Maria die Koptin

Maria die Koptin

Maria al-Qibtiyya, ‏مارية القبطية‎, Māriya al-Qibṭiyya, Maria die Koptin († 16. Februar 637 in Medina), war christliche Sklavin und Konkubine Mohammeds.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Abstammung

Maria war Christin der koptischen Religionsgemeinschaft. Ihr Vater, genannt Schamʿūn, gehörte der koptischen Gemeinde des näher nicht lokalisierbaren Ortes Hafn ‏حفن ‎ / Ḥafn in der Region von Ansina ‏ أنصنا‎ / Anṣinā am östlichen Nilufer in Oberägypten[1] an.

Nachdem Mohammed al-Muqauqis, dessen Identität die arabischen Quellen nur sehr vage beschreiben – er soll mit dem Patriarchen der Melkiten von Alexandria, Cyrus, identisch sein [2] – schriftlich aufgefordert hatte, den Islam anzunehmen, gab dieser eine ablehnende Antwort. Aber zusammen mit dieser Antwort sandte er ihm Geschenke, darunter Maria und Schirīn (Variante: Sirīn), die unter den Kopten, so im Schreiben von al-Muqauqis, „hohes Ansehen“ hatten. Sowohl Mohammeds Schreiben als auch die Antwort des Patriarchen werden in den islamischen Quellen in zwei zum Teil kontroversen Varianten überliefert. [3] Die genaue Datierung dieser Kontakte ist nicht überliefert. [4] Das angebliche Schreiben Mohammeds an al-Muqauqis auf Pergament gilt seit seiner Entdeckung in Oberägypten im Jahre 1850 als eine paläographische Fälschung [5].

Mohammed überließ Sirin durch „Schenkung“ dem berühmten Dichter Hassān ibn Thābit († gegen 661);[6]. anderen, isoliert stehenden Berichten zufolge schenkte er sie Diḥya al-Kalbī, seinem Gesandten an Heraclius.[7] Maria lebte als Mohammeds Konkubine in der Oberstadt (ʿĀliya; siehe unten) von Medina. Nachdem Hafsa, eine der Ehefrauen Mohammeds, in ihrem eigenen Haus den Propheten und Maria in flagranti ertappt hatte, stellten sie, Aischa und alle anderen seiner Frauen sich gegen ihn. Die darauf folgenden 29 Tage verbrachte Mohammed auf der Obstplantage, auf der „Maschrabat Umm Ibrāhīm“ (d.i. Maria - siehe unten); erst anschließend sind die Verse der Sure 66, so die Koranexegese, offenbart worden.

Die koranische Auseinandersetzung

Die ersten Verse der Sure 66 bringt sowohl die Traditionsliteratur als auch die Koranexegese und die Historiographie mit diesem Zwischenfall in Verbindung. Schon die frühesten Exegeten, deren Überlieferungen zu diesem Fall at-Tabarī auf vier Seiten referiert, berichten, dass Mohammed seiner Frau Hafsa angeboten habe, Maria für sich selbst zum Tabu (haram) zu erklären, um sie, Hafsa, dadurch zufriedenzustellen. Er bat Hafsa ferner, diesen Vorfall niemandem - vor allem nicht Aischa - zu erzählen. Darauf hin soll Gott den Propheten getadelt (ʿātaba) haben, da er Erlaubtes - mit einer Sklavin Geschlechtsverkehr zu haben - durch seinen Eid gegenüber Hafsa für verboten erklärt habe. Deswegen heißt diese Sure „Das Verbot“, deren Anfang in der oben geschilderten Situation entstanden ist. Andere Surennamen sind: „Der Prophet“, wegen seiner persönlichen Rolle in der gesamten Sure, „Der Verbotene/Unantastbare (al-mutaharrim)“ und die ersten Worte des ersten Verses:[8]

