- Arbeitsscheu Reich
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Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im April und Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen über 10.000 Personen als sogenannte Asoziale in Konzentrationslager verschleppt.
Seit dem NS-Grunderlass „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ vom 14. Dezember 1937 konnte, wer „ohne Berufs- und Gewohnheitsverbrecher zu sein, durch sein asoziales Verhalten die Allgemeinheit gefährdet“, mittels sicherheitspolizeilicher Schutzhaft in ein Konzentrationslager eingewiesen werden.
Der bereits seit dem 19. Jahrhundert in mehr oder weniger bestimmtem Sinne geläufige Ausdruck „arbeitsscheu“ war in diesem Zusammenhang von den zuständigen nationalsozialistischen Organen zu einem ideologisch-programmatischen Kampfbegriff konkretisiert worden.
Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden mehr als zehntausend Menschen – die Mindestzahl von 200 je Bezirk wurde meistens weit überschritten – zur Zwangsarbeit in Konzentrationslager verbracht. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ diente in erster Linie der Arbeitskräftebeschaffung. In einigen Fällen wurde die Aktion zudem als zweckmäßiger Vorwand zur Entfernung von solchen politisch missliebigen Personen aus dem öffentlichen Leben genutzt, die nicht im engeren Sinne dem Stigma des „Asozialen“ entsprachen.
Im Laufe der antisemitischen Juni-Aktion wurden vor allem in Berlin und Breslau über 1200 Juden verhaftet.
Literatur
- Wolfgang Ayaß: „Asoziale“ im Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1995, ISBN 3-608-91704-7
- Stefanie Schüler-Springorum: Masseneinweisungen in Konzentrationslager. Aktion „Arbeitsscheu Reich“, Novemberpogrom, Aktion „Gewitter“. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Der Ort des Terrors. Geschichte der nationalsozialistischen Konzentrationslager. 6 Bde. Beck, München 2005–07, Bd. 2, S. 156–164
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