Arbeitsgerät

Arbeitsgerät
Werkzeuge

Ein Werkzeug ist ein Hilfsmittel, um auf Gegenstände (Werkstücke oder Materialien im weitesten Sinne) mechanisch einzuwirken, im weiteren Sinne für Hilfsmittel im allgemeinen. Die Gesamtheit der Werkzeuge, die nötig für eine Tätigkeit sind, nennt man Werkzeugsatz, in weiterem Sinne Ausrüstung.

Inhaltsverzeichnis

Zum Begriff

Das Wort ‚Werkzeug‘ tritt ab dem 12. Jahrhundert auf.[1] In einigen Kontexten werden Werkzeuge auch als Instrumente bezeichnet, (z. B. chirurgische Instrumente, Beobachtungsinstrumente), hier bürgert sich auch das englische Wort Tool ein. . Für die Ausrüstung[2], den für eine Aufgabe notwendigen Satz an Werkzeug, ist auch Instrumentarium, oder als Sammelbegriff der Apparat, und der englische Ausdruck Equipment in Gebrauch. Veraltet steht auch das Rüstzeug[3] (vergl. Rüstung), zu Zeug, dem Wort für „Sächliche Konkreta“[4], das auch in ‚Werkzeug‘ steckt, und zahlreichen altertümlicheren und fachsprachlichen Ausdrücken für Werkzeugsätze diverser Fachgebiete. ‚Zeug‘ selbst ist mit engl. toySpielzeug‘ verwandt.

Werkzeuge sind – im Unterschied zum Gerät – meist einfache Maschinen, also Vorrichtungen, die auf grundlegenden Prinzipien der Kräftelehre aufgebaut sind. Typische Formen der mechanischen Einwirkung sind etwa Halten, Bewegen, oder Umformen, Durch-/Abtrennen, Verbinden und andere Vorgänge, die man unter dem Begriff Fertigungsverfahren zusammenfasst.

Ein weiterer Definitionsumfang umfasst Hilfsmittel jeglicher Art. Hierzu würden etwa auch Messwerkzeuge gehören, aber auch etwa ein mathematischer Formelsatz oder ein numerisches Modell, oder eine Fähigkeit. Im diesem Sinne kann das Werkzeug als Optimierung oder Erweiterung einer Vorhanden, oder Ersatz einer fehlenden körperlichen oder geistigen Funktion interpretiert werden: Ein Hammer ist die Erweiterung der Faust, eine Pinzette zweier Finger, ein Kran des Arms, ein Speichermedium des Gedächtnis.[5] Im allgemeinsten Sinne steht Werkzeug für „Mittel zum Zweck“, dann auch für Personen und Vorgänge im abstrakten Sinne.[6]

Die Lehre von den Werkzeugen und ihrer Anwendung ist die Technologie. Auch dieser Begriff kann über Technik hinausgehend allgemein gemeint sein (Informationstechnologie).

Geschichte

Schon natürliche Gegenstände wie Steine oder Äste werden von Menschen und auch vielen Tieren als Werkzeuge verwendet. Die gezielte Werkzeugherstellung (z. B. Anspitzen eines Astes zur Verwendung als Spieß) beherrschen neben dem Menschen nur wenige Primaten und Vogelarten. Bereits Schimpansen sind in der Lage, nicht nur vorhandene Dinge als Werkzeuge zu benutzen, sondern auch gezielt Werkzeuge herzustellen.

Die Geschichte der Werkzeugnutzung und -herstellung durch Menschen beginnt vor ca. 2,4 Millionen Jahren. Im Verlauf der Steinzeit wurden sehr viele der heute noch üblichen Werkzeuge entwickelt. Die ältesten Steinwerkzeuge, die das Niveau der Schimpansentechnik übertrafen, wurden vor 2,4 Millionen Jahren vermutlich durch den Homo rudolfensis hergestellt. Metalle als Material für Werkzeuge sind seit der Bronzezeit üblich.

Der Versuch, die körperlichen Fähigkeiten durch Werkzeuggebrauch zu steigern, kann als früher Vorläufer der heutigen Bionik gesehen werden. Neben der Selbstbeobachtung, was ohne Werkzeug nicht, mit Werkzeug aber schon gemacht werden kann, dürften auch in magischen Vorstellungen umgesetzte Versuche, sich Eigenschaften von Tieren anzueigenen, über die der Mensch in seiner biologischen Ausstattung nicht verfügt, zu konkreten Ergebnissen im Sinne der Technik geführt haben. Noch heute ist für einfache traditionelle Werkzeuge und Geräte eine Vielzahl von vergleichenden Namen üblich, die auf Tiereigenschaften Bezug nehmen, wie der Bock, der nicht umfällt, oder der sprichwörtlich „reißerische“ Wolf (Reißwolf, Fleischwolf).

