- NATO-Doppelbeschluß
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Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:
- Er bot dem Warschauer Pakt Verhandlungen über eine beidseitige Begrenzung sowjetischer und US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen an. Dabei waren die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen aus dem Verhandlungsangebot ausgeschlossen.
- Für den Fall, dass die Verhandlungen zu keiner Einigung führen würden, kündigte er zugleich die Aufstellung einer neuen Generation US-amerikanischer Raketen - der Pershing II und Cruise Missiles - in Westeuropa an.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen wurden die Raketen 1983 aufgestellt. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot aller Raketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite in Europa.
Inhaltsverzeichnis
Militärstrategische Hintergründe
Die NATO ging seit ihrer Gründung 1949 immer von einem „konventionellen“ sowjetischen Angriff auf Westeuropa aus, den man nicht allein mit konventionellen Kräften abwehren könne. Deshalb behielt sie sich seit 1954 die „Option des atomaren Erstschlags“ vor: Sogenannte taktische, selektiv eingesetzte Atomwaffen sollten das sowjetische Vorrücken stoppen und der Sowjetunion das Risiko einer völligen Zerstörung vor Augen führen, um ihre Militärführung so zum Einlenken zu bewegen. Man glaubte also daran, einen Kriegsverlauf mittels Atomwaffen rational steuern und seine Eskalation aufhalten zu können.
Die Sowjetunion dagegen sah jeden denkbaren Krieg mit den Westmächten als Systemantagonismus und ging davon aus, dass die USA das sowjetische System in jedem Fall zu zerstören beabsichtigten. Sie begründete ihre Aufrüstung als Abwehrmaßnahme gegen jeden denkbaren Überraschungsangriff der NATO unter Führung der USA von Westeuropa aus.
1954 stellte die Sowjetunion das strategische Gleichgewicht mit interkontinentalen Trägersystemen und Wasserstoffbomben her. Seitdem galt das Abschreckungskonzept der MAD. Es beruhte auf zwei Säulen: 1. der Fähigkeit, jeden denkbaren Angriff abzuwehren, 2. der Handlungsfreiheit für einen eigenen vernichtenden Gegenangriff nach jedem denkbaren Angriff. Beides sollte jeden Angriff für den Angreifer zu einem unkalkulierbaren und untragbaren Risiko machen und so abschreckend wirken.
Im selben Jahr begannen die USA damit, mit Atomsprengköpfen bestückbare Kurz- und Mittelstreckenraketen in Westeuropa aufzustellen, die das Gebiet des Ostblocks erreichen konnten. Im Gegenzug gründete die Sowjetunion 1955 das Militärbündnis Warschauer Pakt und rüstete ihre in Osteuropa stationierten Truppen ebenfalls mit Atomwaffen aus. 1958 entschied die NATO, die westeuropäischen US-Atombasen in ihr Verteidigungskonzept einzubeziehen, aber die letzte Entscheidung über den Einsatz von Atomwaffen den USA zu überlassen. Damit sollten diese in die Verteidigung Westeuropas eingebunden bleiben, so dass ein Angriff auf NATO-Mitgliedsstaaten als Angriff auf die USA selbst gewertet werden müsste. Die Sowjetunion sollte nicht damit rechnen, einen Krieg auf Europa begrenzen zu können.
Dies trieb das weitere Wettrüsten gerade im Bereich der sogenannten theater nuclear forces (TNF) - Atombomben, die als nächste Eskalationsstufe in einem mutmaßlich konventionell begonnenen Krieg auf dem „Schlachtfeld“ selbst und gegen das Hinterland eingesetzt werden sollten - enorm voran.
Die Entspannungspolitik der 1970er Jahre schlug sich in bilateraler Rüstungskontrolle zwischen den USA und der Sowjetunion nieder. Die ersten Rüstungskontrollverträge, SALT I (1972) und II (1979), sollten die Obergrenzen bei den „strategischen“ Atomwaffen, sowohl Trägersystemen wie deren Gefechtsköpfen, festlegen und damit auf dieser Ebene ein stabiles Gleichgewicht herstellen. Dabei wurde der besonders für Europa zentrale Bereich der atomaren Kurz- und Mittelstreckenraketen jedoch ausgeklammert. Deshalb gingen die Rüstungsanstrengungen hier auf beiden Seiten unvermindert weiter. Hier geschahen die entscheidenden militärtechnologischen Neuerungen der Folgejahrzehnte: vor allem elektronische Selbstlenkung in Bodennähe und Mehrfachsprengköpfe, die einzeln in verschiedene Ziele lenkbar waren. Sie spielten für die Entwicklung zur Atomkriegsstrategie der Flexible Response („flexiblen Antwort“) eine wesentliche Rolle.
