Mischa Seifert

Mischa Seifert

Michael (Mischa) Seifert (* 16. März 1924 in Landau, heute Schyrokolaniwka, Oblast Mykolajiw, Ukraine)[1] ist ein NS-Kriegsverbrecher, der von 1950 bis 2002 in Kanada untergetaucht war und 2008 an Italien ausgeliefert wurde.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Seifert wurde als Volksdeutscher im damaligen ukrainischen Ort Landau geboren. Er war das zweite Kind von Michael Seifert (sen.) (*17. Mai 1886 in Landau) und dessen Frau Berta (* 9. Februar 1892 in Rosental) (geb. Fritz).[2] Sein Vater arbeitete bei der Post, verlor aber 1933 seine Arbeitsstelle, da er in Verdacht geriet Hitler-Sympathisant zu sein. Die Familie verließ Landau, lebte zunächst bei einer Tante Seiferts auf der Halbinsel Krim. Einige Monate später zog die Familie nach Dschankoj im Nordosten der Halbinsel. 1939 ging man in die Ukraine zurück und verdiente den Lebensunterhalt durch Feldarbeit bei Landwirten in der Nähe von Schönfeld (ca. 25 km von Landau). Schließlich zog man nach Nikolayev (heute: Mykolajiw, nordöstlich von Odessa) in der Hoffnung, dort bessere Arbeit zu finden. Michael Seifert fand hier auch eine Arbeitsstelle als Mechaniker in einer Werkzeug-Fabrik.[3]

Zweiter Weltkrieg

Nach dem Überfall der Deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion im Juni 1941 wurden unmittelbar darauf so genannte Einsatzgruppen (A-D) hinter der Front eingesetzt. Nikolajew lag im Bereich der Einsatzgruppe D (Bereich der 11. Armee in der südlichen Ukraine, Bessarabien, Kischinew, Krim). Hilfskräfte wurden rekrutiert - vorzugsweise aus den volksdeutschen Bevölkerungsgruppen, da sie sich weitgehend loyal verhielten und vor allem über russische Sprachkenntnisse verfügten. Seifert wurde zunächst zur Bewachung einer Werft in Nikolajew als Hilfskraft herangezogen. Als die Werft 1943 ihre Arbeit einstellte, wurde er als eine Art Hilfspolizist vom SD als Bewacher und Dolmetscher eingestellt. Dabei wurde er Augenzeuge von so genannten „Verhören“, Misshandlungen – handelte jedoch (nach eigenen Angaben) selbst nicht.

Im April 1944 bekam er die Erlaubnis, seine Eltern – die aufgrund des Vorrückens der sowjetrussischen Truppen bereits nach Kallies (heute: Kalisz Pomorski) umgesiedelt worden waren – zu besuchen.[4] Noch während seines Aufenthaltes bei seinen Eltern fiel Nikolajew an die sowjetrussischen Truppen und ihm wurde befohlen, sich beim SD in Verona zu melden. Hier wurde er der Bewachungsmannschaft des Durchgangslagers Fossoli zugeteilt.[5]

Ende 1944 wurde er von einem deutschen Militärgericht wegen Vergewaltigung verurteilt. Zusammen mit Otto Sein (der wegen desselben Verbrechens verurteilt worden war), wurde er nach Italien strafversetzt. Beide kamen im Dezember 1944 ins „Polizei-Durchgangslager Bozen“ (DuLa Bozen) in der heutigen Reschenstraße in Bozen. Das DuLa Bozen war Mitte 1944 errichtet worden. Kommandant des Lagers war der frühere Kommandant des Durchgangslagers Fossoli, SS-Untersturmführer Karl Friedrich Titho. Sein Stellvertreter war SS-Hauptscharführer Hans Haage (1905–1998).

