Monopolkomission

Monopolkomission

Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung berät. Stellung und Aufgaben der Monopolkommission sind in §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Die Kommission wurde mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Einführung der Fusionskontrolle etabliert. Ihre Arbeit nahm die Monopolkommission im Januar 1974 auf.

Inhaltsverzeichnis

Struktur

Die Monopolkommission besteht nach § 45 GWB aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder der Monopolkommission werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen, Wiederberufungen sind zulässig. Der oder die Vorsitzende wird von der Monopolkommission selbst gewählt. Traditionell besteht die Monopolkommission aus zwei Professoren (einem Juristen und einem Ökonomen) und drei Experten aus der Wirtschaftspraxis.

Die Mitglieder der Monopolkommission dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht während des letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied der Monopolkommission eine derartige Stellung innegehabt haben.

Amtssitz der Monopolkommission ist Bonn.

Aufgaben

Die Monopolkommission ist nach § 44 GWB beauftragt, alle zwei Jahre ein Gutachten zu erstellen, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Diese sog. Hauptgutachten werden von der Monopolkommission jeweils in den geraden Jahren im Juli (zuletzt 2008) der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht.

Neben diesem Hauptgutachten erstellt die Monopolkommission ferner regelmäßig Sondergutachten. Nach dem GWB ist dies im sog. Ministererlaubnisverfahren (§ 42 Abs. 4 GWB) zwingend vorgesehen; Sondergutachten können nach § 44 Absatz 1 GWB aber auch auf besonderen Auftrag der Bundesregierung und nach eigenem Ermessen der Monopolkommission erstellt werden.

In den letzten Jahren hat die Monopolkommission zusätzliche gesetzliche Aufträge für Sondergutachten im Bereich der netzbasierten Industrien bekommen. Die Monopolkommission nimmt ebenfalls alle zwei Jahre Stellung zur Wettbewerbsentwicklung auf den Telekommunikationsmärkten (§ 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz), auf den Märkten des Postwesens (§ 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.), auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas (§ 62 Energiewirtschaftsgesetz) und im Bereich der Eisenbahnen (§ 36 Allgemeines Eisenbahngesetz). Diese Sondergutachten zu den netzbasierten Industrien erscheinen in den ungeraden Jahren (zuletzt 2007).

Anders als das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur hat die Monopolkommission keine direkten Eingriffsmöglichkeiten außer der öffentlichen Mahnung, darin vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof. Die Bundesregierung ist allerdings verpflichtet, zu den Hauptgutachten der Monopolkommission sowie zu einem Teil der Sondergutachten für netzbasierte Industrien öffentlich Stellung zu nehmen. Für die übrigen Sondergutachten gilt dies allerdings nicht.

Mitglieder

Vorsitzende der Monopolkommission
Aktuelle Mitglieder (Stand November 2008)
  • Justus Haucap, Vorsitzender (Mitglied der Monopolkommission seit 2006)
  • Peter-Michael Preusker, ehem. Mitglied des Vorstands der VEBA Oel AG sowie der Deutschen BP AG (Mitglied der Monopolkommission seit 2004)
  • Christiane zu Salm, Mitglied im Vorstand der Hubert Burda Media, (Mitglied der Monopolkommission seit 2008)
  • Angelika Westerwelle, Geschäftsführerin der RMG Group (Mitglied der Monopolkommission seit 2008)
  • Daniel Zimmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Mitglied der Monopolkommission seit 2008)

Publikationen

Hauptgutachten
  • I: (1974/1975): Mehr Wettbewerb ist möglich (2. Aufl.) 1977
  • II: (1976/1977): Fortschreitende Konzentration bei Großunternehmen, 1978
  • III: (1978/1979): Fusionskontrolle bleibt vorrangig, 1980
  • IV: (1980/1981): Fortschritte bei der Konzentrationserfassung, 1982
  • V: (1982/1983): Ökonomische Kriterien für die Rechtsanwendung, 1984
  • VI: (1984/1985): Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken wachsender Unternehmens­größen, 1986
  • VII: (1986/1987): Die Wettbewerbsordnung erweitern, 1988
  • VIII: (1988/1989): Wettbewerbspolitik vor neuen Herausforderungen, 1990
  • IX: (1990/1991): Wettbewerbspolitik oder Industriepolitik, 1992
  • X: (1992/1993): Mehr Wettbewerb auf allen Märkten, 1994
  • XI: (1994/1995): Wettbewerbspolitik in Zeiten des Umbruchs, 1996
  • XII: (1996/1997): Marktöffnung umfassend verwirklichen, 1998
  • XIII: (1998/1999): Wettbewerbspolitik in Netzstrukturen, 2000
  • XIV: (2000/2001): Netzwettbewerb durch Regulierung, 2002
  • XV: (2002/2003): Wettbewerbspolitik im Schatten „Nationaler Champions“, 2004
  • XVI: (2004/2005): Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor!, 2006
  • XVII: (2006/2007): Weniger Staat, mehr Wettbewerb, 2008

Weblinks


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