Markenpiraterie

Markenpiraterie

Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie wird das Geschäft mit Nachahmer-Waren bezeichnet, die mit dem Ziel hergestellt werden, einer Original-Ware zum Verwechseln ähnlich zu sein. Dabei werden Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. Häufig geht Produktpiraterie ferner mit Verletzungen von Urheberrechten, Geschmacksmustern, Patenten und sonstigen Rechten des Geistigen Eigentums und Gewerblichen Rechtsschutzes einher.

Straßenverkauf von nicht lizenzierten Kopien

Inhaltsverzeichnis

Definition der Produktpiraterie

Ein Plagiat eines adidas-Schuhs (Markenname „adibos“).

Man unterscheidet vier Arten von Kopien:

  • Plagiate besitzen einen geringfügig geänderten Markennamen, z. B. Anagramme wie McDnoald’s oder optisch ähnliche wie SQNY. Teilweise verbergen sich dahinter Produkte, die es vom Originalhersteller gar nicht gibt. In China ist die Kopier-Kultur unter dem Begriff Shanzhai (Shan Zhai) bekannt.
  • Die sklavische Fälschung versucht, das Original genau zu kopieren. Die Verpackung sowie der Markenname sind häufig gleich. Bei kosmetischen oder pharmazeutischen Produkten sind die Inhaltsstoffe möglicherweise sogar identisch.
  • Bei klassischen Fälschungen wird eine identische Verpackung und der Name des Herstellers benutzt. Die Inhaltsstoffe, die verarbeiteten Materialien und / oder die Verarbeitung hingegen sind meist (aber nicht notwendigerweise) minderwertig, nicht vorhanden oder sogar gesundheitsschädlich.
  • Raubkopie oder Schwarzkopie ist die umgangssprachliche Bezeichnung für rechtswidrig hergestellte oder verbreitete Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material. Die Bezeichnung bezieht sich in der Regel auf Produkte der Medienbranche, die sich mittels Reprotechnik reproduzieren lassen.

Betroffen sind nahezu alle Branchen von der Automobil- und Bekleidungs- über die Musik- bis hin zur pharmazeutischen Industrie. Unternehmen leiden enorm unter dieser Entwicklung.

An der Grenze zwischen Legalität und Illegalität bewegen sich Produkte, die kopierte Produkte anderer Hersteller unter der eigenen Marke vertreiben. Häufig ist strittig, ob es sich um Produktpiraterie handelt, Markenpiraterie ist es aber nicht. Gerade im Bereich von Produkten, deren Wert in erheblichem Maße im ästhetischen Wert liegt, ist das weit verbreitet, z. B. bei Kleidung. Wenn die Gestalt dieser Produkte nicht durch Geschmacks- oder Gebrauchsmusterschutz geschützt ist, bestehen in der Regel keine rechtlichen Bedenken, ansonsten - bei Bestand von Gestaltmusterschutz - wird rechtliche Handhabe oft durch geringfügige Gestaltveränderungen umgangen. Ein Großteil der Fälschungen kam im Jahre 2006 aus China, wie sich aus der vom Bundesfinanzministerium herausgegebenen Statistik der Grenzbeschlagnahmen des Zolls ergibt.

Grundsätzlich legal sind hingegen Nachahmerprodukte (Me-too-Produkte), die eine ähnliche Aufmachung wie das Original aufweisen, dieses jedoch nicht identisch kopieren.

Gefälschte Produkte

Gefälscht wird in nahezu allen Bereichen: Software, Uhren, Bekleidung, Medikamente, Autoteile bis hin zu kompletten Kraftfahrzeugen [1] [2]. Selbst Ersatzteile von Maschinen und Investitionsgütern finden Kopierer.

