- Messbrief
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- Vermessung und Messbrief
- Damit ein Segelboot bei einer Regatta teilnehmen kann, muss der Eigner/Steuermann einen gültigen Messbrief vorlegen können. Der Messbrief bescheinigt die Konformität zu einer Bootsklasse. Voraussetzung um einen Messbrief ausgestellt zu bekommen ist die Vermessung des betreffenden Bootes durch einen vom Deutschen Segler Verband (oder einem anderen offiziellen Seglerverband) bestellten Vermesser. Die Kosten der Vermessung trägt der Eigner.
Inhaltsverzeichnis
Wie und was vermessen wird
- Segelvermessung
- Bei Segeln werden entweder einzelne Maße genommen (Vorliekslänge, Unterliekslänge, bzw. das sog. LP-Maß, also die Höhe des Segels über dem Vorliek), oder es wird schlicht der Flächeninhalt ermittelt, je nach Klassenvorschrift. Segel erhalten nach der Vermessung einen Stempel im Bereich des Halses mit den vermessenen Werten und der Unterschrift des Vermessers. Sie können normalerweise auch durch den Segelmacher vermessen werden, die meisten Segelmacher sind durch den DSV dazu autorisiert. Bei größeren Regatten wie z.B. bei Nationalen und Internationalen Meisterschaften ist es zudem üblich, dass die Wettfahrtleitung die Boote einer Kontrollvermessung unterzieht. Dabei werden in jedem Fall die Abmessungen der Segel, oft auch das Bootsgewicht (Verdrängung) überprüft.
- Wasservermessung
- Bei Yachten ist neben der sog. Landvermessung (Vermessung des Bootsrumpfes an Land) auch eine Wasservermessung notwendig. Hierbei wird z.B. die genaue Schwimmlage sowie die Wasserlinienlänge und -breite vermessen, außerdem wird häufig die Stabilität, also der Widerstand gegen künstliche Krängung ermittelt. Für die Wasservermessung ist genau vorgeschrieben welche Gegenstände sich an Bord befinden dürfen (z.B. Anker, Motor) und welche nicht, bzw. in welchem Zustand die Flüssigkeitstanks (Frischwasser, Abwasser, Diesel) sein müssen.
- Landvermessung
- Bei der Landvermessung wird der Bootsrumpf und die Takelage vermessen. Dies geschieht idealerweise in einer geschlossenen Halle auf einer ebenen Grundfläche. Mast und Großbaum erhalten sog. Messmarken, Markierungen am Masttop und am achterlichen Ende des Großbaums, welche die maximale Dimension des Großsegels für jeden sichtbar kennzeichnen. Anders als bei den Segeln kann die Vermessung des Rumpfes und des Riggs nicht durch die Werft durchgeführt werden. Allerdings gibt es für Serienboote die Möglichkeit auf die Rumpfvermessung zu verzichten, wenn die Werft die Einheitlichkeit (One-Design) der Boote und der Takelage belegen kann.
- Vermessung von Einzelbauten und Prototypen
- Einzelbauten Prototypen müssen immer einer vollständigen Vermessung unterzogen werden.
Vermessungsmodus
Man unterscheidet drei verschiedene Vermessungsmodi:
- Vermessung bei Einheitsklassen
- Der Vermesser überprüft bei Einheitsklassen ob das Boot in Übereinstimmung mit den Zeichnungen des Konstrukteurs gebaut wurde. Außerdem muss das Boot vollständig den Vorschriften der Klassenregeln entsprechen, die i.d.R. in schriftlicher Form vorliegen. Dabei wird unter anderem
- die Geometrie des Bootsrumpfes durch das Anlegen von geeichten Schablonen überprüft,
- die Wandstärken des Bootsrumpfes bzw. der Beplankung überprüft,
- die Takelage und die Segel nach den Angaben in den Konstruktionszeichnungen vermessen,
- das Gewicht (Verdrängung) durch eine geeignete Waage ermittelt,
- alle weiteren Angaben in den Klassenvorschriften visuell und durch Messen überprüft.
- Vermessung bei Konstruktionsklassen
- Die Vermessung von Booten einer Konstruktionsklasse ist oft sehr einfach, da diese Klassen nur die Hauptabmessungen vorschreiben (Länge, Segelfläche, Gewicht...) und darüber hinaus alles andere freigestellt ist.
- Bei manchen Klassen gibt es auch sogenannte Vermessungsformeln (Siehe z-B. Meter-Klasse und Meterformel). Entsprechend aufwändiger wird die Vermessung, die dann in zwei Schritten als Landvermessung und Wasservermessung (Schwimmlage, Krängungsversuche...) durchgeführt wird.
- Vermessung bei Ausgleichsklassen
- Ausgleichsboote haben oft sehr komplizierte Vermessungsverfahren, wobei ein Boot einen Rennwert (Rating) erhält. Bei Regatten wird die gesegelte Zeit mit einem Zeitberichtigungsfaktor (abgeleitet vom Rennwert) multipliziert, um die für das Klassement maßgebliche berechnete Zeit zu ermitteln (siehe Ausgleichsklassen).
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- IMS Vermessung
- Die aktuell verwendete Vermessungsformel im Hochseesegeln, IMS (International Measurement System), ist ein komplexes wissenschaftliches Vermessungssystem für Regattayachten. Das Geschwindigkeitspotential eines Bootes wird dafür sehr genau ermittelt, z.B. durch die vollständige Erfassung der Rumpfgeometrie, ebenso aller Schwimmlagen in Zusammenhang mit der jeweiligen benetzten Fläche (=Reibungsfläche zwischen Rumpf-Aussenhaut und Wasser), der Stabilität (Krängungsversuche) und natürlich der Rigg- und Segelabmessungen. IMS basiert auf einem Geschwindigkeits-Vorhersageprogramm (VPP, velocity prediction programm). Dafür werden jedem Boot anhand der Vermessung mehrere Korrekturfaktoren zugeordnet. Dies ermöglicht erstmals auch die Berücksichtigung der Windstärke für das Klassement, was IMS von allen vorangegangenen Vermessungsmethoden unterscheidet. Das VPP wird ständig weiterentwickelt und an neueste Erkenntnisse angepasst. Eine IMS Vermessung dauert ca. 10 – 15 Stunden.
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- ORC Club
- ORC Club ist ein vereinfachtes Vermessungssystem auf Grundlage des IMS und ist für die Durchführung von Clubregatten gedacht. Hochrangige Regatten können damit nicht gesegelt werden.
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- Yardstick Wertung
- In der Yardstick Wertung wird ein Boot nicht vermessen, sondern sein Geschwindigkeitspotential wird empirisch ermittelt. Neue Boote bekommen eine vorläufige Yardstickzahl, bis genügend Regattaergebnisse vorhanden sind um eine genauere Einschätzung zu ermöglichen. An Yardstickregatten können selbstverständlich auch vermessene Boote teilnehmen. Für nahezu jede Bootsklasse und somit nahezu jedes vermessene Boot sind inzwischen Yardstickzahlen festgelegt worden.
Siehe auch
Weblinks
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