1Prophet! Warum erklärst du denn im Bestreben, deine Gattinnen zufriedenzustellen, für verboten, was Gott dir erlaubt hat? (Mit deinem Enthaltungsschwur hast du Unrecht getan.) Aber Gott ist barmherzig und bereit zu vergeben. 2Gott hat für euch angeordnet, ihr sollt eure (unbedachten?) Eide (durch eine Sühneleistung?) annullieren. Gott ist euer Schutzherr. Er ist der, der Bescheid weiß und Weisheit besitzt. 3 Und (damals) als der Prophet einer seiner Gattinnen etwas unter dem Siegel der Verschwiegenheit anvertraute. Als sie es dann (trotzdem einer anderen) mitteilte und Gott ihn darüber aufklärte, gab er es teils bekannt, teils ließ er es auf sich beruhen. Und als er es dann ihr (selber) mitteilte, sagte sie: ,Wer hat dir das kundgetan?‘ Er sagte: ,Er, der Bescheid weiß und (über alles) wohl unterrichtet ist‘ … 5Wenn er euch (Frauen) entlässt, wird sein Herr ihm vielleicht Gattinnen zum Tausch geben, die besser sind als ihr: Frauen, die den Islam angenommen haben, die gläubig sind, (Gott) demütig ergeben, bußfertig, fromm, asketisch, solche, die schon verheiratet waren oder noch Jungfrauen sind.“

Koran: Sure 66,1–3.5 (Übersetzung: Rudi Paret)

In seiner Textanalyse zum Koran schreibt Theodor Nöldeke in diesem Zusammenhang: „Diese Tradition trägt die Gewähr ihrer Geschichtlichkeit in sich selbst. Eine Episode, die den Charakter Muhammeds in so ungünstigem Lichte zeigt, können die Muslime weder erfunden, noch dem Gerede der Ungläubigen entnommen haben.“ [9]

Ibrāhīm, der Sohn Mohammeds

Der Sohn, den Maria im März 630 gebar, wurde Ibrāhīm genannt. Der islamischen Überlieferung zufolge soll Mohammed zunächst gezögert haben, das Kind als seinen Sohn anzuerkennen. Es war der Engel Gabriel (Dschibril), der den Propheten, so Ibn Saʿd in seinem Klassenbuch, mit der Kunya Abū Ibrāhīm (Vater von Ibrāhīm) begrüßt haben soll.[10] Ibrāhīm erkrankte schon im Kindesalter und starb am 27. Januar 632, kurz vor Mohammeds Tod.

In der Blattmitte aus dem Schauq-Name eines persischen Reisenden im Jahre 1559 das Grab von: „sayyid Ibrāhīm waladu ʾn-nabiy“ = „Herr Ibrāhīm, der Sohn des Propheten“ eingezeichnet

Dieses Datum scheint gesichert zu sein, denn kurz nach seinem Tod fand in der Region um Medina eine Sonnenfinsternis [11] statt. Da man in diesem Naturereignis eine Verbindung zum Tod des Kindes sehen wollte, soll Mohammed - überliefert in einem bekannten Hadith - gesagt haben:

„Sonne und Mond sind zwei Zeichen Gottes. Sie verdunkeln sich beim Tod / Var.: beim Tod und bei der Geburt eines Menschen nicht. Seht ihr sie (die Sonnen- bzw. Mondfinsternis), so sollt ihr Fürbitten sprechen / Var.: sucht Zuflucht in der Moschee.“[12]

Ibrāhīm ist auf dem Friedhof al-Baqīʿ, vor dem südöstlichen Tor von Medina beigesetzt worden.[13]

Der Status von Maria al-Qibtiyya

Maria wird in der islamischen Literatur durchgehend entweder als „Maria die Koptin“ oder als Umm Ibrāhīm „Ibrāhīms Mutter“ genannt. Ob sie den Islam angenommen hat, ist in der islamischen Literatur umstritten. In einem isoliert stehenden Bericht von al-Wāqidī - ohne Isnad - in der annalistischen Weltgeschichte von at-Tabarī[14] sollen sie und ihre Schwester auf dem Weg nach Medina den Islam angenommen haben. Nach einem weiteren, ebenfalls auf al-Wāqidī zurückgeführten Bericht in der Stadtgeschichte von Ibn ʿAsākir [15] sollen Maria und ihre Schwester wiederum im Beisein des Propheten in Medina den Islam angenommen haben.

