- Area Bombing Directive
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Die Area Bombing Directive (General Directive No.5 (S.46368/D.C.A.S) („Anweisung zum Flächenbombardement“) wurde während des Zweiten Weltkrieges, am 14. Februar 1942, vom britischen Luftfahrtministerium herausgegeben.
In dieser Anweisung wurde dem neuen Oberkommandierenden des Bomber Command der Royal Air Force (RAF), Sir Arthur Harris, mitgeteilt, er könne seine Streitkräfte ab sofort ohne jede Beschränkung einsetzen („You are accordingly authorised to use your forces without restriction …“). Darüber hinaus wurde Harris informiert, dass die Einsätze auf die Moral der feindlichen Zivilbevölkerung zu konzentrieren seien – insbesondere auf die der Industriearbeiter ("It has been decided that the primary objective of your operations should be focused on the morale of the enemy civil population and in particular the industrial workers").
Einen Tag nach Bekanntgabe der Anweisung wurde der RAF-Stabschef Luftmarschall Sir Charles Portal noch deutlicher, indem er schrieb: „Ich nehme an, dass klar ist, dass die Ziele bebaute Gebiete und nicht z. B. Schiffswerften oder Flugzeugwerke lt. Anhang A sein werden. Dies muss jedem klargemacht werden, falls es noch nicht so verstanden worden ist.“ (“… I suppose it is clear that the aiming points will be the built up areas, and not, for instance, the dockyards or aircraft factories where these are mentioned in Appendix A. This must be made quite clear if it is not already understood.”)
Die Umsetzung begann mit dem Nachtangriff auf Essen am 8. und 9. März 1942 sowie weiteren Luftangriffen auf das Ruhrgebiet. Anhang A nannte noch vierzehn weitere Industriestädte in Nord-, Mittel- und Süddeutschland. Portal teilte am 3. November 1942 den Stabschefs des Heeres und der Marine mit, dass die Bomberwaffe bis Ende 1944 auf 6000 Maschinen gebracht werden sollte. Die monatliche Bombenrate bezifferte er für August 1944 auf 90.000 Tonnen. Ziel war es, acht Millionen Häuser und 60 Millionen Wohnungen zu zerstören. Er rechnete mit 900.000 Toten und einer Million Schwerverletzter.[1]
Dieser Strategie der Flächenbombardierung lag die Annahme aus der sogenannten Trenchard-Doktrin zugrunde, das Bombardieren von Wohngebieten – anstelle militärischer Anlagen – würde den Kampfwillen der Zivilbevölkerung schwächen. Das Konzept beruhte auf Vorstellungen über den strategischen Luftkrieg aus dem Ersten Weltkrieg. Man hoffte, Aufstände oder Revolution gegen das Regierungssystem in einem gegnerischen Staat auszulösen, um aus der Destabilisierung des Gegners einen kriegswichtigen Vorteil ziehen zu können. Diese Annahme erwies sich jedoch als Trugschluss. Es wird heute allgemein angenommen, dass diese Strategie zum exakt entgegengesetzten Ergebnis führt, nämlich einer Solidarisierung der Bevölkerung mit einem Regierungssystem gegenüber dem Angreifer.
Die Frage, ob es legitim sei, die Zivilbevölkerung im Krieg zu bombardieren, war lange Zeit umstritten, und heute gelten derartige Flächenbombardements allgemein als Kriegsverbrechen. Die juristische Frage, ob es sich bei der Area Bombing Directive um eine Anweisung zu schweren Kriegsverbrechen handelt, entzündet sich hierbei insbesondere an der unterschiedlichen Interpretation des Artikels 25 [2] der damals in beiden Staaten gültigen Haager Landkriegsordnung. Jedenfalls steht eine nicht-spezifische Anordnung wie die 'Area Bombing Directive' im Widerspruch zu Artikel 27 der Haager Landkriegsordnung, welcher eine Schonung von entsprechend gekennzeichneten und nicht militärisch verteidigten Kulturgütern verlangt, "um die dem Gottesdienste, der Kunst, der Wissenschaft und der Wohltätigkeit gewidmeten Gebäude, die geschichtlichen Denkmäler, die Hospitäler und Sammelplätze für Kranke und Verwundete soviel wie möglich zu schonen".
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Die Zeit Nr. 14 vom 31. März 2005, Manfred Messerschmidt: Inferno und Befreiung - Generalfeldmarschall Models letztes Gefecht
- ↑ Artikel 25: Es ist untersagt, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnstätten oder Gebäude, mit welchen Mitteln es auch sei, anzugreifen oder zu beschießen.
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