- Arbeitsgebiet
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Als Arbeitsgebiet wird der Themenkreis bezeichnet, auf dem ein Mensch oder eine juristische Person ihre Haupttätigkeit entfaltet. Gebräuchlich ist der Kurzbegriff Sparte. Zum jeweiligen vertikal unterschiedenen Arbeitsgebiet wird innerhalb dieses Gebiets weiter horizontal in Prozessen gegliedert.
In Wirtschaft und Wissenschaft wird das Produktions- oder Tätigkeitsfeld häufig nach konträren Kriterien gewählt: Entweder als jener Bereich, in dem die Darstellung großes Interesse zeigt oder umgekehrt als Bereich, in dem ein deutliches Manko besteht.
Eine zweite Bedeutung des Wortes betrifft die geografische oder topografische Natur: jene Länder oder jene Regionen, in denen die Haupttätigkeit abgewickelt wird. Im Zeichen der Globalisierung werden diese Regionen tendenziell immer größer.
Besonders stark zeigt sich diese Unterscheidung in der Finanzwirtschaft, wo viele Unternehmen z. B. des Banken-Sektors, seit der Wiedervereinigung 1990 oder der EU-Erweiterung 2004 ihre Geschäftstätigkeit stark nach Osten ausgedehnt und dort (Mehrheits-)Beteiligungen erworben haben.
Kategorie:- Planung und Organisation
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