Miststock

Miststock
Misthaufen auf einem Bauernhof

Mist ist die in der Landwirtschaft bei Viehhaltung in Ställen anfallende Mischung der Exkremente von Tieren (Dung mit Fest- und Flüssigbestandteilen, vgl. Gülle und Jauche) mit einem Bindemedium, traditionellerweise der pflanzlichen Einstreu – meist Stroh, manchmal auch Sägespäne oder Hanfhäcksel – oft vermischt mit dem vom Vieh nicht verzehrten Heu.

Mist ist ein Wirtschaftsdünger und zählt zu den organischen Düngern.

Inhaltsverzeichnis

Verwendung

Vergleich von Biogasrohstoffen
Material Biogasertrag[1]
(FM = Frischmasse)
Methangehalt[1]
Maissilage 202 m³/t FM 52 %
Grassilage 172 m³/t FM 54 %
Roggen-GPS 163 m³/t FM 52 %
Futterrübe 111 m³/t FM 51 %
Bioabfall 100 m³/t FM 61 %
Hühnermist 80 m³/t FM 60%
Zuckerrübenschnitzel 67 m³/t FM 72 %
Schweinemist 60 m³/t FM 60 %
Rindermist 45 m³/t FM 60 %
Getreideschlempe 40 m³/t FM 61 %
Schweinegülle 28 m³/t FM 65 %
Rindergülle 25 m³/t FM 60 %
Miststreuer im Mostviertel in Niederösterreich

Bis zur Einführung des Kunstdüngers war er ein existenzieller Bestandteil der Landwirtschaft. Daher war ein großer, wohlgebauter Misthaufen eines Bauernhofes, schweizerisch auch Miststock genannt, sprichwörtlich „der Stolz jedes Bauern“.

In der modernen Landwirtschaft wird Mist mit Miststreuern, im privatgärtnerischen Bereich meist per Hand mit einer Mistgabel ausgebracht. Insbesondere Pferdeäpfelmist wird häufig auch von Kleingärtnern eingesetzt, beispielsweise als Kompostverbesserer und zur Düngung von Rosen.

Mist kann darüber hinaus zur Biogas-Erzeugung genutzt werden.

Zuchtchampignons werden in kontrollierten Kulturräumen auf fermentiertem Pferdemist kultiviert.

Lagerung

An eine Mauer gehäufter Misthaufen eines Frankfurter Schweinezuchtbetriebes

Die offenen Misthaufen, auf denen der Mist bis zur Ausbringung auf die Felder lagert, sind vor allem in ländlichen Bereichen nach wie vor verbreitet und sind als stetige Emissionsquelle von Gerüchen (v. a. durch Ammoniakverflüchtigung) mancherorts Ursache von juristischen Streitigkeiten, insbesondere wenn neue Wohngebiete in direkter Nähe bestehender landwirtschaftlicher Betriebe verwirklicht werden.

Traditionell wurden Misthaufen in der Beziehung zum Hof regional unterschiedlich angelegt: Teils vor dem Hof (z. B. in Hessen), teils dahinter (z. B. in Pommern, in Bayern), im Innenhof (z. B. beim oberösterreichischen Vierkanter) oder bei Berghöfen schlichtweg hangaufwärts. In modernen, v.a. großlandwirtschaftlichen Betrieben folgt die Anlage gewöhnlich wirtschaftlichen Erwägungen und unterscheidet sich weniger landestypisch als vielmehr betriebsartbedingt (Tierart, Betriebsgröße, Eigen- oder Fremdverwertung usw.).

Rechtliches

Ungeschützte Feldlagerung ist in Deutschland nur kurzfristig erlaubt.

Bei der Lagerung und Ausbringung von Mist sind in vielen Ländern gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsrichtlinien zu beachten, unter anderem zur Vermeidung spontaner Selbstentzündung bei der wärmeintensiven Verrottung (Gärung) großer Mistmengen bei unzureichender Belüftung.

Vor allem der Grundwasserschutz spielt eine große Rolle, da ein ungeregelter Austrag (Versickerung) von Nähr- und teilweise Schadstoffen (z. B. Arzneirückstände im Urin bei Intensivmast) in Boden und Gewässer diese stark gefährden können. In Europa muss Mist daher in der Regel auf befestigtem und wasserundurchlässigem Untergrund – auf so genannten Mist- oder Dungplatten, oft mit nachgeschalteten Jauchegruben zum Auffangen flüssiger Bestandteile – gelagert werden. Als Ausnahme von dieser Grundregel darf gut abgelagerter und hinreichend trockener Mist dann bei entsprechender Witterung (kein Regen zu erwarten) kurzfristig vor der Ausbringung ungeschützt auf dem Feld zwischengelagert werden. Dabei gelten in den Ländern sehr unterschiedliche Definitionen von „Kurzfristigkeit“ (wenige Tage bis Wochen).

Die Ausbringungsmöglichkeiten sind gleichfalls in Bezug auf Flächen, Mengen, Jahreszeiten und Wetterbedingungen eingeschränkt.

In Deutschland dienen die Düngeverordnung und das Wasserhaushaltsgesetz (§ 19g „Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“) als wesentliche rechtliche Grundlagen für nähere Bestimmungen auf Landesebene.

Sprachgebrauch

Fälschlicherweise wird das Wort Mist auch für reinen Dung verwendet.

Darüber hinaus wird der Begriff im umgangssprachlich-derben Sprachgebrauch für Unsinn oder Unordnung und Durcheinander verwendet. Als Interjektion ist „Mist!“ bzw. „Verdammter Mist!“ zudem ein weniger vulgär als „Kacke!“ oder „Scheiße!“ wirkender missmutiger Ausruf. Außerdem ist Mist eine österreichische Bezeichnung für Müll.

Einzelnachweise

  1. a b Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR): Biogas Basisdaten Deutschland Stand: Januar 2008.

Literatur

  • L. Schulz, R. Hradetzky (Kärntner Institut für Seenfoschung): Grundwasserschutz bei der Lagerung von Stallmist am Feld. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaftskataster. 1999
  • Günter Schilling: Pflanzenernährung und Düngung. UTB/Ulmer. Stuttgart. 2000. ISBN 978-3-8252-8189-2

Weblinks


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