- Architektenliste
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Alle Architekten in Deutschland, die diese geschützte Bezeichnung führen dürfen, sind berufsständisch organisierte Pflichtmitglieder in den Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer. Diese Kammern führen laut jeweiligem Landes-Architektengesetz Verzeichnisse der Mitglieder, die Architektenlisten, die unterteilt sind nach den jeweiligen Fachrichtungen:
Mitglieder können einer Veröffentlichung ihres Eintrages z. B. im Internet widersprechen. Zusätzlich führen die Landeskammern Listen von Architekturbüros, deren Eintragungen allerdings auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht gesetzlich geregelt sind.
Siehe auch
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