- Mortuarium
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Das Mortuarium war ursprünglich eine beim Tod eines Hörigen fällige Naturalabgabe in Form des besten Stück Viehs (Besthaupt) oder des besten Kleidungsstücks (Bestkleid-Gewandfall), die an den Grundherrn zu leisten war. Im Laufe der Zeit wurde die Sachleistung durch eine Geldabgabe verdrängt, mit der auch Leibgewinns-, Laten- oder Zinsgüter belastet wurden, so dass das Mortuarium einer modernen Erbschaftsteuer immer ähnlicher wurde.
Die Abgabe hatte regional unterschiedliche Bezeichnungen wie Kurmu(t)(d); Kurmede; Curmöde; Hauptfall; Leibfall; Hauptrecht; Todfall, Ehrschatz.
Als Mortuarium bezeichnet man auch ein Gebäude, das als Grablege (z. B. für höhere Geistliche) genutzt wurde. Gelegentlich werden auch Trauerhallen als Mortuarien bezeichnet.
Außerdem bedeutet Mortuarium in Klöstern ein Totenbuch, also ein Verzeichnis, in dem alle Ordensleute eines bestimmten Ordens aufgeführt sind, die in diesem Land je gewirkt haben und dort gestorben sind. So ist in jedem Kapuzinerkloster ein Buch vor dem Chor mit dem aktuellen Datum geöffnet, das alle Namen der Kapuziner aufzeigt, die an diesem Tag gestorben sind.
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