- Area bombing directive
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Die Area Bombing Directive (General Directive No.5 (S.46368/D.C.A.S)) („Anweisung zum Flächenbombardement“) wurde während des Zweiten Weltkrieges, am 14. Februar 1942, vom britischen Luftfahrtministerium herausgegeben.
In dieser Anweisung wurde dem neuen Oberkommandierenden des Bomber Command der Royal Air Force (RAF), Sir Arthur Harris, mitgeteilt, er könne seine Streitkräfte ab sofort ohne jede Beschränkung einsetzen („You are accordingly authorised to use your forces without restriction …“). Darüber hinaus wurde Harris informiert, dass die Einsätze auf die Moral der feindlichen Zivilbevölkerung zu konzentrieren seien – insbesondere auf die der Industriearbeiter ("It has been decided that the primary objective of your operations should be focused on the morale of the enemy civil population and in particular the industrial workers").
Einen Tag nach Bekanntgabe der Anweisung wurde der RAF-Stabschef Luftmarschall Sir Charles Portal noch deutlicher, indem er schrieb: „Ich nehme an, dass klar ist, dass die Ziele bebaute Gebiete und nicht z. B. Schiffswerften oder Flugzeugwerke lt. Anhang A sein werden. Dies muß jedem klargemacht werden, falls es noch nicht so verstanden worden ist.“ (“… I suppose it is clear that the aiming points will be the built up areas, and not, for instance, the dockyards or aircraft factories where these are mentioned in Appendix A. This must be made quite clear if it is not already understood.”)
Die Umsetzung begann mit dem Nachtangriff auf Essen am 8./9. März 1942 und weitere Brandbomben-Angriffe auf Industriestädte in der Ruhr-Region. Anhang A nannte noch vierzehn weitere Industriestädte in Nord-, Mittel- und Süddeutschland.
Dieser Strategie der Flächenbombardierung lag die Annahme aus der sogenannten Trenchard-Doktrin zugrunde, das Bombardieren von Wohngebieten – anstelle militärischer Anlagen – würde den Kampfwillen der Zivilbevölkerung schwächen.
Das Konzept beruhte auf Vorstellungen über den strategischen Luftkrieg aus dem ersten Weltkrieg. Man hoffte, Aufstände oder Revolution gegen das Regierungssystem in einem gegnerischen Staat auszulösen, um aus der Destabilisierung des Gegners einen kriegswichtigen Vorteil ziehen zu können. Diese Annahme erwies sich jedoch als Trugschluss, nichts dergleichen geschah. Es wird heute im Allgemeinen angenommen, dass diese Strategie zum exakt entgegengesetzten Ergebnis führt, nämlich einer Solidarisierung der Bevölkerung mit einem Regierungssystem gegenüber dem Angreifer.
Die Frage, ob es legitim sei, die Zivilbevölkerung im Krieg zu bombardieren, war lange Zeit umstritten und heute gilt ein solches Vorgehen allgemein als Kriegsverbrechen. Zu rechtfertigen wäre ein solches Vorgehen alleine mit einer extremen Form einer utilitaristischen Ethik. Von den Prämissen jedes anderen ethischen Theorieansatzes – auch und gerade einer menschenrechtsbasierten Ethik – kann eine vorsätzliche Bombardierung der Zivilbevölkerung nur als Verbrechen betrachtet werden. Die juristische Frage, ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung.
Siehe auch
- Bombenangriff auf Braunschweig am 15. Oktober 1944
- Luftkrieg im Zweiten Weltkrieg
- Luftangriffe auf Dresden
- Luftangriffe auf das Ruhrgebiet
Weblinks
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