- Munizipal
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Munizipal (lat.), veraltet für städtisch, eine Stadtgemeinde betreffend, sinnverwandt kommunal; daher Munizipalbehörde, Munizipalbeamter für städtische Behörde beziehungsweise städtischer Beamter; Munizipalverfassung, die Verfassung einer Stadtgemeinde; Munizipalität (franz. municipalité), der städtische Beamtenkörper; letztere Bezeichnung besonders in Frankreich gebräuchlich, woselbst die Munizipalität sich aus dem Maire, dessen Beigeordneten (franz. adjoints) und einem oder in größern Städten mehreren Polizeikommissaren zusammensetzt, neben welchen dann ein Munizipalrat (franz. conseil municipal), das städtische Kollegium zur Wahrung der Kommunalinteressen, steht; Munizipalrecht, die einer Gemeinde verliehenen städtischen Gerechtsame; Munizipalstadt, sinnverwandt Municipium und Kommune.
Siehe auch
- Munizipalrat, auch Kategorie:Munizipalrat (Lübeck)
- Stadtrecht
Weblinks
Wiktionary: munizipal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenQuellen
aus: Meyers Konversations-Lexikon Verlag des Bibliographischen Institutes, Leipzig 1885.
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