Martin Carith

Martin Carith

Martin Karith (* in Kolberg; † 26. November 1521 in Stettin; auch Carith oder Karethe) war ein römisch-katholischer Theologe und Anfang des 16. Jahrhunderts Bischof von Cammin.

Leben

Martin Karith entstammte einem Kolberger Patriziergeschlecht, das vorrangig mit Salz wirtschaftete. Sein Vater war Stadtkämmerer in Kolberg. Er studierte 1464 an Rostocker Universität und ab 1473 an der Universität Greifswald eingeschrieben. 1481 war er Archidiakon in Arnswalde. Ab 1483 war er Lehrer („lector ordinarius in antiquis juribus“) an der Greifswalder Universität. Dort wurde er am 3. September 1487 Doktor für Kanonisches Recht und einen Monat später Rektor der Universität. Am 7. Februar 1491 wurde ihm die Leitung des Greifswalder Dekanats übertragen, die er niederlegte, als er am 17. November 1492 das Dekanat am Kolberger Domkapitel erhielt.

Ab Ende 1496 begleitete er den Herzog Bogislaw X. von Pommern nach Worms und anschließend auf dessen Wallfahrt ins Heilige Land. Auf der Rückreise wurde er in Rom von Papst Alexander VI. zum Koadjutor des Bistums Cammin ernannt. In Venedig fand er Anerkennung für seine rhetorischen Fähigkeiten. Nach der Rückkehr in die Heimat wurde er Präpositus der Stettiner Marienkirche.

Nachdem der bisherige Camminer Bischof Benedikt gegen eine großzügige Abfindung zurückgetreten war, wurde Martin Karith 1498 zum Bischof von Cammin gewählt. Er bestätigte im Juli 1500 die Stiftung einer Schule in Stettin durch den Herzog, die eine Vorgängereinrichtung des späteren Stettiner Pädagogiums war. Im Oktober 1500 berief in Stettin eine Diözesansynode ein, auf der Synodalstatuten mit Verboten gegen sittliche Verirrungen des Klerus erlassen. Schwerpunkte dieser in den folgenden Jahren erweiterten, ersten gedruckten Kirchenverordnung des Camminer Bistums waren die Alchemie und das sittliche Verhältnis zwischen Mönchen und Nonnen.

Er erweiterte die Gerichtsbarkeit der Äbtissin Elisabeth von Krummin, die eine Tochter Bogislaws X. war. Dessen unehelichen Sohn Christoph von Pommern ernannte er 1508 zum Archidiakon von Usedom. Die Besitzungen des Bistums erweiterte er, indem er 1509 Quackenburg und 1512 vom Kloster Dargun dessen Besitzungen in Bast bei Köslin kaufte.

Im Jahr 1512 ließ die im Bistum Cammin liegende Stadt Kolberg den des Straßenraub verdächtigten Simon Lohde hinrichten. Da hier, dem Anschein nach mit Wissen des Bischofs, die herzogliche Gerichtsbarkeit umgangen worden war, kam es zum Streit zwischen Bogislaw X. und Martin Karith. Der Herzog beschuldigte den Bischof die nach der Enthauptung Lohdes in Hinterpommern ausbrechenden Unruhen verursacht zu haben.

Das Verhältnis zum Herzog verschlechterte sich weiter, als Martin Karith auf Empfehlung des brandenburgischen Kurfürsten Joachim I. den Grafen Wolfgang von Eberstein als Koadjutor vorschlug. Als dieser 1518 die päpstliche Bestätigung erhielt, führte das zu Protesten des Herzogs, des Domkapitels und der Geistlichkeit der Diözese. Unter Drohungen erreichte Bogislaw X., dass der Bischof selbst beim Papst um Rücknahme dieser Ernennung und um die Bestätigung des vom Herzog geförderten Erasmus von Manteuffel-Arnhausen zum Koadjutor bitten musste. Seinem 1519 vom Papst bestätigten Koadjutor überließ Martin Karith vor allem aus Altersgründen in seinen letzten Lebensjahren die Regierungsgeschäfte des Bistums.

In seiner Amtszeit zeigte Martin Karith besonderes Interesse an der Ordnung des liturgischen Gottesdienstes. In den Jahren 1505 gab das Bistum zum Gebrauch beim Gottesdienst das „Breviarium ecclesiae Caminensis“ und 1506 ein „Missale“ in gedruckter Form heraus. Im „Liber ordinarius“ wurde die Tradition der kirchlichen Texte und Gesänge bis in die Anfangszeit der pommerschen Kirche dokumentiert. Die hier aufgetretenen Abweichungen im Gebrauch der Festperikopen sind auf Martin Karith zurückzuführen.

Literatur



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