Munizipalrat

Munizipalrat

Jede Gemeinde (frz. commune) der französischen Republik verfügt über einen Gemeinderat (frz. Conseil municipal), dessen Mitglieder in direkter Wahl gewählt werden. Dieser wählt aus seinen Reihen den Bürgermeister (frz. maire) und dessen Beigeordnete (frz. adjoints).

Trotz der enormen Unterschiede bezüglich der Bevölkerungszahl besitzt der Gemeinderat (wie auch der Bürgermeister) in jeder Gemeinde unabhängig ihrer Größe genau die gleichen Vollmachten (mit Ausnahme der Stadt Paris, wo die Aufsicht über die Polizei beim Zentralstaat und nicht beim Bürgermeister liegt). Diese einheitliche Stellung ist ein Vermächtnis der Französischen Revolution, die die lokalen Eigenheiten und die enormen Unterschiede beseitigen wollte, die während des Absolutismus bestanden. Die Größe einer Gemeinde entscheidet nur über die Größe des Gemeinderates und über dessen Wahlmodus.

Der Gemeinderat muss mindestens einmal pro Quartal zusammentreten, tritt aber meistens einmal pro Monat zusammen. Der Gemeinderat verwaltet die kleinste französische territoriale Einheit, die über eine rechtliche und finanzielle Autonomie verfügt, die Gemeinde.

Wahlen

Das Wahlsystem unterscheidet sich je nach Gemeindegröße. In Gemeinden mit weniger als 3500 Einwohnern werden die Mitglieder des Gemeinderates im Mehrheitswahlsystem in zwei Wahlgängen gewählt. In Gemeinden mit mehr als 3500 Einwohnern werden die Mitglieder des Gemeinderates nach dem Verhältniswahlsystem mit Prämie für die siegreiche Liste gewählt. Die siegreiche Liste (absolute Mehrheit im ersten oder einfache Mehrheit im zweiten Wahlgang) erhält mindestens die Hälfte der zu besetzenden Sitze. Die andere Hälfte wird proportional gemäß Wähleranteil auf die Kandidaten der Listen verteilt, die mindestens 5 % Wählerstimmen erhalten haben. Die drei größten Städte Frankreichs – Paris, Marseille und Lyon – werden in mehrere Wahlsektoren geteilt, die gemäß dem Wahlsystem für Gemeinden mit mehr als 3500 Einwohnern eine bestimmte Anzahl Gemeinderäte wählen, die dann gemeinsam den Gemeinderat der Stadt bilden. Außer diesen Gemeinderäten wählen die Wähler der drei Städte Distriktberater (frz. conseillers d’arrondissement), die eine hauptsächlich beratende Rolle haben. Die Gemeinde von Paris verfügt nicht im eigentlichen Sinn über einen Gemeinderat. Da sie seit 1964 als einzige Gemeinde auch gleichzeitig ein Département ist, verfügt sie nur über einen Rat, den sogenannten Conseil de Paris, der sowohl die Rolle des Gemeinderates wie auch des Generalrates ausübt.

Geschichte

Während der Franzosenzeit hatten auch die zum Empire gehörenden deutschen Städte einen Munizipalrat nach dem Vorbild des damals eingeführten französischen Kommunalverfassungsrechts. Gleiches gilt für die neu geschaffenen Satellitenstaaten, wie beispielsweise das Königreich Westfalen. Nach Beendigung der Befreiungskriege erfolgte die Rückkehr zum deutschen Recht.

Siehe auch


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