Im Gegensatz zu den anderen Prophetenfrauen wird Maria an keiner Stelle im einschlägigen islamischen Schrifttum „Mutter der Gläubigen“ umm al-muʾminīn / ‏أم المؤمنين ‎ / ummu ʾl-muʾminīn genannt.[16]

  • Die Traditionsliteratur verzeichnet keinen einzigen Spruch Mohammeds, den Maria nach ihm überliefert hat; folglich erscheint sie auch in den Biographien der Hadithüberlieferer (ruwāt al-hadīth) nicht. Ibn Hanbal, der Jurist Ibn Qayyim al-Dschauziya, die Historiker al-Wāqidī, sein Schüler Muhammad ibn Saʿd (gest. 845 in Bagdad), die über die Konvertierung von Maria widersprüchlich berichten, ferner at-Tabarī[17] und Ibn ʿAsākir, a.a.O. nennen Maria stets in der Liste der Konkubinen, als Konkubineسراري , سرّية‎ / surrīya, Pl. sarārīyu /„Beischläferin dienende Sklavin, Konkubine“ [18] des Propheten, nicht aber unter seinen Ehefrauen. Der andalusische Rechtsgelehrte Ibn ʿAbd al-Barr († 1071 in Játiva) nennt sie in seiner Biographie der Zeitgenossen Mohammeds als „Schutzbefohlene ( ‏مولاة ‎ / maulāt ) des Gesandten Gottes“. [19]
  • Dass sie ihren früheren Status als Konkubine weiterhin behielt, belegt ein einstimmig und mehrfach überlieferter Spruch Mohammeds anlässlich der Geburt von Ibrāhīm: „Ihr Sohn (d.h. Ibrāhīm) hat sie freigelassen“ :aʿtaqa-hā waladu-hā. [20] Diesen auf Mohammed zurückgeführten Spruch betrachtet die islamische Rechtsliteratur als Rechtsnorm allerdings in mehrfacher Hinsicht als fragwürdig. Ibn ʿAbd al-Barr zitiert diesen Spruch in seinem umfassenden Studium zur Erörterung der Richtungen der Rechtsgelehrten... mit der Bemerkung, dass die Traditionarier, „ahl al-hadīth“, die Authentizität des Prophetenspruches nicht bestätigen. [21]
  • In einer der frühesten Traditionssammlungen des islamischen Schrifttums, im Musannaf von ʿAbd ar-Razzāq (†826),[22] erscheint der angebliche Prophetenspruch im Kapitel über die Wartezeit der Konkubinen nach ihrer möglichen Freilassung ohne jedweden Bezug zu Maria al-Qibtiyya.[23]
  • Al-Baihaqī (†1066), einer der bekanntesten Hadith-Gelehrten seiner Zeit[24], stellt in seinem grundlegenden Werk für die Hadithwissenschaften sieben Varianten des fraglichen Prophetenspruches, einschließlich auch als Aussage von Umar ibn al-Chattab, zusammen und ergänzt sie mit seinen hadithkritischen Bemerkungen. Er schließt allerdings nicht aus, dass Maria erst nach dem Tod Mohammeds, nicht aber durch ihn selbst freigelassen worden sei, wie dies die wahrscheinlich seit Umar geltende Rechtsnorm vorsah[25]
  • In diesem Sinne äußert sich auch Abū ʾl-Walīd Ibn Ruschd (†1198) in seinem Rechtskompendium und führt die Auffassung von Ibn ʿAbd al-Barr weiter aus. [26] Denn die Problematik der Freilassung einer Sklavin, die ihrem Herrn ein Kind gebar (umm al-walad = „Mutter des Sohnes“), ist wahrscheinlich erst unter dem zweiten Kalifen Umar ibn al-Chattab näher erörtert worden.[27] In diese Richtung weist eine in identischem Wortlaut auf den Kalifen Umar - also kein Prophetenspruch - zurückgeführte Aussage: „Ihr Sohn hat sie (eine umm walad) freigelassen (aʿtaqa-hā waladu-hā) - selbst wenn sie eine Fehlgeburt hatte,“ die u. a. der irakische Gelehrte Ibn Abī Schaiba († 849) in seiner groß angelegten Hadith-Sammlung[28] überliefert. Juristisch handelt es dabei um die wahrscheinlich erst unter dem Kalifen Umar aufgeworfene Frage, ob eine Sklavin nach der Geburt ihres Sohnes freigelassen oder verkauft werden dürfe.[29]
  • Maria wird weder in der Prophetenbiographie von Ibn Ishāq - dort bezeichnet Ibn Hischām sie in einer Ergänzung des Textes nach Ibn Ishāq gemäß einer ägyptischen Tradition nach ʿAbd Allāh ibn Wahb († 812) - ebenfalls nur als „surrīya “ - noch in der allgemeinen Historiographie als Ehefrau des Propheten genannt.[30] Sie ist in die islamische Geschichte vielmehr als „Maria die Koptin“, mit ihrer Kunya als Umm Ibrāhīm und als eine der Konkubinen (sarārīyu) Mohammeds eingegangen. [31] eingegangen. In der Rechtslehre ist es anerkannt, dass Frauen, die Mohammed ohne Ehevertrag nur als Beischläferinnen (at-tasarri) zu sich nahm, nicht als „Mutter der Gläubigen“ bezeichnet werden - wie Maria al-Qibtiyya. Diese Norm leitet man aus Sure 33, Vers 6 ab:
Der Prophet steht den Gläubigen näher, als sie selber (untereinander), und seine Gattinnen sind (gleichsam) ihre Mütter.[32]
  • Weder die Rechtsliteratur noch die arabischen Biographen berichten über eine angebliche Freilassung von Maria al-Qibtiyya durch Mohammed - wie etwa im Falle von Raihana - oder über ihre rechtmäßige Heirat (nikah) mit ihm.[33] Der Historiker Muhammad ibn Saʿd nennt „Māriya Umm Ibrāhīm ibn Rasūli ʾllāh“ (Maria, Mutter Ibrāhīms, des Sohnes des Gesandten Gottes) in einem für sie gewidmeten Kapitel seines Klassenbuches. [34] Im darauf folgenden Kapitel des genannten Werkes werden die Ehefrauen Mohammeds in chronologischer Reihenfolge aufgezählt. [35] In derselben Zeit verfasste der irakische Philologe Abū ʿUbaiyda, Maʿmar ibn al-Muthannā († 824)[36] seine Monographie über die Ehefrauen Mohammeds und seine Kinder; [37] Maria al-Qibtiyya wird auch dort nicht angeführt [38] Der bei Ibn Saʿd beobachteten Kapitelaufteilung folgt auch Ibn ʿAsākir in seiner oben genannten Chronik von Damaskus: nach dem Kapitel über die Söhne, Töchter und Ehefrauen Mohammeds[39] folgt der Abschnitt über die Konkubinen: Maria und Raihana,[40]
  • In seinem genealogischen Werk, Kitāb al-maʿārif, widmet Ibn Qutaiba († 889) den „Ehefrauen des Propheten“ und seinen Kindern einen eigenständigen Abschnitt. Über Chadidscha schreibt er: „sie ist die Mutter aller Söhne des Propheten, bis auf Ibrāhīm, denn er ist von Maria der Koptin.“ [41] Bei der Erwähnung des Sohnes Ibrāhīm im Kapitel „Die Söhne des Propheten“ schreibt Ibn Qutaiba: „Seine Mutter war Māriya, ein Geschenk von al-Muqauqis, dem König von Alexandria, an den Propheten.“ [42]

