- Monopolkommission
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Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung berät. Stellung und Aufgaben der Monopolkommission sind in §§ 44 bis § 47 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Die Kommission wurde mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Einführung der Fusionskontrolle etabliert.
Die Monopolkommission wurde 1973 gebildet[1] und nahm ihre Arbeit im Januar 1974 auf.
Inhaltsverzeichnis
Struktur
Die Monopolkommission besteht nach § 45 GWB aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder der Monopolkommission werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen, Wiederberufungen sind zulässig. Der oder die Vorsitzende wird von der Monopolkommission selbst gewählt. Traditionell besteht die Monopolkommission aus zwei Professoren (einem Juristen und einem Ökonomen) und drei Experten aus der Wirtschaftspraxis.
Die Mitglieder der Monopolkommission dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Sie dürfen auch nicht während des letzten Jahres vor der Berufung zum Mitglied der Monopolkommission eine derartige Stellung innegehabt haben.
Amtssitz der Monopolkommission ist Bonn.
Haupt- und Sondergutachten
Die Monopolkommission erstellt nach § 44 GWB alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Diese Hauptgutachten werden von der Monopolkommission seit 1976 jeweils in den geraden Jahren der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht.[1].
Daneben erstellt die Monopolkommission Sondergutachten. Dies ist bei einer Ministererlaubnis (§ 42 Abs. 4 GWB) erforderlich. Alle zwei Jahre nimmt sie mit Sondergutachten zur Wettbewerbsentwicklung im Bereich der „netzbasierten Industrien“ Stellung: auf den Telekommunikationsmärkten (§ 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz), auf den Märkten des Postwesens (§ 44 Postgesetz a.F. i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.), auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas (§ 62 Energiewirtschaftsgesetz) und im Bereich der Eisenbahnen (§ 36 Allgemeines Eisenbahngesetz). Diese Sondergutachten erscheinen in ungeraden Jahren. Sondergutachten können auch auf besonderen Auftrag der Bundesregierung und nach eigenem Ermessen erstellt werden (§ 44 Abs. 1 GWB).
Wirkung
Anders als das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur hat die Monopolkommission keine direkten Eingriffsmöglichkeiten außer der öffentlichen Mahnung[2], darin vergleichbar mit dem Bundesrechnungshof. Die Bundesregierung ist allerdings verpflichtet, zu den Hauptgutachten der Monopolkommission sowie zu einem Teil der Sondergutachten für netzbasierte Industrien öffentlich Stellung zu nehmen. Für die übrigen Sondergutachten gilt dies nicht.
Eine Krise der Monopolkommission löste 1988/89 der umstrittene Kauf des Luft- und Raumfahrtkonzern Messerschmitt-Bölkow-Blohm durch das Automobilunternehmen Daimler-Benz aus. Weil die Bundesregierung bereits vor der erwarteten negativen Entscheidung des Bundeskartellamtes eine positive Ministererlaubnis signalisierte, sei das gesetzlich vorgesehene Gutachten der Monopolkommission sinnlos, kommentierte deren Vorsitzender Ulrich Immenga und trat nach Abgabe des Gutachtens zurück.[3]
Mitglieder
- Vorsitzende der Monopolkommission
- (1974–1978) Ernst-Joachim Mestmäcker, ehemaliger Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
- (1979–1986) Erhard Kantzenbach, ehemaliger Präsident des Hamburger Welt-Wirtschafts-Archivs (HWWA)
- (1986–1989) Ulrich Immenga, ehemaliger Professor und Direktor der Abteilung für Internationales und Ausländisches Wirtschaftsrecht an der Universität Göttingen
- (1989–1998) Carl Christian von Weizsäcker, ehemaliger Direktor des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln
- (1998–2000) Wernhard Möschel, Inhaber des Lehrstuhl für Bürgerl. Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Tübingen
- (2000–2004) Martin Hellwig, Geschäftsführender Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern
- (2004–2008) Jürgen Basedow, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht
- seit Juli 2008 Justus Haucap, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
- Aktuelle Mitglieder (Stand September 2010)
- Justus Haucap, Vorsitzender, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (seit 2006)
- Thomas Nöcker, Mitglied im Vorstand der K+S AG (seit 2010)
- Christiane Kofler, Medienunternehmerin (seit 2008)
- Angelika Westerwelle, Unternehmerin, LANAX Management GmbH (seit 2008)
- Daniel Zimmer, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (seit 2008)
Publikationen
- Hauptgutachten
- I: (1974/1975): Mehr Wettbewerb ist möglich (2. Aufl.) 1977
- II: (1976/1977): Fortschreitende Konzentration bei Großunternehmen, 1978
- III: (1978/1979): Fusionskontrolle bleibt vorrangig, 1980
- IV: (1980/1981): Fortschritte bei der Konzentrationserfassung, 1982
- V: (1982/1983): Ökonomische Kriterien für die Rechtsanwendung, 1984
- VI: (1984/1985): Gesamtwirtschaftliche Chancen und Risiken wachsender Unternehmensgrößen, 1986
- VII: (1986/1987): Die Wettbewerbsordnung erweitern, 1988
- VIII: (1988/1989): Wettbewerbspolitik vor neuen Herausforderungen, 1990
- IX: (1990/1991): Wettbewerbspolitik oder Industriepolitik, 1992
- X: (1992/1993): Mehr Wettbewerb auf allen Märkten, 1994
- XI: (1994/1995): Wettbewerbspolitik in Zeiten des Umbruchs, 1996
- XII: (1996/1997): Marktöffnung umfassend verwirklichen, 1998
- XIII: (1998/1999): Wettbewerbspolitik in Netzstrukturen, 2000
- XIV: (2000/2001): Netzwettbewerb durch Regulierung, 2002
- XV: (2002/2003): Wettbewerbspolitik im Schatten „Nationaler Champions“, 2004
- XVI: (2004/2005): Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor!, 2006
- XVII: (2006/2007): Weniger Staat, mehr Wettbewerb, 2008
- XVIII: (2008/2009): Mehr Wettbewerb, wenig Ausnahmen, 2010
Weblinks
- Offizielle Homepage
- Volltexte aktueller Hauptgutachten
- Volltexte aktueller Sondergutachten
- Volltexte früherer Gutachten als Bundestags-Drucksachen
- Bisherige Ministererlaubnisverfahren
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ a b Hartmut Berg: Wettbewerbspolitik. In: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik. Band 2., 7. Auflage, Vahlen-Verlag, München 1999, ISBN 3-8006-2382-X, S. 332
- ↑ Friederike Matthes: Die Ministererlaubnis in der Fusionskontrolle. Entstehungsgeschichte und kritische Auseinandersetzung. München 2004, S. 207–219
- ↑ Dietmar Bartz: Wirtschaft von A bis Z. Frankfurt am Main 2002, S. 317. – Friederike Matthes: Die Ministererlaubnis in der Fusionskontrolle. Entstehungsgeschichte und kritische Auseinandersetzung. München 2004, S. 107–116
Kategorien:- Bundesbehörde in Bonn
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