Arbeitskammer

Arbeitskammer

Am 30. Juni 1951 beschließt der Landtag des Saarlandes das Gesetz zur Errichtung einer Arbeitskammer im Saarland. Damit erhält die saarländische Arbeitnehmerschaft eine öffentlich-rechtliche Einrichtung zur Vertretung ihrer Interessen in Wirtschaft und Politik. Im „Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes“ sind alle Aufgaben festgelegt. Finanziert wird die Arbeitskammer aus Mitgliedsbeiträgen, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn bzw. Gehalt abzieht.

Inhaltsverzeichnis

Mitglieder der Arbeitskammer

AK-Mitglieder sind alle im Saarland beschäftigten Arbeitnehmer, also auch Grenzgänger, die zum Beispiel aus Frankreich ins Saarland pendeln, um hier zu arbeiten. Alle Mitglieder, ausgenommen zur Berufsausbildung Beschäftigte, zahlen als Mitgliedsbeitrag 0,15 Prozent ihres monatlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Höchstbetrag, von dem der Beitrag zu berechnen ist, beträgt 75 Prozent der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung. Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag lag 2007 bei 3,31 Euro pro Monat.

Leistungen der Arbeitskammer

Die Arbeitskammer des Saarlandes ist heute ein moderner Dienstleister. Sie bietet ihren Mitgliedern Informationen, Beratung und Bildung und forscht für ihre Interessen. Ihr Angebot reicht vom persönlichen Beratungsgespräch über schriftliche Informationen in Form von Merkblättern, Broschüren und jährlich mehrfach erscheinenden Zeitungen bis hin zu einem ständig wachsenden online-Angebot.

Beratung

Der Schwerpunkt des Serviceangebots der Arbeitskammer liegt in der Beratung ihrer Mitglieder. Sie können sich telefonisch, übers Internet oder in einem persönlichen Gespräch individuell und kostenfrei beraten lassen. Seit 2001 befindet sich die Beratung der Arbeitskammer in einem eigenen Gebäude, dem Haus der Beratung, in der Triererstraße 22 in Saarbrücken. Die Fachberater der Arbeitskammer geben hier Auskunft zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts, zur Einkommensteuer sowie zu Bildung und Weiterbildung.

Im Haus der Beratung befindet sich auch die Verbraucherzentrale, mit der die Arbeitskammer ein Kooperationsabkommen geschlossen hat. Damit bietet die Arbeitskammer ihren Mitgliedern zusätzlich die Möglichkeit, auch zu Verbraucherschutz-, Umwelt- und Finanzfragen kostenlosen Rat einzuholen.

Zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Saar hat die Arbeitskammer außerdem die Beratungsstelle für sozialverträgliche Technologiegestaltung BEST e.V. eingerichtet, die ihren Sitz im Hauptgebäude der Arbeitskammer in der Fritz-Dobisch-Straße in Saarbrücken hat. BEST unterstützt die Gestaltung von Arbeit und Technik in Betrieben durch Beratung, Weiterbildung und Fachinformation. Schwerpunkt ist dabei die Beratung der betrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer insbesondere beim Einsatz neuer Technologien.

Bildung

In Kirkel unterhält die Arbeitskammer seit 1956 ein eigenes Schulungszentrum, das Bildungszentrum Kirkel (BZK). Hier werden sowohl Arbeitnehmer als auch ihre Interessenvertreter, die Betriebs- und Personalräte geschult. Inzwischen dient das BZK auch als Konferenz- und Tagungsort sowie als Kulturzentrum. Außerdem ist hier das Ergonomiezentrum der Arbeitskammer untergebracht.

Mit der Initiative „arbeitnehmer ans netz“ startete die Arbeitskammer bereits 2000 eine landesweit einmalige Bildungskampagne. Begonnen wurde mit Internet-Einführungskursen, die seitdem flächendeckend im Saarland angeboten werden. Nachhaltig erweitert wurde das "arbeitnehmer-ans-netz"-Angebot ab 2005 um Kurse zur elektronischen Erstellung der Steuererklärung mit Hilfe des kostenlosen ELSTER-Programms. Seit Herbst 2006 können saarländische Arbeitnehmer bei "arbeitnehmer-ans-netz - mit Sicherheit!" außerdem lernen, welche Risiken im Netz lauern, und was man dagegen tun kann.

Die Arbeitskammer kann im Interesse der saarländischen Arbeitnehmerschaft außerdem Einrichtungen unterstützen, fördern und gründen. In dieser Funktion ist sie an weiteren Bildungseinrichtungen wie der Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes (AfAS), der Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung (ABU), dem Berufsförderungswerk Saarland GmbH (BFW) und der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland (VWA) beteiligt.

Analysen und Gutachten für Politik und Gewerkschaften

Die Arbeitskammer ist gesetzlich verpflichtet, jährlich bis spätestens zum 30. Juni ihren "Bericht an die Regierung des Saarlandes" vorzulegen. Er analysiert umfassend die wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Lage der Arbeitnehmerschaft im Saarland und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation vor. Zur Politikberatung sowie zur Beratung der Gewerkschaften arbeitet die Arbeitskammer eng mit beauftragten Forschungsinstituten sowie Einrichtungen der Universität und der Fachhochschulen zusammen, deren wissenschaftliche Analysen und Erkenntnisse hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Aus der Kooperation zwischen der Arbeitskammer und der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) des Saarlandes entsteht Mitte der 90er Jahre an der HTW das INFO-Institut (Institut für Organisationsentwicklung und Unternehmenspolitik). Das INFO-Institut berät in Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Strategiebildung, der Restrukturierung, der Organisation und der Personalwirtschaft. Seinen Forschungsschwerpunkt hat das von der Arbeitskammer, der HTW und dem Land gemeinsam getragene Institut in der regionalen Arbeitsmarktpolitik.

