- Musikalienhandel
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Der Musikalienhandel ist eine Einrichtung, um dem gegenseitigen Nachdruck von Noten zu steuern und die verwickelten Fragen des musikalischen Verlagsrechts zu regeln sowie das im Musikalienhandel besonders häufig vorkommende geteilte Verlagseigentum (z. B. zwischen England, Frankreich und Deutschland) zu ordnen.
Die deutschen Musikalienhändler gründeten am 23. Mai 1829 (Zusatzartikel vom 12. Mai 1830) einen Verein mit dem Sitz in Leipzig, der 1876 reorganisiert wurde.
In Bezug auf den Geschäftsbetrieb: siehe Buchhandel.
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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