Vorgeschichte
Die UdSSR begann seit 1976, ihre ältere auf Westeuropa gerichtete Raketengeneration, die R-12 (SS-4 Sandel) und R-14 (SS-5 Skean)-Raketen, allmählich gegen die moderneren RT-21M (SS-20 Saber)--Raketen auszutauschen, die eine höhere Reichweite und Zielgenauigkeit besaßen und mit atomaren Mehrfachgefechtsköpfen bestückt werden konnten. Man rechtfertigte dies mit den stetig erweiterten Beständen französischer und britischer Mittelstreckenraketen.
In diesen auf mobilen Abschussrampen montierten Raketen sahen die europäischen NATO-Verbündeten eine neue Bedrohung. Denn die SS-20 erschienen geeignet, im Kriegsfall die festlandgestützten Atombasen in Westeuropa präventiv zu zerstören. Damit wurde ein Großteil von deren Abschreckungswirkung neutralisiert. Helmut Schmidt hatte als Wehrexperte der SPD in den 1950er Jahren vor exakt dieser Entwicklung gewarnt und die NATO-Entscheidung 1958 im Bundestag scharf kritisiert: Landgestützte Atomraketen würden das NATO-Vertragsgebiet zu einem Primärziel sowjetischer Präventivangriffe machen und damit die Sicherheit Westeuropas enorm herabsetzen. Sie könnten daher ebenso wenig im deutschen Interesse liegen wie die Verfügung der Bundeswehr über eigene Atomwaffen, die Konrad Adenauer und Franz Josef Strauß damals anstrebten. 1962 nach der Kubakrise erneuerte er diese Kritik mit den Worten:
- Die Ausstattung der Bundesrepublik mit nuklearen Raketen, die Leningrad oder Moskau in Schutt und Asche legen können, müsste die Sowjetunion in der gleichen Weise provozieren, wie etwa die Ausstattung Kubas mit derartigen Raketen die USA herausfordern müsste.
Als Bundeskanzler trug Schmidt jedoch maßgeblich zum Zustandekommen des NATO-Doppelbeschlusses bei. Schon am 28. Oktober 1977 wies er in einer Rede vor dem International Institute for Strategic Studies in London auf die Gefahr einer unkontrollierten Aufrüstung im Bereich der Mittelstreckenraketen hin: Gelänge es nicht, diese in die Rüstungskontrollverhandlungen der Supermächte einzubeziehen, dann könne die Sowjetunion das bisherige strategische Gleichgewicht unterminieren. Ohne die SS-20 ausdrücklich zu nennen, wies Schmidt auf die gewachsene atomare Bedrohung Westeuropas hin: Solange ein sowjetischer Angriff hier letztlich nur durch atomare Vergeltung der USA abzuschrecken sei, zu der diese womöglich im Ernstfall nicht bereit wären, bleibe Westeuropa erpressbar. Daher forderte Schmidt die Bereitschaft der NATO zu eigenen Gegenmaßnahmen, wobei Verhandlungsangebote Vorrang haben sollten.[1]
Die Zweitschlagsfähigkeit der NATO konnten die SS-20 freilich nicht aufheben, da sie weder die seegestützten TNF von Amerikanern, Briten und Franzosen noch die landgestützten Interkontinentalraketen der USA ausschalten konnten. Deshalb sahen Rüstungsexperten in der SS-20 keine neuartige Bedrohungsqualität. Sie deuteten den Doppelbeschluss zweiseitig: Das Doppelangebot von Verhandlungen und angedrohter Aufrüstung sollte aus Sicht der europäischen NATO-Partner auch die USA zwingen, über diese Waffengattung zu verhandeln und einen Interessengegensatz zwischen USA und Westeuropäern in der NATO vermeiden.
Die großen Atomwaffen waren als Abschreckungsmittel gedacht gewesen: Die neuen Mittelstreckenraketen dagegen erlaubten, Atombomben zielgenau gegen militärische Ziele und Führungsbunker einzusetzen, um die sowjetische Führung zu „enthaupten“ und so auszuschalten. Demgemäß passten die USA seit den 1980er Jahren ihre Militärstrategie der neuentwickelten Waffentechnologie an, um sich vom erwarteten Kriegsschauplatz Mitteleuropa abzukoppeln und einen möglichen Atomkrieg auf Europa zu begrenzen. Schon am 25. Juli 1980 leitete der damalige US-Präsident Jimmy Carter eine Abkehr vom herkömmlichen Gleichgewichtskonzept MAD ein: Er sprach in der Presidential Directive 59 von einer „Gegenstrategie“ (countervailing strategy). Im Dezember jenes Jahres erschien zudem ein Artikel des Pentagonberaters Colin S. Gray mit dem Titel Victory is possible („Sieg ist möglich“), der einen atomaren Überraschungsangriff der USA mit dem Ziel, die politisch-militärischen Führungskräfte der Sowjetunion auszuschalten, als notwendige „Option“ beschrieb und dazu Millionen Todesopfer in Europa und den USA als tragbares Risiko einkalkulierte.
