlieferer mit einem vierzig Seiten starken Vorwort ein, in dem er vor allem die überlieferten Aussagen über die Vorzüge Māliks referiert.[74]

Einzelnachweise

  1. Yasin Dutton (1999), S. 11-13
  2. A. Bekir (1962), Einleitung; M. Muranyi (1987), S. 312.
  3. M. Muranyi: Ein altes Fragment medinensischer Jurisprudenz aus Qairawān. Abhandlungen für die Kunde des Morgenlandes. Stuttgart 1985. Band. XLVII, 3.
  4. Beispiele dazu in: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 10, S. 7, Kapitel C.
  5. Gemeint ist die Vernachlässigung der Aussprache des Hamza im Auslaut des Wortes Muwaṭṭaʾ
  6. Die kurze Monographie umfasst nur 14 Seiten. Herausgegeben von Muḥammad Zāhid ibn al-Ḥasan al-Kauṯarī. Kairo 1946
  7. Yasin Dutton (1999), S. 28-29 und S. 192, Anm. 86
  8. Herausgegeben von Muḥammad al-Ḥiǧǧī et alii in 20 Bänden. Beirut 1984-1991
  9. Michael Cook: A Koranic codex inherited by Mālik from his grandfather. In: Vassilios Christides and Theodore Papadopoullos (Hrsg.): Proceedings of the sixth international congress of graeco-oriental and african studies. Nicosia 2000 (Graeco-Arabica. Vols VII-VIII, 1999-2000). S. 93-105
  10. Zu den Werkrezensionen und zum Handschriftenbestand derselben siehe die Zusammenstellung von Fuat Sezgin (1967), S. 459-460, die heute ergänzungsfähig ist
  11. Joseph Schacht: On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. In: Arabica 14 (1967), S. 228
  12. Herausgegeben von Muḥammad aš-Šāḏilī al-Naifar. Tunis 1978. Siehe auch: Miklos Muranyi (1997), S. 7-8; Fuat Sezgin (1967), S. 465 ohne das Fragment zu nennen
  13. Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Bd. 2. S. 222-226. Halle a. S. 1890. Gedruckt in Kairo 1967.
  14. Yasin Dutton (1999), S. 23-24 mit der Aufzählung der hier genannten Muwaṭṭaʾ-Rezensionen
  15. Joseph Schacht: On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. In: Arabica 14 (1967), S. 228-230
  16. ʿAbd al-Maǧīd Turkī (Hrsg.): al-Muwaṭṭaʾ de Mālik b. Anas. Recension de ʿAbd Allāh b. Maslama al-Qaʿnabī. Beirut 1999. S. 19 (Einleitung)
  17. Über ihn ausführlich: Maribel Fierro: El Alafaquí beréber Yaḥyā b. Yaḥyā al-Layṯī (m. 234/848). "El inteligente de al-Andalus". In: Estudios Onomástico-Biográfcos de al-Andalus. VIII. Madrid 1997. S. 269-344
  18. Herausgegeben von Muḥammad Fuʾād ʿAbd al-Bāqī, in zwei Bänden. Kairo 1951
  19. Ignaz Goldziher (1890), S. 221-222
  20. Fuat Sezgin (1967), S. 471-472
  21. Ignaz Goldziher (1890), S. 222. - Herausgegeben von Baššār ʿAwwād Maʿrūf und Maḥmūd Muḥammad Ḫalīl in zwei Bänden. Beirut 1993
  22. Fuat Sezgin (1967), S. 460. Nr.2
  23. Herausgegeben von ʿAbd al-Maǧīd Turkī in einem Band. Beirut 1994
  24. Fuat Sezgin (1967), S. 460. Nr.4; der dort erwähnte Druck ist ein anderes Werk
  25. Siehe Joseph Schacht: Deux editions inconnues de Muwaṭṭaʾ. In: Studi Orientalistici in onore di G. Levi della Vida. Roma 1956. Bd. 2, S. 486-490
  26. Hörerzertifikate (arabisch: Samāʿ, Plural:Samāʿāt) am Ende von Handschriften oder deren Teilen verzeichnen die Namen derjenigen Personen, die bei ihrem Lehrer ein Werk durch Vorlesen gehört und unter Umständen auch abgeschrieben haben. Siehe dazu: Stefan Leder, Yāsin Muḥammad al-Sawwās, Maʿmūn al-Ṣāǧarǧī: Muʿǧam al-samāʿāt al-Dimašqiyya. Les certificats d'audition à Damas. Institute Français de Damas. 1996. S. 18-26 (Einleitung)
  27. Miklos Muranyi (1997), S. 362-363
  28. Miklos Muranyi: Materialien zur mālikitischen Rechtsliteratur. Wiesbaden 1984. S. 113-130
  29. Gedruck in Beirut, Dār al-kutub al-ʿilmiyya, 1995
  30. M. Muranyi: ʿAbd Allāh b. Wahb. Leben und Werk. Otto Harrassowitz. Wiesbaden. 1992. S. 7-12.
  31. J. Schacht (1967), S. 312ff et passim.
  32. M. Muranyi (1987), S. 313
  33. Ignaz Goldziher (1890), S. 67
  34. R. G. Khoury (1981), passim.
  35. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 6, S. 262
  36. Fuat Sezgin (1967), S. 362; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 3, S. 775; Biblioteca de al-Andalus. Enciclopedia de la cultura andalusí. Almería 2004. Bd. 3. S. 219-227
  37. Bei Fuat Sezgin, a.a.O. ist der Werktitel nicht angeführt; siehe: Biblioteca de al-Andalus, S. 223. Nr. 10 unter dem Titel: „Ġarīb al-Muwaṭṭaʾ“, d. h.„schwer verständliche Begriffe des M.“
  38. Herausgegeben von ʿAbd ar-Raḥmān Sulaimān al-ʿUṯaimīn. Riyadh 2001