Maria die Koptin wird im islamischen Schrifttum damit nicht zu den Gattinen (im Koran:„azwāǧ“) und folglich nicht zu den „Müttern der Gläubigen“ gerechnet. Sie verstarb als eine der Konkubinen (sarārīyu) Mohammeds am 16. Februar 637 in Medina. Der Kalif Umar ibn al-Chattab soll ihre Beisetzung geleitet haben.

Wohnort von Maria al-Qibtiyya

Maria war keine in die Familie Mohammeds integrierte Person; sie lebte im Süden von Medina (ʿĀliya), in der fruchtbaren Region von al-Quff, in einer Obstplantage der Banu Qainuqa, die Mohammed nach der Unterwerfung dieses jüdischen Stammes sich als Beute zuteilen ließ. [43] Man nannte die Gegend, auch nach dem Tod von Maria: „maschrabat Umm Ibrāhīm“ ‏ مشربة أم إبراهيم‎ / mašrabat umm Ibrāhīm, „Obstgarten / Obstplantage von Umm Ibrāhīm“. [44] Auch nach der Geburt ihres Sohnes Ibrāhīm (März 630 n.Chr.) blieb sie auf dieser Obstplantage, wo sie und ihr Sohn täglich mit frischer Schafs- und Kamelmilch aus dem bei al-Quff weidenden Viehbestand Mohammeds versorgt wurden.[45] Man nannte den Ort auch Mahrūz, der als Markt des Propheten bekannt war [46].

Marias Wohnort genoss in der Folgezeit besondere Verehrung. Der Umayyaden-Kalif Sulaiman ibn Abd al-Malik reiste im Jahre 701 als Pilger nach Medina und besuchte neben anderen Orten, wo der Prophet Mohammed gewirkt und gebetet hatte - die sogenannten maschahid ‏مشاهد ‎ / mašāhid /„Gedenkorte“ [47] - auch diesen Ort. [48].