Ziel der US-Sicherheitspolitik wurde nun, einen Atomkrieg führen und gewinnen zu können. US-Präsident Ronald Reagan zeigte diesen Kurswechsel, indem er diese im Pentagon vorgedachte Strategie offiziell übernahm und deren Erfinder zu seinen führenden Militärberatern machte. Zudem sollte mit der Strategic Defense Initiative (SDI) auch die sowjetische Zweitschlagsfähigkeit weitgehend ausgeschaltet werden. 1982 bestätigte Colin S. Gray im Air Force Magazin, dass die neuen atomar bestückbaren Mittelstreckenraketen Teil der Enthauptungsstrategie seien und deshalb auf jeden Fall aufgestellt werden sollten:[2]
- Der NATO-Plan, 108 Pershing II und 464 landgestützte Cruise Missiles zu stationieren, beabsichtigt nicht, ein Gegengewicht gegen die SS-20 zu schaffen... Die NATO braucht eine gute Anzahl dieser 572 Startrampen, ob nun die Sowjetunion ihre SS-20 bis auf Null abbaut oder nicht.
Darum deuteten europäische Kritiker den NATO-Doppelbeschluss als offensive Aufrüstungsandrohung.[3]
Beschluss
Im Oktober 1977 wurde die High-Level Group (HLG) von der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) mit Vertretern aus zwölf NATO-Staaten eingerichtet, die die Grundlagen für den NATO-Doppelbeschluss schuf. Die Sowjetunion versuchte, diesen im Vorfeld zu verhindern: Im Oktober 1979 reiste der sowjetische Außenminister Andrej Gromyko nach Bonn und appellierte an die Bundesregierung, diesem nicht zuzustimmen.
Am 12. Dezember 1979 beschloss die NATO jedoch die Stationierung von 108 ebenfalls mobilen US-amerikanischen Pershing II und 464 bodengestützten Cruise Missiles vom Typ BGM-109 Tomahawk.
Geplante Stationierung in den NATO-Staaten 1983-1987:
- Bundesrepublik Deutschland:
- 108 Pershing II: je 36 im Raum Neckarsulm, Schwäbisch Gmünd (u.a. Mutlangen) und Neu-Ulm
- 96 Cruise Missiles im Raum Hunsrück (u.a. Wüschheim)
- Großbritannien
- 160 Cruise Missiles: 96 in Greenham Common und 64 in Molesworth (Grafschaft Cambridgeshire)
- Italien:
- 112 Cruise Missiles in Comiso
- Niederlande:
- 48 Cruise Missiles in Woensdrecht
- Belgien:
- 48 Cruise Missiles in Florennes
Zugleich wurden der Regierung der UdSSR sofortige Verhandlungen angeboten, mit dem Ziel, nuklear bestückte Mittelstreckenwaffen völlig aus Europa zu verbannen. Sollten diese Verhandlungen scheitern, würden die Mittelstreckenraketen vier Jahre später stationiert werden.
Wenige Tage später, am 24. Dezember 1979, marschierten sowjetische Truppen in Afghanistan ein (siehe Afghanischer Bürgerkrieg und sowjetische Invasion). Damit war die Entspannungspolitik gescheitert, und die Beziehungen zwischen Ost und West erreichten einen weiteren Tiefpunkt im Kalten Krieg.
Verhandlungen
Im Mai 1981 erteilte der Nordatlantikrat der High-Level Group (HLG) der NPG den Auftrag, die Bedrohung der NATO zu analysieren und die Verhandlungen über die Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear Forces) in Genf vorzubereiten.
Zu den angebotenen Verhandlungen kam es zunächst nicht, da nach dem Regierungswechsel zu US-Präsident Reagan in den USA kein Interesse mehr daran bestand. Erst am 30. November 1981 begannen Abrüstungsverhandlungen in Genf, die zunächst keine Ergebnisse erbrachten. Im Juli 1982 erreichte US-Unterhändler Paul Nitze in Genf einen Kompromiss zusammen mit seinem sowjetischen Verhandlungspartner Yuli Kvitsinsky auf dem sogenannten Waldspaziergang. Dieser sah die Abrüstung sämtlicher Mittelstreckenraketen (INF) in Europa vor. Er wurde deshalb von beiden Regierungen in Moskau und Washington abgelehnt, so dass die Verhandlungen ergebnislos blieben.