Siehe auch:

Einzelne Fachgebiete

Technik

Die Bearbeitung eines Werkstücks erfolgt durch ein Werkzeug, das aber wiederum durch ein Tier, einen Menschen oder eine Maschine geführt werden muss. Eine Maschine, die eigenständig eine Bearbeitung ausführt, kann also nicht als Werkzeug bezeichnet werden, wobei sich die Begrifflichkeiten überlappen, denn eine komplexe Maschine kann durchaus als Werkzeug eingesetzt werden.

Im Einzelnen steht der Begriff Werkzeug für

In Informatik und Wirtschaftsinformatik in neuerer Zeit weit verbreitet ist die Bezeichnung Werkzeugkette (toolchain) als eine Menge interagierender, vernetzter Werkzeuge verschiedener Funktionalität zur Lösung eines Gesamtproblems in einem durchgängigen Arbeitsfluss zur Verbesserung von Wirksamkeit (Effektivität) und Wirtschaftlichkeit (Effizienz) des Problemlösungsprozesses. Im Unterschied dazu: Werkzeugkasten (toolbox).

Siehe auch:

Humanwissenschaft

Um die Gesamtheit der Mittel und Hilfsmittel beim Lernen zu bezeichnen, hat sich in der Pädagogik/Erziehungswissenschaft der Begriff des Lernwerkzeugs durchgesetzt. Im Unterrichtsalltag kommen Lernwerkzeuge in Form von Heften, Füllern, Radiergummis, Linealen, Taschenrechnern und Computerprogrammen (z. B. elektronische Nachschlagewerke) etc. vor. Sie sparen Zeit, Material oder erledigen immer gleiche Abläufe. Gute Lernwerkzeuge helfen und sorgen für eine Arbeitserleichterung und tragen auch zu einer Unterstützung wichtiger Lernaktivitäten bei.

Siehe auch: Megamaschine, soziologische Theorie nach Lewis Mumford

Recht

Auch die Rechtswissenschaft kennt den Begriff des Werkzeugs. So kann bei Begehen einer Straftat das Verwenden oder Beisichführen eines Werkzeugs ein qualifizierendes Tatbestandsmerkmal oder einen besonders schweren Fall (Regelbeispiel) darstellen (vgl. etwa Gefährliche Körperverletzung, Schwerer Raub, Besonders schwerer Fall des Diebstahls). Das Tatbestandsmerkmal ist inhaltlich nicht deckungsgleich mit dem umgangssprachlichen Werkzeugbegriff, ja kann sogar je nach Tatbestand einen unterschiedlichen Inhalt haben. Bisweilen wird von der Strafrechtswissenschaft auch der Vordermann bei der mittelbaren Täterschaft als (Tat-)Werkzeug bezeichnet. Im Staatshaftungsrecht schließlich hat die Rechtsprechung eine sog. Werkzeugtheorie entwickelt, nach der sie beurteilt, wann der Staat für die Fehler von beauftragten Privatunternehmern nach Amtshaftungsgrundsätzen haftet.

Literatur

  • Helmar Schramm et al. (Hg.): Instrumente in Kunst und Wissenschaft. Zur Architektonik kultureller Grenzen im 17. Jahrhundert. Berlin u. New York 2006, ISBN 978-3-11-018338-2
  • Bernt Spiegel: Die obere Hälfte des Motorrads - Vom Gebrauch der Werkzeuge als künstliche Organe, Motorbuch Verlag, Stuttgart, ISBN 3-613-02268-0

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. WERKZEUG, n. (und m.), instrumentum. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (germazope.uni-trier.de)
  2. AUSRÜSTUNG, f. instructio, armatura. In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.
  3. RÜSTZEUG, n., in älterer sprache auch m.. In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.
  4. ZEUG, n., m., sammelwort für sächliche concreta. In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.
  5. Beispiele in diesem Sinne geben schon die Gebrüder Grimm: „im konkreten sinne gerät als mittel zur unterstützung oder ersetzung der menschlichen hand bei der bearbeitung von gegenständen oder stoffen.“ WERKZEUG 1). In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.
  6. WERKZEUG 3a). In: Grimm: Deutsches Wörterbuch.

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