Einzelnachweise

  1. Yāqūt: Geographisches Wörterbuch. Kitāb muʿǧam al-buldān. Hrsg. Ferdinand Wüstenfeld. Bd. 1 (s.n. Ansina und Hafn). Leipzig 1866-1870. Ausgabe Beirut 1955. Bd 1, S. 265-266; Bd. 2, S.276, wo Yāqūt auch die Episode mit Maria kurz erwähnt
  2. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 511
  3. Muhammad Hamidullah: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya, S. 105-108
  4. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns, Bd. 1; S.218. Anm. 1
  5. Publiziert in: Journal Asiatique (1854), S. 482-518; The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 7, S. 511. Foto davon bei Muhammad Hamidullah: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya, S. 107
  6. Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. 2 (Poesie). Brill, Leiden 1975. S. 289-292
  7. Sulaiman Bashear: The mission of Diḥya al-Kalbī and the situation in Syria. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. 14 (1991), S. 84ff.
  8. Lamya Kandil: Die Surennamen in der offiziellen Kairiner Koranausgabe und ihre Varianten. In: Der Islam 69 (1992), S. 52
  9. Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorāns, Bd. 1; S.217
  10. Die Echtheit dieser Tradition wird von der Hadith-Kritik, z. B. von adh-Dhahabī angezweifelt. Mohammeds Kunya ist nach seinem ebenfalls früh verstorbenen Sohn Abū ʾl-Qāsim und nicht Abū Ibrāhīm; al-Mausūʿa al-fiqhiyya. 1. Auflage (Kuwait 1995), Bd. 35, S. 170 und ebd. Anm. 3
  11. http://sunearth.gsfc.nasa.gov/eclipse/SEatlas/SEatlas1/SEatlas0621.GIF
  12. In den oben genannten Traditionssammlungen hat der Spruch mehrere Varianten im Wortlaut, die aber denselben Sinn ergeben
  13. Rachel Milstein: Kitāb Shawq-Nāma - an illustrated tour of Holy Arabia. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam. 25 (2001), S.275ff. hier: 313
  14. Taʾrīḫ ar-rusul wal-mulūk (ed. de Goeje), Bd.1, S. 1591-1592
  15. Taʾrīḫ madīnat Dimašq, Bd. 3, S. 236, Zeile 4
  16. Die anderslautende Behauptung - ohne Quellenangaben - ist falsch: Muslim sources are unanimous in saying that she was accorded the same honor and respect given Muhammad's wives, pointing out that she was given the same title as Muhammad's wives – "Mother of the Believers."[1] und auch [2] ohne Quellenangabe. al-mausūʿa al-fiqhiyya (3. Auflage. Kuwait 2004), Bd. 6, S. 264-270 (Liste der Mütter der Gläubigen:ummahāt al-muʾminīn) nennt sie ebenfalls nicht. Falsch ist auch die diesbezügliche Angabe in der Wikipedia in arabischer Sprache:[3]
  17. Taʾrīḫ ar-rusul wal-mulūk (ed. de Goeje), Bd. S. 1, 1778
  18. al-muʿǧam al-wasīṭ. Akademie der Arabischen Sprache. Kairo. S. 427:as-surrīya: die Sklavin im Besitz: al-ǧārīya al-mamlūka
  19. Bd. 4, S. 1912. Nr.4091
  20. Sunan Ibn Māǧa, Bd. II. K.al-ʿitq, Nr. 2515; Ibn ʿAsākir, Bd. III. S. 237
  21. al-Istiḏkār...Bd. 23, S. 154
  22. Harald Motzki: The Muṣannaf of ʿAbd al-Razzāq al-Ṣanʿānī as a source of authentic aḥādīth of the first century A.H. In: Journal of Near Eastern Studies. 50 (1991), S. 1-21; Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Brill, Leiden 1967. Bd. 1, S. 99