Forschung

Schwerpunkt ist eine anwendungsorientierte sozialwissenschaftliche Forschung im Interesse der Arbeitnehmer. Aus der Sozialforschungsstelle der Arbeitskammer geht 1969 das selbständige ISO-Institut (Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft) hervor, dessen Forschungsergebnisse und Analysen jährlich in den Arbeitskammerbericht an die saarländische Regierung eingehen.

Neben dem ISO-Institut sind die AK-Einrichtungen INFO-Institut und BEST e.V. zu nennen, die im Auftrag der Arbeitskammer auch immer wieder in Forschungsprojekte eingebunden sind.

Gemeinsam mit der Universität des Saarlandes und dem DGB unterhält die Arbeitskammer außerdem die "Kooperationsstelle Arbeit und Wissenschaft". Eine der Hauptaufgaben der Kooperationsstelle ist die Entwicklung, Unterstützung und Begleitung arbeitsweltorientierter Forschungsprojekte.

Dokumentation

Im AK-Dokumentationszentrum findet sich eine umfangreiche Archivsammlung, die den saarländischen Arbeitnehmern zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Der Schwerpunkt liegt in der Dokumentation der saarländischen Wirtschafts- und Sozialgeschichte.

Internet

Auf der Homepage der Arbeitskammer findet man neben Stellungnahmen und Pressemitteilungen der Kammer aktuelle Informationen zu Veranstaltungen und Seminaren sowie zahlreiche online-Beratungsangebote. Die von der Arbeitskammer betriebene Website www.in-4mation.de wendet sich speziell an Jugendliche, ihre Eltern und Lehrer. Der Schwerpunkt der Site liegt in der Aufklärung über die rechtliche Situation von Azubis, Schülern und Studenten sowie in Tipps zu Schule, Studium und Beruf. Hier kann man außerdem die zweimal im Jahr erscheinende Jugendzeitschrift der Arbeitskammer in4mation online lesen oder herunterloaden. Neu im Internetangebot der Arbeitskammer ist seit 2005 die "Weiterbildungsdatenbank Saar". Sie informiert über das Weiterbildungsangebot von über 200 Bildungsanbietern aus dem gesamten Saarland und seinen direkten Nachbarn. Über die Website hat man außerdem Zugriff auf die überregionale Suchmaschine des "InfoWeb Weiterbildung" sowie auf die großen Datenbanken für E-Learning und Fernunterricht des BIBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) und der ZFU (Zentrale für Fernunterricht).

Rechtsform und Struktur der Arbeitskammer

Die Arbeitskammer des Saarlandes wurde 1951 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes sind alle Aufgaben festgelegt.

Die Vertreterversammlung

Der Vertreterversammlung der Arbeitskammer des Saarlandes gehören 42 Mitglieder an, die vom saarländischen Landtag für sechs Jahre gewählt werden.

Vereinfachend dargestellt ist die AK-Vertreterversammlung eine Art Parlament, das "die Richtlinien zur Durchführung der gesetzlichen Aufgaben der Arbeitskammer des Saarlandes bestimmt und die Durchführung der Beschlüsse überwacht." Die Vertreterversammlung "beschließt über alle Fragen, die von grundsätzlicher Bedeutung sind...", lauten die wesentlichen Aufgaben im Gesetz über die Arbeitskammer des Saarlandes.

Der Vorstand

Der Vorstand wird aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt. Für die Wahl des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter ist eine Zweidrittelmehrheit, für die der Beisitzer eine einfache Mehrheit erforderlich.

Der Vorstand überwacht die Geschäftsführung des Hauptgeschäftsführers. Er beschließt außerdem über die Angelegenheiten der Arbeitskammer, die nicht durch Gesetz oder Satzung der Vertreterversammlung oder dem Hauptgeschäftsführer übertragen sind. Der Vorstand bereitet die Beratung der Vertreterversammlung vor und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Er bestellt und ruft den Geschäftsführer ab.

Geschäftsführung

Die Geschäftsleitung der Arbeitskammer besteht aus dem Hauptgeschäftsführer und dem Geschäftsführer. Der Hauptgeschäftsführer wird von der Vertreterversammlung für acht Jahre gewählt. Der Geschäftsführer wird durch den Vorstand bestellt und abberufen.

Der Hauptgeschäftsführer vertritt die Arbeitskammer mit dem Vorstandsvorsitzenden bzw. im Verhinderungsfall mit dessen Stellvertretern gemeinschaftlich nach außen. Dabei sind sie an die Beschlüsse der Vertreterversammlung und des Vorstandes gebunden.

Abteilungen, Stabsstellen und Ausschüsse

Die Arbeitskammer ist in sechs Abteilungen untergliedert. Hinzu kommen noch Stabsstellen, die direkt der Geschäftsführung oder dem Vorstand unterstehen. Jeder Abteilung ist ein Ausschuss zugeordnet, der durch die Vertreterversammlung gewählt wird. Die Ausschüsse können Anträge an den Vorstand bzw. die Vertreterversammlung stellen und erstatten ihnen Bericht über die Arbeit innerhalb der Abteilungen.

Siehe auch

Weblinks

Homepage der Arbeitskammer des Saarlandes


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