Medienprivileg

Medienprivileg

Inhaltsverzeichnis

Zielsetzung

Hintergrund des Medienprivilegs ist die Sicherung der in Art. 5 Abs.1 GG gewährleisteten Pressefreiheit, welche Ausforschung und staatliche Einflussnahme auf die Massenmedien verhindern soll.

Bedeutung

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nimmt im sog. Medienprivileg die ausschließlich journalistisch-redaktionelle und literarische Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten weitgehend von den ansonsten einzuhaltenden Datenschutzbestimmungen aus.

Selbstregulierung der Medien beim Datenschutz

Durch eine Selbstregulierung des Deutschen Presserates soll der Datenschutz bei der journalistisch-redaktionellen Arbeit sichergestellt werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit für den Gesetzgeber, den Datenschutz im Pressebereich zu reglementieren und zu kontrollieren. Der Deutsche Presserat hat in seinem Pressekodex Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten aufgestellt. Diese Regelungen sind im Rahmen der Selbstkontrolle für die angeschlossenen Medienunternehmen bindend.

Gesetzlich relevante Regelungen

§ 7 BDSG, Schadensersatz

§ 5 BDSG, Datengeheimnis

§ 9 BDSG, Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 38 a BDSG, Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen

§ 41 Abs. 1 BDSG, Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien

Weblinks

Literatur

  • Jan Wendt: Die Privilegien der Medien und der Straftatbestand gegen Stalking. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2010, ISBN 978-3-8300-5088-9.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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