  39. Fuat Sezgin (1967), S. 473
  40. On some manuscripts in the libraries of Kairouan and Tunis. In: Arabica 14 (1967), S. 235-237
  41. Fuat Sezgin (1967), S. 483
  42. Miklos Muranyi (2005), passim. Herausgegeben in zwei Bänden von ʿĀmir Ḥasan Ṣabrī. Qatar 2008
  43. Fuat Sezgin (1967), S. 462 (Nr. 11). Gedruckt in 4 Bänden in Beirut. Dār al-kutub al-ʿilmiya. 1. Auflage. 1998
  44. The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Brill, Leiden. Bd. 11, S. 572
  45. Im Orient mehrfach gedruckt; mit dem Text der Rezension von Yaḥyā ibn Yaḥyā und dem Kommentar: Kairo 1961
  46. Herausgegeben von ʿAbd ar-Raḥmān ibn Sulaimān al-ʿUṯaimīn. Riyadh 2001. In der The Encyclopaedia of Islam. New Edition, Brill, Leiden. Bd. 11, S. 103 wird nur der Titel Scharh al-Muwaṭṭaʾ (Erläuterung des Muwaṭṭaʾ) genannt.
  47. Herausgegeben Ṭāhā Bū Sarīḥ. Beirut 1999. Siehe dort die Einleitung, S. 14-15 über den Werktitel
  48. Über den Verfasser siehe: Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Zweite den Supplementbänden angepasste Auflage. Brill, Leiden 1943. Bd. 1, S. 547; Supplementband 1, S. 758. Brill, Leiden 1937; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 1029
  49. Siehe die Einleitung des Herausgebers al-ʿUṯaimīn zu al-Waqqaschī, Bd. 1. S. 73-75
  50. Fuat Sezgin (1967), S. 475-476
  51. Fuat Sezgin (1967), S. 475-476 führt die Handschrift nicht an. Über die Handschrift siehe: Miklos Muranyi: Das Kitāb Musnad Mālik ibn Anas von Ismāʿīl b. Isḥāq al-Qāḍī. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft (ZDMG) 138 (1988), S. 128-147
  52. Herausgegeben von Miklos Muranyi. Dār al-gharb al-islāmī. Beirut 2002
  53. Fuat Sezgin (1967), S. 206-209; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. 2, S. 136
  54. Siehe die Einleitung zur Edition des Werkes S. 21-22. Hrsg. Riḍā Ḫālid. Riyadh. 1997
  55. Siehe die Einleitung zur Edition des Werkes S. 22-24
  56. Herausgegeben von Luṭfī aṣ-Ṣaġīr und Ṭāhā Bū Sarīḥ. Beirut 1997
  57. Fuat Sezgin (1967), S. 463, Nr. 1 (Weitere Bearbeitungen); S. 482-483; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 4. S. 341
  58. Miklos Muranyi (1997), S. 271-276
  59. Fuat Sezgin (1967), S. 465-466
  60. Herausgegeben von Muḥammad ibn ʿAlawī ibn ʿAbbās. Mekka 2003 (2. Auflage) - fälschlicherweise unter dem Titel: al-Muwaṭṭaʾ. Rezension Ibn al-Qāsim al-ʿUtaqī (sic). Zusammenfassung: Ibn al-Qābisī.
  61. Einige davon, auch unter anderen Titeln, sind bei Fuat Sezgin (1967), S. 464. Nr. IV als Handschriften angeführt
  62. Herausgegeben und kommentiert von Muḥammad al-Ḥāǧǧ an-Nāṣir. Beirut 1998 (2. Auflage)
  63. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 3, S. 24: Isnād ʿālī (a high isnād ), which is used when there are very few links between the transmitter and the Prophet, or between him and a certain authority, is considered a valuable type on the ground that the fewer the links the fewer are the possible chances of error
  64. Bei adh-Dhahabī: chatīb dimaschq: Siyar aʿlām an-nubalāʾ, Bd. 11, S. 420 und S. 425; bei Ibn Hadschar al-ʿAsqalānī: al-masdschid al-dschāmiʿ: Tahdhīb at-tahdhīb, Bd. 11, S. 51
  65. Fuat Sezgin (1967), S. 111-112
  66. Siehe: The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 10, S. 7: C. Works in the genre), für die Lehrer im einzelnen und für die Primärquellen eines Autors im allgemeinen
  67. Fuat Sezgin (1967), S. 483; das Geburtsdatum (952) ist dort gemäß den einstimmigen Angaben andalusischer Biographen zu korrigieren. Siehe Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī (Hrsg.). Bd. 1 (Einleitung), S. 250-251
  68. Muḥammad ʿIzz ad-Dīn al-Miʿyār al-Idrīsī. Rabat 2002 mit einem Begleitband über diese literarische Gattung und den Verfasser. Die Edition stützt sich auf drei Handschriften, von denen Fuat Sezgin, a.a.O. nur eine anführt
  69. Hrsg. Riḍā Ḫālid. Riyadh 2004
  70. Siehe die Einleitung des Herausgebers Riḍā Ḫālid, S. 58-60; den Werktitel nennt Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Zweite den Supplementbänden angepasste Auflage.Supplementband 1, S. 298
  71. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 4, S. 289
  72. Vollständige Ausgabe Rabat, Bd. 1 (ohne Datum); Bd. 2-8: 1966-1983
  73. Manuela Marín: Estudios onomástico-biográficos de al-Andalus. Bd. 1. Madrid 1988
  74. Siehe Anm. 28; S. 43-80

