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Basilius Monner (auch: Basilius Vimariensis, Regulus Selinus; * um 1500 in Weimar; † 16. Januar 1566 in Jena) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
Leben
In seiner Jugend war Monner in den dem Augustinerorden eingetreten. Während der Zeit der Wittenberger Bewegung immatrikulierte er sich am 16. Oktober 1521 an der Universität Wittenberg [1]. 1524 findet man ihn als Rektor der Lateinschule in Gotha. In diesem Amt war er elf Jahre lang tätig und absolvierte während dieser Zeit, den akademischen Grad eines Magisters der sieben freien Künste in Jena. Nach Jena hatte man ein Teil der Wittenberger Akademie [2] 1527 aufgrund der Pest verlegt [3].
1535 nimmt ein Studium der Rechte an der Wittenberger Hochschule auf, reiste während dieser Zeit 1538 als Gesandter der Protestanten nach Frankreich, kam am 11. Oktober 1538 wieder nach Wittenberg zurück, wo er am 16. Januar 1539 zum Doktor der Rechte promovierte [4]. Im Februar 1539 wird er in Wittenberg Mitglied einer neu gegründeten Kommission, aus der 1542 mit der ersten evangelischen Konsistorialordnung, das Wittenberger Konsistorium entstehen sollte. Jene Institution ist der Ursprung aller evangelischen Konsistorien, und der heutigen Ehegerichte.
Einer seiner ersten Aufgaben war dort ein Referat, das über die Gültigkeit eines heimlichen Verlöbnisses handelte. Scheinbar schien Monner in der Frage unsicher gewesen zu sein und zog Martin Luther zu rate, bei wem er während seiner Studienzeit eine Unterkunft gefunden hatte. Dieser antwortete ihm, derlei Verlöbnisse seien als nichtig zu behandeln, da auch die Eltern ein mitspracherecht hätten. Luther lehnte in diesem Zusammenhang das kanonische Recht, den Canon Sufficiat, als gottlos ab. Jenes Ereignis scheint auch Monner in seinen späteren Schriften beeinflusst zu haben.
Seine Tätigkeit in der Kommission war jedoch nur von kurzer Dauer. Am 10. Oktober 1539 wird er Rat Johann Friedrichs von Sachsen und Erzieher seiner Söhne. Mit diesem erlebte er unter anderem die Niederlage der Kurfürstlichen Linie der Ernestiner in der Schlacht bei Mühlberg und den Verlust der Kurwürde durch die Wittenberger Kapitulation. Nachdem Monner am 30. September 1554 die Ausbildung des Herzogs Johann Friedrich III. von Sachsen abgeschlossen hatte, ging er im Herbst 1554 an das neu eingerichtete Gymnasium in Jena, als Gymnasialprofessor der Rechtswissenschaften.
Hier wirkte er unter anderem neben Gregor Brück. Als Beteiligter des am Wormser Religionsgespräch von 1557, erlebte er am 15. August 1557 die Gründung der Universität Jena. Nachdem die Universität am 2. Februar 1558 die Lehrtätigkeit aufgenommen hatte, wirkte er neben Matthias Wesenbeck als einer ihrer ersten Lehrer an der juristischen Fakultät, mit dem er gemeinsam über die Institutionen las. Monner arbeitete besonders auf dem Gebiete des protestantischen Eherechts. Dabei verstand er die althergebrachten Grundlagen des Kanonischen Eherechts mit den neuen Anforderungen der Reformationszeit zu verbinden und stützte sich auf das römische Eherecht.
Als Person wird er von Zeitzeugen als eitel, herrschsüchtig, zum Zelotismus und zur Intrige neigend beschrieben. Als Glaubensfanatiker der reinen lutherischen Lehre, hatte er vor allem als Gnesiolutheraner die Meinung des Matthias Flacius unterstützt. Monner hatte auch organisatorische Aufgaben an der Jenaer Hochschule übernommen und war im Wintersemester 1557/58 Rektor der Jenaer Akademie. Genealogisch wäre anzumerken das sich Monner mit Katharina Wendt († 1594) verheiratet hatte. Diese heiratete nach seinem Tod den Mediziner Johann von Schröter (um 1515-1595).
Werkauswahl
- Tractatus de matrimonio et clandestinis conjugiis. Jena 1561, 1603 (Online)
- De clandestinis conjugiis. Jena 1604
- Quod Defensio Sit Ex Lege Naturale. Von der Defension und Gegenwehr, ob man sich wieder der Obrigkeit Tyranny und unrecht Gewalt mit... 1546, 1632
- De matrimonio breuis et methodica explicatio. 1561
- Orationes tres pro legibus. Frankfurt 1560
Literatur
- Max Vollert: Basilius Monner, der erste Rechtslehrer an der Universität Jena. In: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. Verlag G. Fischer, 1932 Jg. 30, S. 41-51
- Otto Clemen: Basilius Monner = Zwei Briefe von Basilius Monner. In: Mitteilungen der Vereinigung für gothaische Geschichte und Altertumsforschung. Gesellschaft des Osterlandes, Altenburg, 1912
- Johann Jakob Günter: Lebenskizzen der Professoren der Universität Jena seit 1558- bis 1858. S. 49 (Online)
- Eintrag in Zedlers Universallexikon, Band 21, Blatt 613.
- Teichmann: Monner, Basilius. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 22, Duncker & Humblot, Leipzig 1885, S. 171.
Weblink
Einzelnachweise
- ↑ Karl Eduard Förstemann: Album Academiae Vitebergensis, Leipzig 1841
- ↑ die philosophische Fakultät
- ↑ Walter Friedensburg: Urkundenbuch der Universität Wittenberg, 1926 im Selbstverlag der Historischen Kommission der Provinz Sachsen und Anhalt Magdeburg S.149
- ↑ am 17. war der Doktorschmaus
Personendaten NAME Monner, Basilius ALTERNATIVNAMEN Basilius Vimariensis; Regulus Selinus KURZBESCHREIBUNG deutscher Rechtswissenschaftler GEBURTSDATUM um 1500 GEBURTSORT Weimar STERBEDATUM 16. Januar 1566 STERBEORT Jena
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