- Mandat
-
Als Mandat (von lateinisch mandare ‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘, ‚befehlen‘) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung, die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.
Der Begriff wird in einer Reihe von Gebieten verwendet:
- Der schriftliche Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürsten an einen Untertanen, siehe Mandat (Diplomatik).
- Der einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilte Vertretungsauftrag, siehe Mandat (Politik).
- Der Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, siehe Mandat (Recht).
- Der einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilte Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums, siehe Mandat (Völkerrecht).
- Die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der UN-Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann, siehe UN-Mandat.
Weiterhin wird der Begriff verwendet für:
- das Schriftstück, das die Verhängung einer Verwaltungsstrafe dokumentiert, Strafmandat, etwa ein Bußgeldbescheid.
Siehe auch:Wiktionary: Mandat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenDiese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Wikimedia Foundation.