Menschenversuche

Menschenversuche

Ein Menschenversuch, auch Humanexperiment ist allgemein ein Versuch oder Versuchsanordnung, Experiment, an einem oder mehreren Probanden zum Zwecke des Erkenntnisgewinns. Im engeren Sinn handelt es sich um einen wissenschaftlich durchgeführten Versuch, insbesondere aus dem Bereich der Medizin, der einen körperlichen Eingriff beinhaltet, d.h. den Gesundheitszustand der Versuchsperson beeinflusst. Da Erkenntnisse von Tierversuchen nur begrenzt auf Menschen übertragbar sind, sind Menschenversuche in der Medizin notwendig.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Menschenversuch

Abgrenzung

Der Begriff meint explizit willentliche Versuche, nicht fahrlässige Handlungen oder Begleiterscheinungen wirtschaftlich motivierter Entscheidungen, für die andere Begriffe besser geeignet sind – diese sind im Strafrecht erfasst. Die Kernbedeutung liegt im medizinischen Bereich. Insbesondere bei der Zulassung neuer Medikamente spielen Menschenversuche eine Rolle, dort stehen Tests an freiwilligen Menschen mit an letzter Stelle des Zulassungsprozesses.

Kontext

Da bei einem Menschenversuch die Versuchsperson, ein Mensch, als Objekt betrachtet wird, handelt es sich nicht um einen wertfrei zu verwendenden wissenschaftlichen Begriff, sondern seine Verwendung muss im gesellschaftlichen, speziell strafrechtlichen, ethischen und historischen Kontext betrachtet werden.

Im öffentlichen Diskurs ist der Begriff Menschenversuch überwiegend negativ besetzt und wird auch auf Bereiche außerhalb seiner Kernbedeutung im Medizinbetrieb ausgedehnt. Auf der einen Seite der öffentlichen Wahrnehmung steht der Spezialfall eines oftmals als bewunderungswürdig angesehenen Selbstversuchs, bei dem z. B. ein Mediziner die Wirkung und etwaige Gefährlichkeit einer neuen Substanz an sich selbst erprobt. In der vorindustriellen Zeit war dies die wichtigste Methode verantwortungsbewusster Ärzte und Forscher, die Medizin weiter zu entwickeln. Auf der anderen Seite stehen insbesondere die Erfahrungen im Nationalsozialismus, wo Menschenversuche unter Zwang etwa an Inhaftierten von Konzentrationslagern oder Behinderten durchgeführt wurden.

Unter Umständen ist bei einem Menschenversuch, wie bei nahezu jeder anderen medizinischen Tätigkeit, der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt (siehe auch §223 und Folgende im deutschen StGB). Ethisch und rechtlich anerkannt wird im Allgemeinen ein Menschenversuch, wenn die einsichtsfähige Versuchsperson dem Experiment freiwillig zustimmt und umfassend über mögliche Folgen aufgeklärt wurde. Jedoch ist dies nur eine erste, keineswegs hinreichende Voraussetzung (siehe Sittenwidrigkeit).

Heutige Praxis und problematische Spielarten

In einer Grauzone befinden sich aktuell dem Menschenversuch verwandte Fälle, in denen Vertrauenspersonen, oft Ärzte, Menschen in Extremsituationen, insbesondere Soldaten oder Leistungssportlern (siehe Doping), Wirkstoffe verabreichen, ohne über deren Wirkung genau aufzuklären bzw. deren Gefährlichkeit oder Nebenwirkungen gar nicht hinreichend gesichert sind. Geschieht dies systematisch, kann die Grenze zum (uninformierten) Menschenversuch überschritten sein. Die oft in solchen Fällen eingeholte „Zustimmung“ ist in der Regel von unvollständiger Information des Betroffenen und besonderen Abhängigkeiten, von der Selbsttäuschung bis zum Zwang, gekennzeichnet.

Auch die ungefragte und unkontrollierbare Einführung neuer Technologien (z. B. Mobilfunk) oder genetisch modifizierter Nahrungsmittel wird von vielen Kritikern als Menschenversuch bezeichnet. Dies ist jedoch eine sehr umstrittene Auslegung außerhalb der Kernbedeutung (siehe Definition).