Die Funktion des Lagers bestand zunächst darin, die Gefangenen des DuLa Fossoli aufzunehmen, das - wegen des Vorrückens der Alliierten Truppen – am 2. August 1944 aufgegeben wurde. Bei den Inhaftierten im DuLa Bozen handelte es sich größtenteils um Menschen, die aus „politischen“ Gründen (Widerstandskämpfer, Antifaschisten, Deserteure, Streikende oder einfach nur unter Verdacht Stehende), oder aus rassistischen Gründen (Juden, Sinti), oder als „Sippenhäftlinge“ (vielfach Familienangehörige von Deserteuren) verhaftet worden waren. Die Inhaftierten waren beiderlei Geschlechts und jeden Alters – über 80-jährige als auch Kinder befanden sich unter den Gefangenen.

Etwa 9.500 Menschen [6] - andere Schätzungen gehen bis zu 11.000 Menschen – waren im Durchgangslager Bozen inhaftiert. 3 405 wurden in Konzentrationslager deportiert – 1.930 ins KZ Mauthausen, 636 ins KZ Flossenbürg, 609 ins KZ Dachau, 68 Frauen ins KZ Ravensbrück, 136 ins KZ Auschwitz.[7] 2.050 von ihnen kehrten nicht mehr zurück, wurden ermordet. Ehe sie deportiert wurden, mussten sie Zwangsarbeit innerhalb des Lagers (Wäscherei, elektromechanische Werkstatt, Druckerei, Tischerlei, Schneiderei) oder in einem der Nebenlager (z.B. Virgltunnel / IMI, Kugellagerfabrik oder Sarntal / Straßenbauarbeiten) verrichten.[8] Die Inhaftierten waren in einer Reihe von Baracken („Blocks“ genannt) untergebracht. Innerhalb des Lagers wurde im Oktober 1944 ein Lagergefängnis gebaut mit rund 30 so genannten „Zellen“. Diese Isolations-Zellen waren Tag und Nacht verschlossen, kein Licht konnte in sie dringen und zahlreiche Häftlinge waren in jeweils einer „Zelle“ eng zusammengepfercht. Die Überwachung dieser „Zellen“ lag in der Hand von Albino Cologna, Michael Seifert und Otto Sein, die ihm unterstellt waren.

Spätere Jahre ab 1950

Einwanderung nach Kanada

Seifert war gleich nach der Schließung des Lagers in Deutschland untergetaucht. Mitte 1951 beantragte er in Hannover ein Visum für Kanada, was ihm auch bewilligt wurde, da er falsche Angaben zu seiner Herkunft machte, vor allem seine Aktivitäten während des Krieges verschwieg.[9]

Erster Haftbefehl

Am 10. Juni 1954 erließ Italien einen Haftbefehl gegen Michael Seifert, Karl Friedrich Titho, Hans Haage und andere Nationalsozialisten und stellte einen Auslieferungsantrag an die Bundesrepublik Deutschland. Nach Artikel 16 des Grundgesetz verweigerte Deutschland bei Titho und Haage die Auslieferung. Da Seifert zu diesem Zeitpunkt schon untergetaucht war, passierte in seinem Fall nichts.

Schrank der Schande 1960−1994

Hintergrund

Im Jahr 1956 wurde in einem Briefwechsel zwischen dem Italienischen Außenminister Gaetano Martino und dem Verteidigungsminister Paolo Emilio Taviani beschlossen, dass die Eröffnung von Prozessen gegen ehemalige deutsche Wehrmachtsangehörige zu Verstimmungen mit der Bundesrepublik hätte führen können, da diese am 12. November 1955 die Bundeswehr aufgebaut hatte und sich seit dem 6. Mai 1955 als Mitglied der NATO politisch und militärisch in die Einheit gegen die Sowjetunion und den Warschauer Pakt integrieren wollte.

