- Arbeitnehmerkammer
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Die Arbeitnehmerkammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als solche nimmt sie die Gesamtinteressen der kammerzugehörigen Arbeitnehmer wahr, insbesondere ihrer wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen oder die Gleichberechtigung der Geschlechter fördernden Belange im Einklang mit dem Allgemeinwohl. Sie entstand 2001 durch den Zusammenschluss der 1921 gegründeten, ursprünglich selbstständigen Kammern für Arbeiter und Angestellte.
Die rund 290.000 Mitglieder der Arbeitnehmerkammer umfassen alle in der Freien Hansestadt Bremen tätigen Arbeitnehmer sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Sie finanzieren die Arbeitnehmerkammer durch 0,15 % des Bruttoeinkommens, die ähnlich wie die Pflichtbeiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung direkt vom Arbeitgeber abgeführt werden. Die Einnahmen aus Kammerbeiträgen betrugen im Jahr 2008 rund 13,1 Millionen Euro.
Die Arbeitnehmerkammer stellt ein umfangreiches Dienstleistungsangebot zur Verfügung, das unter anderem Information, Beratung und Qualifizierung einzelner Mitglieder beinhaltet. Aber auch fachliche Unterstützung und Beratung etwa von Betriebsräten ist Teil der Aufgaben der Arbeitnehmerkammer. Auch die öffentliche Verwaltung wird mit Anregungen, Vorschlägen, Stellungnahmen und Gutachten unterstützt.
In Deutschland gibt es neben der Arbeitnehmerkammer Bremen nur noch in einem weiteren Bundesland eine vergleichbare Einrichtung im Interesse der Arbeitnehmerschaft, die Arbeitskammer des Saarlandes.
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