- Meuchelmord
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Meuchelmord ist ein historischer Rechtsbegriff und bezeichnet eine vorsätzliche, auf heimliche, hinterhältige Weise verübte Tötung eines Menschen, auch durch mittelbare Täterschaft.[1]
In Österreich war Meuchelmord bis zur Strafrechtsreform vom 1. Januar 1975 gemäß § 135 des Strafgesetzbuches als Mord definiert, „welcher durch Gift oder sonst tückischer Weise geschieht.“[2] Dabei ist zu beachten, dass als Mord nach österreichischem Strafrecht jede vorsätzliche Tötung verstanden wird im Gegensatz insbesondere zur Begriffsdefinition des Mordes nach deutschem Strafrecht.
Einzelnachweise
- ↑ Deutsches Rechtswörterbuch: Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache Bd. IX, Sp. 603–604.
- ↑ Österreichisches Strafgesetzbuch gültig bis 31. Dezember 1974
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