Archivierung im "Schrank der Schande"

Im Jahr 1960 wurden auf Beschluss des damaligen allgemeinen Militärstaatsanwaltes, Enrico Santacroce daraufhin 695 Aktenbündel unter anderen mit Akten über die Kriegsverbrechen von Michael Seifert „provisorisch archiviert“. Diese Archivierung dauerte 34 Jahre und die Akten wurden erst im Jahr 1994 in einem versiegelten, mit der Tür zur Wand gestellten Schrank im Palazzo Cesi, dem Sitz der Allgemeinen Militäranwaltschaft in Rom im so genannten Schrank der Schande wieder entdeckt. Diese Archivierung wurde im Jahr 1998 nach Abschluss der Untersuchungen des Militärgerichtsrates als vollkommen rechtswidrig erachtet.[10]

Wiederaufnahme des Verfahrens ab 1999

Prozess und Verurteilung

Nachdem die italienischen Behörden 1999 - durch einen Artikel in La Stampa aufmerksam geworden[11] - seinen Aufenthaltsort in Kanada ausfindig gemacht hatten, stellten sie ihm die Anklageschrift zu, bzw. forderten ihn in drei Schreiben (August 1999, November 1999 und September 2000) auf, an der anstehenden Verhandlung vor dem Militärgericht teilzunehmen. [12] Seifert entschloss sich an der Gerichtsverhandlung nicht teilzunehmen.

Vom 20. bis zum 24. November 2000 wurden Seiferts Verbrechen, die er in der Zeit von Dezember 1944 (seiner Ankunft im Durchgangslager Bozen) bis zum 3. Mai 1945 (der Schließung des Lagers) begangen hatte, vor einem italienischen Militärgericht in Verona behandelt. Seifert wurde in 15 Fällen des Mordes und der Folter beschuldigt. Sechs Morde konnten ihm nicht schlüssig nachgewiesen werden – auch wegen fehlender, inzwischen verstorbener Zeugen. In internationalen Medien wurde und wird Seifert deshalb als „Bestie von Bolzano“ (Beast of Bolzano/Boia di Bolzano) bezeichnet. Es blieben jedoch neun Morde für die ausreichende Beweismittel vorlagen.[13] Das Militärgericht verurteilt Seifert daraufhin in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Revisonsverfahren

Seifert engagierte daraufhin Anwälte in Italien und ging in Revision. Die nächsthöhere Instanz (Corte Militare di Appello di Verona) lehnte am 18. Oktober 2001 die Revision des Urteils ab [14] und auch die Anrufung des Kassationsgerichts (Corte Suprema di Cassazione) war nutzlos. Das italienische Kassationsgericht entschied am 8.Februar 2002, dass der Einspruch Seiferts keine Grundlage habe, da das Urteil des Militärgerichts rechtmäßig sei. [15] Im Oktober 2002 wurde das Urteil damit endgültig rechtskräftig.

Festnahme, Ausweisung und Auslieferung an Italien

Noch während das Revisionsverfahren vor dem Kassationsgericht lief, hatte Italien bereits am 26. April 2002 ein Auslieferungsersuchen an Kanada eingereicht und Seifert war am 1. Mai 2002 in Vancouver verhaftet worden.[16] Es musste über seine Ausweisung entschieden werden, Seifert hierzu angehört werden. Die Anhörungen fanden vom 2. April 2003 bis zum 27. August 2003 statt. Auch gegen die (drohende) Ausweisung und die gleichzeitig damit verbundene Aberkennung seiner kanadischen Staatsbürgerschaft setzte Seifert sich durch alle kanadischen Instanzen hindurch zur Wehr, so dass sein Fall schließlich den Court of Appeals for British Columbia, das oberste Gericht British Columbias erreichte und darüber entschieden wurde (Verhandlung 12. bis 14. März 2007 – Entscheidung 3. August 2007)[17]. Mitte Februar 2008 wurde Seifert an Italien ausgeliefert und im Militärgefängnis von Santa Maria Capua Vetere in der süditalienischen Region Kampanien inhaftiert.[18]