Wenige Quellen gibt es zu militärischen Menschenversuchen weltweit, die meist im Rahmen der Rüstungsforschung stattfindet und etwa Tests zur Giftigkeit von Chemie- oder zur Infektiosität von biologischen Waffen enthalten, sowie die Auswirkung von Radioaktivität, Ultraschall oder starken elektromagnetischen Feldern auf den menschlichen Körper untersuchen. Auch aktuelle tatsächliche Kriegführung hat Elemente von Menschenversuchen, wenn die Wirkung, Nebenwirkung und Effektivität neuartiger Waffensysteme auf eigene und gegnerische Kombattanten und Zivilisten im Krieg erprobt wird (z. B. Uranmunition).

Festzuhalten bleibt, dass bei Neuzulassungen von Arzneimitteln (rechtlich nicht zu beanstandende) Menschenversuche sogar vorgeschrieben sind, bevor ein Medikament in größerem Maßstab auf dem allgemeinen pharmazeutischen Markt gehandelt werden darf. Somit bleiben Menschenversuche auch heutzutage für den medizinischen Fortschritt eine Notwendigkeit, die ethisch nur durch das Ablehnen dieses Fortschritts an sich sinnvoll zu verurteilen ist (neue Medikamente/Therapien ohne vorherige kontrollierte Testung an Menschen auf den unkontrollierten Markt zu bringen, wäre kaum mit einer sinnvollen Ethik zu vereinbaren). Ein moralisches Problem dabei bleibt aber die Tatsache, dass fast ausschließlich arme Menschen bereit sind, ihre Gesundheit zumeist in klinischen Studien der Phase I zu gefährden, da nur für diese die Aufwandsentschädigung eine ausreichende Motivation darstellt. Würde man die klinischen Phase-I-Studien tatsächlich ohne großen finanziellen Anreiz, also ideell, betreiben, würde sich eine Mangelsituation ähnlich der Blutspende oder der Organspende einstellen und die Neuentwicklung beträchtlich verlangsamen.

Geschichte der Menschenversuche

Medizinische Menschenversuche sind seit der Antike überliefert, waren nach dem Mittelalter ein Begleiter des neuzeitlichen Wandels in der Medizin und wurden im 19. Jahrhundert erstmals Gegenstand öffentlicher Kritik. Eine besondere Rolle spielten sie in den Euthanasie- und Rassenhygiene-Programmen während der Zeit des Nationalsozialismus. Hier kam es zu einer hohen Anzahl staatlich organisierter und ausführlich dokumentierter Versuchsreihen an Menschen, deren Leben als „unwert“ betrachtet wurde. Diese Versuche mit zumeist tödlichem Ausgang werden als verbrecherischer Massenmord eingestuft.

Seit den Nürnberger Prozessen werden internationale Richtlinien für die Durchführung und Zulässigkeit von Menschenversuchen erarbeitet. Sowohl die sich wandelnden Erkenntnisse und Möglichkeiten der Medizin als auch die öffentlichen Debatten über deren Legitimität führen seitdem zu regelmäßig revidierten Fassungen ethischer Standards. Insbesondere die aktuelle Bioethik-Debatte über humangenetische Experimente hat mittlerweile die gesamtkulturelle Relevanz des Themas verdeutlicht.

Antike

Will man unter medizinischen Menschenversuchen grundsätzlich nur wissenschaftlich geführte Experimente einordnen, so markiert nach heutiger Auffassung die Antike um 500 v. Chr. den historischen Ausgangspunkt. Archäologische Funde aus prähistorischer Zeit belegen zwar medizinische Eingriffe am menschlichen Körper, wie etwa Trepanationen. Es wird jedoch angenommen, dass das Vorgehen eher mythisch-religiös - und damit vorwissenschaftlich - intendiert war. Zudem ist es oft schwer, medizinische Eingriffe deutlich von rituellen Opfergaben abzugrenzen.