Literatur

  • Nabia Abbott: Studies in Arabic Literary Papyri. II. Qurʾānic Commentary and Tradition. Chicago 1967
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. I. S. 457–465
  • Joseph Schacht:The Origins of Muhammadan Jurisprudenz. Oxford 1967
  • R. Brunschvig: Polémiques médiévales autour du rite de Malik. In: Andalus. 15/1950, S. 377–435
  • Ignaz Goldziher: Muhammedanische Studien. Halle 1890. Bd. II. S. 213ff
  • A. Bekir: Histoire de l'école malikite en Orient jusqu'à la fin de moyen-âge. Tunis 1962
  • Raif Georges Khoury: al-Layth Ibn Saʿd (94/713-175/791), grand maître et mécène de l'Egypte vu à travers quelques documents islamiques anciens. In: Journal of Near Eastern Studies (Festschrift Nabia Abbott). 40 (1981), S. 189–202
  • Yasin Dutton: The Origins of Islamic Law. The Qur'an, the Muwatta' and Madinan 'amal. Cruzon Press 1999, ISBN 0-7007-1062-0
  • M. Marín: Los ulemas de al-Andalus ysus maestros orientales. In: Estudios Onomástico-Biográficos de al-Andalus. Bd. III. S. 257–306
  • Miklos Muranyi: Religiöse Literatur in arabischer Sprache. Fiqh. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Bd.2, S. 299-325. Dr. Ludwig Reichert Verlag. Wiesbaden 1987. ISBN 3-88226-145-5
  • Miklos Muranyi: Beiträge zur Geschichte der Ḥadīṯ- und Rechtsgelehrsamkeit der Mālikiyya in Nordafrika bis zum 5. Jh. d.H. Bio-bibliographische Notizen aus der Moscheebibliothek von Qairawān. Harrassowitz, Wiesbaden 1997. ISBN 3-447-03925-6
  • Miklos Muranyi: Der Muwaṭṭaʾ-Kommentar des Andalusiers al-Qanāziʿī (st.413/1022). Ein Beitrag zum andalusischen Überlieferungswesen. In: Der Islam. 82 (2005), S. 52–106
  • The Encyclopaedia of Islam. Bd. 6. S. 262–293; Bd. 11. S. 572

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