Literatur

  • Friedrich Andrae: Auch gegen Frauen und Kinder. Der Krieg der Deutschen Wehrmacht gegen die Zivilbevölkerung in Italien 1943-1945. München (Piper) 2. Auflage 1995
  • Christiane Kohl: Der Himmel war strahlend blau. Vom Wüten der Wehrmacht in Italien. Wien (Picus Verlag GmbH) 2004
  • Gerhard Schreiber: Deutsche Kriegsverbrechen in Italien. Täter, Opfer, Strafverfolgung. München (Beck) 1996

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Padova News: „Torna in Italia Michael Seifert, il 'Boia di Bolzano'“, 17. Februar 2008 (italienisch)
  2. http://www.difesa.it/GiustiziaMilitare/RassegnaGM/Processi/Seifert+Michael/trib-verona.htm Sentenza di Tribunale di Verona vom 24.11.2000]
  3. http://decisions.fct-cf.gc.ca/en/2007/2007fc1165/2007fc1165.html Canada (Min. of Citizenship and Immigration) v. Seifert 2007 FC 1165]
  4. Canada (Min. of Citizenship and Immigration) v. Seifert 2007 FC 1165
  5. Canada (Min. of Citizenship and Immigration) v. Seifert 2007 FC 1165
  6. Männer, Frauen und Kinder im Durchgangslager von Bozen. Eine itaienische Tragödie in 7 800 persönlichen Geschichten. Forschungsbericht von Dario Venegoni, Bozen 2004 ,S.23
  7. Männer, Frauen und Kinder im Durchgangslager von Bozen. Eine italienische Tragödie in 7.800 persönlichen Geschichten. Forschungsbericht von Dario Venegoni, Bozen 2004, S.26 /Übersicht über die einzelnen Transporte S. 27
  8. Männer, Frauen und Kinder im Durchgangslager von Bozen. Eine italienische Tragödie in 7.800 persönlichen Geschichten. Forschungsbericht von Dario Venegoni, Bozen 2004, S.25f.
  9. Canada (Minister of Citizenship and Immigration) v. Seifert 2007 FC 1165 – Entscheidung des Federal Court vom 13. November 2007
  10. http://www.gemeinde.bozen.it/cultura_context03.jsp?ID_LINK=2932&area=11 Bericht aus der Bibliothek des Bozner Stadtarchivs über den "Schrank der Schande": 1960 - 1994]
  11. Am 26. Juni 1999 erschien in der Zeitung „La Stampa“ ein Artikel mit dem Titel: „Die beiden (?) ukrainischen SS-Männer, angeklagt wegen 14 Morde und Folterungen von Gefangenen, sind entdeckt worden“Canada (Minister of Citizenship and Immigration) v. Seifert 2007 FC 1165 – Entscheidung des Federal Court vom 13. November 2007
  12. Entscheidung des Court of Appeal for British Columbia vom 3. August 2007 über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung von Seiferts kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. seiner Auslieferung an Italien
  13. Entscheidung des Court of Appeal for British Columbia vom 3. August 2007 über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung von Seiferts kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. seiner Auslieferung an Italien
  14. http://www.difesa.it/GiustiziaMilitare/RassegnaGM/Processi/Seifert+Michael/cma-verona.htm Sentenza della Corte Militare di Appello di Verona vom 18. Oktober 2001 (italienisch)
  15. Entscheidung des Court of Appeal for British Columbia vom 3. August 2007 über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung von Seiferts kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. seiner Auslieferung an Italien
  16. Entscheidung des Court of Appeal for British Columbia vom 3. August 2007 über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung von Seiferts kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. seiner Auslieferung an Italien
  17. http://www2.ca.nizkor.org/ftp.cgi/people/s/seifert.michael/Court-of-Appeal.20070803 Entscheidung des Court of Appeal for British Columbia vom 3. August 2007 über die Rechtmäßigkeit der Aberkennung von Seiferts kanadischer Staatsbürgerschaft bzw. seiner Auslieferung an Italien]
  18. Kleine Zeitung: „NS-Kriegsverbrecher Seifert ausgeliefert“, 16. Februar 2008

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