Muttergesellschaft

Muttergesellschaft

Ein Mutterunternehmen ist ein Unternehmen, das zu anderen rechtlich selbstständigen Unternehmen (Tochterunternehmen) in einem besonderen Verhältnis steht. Das Gesamtgebilde aller dieser Unternehmen heißt Konzern.

Hintergründe

Durch eine wirtschaftliche Abhängigkeit (einheitliche Leitung der Tochter durch die Mutter und/oder durch finanzielle Beherrschung in Folge des mehrheitlichen Besitzes der Unternehmensanteile) begründet sich das Mutter-Tochter-Verhältnis.

Eine spezielle Organisationsform von Mutterunternehmen ist die Holding.

Deutschland

In Deutschland resultiert aus diesem Verhältnis auf Grund von § 290 HGB für die Mutter die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses[1].

Einzelnachweise

  1. § 290 Pflicht zur Aufstellung

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Synonyme:

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