Medizinisches Leitbild der Antike war die Humoralpathologie des Hippokrates. Diese „Vier-Säfte-Lehre“ fand ihre Entsprechung in der Vier-Elemente-Lehre und manifestierte sich so für viele Jahrhunderte im kulturellen Überbau sowohl der Griechen als auch der Römer. Demnach entsprachen sich auch alle Lebewesen in der Natur einander. So kam es, dass die Untersuchungsergebnisse von Krankheitsverläufen bei Tieren analog auf den Menschen übertragen wurden. Lange Zeit sah man daher keine Notwendigkeit für Experimente am Menschen und beschränkte sich auf Tierversuche und Nekropsien. Die ethischen Leitlinien des Hippokratischen Eides führten wohl auch eher zu Zurückhaltung in Sachen Menschenversuche.

Erst mit Aristoteles ist die Auffassung überliefert, dass auch Untersuchungen am lebenden Menschen zum Verständnis von Krankheiten nötig seien, da sich der tote Leib so sehr ändere, dass die Ergebnisse nicht auf Lebendige übertragbar seien. Die ersten systematischen Vivisektionen begannen wahrscheinlich im hellenistischen Alexandria zum Ende des 4. Jahrhunderts v. Chr. Vier Jahrhunderte später klagten römische Historiker die zwei alexandrinischen Wissenschaftler Herophilus und Eristratus an, sie hätten bis zu 600 Menschen bei lebendigem Leibe seziert. Vermutlich dienten diese Versuche dem besseren Verständnis der menschlichen Anatomie.

Auch schien ein Staatsoberhaupt in Pergamon 137 v. Chr. Verbrecher zum Studium der Wirkung von Giftpflanzen verwendet zu haben.

Ebenso gibt es Berichte über Experimente römischer Ärzte: So ist ein römisches Schriftstück aus dem zweiten Jahrhundert n.Chr. erhalten, in dem ein Arzt versprach, einen von zwei hoffnungslos kranken Zwillingen zu retten, wenn er den anderen dazu vivisezieren dürfe. Vom römischen Arzt Galen (2. Jahrhundert nach Christus) wird schließlich von gezielten Eingriffen in körperliche Abläufe im Sinne von Menschenversuchen berichtet. Er und seine Nachfolger sollen z. B. Entzündungsprozesse gefördert haben, da nach ihrer Auffassung der ausfließende Eiter das Gleichgewicht der vier Körpersäfte wieder herstellte.

Mittelalter und Renaissance

Mit dem Untergang des römischen Reiches im 5. Jahrhundert und der wachsenden Vorherrschaft des Christentums kam es in Europa für viele Jahrhunderte zum Stillstand in den Naturwissenschaften. Während einzelne christliche Theologen die antike Medizin als heidnisch ablehnten, pflegten andere, darunter Cassiodor, Bischof Isidor von Sevilla und der Autor der Verteidigung im Lorscher Arzneibuch (um 795) medizinisches Wissen als Pflicht der Nächstenliebe. Ärzte waren mit wenigen Ausnahmen Mönche oder Priester, die eher studierende als praktizierende Mediziner waren, da sie bei Ausübung ihrer Kunst mit einer Exkommunikation rechnen mussten. Die antike Humoralpathologie, die Mensch und Kosmos untrennbar miteinander verband, blieb Bestandteil des christlichen Welt- und Menschenbildes. Die Zurückhaltung gegenüber Sektionen war bis ins 13. Jahrhundert stark ausgeprägt.

Nachdem man der Pestepidemie im 14. Jahrhundert hilflos gegenüber stand, begann man in der Renaissance mit einer Rückbesinnung auf eine weltliche medizinische Forschung. Neue ethische Forderungen an die Ärzte, wie in der Peinlichen Halsgerichtsordnung von Karl V. im Jahre 1532 wurden erlassen. Sie stellten die Verantwortlichkeit des Arztes für fahrlässige und vorsätzliche Tötung von Patienten heraus. Die Vivisektion blieb hingegen auch weiterhin verboten.