Gesetzgebung

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Obwohl für das Phänomen Produktpiraterie keine eindeutige, einheitliche und klar abgrenzende Definition existiert, sind sich Fachleute darüber einig, dass Produktpiraterie gewerbsmäßig und kriminell Schutzrechte verletzt. Produkt- oder Markenpiraterie wird in Deutschland mit Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet (§§ 106, § 107 und § 108 UrhG). Die Strafandrohung nach dem § 143 MarkenG sieht für ein einfaches Delikt eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Handeln bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe vor. Der Markenverstoß ist ausschließlich im gewerblichen Verkehr (Handel) strafbar. In den meisten gewerblichen Fällen tritt die Strafbarkeit nach UrhG und MarkenG jedoch hinter die Betrugstatbestände zurück. Da die Plagiate oftmals als "Originalware" angeboten werden, wird eine Täuschung erzeugt um einen Vermögensvorteil zu erlangen. Die Strafen für Betrug sind Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, beim gewerbsmäßigen Betrug Freiheitsstrafe nicht unter 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Die EU-Kommission hat unlängst einen Richtlinienentwurf vorgelegt, mit dem die Strafen für Produktpiraterie in der EU angeglichen werden sollen (s. Weblinks unten).

Auswirkungen

In der Ära der Blockkonfrontation galt ein strenges Exportregime vor allem für technische Güter in Staaten des Ostblocks. Dies führte zu umfangreichen Nachbauversuchen von Mikroprozessoren, etwa des Zilog Z80 und der ersten 80x86-Prozessoren von Intel. Auch bei Spielautomaten wurden ganze Geräte nachgebaut, die Elektronik wurde hierfür teilweise verändert, um den Kopierschutz in den Spiele-ROMs zu umgehen. In den letzten Jahren ist Produktpiraterie zu einem weltweiten Phänomen geworden. Ganze Industriezweige leben von der Herstellung von Billigkopien. An den Außengrenzen der Europäischen Union werden jährlich fast 100 Millionen Fälle von Produkt- und Markenpiraterie festgestellt.

Nach Angaben der EU fallen durch Produktpiraterie, illegale Überproduktion, Parallel- und Re-Importe mittlerweile bereits 10% des Welthandels auf Plagiate oder Fälschungen, was einem internationalen Schaden von über 300 Milliarden Euro gleichgesetzt wird. In Deutschland sind (gem. VDMA) rund zwei Drittel der Hersteller von Investitionsgütern von dem Problem illegaler Kopien betroffen.

Auch die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind solchen Rechnungen zufolge gravierend. Allein in Deutschland sollen nach Schätzungen des Justizministeriums jährlich ca. 50.000 Arbeitsplätze aufgrund von Produktpiraterie verloren gehen. Im gesamteuropäischen Raum sollen insgesamt sogar 300.000 Arbeitsplätze betroffen sein. Der DIHK schätzt den volkswirtschaftlichen Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie allein in Deutschland auf 30 Milliarden Euro jährlich. Dazu kommt die Vernichtung von geschätzten 70.000 Arbeitsplätzen in den letzten Jahren. Neben Umsatzverlusten müssen die Betroffenen Imageschädigungen und schlimmstenfalls sogar Produkthaftungsprozesse für gefälschte Produkte in Kauf nehmen. Zudem können qualitativ minderwertige Fälschungen dem Ruf einer Marke irreparable Schäden zufügen, wenn die Qualitätserwartungen der Käufer nicht erfüllt werden. Mitunter weisen Kopien jedoch auch eine vermeindlich höhere Qualität auf als das Original. Sie werden damit zum Sicherheitsrisiko, denn das Original hat oftmals eine genau definierte Qualität, um als Sollbruchstelle im System zu dienen und so vor größeren Schäden oder Unfällen schützen zu können.

Der von Produktfälschungen verursachte Schaden ist in Wirklichkeit schwer zu beziffern. Er kann nicht unbedingt dem Umsatz der Produktfälscher gleichgesetzt werden, wie dies in einigen der Studien geschieht. Manchmal ist er größer, manchmal kleiner. So hat etwa die Verbreitung rechtswidriger Kopien von Betriebssystem-Software die Position bestimmter Softwarefirmen in ärmeren Ländern erheblich gestärkt und dadurch erst den Markt geschaffen, auf dem diese dann später erst Umsätze generieren konnten. Manchmal wird Produktfälschung als unvermeidlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Entwicklung solcher Länder gesehen.