  23. Bd. 7, S. 233. Nr. 12937 (Beirut 1972): „Der Prophet sagte über eine umm al-walad: ihr Sohn hat sie freigelassen. Ihre Wartezeit beträgt so viel wie die Wartezeit einer freien Frau“
  24. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden, Bd. 1, S. 1130
  25. As-sunan al-kubrā, Bd. 10, S. 346-347. Nr. 21571-21577 (Mekka 1994)
  26. Bidāyat al-mudschtahid, Bd. 2, S. 295 (Beirut, o.J.)
  27. J. Schacht: An Introduction, S. 129 und Index, S.303; Uri Rubin: al-walad li-l-firāsh. On the islamic campaign against „zinā“. In: Studia Islamica (SI), 78 (1993) 5-6
  28. Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Leiden, Brill, 1967. Bd. 1, S. 108-109
  29. al-Musannaf, Bd. 11, S. 184. Nr. 21894 (Beirut 2006). Zur Frage siehe: J. E. Brockopp (2000), S. 192-203
  30. A. Guillaume: The Life of Muhammad. S. 83:„She (d.i. Chadidscha ) was the mother of all the apostle's children except Ibrāhīm...“ mit der Ergänzung von Ibn Hischam nach Ibn Wahb: Umm Ibrāhīm: Māriya die Konkubine des Propheten, die ihm al-Muqauqis aus Hafn, in der Gegend von Esna, schenkte
  31. Siehe: M. Watt, op.cit. S.396-397
  32. al-mausūʿa al-fiqhiyya. Enzyklopädie des islamischen Rechts. Kuwait 2004. Bd. 6, S. 265 (ummahāt al-muʾminīn)
  33. Siehe: M. Watt, op.cit. S.294-295: „Muḥammad's concubine Māriyah, a Christian, was apparently not set free; and, to judge from Ibn Sa'd's accounts of the Badr fighters, the same was true of many of their concubines“
  34. Ibn Saʿd, Bd. 8. S. 153-156
  35. ebd. S. 156-159
  36. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 1, S. 158; Carl Brockelmann: Geschichte der arabischen Litteratur. Brill, Leiden 1943. Bd. 1, S. 102-103
  37. Herausgegeben von Nihad Musa in: Revue de l'Institut des Manuscrits Arabes (Kairo), Bd. 13 (1967), S. 244-279
  38. M. J. Kister: Sons of Khadīja In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 16 (1993), S. 73-74.
  39. Bd. 3, S. 125-234
  40. Bd. 3, S. 234:242. Auch sprachlich macht man eine Unterscheidung: das Verb tazawwaǧa: er (d. h. Mohammed) heiratete erscheint im Zusammenhang mit Maria al-Qibtiyya und Raihana nicht, sondern das Verb istasarra: er (d. h. Mohammed) nahm sie zur Beischläferin wird verwendet
  41. Kitāb al-maʿārif. (Hrsg.): Saroit Okacha (Tharwat ʿUkāša). Kairo 1960. S. 132
  42. Kitāb al-maʿārif. S. 143
  43. Michael Lecker: Muslims, Jews & Pagans. Studies on Early Islamic Medina. Brill, Leiden 1995. S. 9; ders. Muḥammad at Medina: a geographical approach. In: Jerusalem Studies in Arabic and Islam 6 (1985), S.33.
  44. Zur Bedeutung des Begriffes mašraba siehe: Michael Lecker (1995), S. 8. Anm. 24; R. Dozy: Supplément aux dictionnaires arabes. Peris / Leiden 1967. Bd. 1. S. 741 mit Hinweis auf Richard Francis Burton, der in seinem Reisebericht A personal narrative of a pilgrimage to El Medina and Meccah. 2. Auflage. London 1857. Bd. 2, S. 46 eine Moschee Maschrabat Umm Ibrāhīm erwähnt
  45. Michael Lecker (1995), S. 9
  46. Michael Lecker (1985), S. 52-53
  47. The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill. Leiden. Bd. 6, 713 und Maher Jarrar: Die Prophetenbiographie im islamischen Spanien. Ein Beitrag zur Überlieferungs- und Redaktionsgeschichte. Verlag Peter Lang. Frankfurt 1989. S.30-32
  48. Maher Jarrar, op. cit. S. 15

