- Arbeitgeberbrutto
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Das Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) das Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer. Es setzt sich zusammen aus den Bruttolöhnen und -gehältern, die sich wiederum in
- Nettolöhne und -gehälter
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer
aufteilen lassen, und aus den
- Sozialversicherungsbeiträgen der Arbeitgeber.
Das Arbeitnehmerentgelt bildet zusammen mit den Unternehmens- und Vermögenseinkommen das Volkseinkommen. Als Anteil am Volkseinkommen bildet es die Lohnquote.
Im Vergleich zum Bruttonationaleinkommen (BNE)
In der Abbildung ist das BNE gleich 100 % gesetzt. Die vier unteren Größen in der Abbildung Nettolöhne und -gehälter (dunkelblau), Sozialbeiträge der Arbeitnehmer (blau gekachelt) und der Arbeitgeber (gelblich gekachelt) sowie die Lohnsteuer (schwarz gekachelt) stellen das Arbeitnehmerentgelt dar.
Siehe auch
variables Kapital, zirkulierendes Kapital, Liste von Durchschnittseinkommen in Deutschland nach Berufen 2006
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