- Apperzeption
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Apperzeption (aus neulat. adpercipere hinzuwahrnehmen) von Leibniz wird im Unterschied zu Perzeption für den seelischen Vorgang gebraucht, durch den sinnlich Gegebenes mittels Aufmerksamkeit und Gedächtnis aufgefasst, angeeignet, ins Bewusstsein erhoben und in den Bewusstseinszusammenhang eingeordnet wird (Monadologie, verfasst 1714, dt. 1720, LS 14; Neue Abhandlungen über den menschlichen Verstand, vermutlich 1707, Buch II: Von den Ideen, Kap. 1 f.).
Kant unterschied zwischen der psychologischen oder empirischen Apperzeption, dem Vermögen des Verstandes, klare Vorstellungen aus der sinnlichen Wahrnehmung zu bilden und die mannigfaltigen Anschauungen durch Tätigkeit des inneren Sinnes zu einer einheitlichen Vorstellung zusammenzufassen, und der reinen oder transzendentalen Apperzeption als dem Vermögen des Bewusstseins überhaupt, das Verstand und Vernunft umschließt und aus dem die allgemeingültige und notwendige Einheit aller Verstandes- und Vernunfterkenntnisse entspringt.
Ein moderner Begriff, der dem der Apperzeption nahesteht, ist Kognition.
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