Technische Schutzmaßnahmen

Die gegen Produktpiraterie einsetzbaren Schutztechnologien bzw. technischen Sicherungsmittel, wie z. B. Hologramme, Sicherheitsetiketten (VOID-Folien, Dokumentenfolien), Mikro-Farbcodes, Digitale Wasserzeichen, Kopie-Erkennung bzw. Datamatrix, DNA- oder Nano-Technologien, RFID usw., sind sehr stark abhängig von den Eigenschaften des Marktes und der Kunden, für welche die Produkte angeboten werden.[3]

Bei einigen Produkten ist es dem Kunden insbesondere als privaten Endverbraucher egal, ob er ein Plagiat, eine Fälschung oder ein Original kauft. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Preisunterschied zwischen einem Original und einem Plagiat oder einer Fälschung den Verlust bezüglich Funktionalität, Qualität, Sicherheit und Lebensdauer aufwiegt (z. B. gefälschte Rolex-Uhren vom Straßenhändler im Urlaubsland), häufig geht es lediglich um den Wert des Produktes als Statussymbol, also um die nach außen erzielte Wirkung durch den Besitz eines Produktes einer bestimmten Marke. In diesem Fall sind nur Maßnahmen wirksam, die entweder die Kontrolle über die Vertriebswege verbessern, so dass z. B. der Einzelhändler prüfen kann, ob er Originalprodukte vorliegen hat, oder Maßnahmen, die das Kopieren der Produkte verhindern oder sehr aufwändig und damit wirtschaftlich unattraktiv machen.

Zunehmend häufiger tauchen Plagiate und Fälschungen auf, die beim Gebrauch für den gewerblichen Verbraucher und insbesondere für den privaten Endverbraucher unvertretbare Unfall- und Gesundheitsgefahren beinhalten. Hier gilt es den "wissenden Verbraucher" für die Unfall- und Gesundheitsgefahren beim Kauf und Gebrauch von Plagiaten oder Fälschungen zu sensibilisieren und den "mündigen Verbraucher" über präventive Handlungsmöglichkeiten - gerade auch in Bezug auf technische Sicherungsmittel mit "offenen" Merkmalen - zu informieren.[4]

Kritik am Begriff

Die Figur des Piraten wird wegen ihrer Symbolkraft in der Gegenwart immer wieder instrumentalisiert, um beispielsweise Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht in den Augen einer breiten Öffentlichkeit zu stigmatisieren. Aus diesem Grund spricht die Medien- und Softwareindustrie heute im Rahmen von Werbekampagnen gegen unrechtmäßiges Kopieren von Musikstücken und Anwendungsprogrammen beispielsweise von Softwarepiraterie. In Anspielung auf dieses umstrittene Stilmittel der Medien- und Softwareindustrie entwirft Stephan Eissler im Gegenzug den „Modernen Freibeuter“ als rhetorische Figur, um den Missbrauch des Urheber- und Markenrechtes (beispielsweise im Zusammenhang mit zweifelhaften Abmahnungen) als zwar legalen aber dennoch moralisch verwerflichen Akt zu brandmarken, und um auf etwaige gesellschaftliche Folgen hinzuweisen.[5]

Verwandte englische Begriffe

Die englische Übersetzung von Produktpiraterie ist Counterfeiting, die Bekämpfung wird Anti-Counterfeiting genannt. Im Englischen gibt es für den Schmuggel von Waren den Begriff Bootleg (engl. für den Stiefelschaft). Die Verwendung des Begriffes Bootleg für den Schmuggel geht in die Zeit der Prohibition in den USA zurück und bezeichnete ursprünglich den illegalen Verkauf von Spirituosen. Später wurde er auch auf andere Schmuggelgüter angewendet. Der Begriff Bootleg wird außerdem für illegale Konzertmitschnitte verwendet.

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.neon.de/kat/kaufen/reise/110034.html
  2. http://www.autobild.de/artikel/produktpiraten-in-china_576400.html
  3. Technologie-Datenbank: Technische Sicherungsmittel. Auf: www.produktpiraterie.org
  4. Verbraucherleitfaden: Schutz vor Produkt- und Markenpiraterie. Auf: www.baua.de
  5. Stephan Eissler: Moderne Freibeuter. Auf: www.wissen-schaft.org

Weblinks

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