Erlaubt und mancherorts üblich waren nur Versuche an den zum Tode verurteilten Gefangenen. Untersucht wurde dabei zumeist die Wirkung von Pflanzengiften und das Erproben möglicher Gegengifte. So ist etwa ein Experiment aus dem 16. Jahrhundert überliefert, bei dem die hohe Toxizität des Blauen Eisenhutes nachgewiesen wurde.

Neuzeit bis zur preußischen Anweisung 1900

In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden medizinische Menschenversuche in Preußen "das dominante empirische Beweismittel hinzu, das die Erkenntnisweise der modernen Medizin bis in die Gegenwart prägt." Mit staatlicher Zustimmung und Unterstützung wurde der "Zugriff auf sozial deklassierte Gruppen", gebilligt und "erfolgte nun auch auf lebende Personen in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß." Befördert durch den wissenschaftlichen Rassismus gab es zuvor eine Expansion in der "Arbeit" an Leichen sozial Deklassierter, die als Erkenntnisobjekte dienten. Im Zentrum stand hier das Theatrum Anatomicum der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, eine Präparatensammlung, die als Spektakel für die Eliten diente. Wie bei der Präparation dienten nun "Menschen aus der Armutsbevölkerung – Insassen von Gefängnissen, Irrenanstalten, Gebär-, Siechen-, Waisen- und Armenhäusern – sowie aus Kolonialgebieten ... als Objekte medizinischer Erkenntnisgewinnung, ohne deren Verdinglichung die Entwicklung der modernen Medizin des 19. und 20. Jahrhunderts undenkbar gewesen wäre." [1]

Mit dem Durchbruch der modernen wissenschaftlichen Methode Anfang des 19. Jahrhunderts gewann das Experiment am Menschen eine neue Bedeutung: Nun war mit ihm die systematische medizinische Forschung viel schneller zu erzielen, da mit ihm Arzneien und Therapien wissenschaftlich auf Wirksamkeit getestet werden konnten. In dem ungebrochenen Fortschrittsdenken des 19. Jahrhunderts stellte sich für die forschende bürgerliche Elite kaum die moralische Frage nach der Zulässigkeit von Menschenversuchen an Mittel- oder anderweitig Rechtlosen. Claude Bernard, der als Begründer der experimentellen Physiologie gilt, stellte 1865 hierzu eine einfache Regel auf: „Von den Versuchen, die man am Menschen ausführen kann, sind jene, die nur schaden können, verboten, jene, die harmlos sind, erlaubt, jene, die nützen können, geboten.“

Angeregt durch die Arbeiten Louis Pasteurs und Robert Kochs brach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Blütezeit der Bakteriologie an. Sukzessiv wurden die Erreger vieler Infektionskrankheiten entdeckt. Vor allem mit den Erregern der Syphilis und der Gonorrhö (des „Trippers“) wurden Menschen versuchsweise infiziert, um herauszufinden, ob die Bakterien die ursprünglichen Krankheitsbilder wieder hervorrufen könnten.

Die meist an mittellosen Patienten durchgeführten Experimente wurden in Deutschland seit ca 1890 zunehmend öffentlich diskutiert. Der spätere Friedensnobelpreisträger Ludwig Quidde äußerte in einer liberalen Tageszeitung öffentlich Kritik an Menschenexperimenten. Ein von ihm aufgedeckter Skandal über den Dermatologen Albert Neisser bewegte das preußische Kultusministerium, am 29. Dezember 1900 erstmals Richtlinien über wissenschaftliche Experimente zu erlassen, die in vielen Bundesstaaten Deutschlands übernommen wurden.

1900 bis 1918

Der preußische Erlass - wenn auch einzigartig für seine Zeit - konnte weitere Skandale nicht wirkungsvoll verhindern. Beispielsweise hatte Paul Ehrlich 1910 das Arsphenamin zur Therapie der Syphilis vor der Freigabe an mehreren 100 Patienten ausprobieren lassen, ohne zuvor deren Einwilligung dazu einzuholen. 1912 hatte der Berliner Tuberkuloseforscher Friedrich Franz Friedmann 53 Kinder einer Berliner Waisenanstalt impfen lassen, ohne vorher die Einwilligung der Angehörigen noch die Zustimmung der vorgesetzten Behörden eingeholt zu haben. Für die Zeit des Ersten Weltkrieges sind keine wissenschaftlichen Menschenversuche dokumentiert, die direkt mit der Kriegsvorbereitung oder Kriegführung zusammenhingen.