Literatur

  • Ibn Saad: Biographien Muhammeds, seiner Gefährten und der späteren Träger des Islams... Bd. VIII:Biographien der Frauen. S. 153-159. Herausgegeben von Carl Brockelmann. Leiden, Brill 1904
  • K. Öhrnberg: Mariya al-Qibtiyya unveiled. In: Studia orientalia. Finnish Oriental Society, xi/14 (1984), 297-303
  • Jonathan E.Brockopp: Early Mālikī Law. S. 141-144. Brill, Leiden 2000 (Studies in Islamic Law and Society. Vol. 14)
  • Theodor Nöldeke: Geschichte des Qorans. Bd. I.S.217. Leipzig 1909
  • W.Montgomery Watt: Muhammad at Medina. S. 286; 294; 393; 396-397. Oxford. 1972
  • Joseph Schacht: An Introduction to Islamic Law. S.128-129. Oxford 191
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd. VI. S.575
  • The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Bd.X. S. 857 (umm al-walad)
  • Hamidullah, Mohammad: Maǧmūʿat al-waṯāʾiq as-siyāsiyya lil-ʿahd al-nabawī wal-ḫilāfati r-rāšida,S.105-108. 3. Aufl. Beirut 1969 (auf Arabisch): „Sammlung politischer Dokumente der Prophetenzeit und aus der Zeit der rechtgeleiteten Kalifen“



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