Weimarer Republik

Oberarzt Heinrich Vollmer in einer Karikatur der Biologischen Heilkunst. Vollmer wird vorgeworfen, er habe zur Erprobung des Vigantols (Vitamin D) "100 Ratten und 20 Kinder" im Keller bei Wasser und Brot eingesperrt.

Gegen Ende der Weimarer Republik wies der Reichstagsabgeordnete und Sozialdemokrat Julius Moses auf zahlreiche in Fachzeitschriften publizierte Menschenversuche hin. Unter der Überschrift „100 Ratten und 20 Kinder! Arbeiterkinder als Experimentierkarnickel.“ veröffentlichte er 1928 im Vorwärts eine polemische Anklage gegen die Experimente eines Klinikarztes und brachte damit einen öffentlichen Skandal ins Rollen. Der Protest auf die entmündigenden Zustände im klinischen Forschungswesen während der Weimarer Republik und Moses’ Engagement zur Kodifizierung von Humanexperimenten führten 1930 zur Entwicklung der Richtlinien für neuartige Heilbehandlung und für die Vornahme wissenschaftlicher Versuche am Menschen. Noch vor Publikation dieser Richtlinien kam es 1930 zum Lübecker Impfunglück nach BCG-Schutzimpfung, in dessen Folge 77 Kinder an Tuberkulose starben.

Zeit des Nationalsozialismus und des Zweiten Weltkrieges

Die Menschenversuche in der Zeit des Nationalsozialismus durch KZ-Ärzte mit Häftlingen beschreibt der Artikel Nürnberger Ärzteprozess, weitere Aspekte Geschichte der Euthanasie: Euthanasie in der Zeit des Nationalsozialismus.

Einen Fall in der Mandschurei während der japanischen Besetzung beschreibt Einheit 731 der japanischen Armee.

Sowjetunion

Während der Zeit des Stalinismus unterstand Lawrenti Beria das Geheimlabor Nr. 12 unter der Leitung des Toxikologen Grigori Moissejewitsch Mairanowski, in dem unter Anwendung von Menschenversuchen an Häftlingen die Entwicklung von Giften vorangetrieben wurde [2] [3].

Nachkriegszeit

Die aktuell akzeptierten Empfehlungen für Ärzte, die in der biomedizinischen Forschung am Menschen tätig sind, entsprechen der 1964 verkündeten Deklaration von Helsinki.

Ab 1974 wurde bekannt, dass die CIA in ihrem Projekt MKULTRA seit den 50er Jahren systematisch Menschenversuche mit LSD durchgeführt hat. Der US-Army wird vorgeworfen, bei der Erforschung atomarer Waffen gezielt Soldaten und sogar Teile der Zivilbevölkerung in Wüstenstaaten wie Nevada und Utah verstrahlt zu haben.

Gegenwart

In seinem Dokumentarfilm Guinea Pig Kids für die BBC (deutsch „Kinder als Versuchskaninchen“, ARD, 10. August 2005) erhebt der Dokumentarfilmer Jamie Doran schwere Vorwürfe gegen die Jugendbehörde von New York City (Administration of Children’s Services), Experimente mit AIDS-Medikamenten an Kindern zu erlauben und mit Zwang durchzusetzen. Gemäß Dorans Recherchen fanden derartige Versuche bis 2002 im Incarnation Children's Center statt und werden auch in anderen Institutionen durchgeführt. Die Kinder sollen hierbei teils massive Schädigungen erleiden und bei Weigerung zur Einnahme der Präparate genötigt werden. Mehrere Kinder seien an den unmittelbaren Folgen verstorben.

Doran dokumentiert den Fall einer Großmutter, deren Sorgerecht entzogen wurde, nachdem sie ihren Enkeln die Präparate nicht verabreichen wollte. Ein ähnliches Schicksal ereilte eine Krankenschwester, die behauptet, das Absetzen der Präparate habe eine merkliche Besserung bei ihren Adoptivkindern bewirkt. Auch ihr wurde gemäß Doran das Sorgerecht entzogen. Die Kinder würden überwiegend aus sozial schwachen, schwarzen Familien stammen, denen hierdurch nur beschränkte Rechtsmittel zur Verfügung stünden. Eine offizielle Stellungnahme der beschuldigten Firmen existiert nicht.

Schutz vor Menschenversuchen

Menschenversuche wurden und werden besonders häufig an Menschen ausgeführt, die sich kaum dagegen wehren können, wie z. B. Strafgefangenen oder Personen, die einer anderen zwangsmäßigen Verwaltung ausgesetzt sind. Der Schutz vor Menschenexperimenten betrifft dabei elementare Menschenrechte wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Organisation Alliance for Human Research Protection[4] setzt sich für die Menschenrechte von Menschenversuchen ausgesetzten Menschen ein.

Siehe auch

Literatur

  • Rainer Osnowski: Menschenversuche. Wahnsinn und Wirklichkeit (1988) ISBN 3929106035
  • Uwe Fröhlich: Forschung wider Willen? (1998) ISBN 3540656790
  • Anna Bergmann: Tödliche Menschenexperimente in Kolonialgebieten. Die Lepraforschung des Arztes Eduard Arning auf Hawaii 1883-1886. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hg.) „... Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Unrast-Verlag. Münster 2005, ISBN 3-89771-024-2
  • Andrew Goliszek, In the Name of Science: A History of Secret Programs, Medical Research, and Human Experimentation, St. Martin's Press 2003, ISBN 0312303564
  • Hans-Dieter Lippert u. Wolfgang Eisenmenger: Forschung am Menschen (1999) ISBN 3540664548
  • Ernst Klee: Auschwitz, die NS-Medizin und ihre Opfer (2001) ISBN 3596149061
  • Freya Klier: Die Kaninchen von Ravensbrück. Medizinische Versuche an Frauen in der NS-Zeit (1994) ISBN 3426771624
  • Kevorkian, Jack: A brief history of experimentation on condemned and executed humans. JAMA 77 (1985) S.215-226
  • Lederer, Susan: Subjected to science. Human experimentation in America before the Second World War Baltimore, Maryland: Johns Hopkins University Press (1995)
  • Elkeles, Barbara: Der moralische Diskurs über das medizinische Menschenexperiment zwischen 1835 und dem Ersten Weltkrieg. Habilitationsschrift, Hannover (1991)
  • Reuland, Andreas Jens: Menschenversuche in der Weimarer Republik Norderstedt, Books on Demand GmbH (2004) ISBN 3833418230
  • Roelcke, Volker/Giovanni Maio (eds.): Twentieth century ethics of human subjects research. Historical perspectives on values, practices, and regulations, Stuttgart, Steiner (2004)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anna Bergmann (2005): Tödliche Menschenexperimente in Kolonialgebieten. Die Lepraforschung des Arztes Eduard Arning auf Hawaii 1883-1886. In: Ulrich van der Heyden, Joachim Zeller (Hg.) „... Macht und Anteil an der Weltherrschaft.“ Berlin und der deutsche Kolonialismus. Seite 143
  2. Michail Sergejewitsch Woslenski Das Geheime wird offenbar. Moskauer Archive erzählen, S. 56-58, Langen Müller 1995, ISBN 3784425364
  3. Donald Rayfield Stalin und seine Henker, Karl Blessing Verlag, München 2004, ISBN 3896671812
  4. http://www.ahrp.org/about/about.php
Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Noch einige Kapitel zu schreiben: Nürnberger Kodex, Geklaration von Helsinki, Bioethik-Debatte, Zeit des Nationalsozialismus (Euthanasie, Rassenhygiene), GCP-Richtlinien, sowie Milgram-Experiment und Stanford-Experiment kurz und sinnvoll in Text integrieren (derzeit unter Siehe auch), ggf. noch eine Unterteilung in verschiedene Fachbereich (Medizin, Psychologie)

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