Beide Seiten setzten die Modernisierung ihrer Waffensysteme fort. Nach Angaben des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung verfügte die Sowjetunion im September 1983 über 39 Stellungen mit 351 einsatzbereiten SS-20-Raketen mit maximal 1.053 nuklearen Gefechtsköpfen, von denen 243 Raketen in den westlichen sowjetischen Militärbezirken Weißrussland, Karpaten und Ural aufgestellt waren. Zudem waren 1983 noch 248 SS-4 und SS-5-Raketen stationiert.
Stationierung
Am 1. Juli 1982 erhielt die US-Raketeneinheit 501st Tactical Missile Wing auf dem Luftwaffenstützpunkt Greenham Common in Großbritannien die ersten sechs Cruise Missiles.
Ab dem 10. Dezember 1983 begann die Stationierung von nuklearen Mittelstreckensystemen in der Bundesrepublik Deutschland und Italien.
Am 28. August 1984 landete ein US-Militärtransportflugzeug vom Typ C–5 Galaxy mit der ersten Lieferung von Cruise Missiles auf der Florennes Air Base in Belgien.
Die USA und die UdSSR nehmen am 12. März 1985 in Genf Rüstungskontrollverhandlungen über strategische Nuklearwaffen, nukleare Mittelstreckensysteme und Defensiv- und Weltraumwaffen auf.
Am 1. November 1985 beschloss die Regierung der Niederlande die Stationierung von 48 Marschflugkörpern bis Ende 1988.
Laut einer Mitteilung des sowjetischen Verteidigungsministeriums vom 15. Mai 1984 wurden als Antwort auf die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen auf dem Territorium westeuropäischer Länder zusätzliche sowjetische Raketen kürzerer Reichweite stationiert.
Kritik und Protest
Siehe auch: Friedensbewegung gegen den Nato-Doppelbeschluss
Der Beschluss beherrschte die außen- und innenpolitische Debatte von 1979 bis 1983 in Westeuropa und der Bundesrepublik Deutschland und ließ eine breite Friedensbewegung jener Jahre wachsen. Während die Befürworter die neuen US-Raketen als notwendige „Nachrüstung“ und Schließen einer „Raketenlücke“ gegenüber den sowjetischen SS-20-Raketen sahen, sahen die Gegner darin einen qualitativ neuen Aufrüstungsschritt im Zusammenhang neuer Militärstrategien des Pentagon, die seit 1980 öffentlich von einem auf das „Schlachtfeld“ Europa begrenzten Atomkrieg sprachen. Darin sahen Kritiker und Rüstungskontrollinstitute eine neue Eskalationsstufe des gefährlichen atomaren Wettrüstens. Dieses drohe der politischen Kontrolle zu entgleiten und erfordere eine Abkehr von der bis dahin größtenteils anerkannten Gleichgewichtsdoktrin in der Sicherheitspolitik, um nicht in einen Krieg zu münden.
Der Doppelbeschluss rief schon vor seiner Verabschiedung Widerstände in Westeuropa hervor, besonders in den Hauptstationierungsländern der Raketen, der Bundesrepublik und den Niederlanden, aber auch in Großbritannien, weniger in Frankreich. Die Friedensbewegung, die seit den 1950er Jahren stagniert und die Bevölkerung kaum erreicht hatte, wuchs nach dem Beschluss innerhalb weniger Monate zu einer Massenbewegung mit vielen neuen, organisatorisch und ideologisch unabhängigen Bürgerinitiativen.
Ein wesentlicher Kritikpunkt der Beschlussgegner war, dass das nukleare Vernichtungspotential beider Seiten bereits für die mehrfache Vernichtung der Welt ausreichte, mithin also jede weitere Rüstung unsinnig sei. Weiterhin wurde von einer umgekehrten Kubakrise gesprochen, da die Vorwarnzeit für die damalige UdSSR im Falle eines Erstschlags von Europa aus auf wenige Minuten reduziert würde. Die Gefahr eines Krieges durch Irrtum und eines „atomaren Holocaust“ sei dadurch erheblich gewachsen. Man sprach von Euroshima, da man annahm, dass der Atomkrieg auf Europa begrenzt bliebe, so wie es die neuen Strategien in den USA vorsahen.
Befürworter des Doppelbeschlusses verwiesen hingegen darauf, dass bei einem sowjetischen SS-20-Angriff auf Westeuropa ein NATO-Gegenschlag nur durch US-Interkontinentalraketen erfolgen könnte, was automatisch eine Ausweitung des Konflikts zur Folge haben würde. Zudem sei die Pershing II als Erstschlagwaffe ungeeignet, weil sie weder die sowjetischen Raketenstellungen hinter dem Ural erreichen noch die strategischen U-Boote bedrohen könne.
Situation in der Bundesrepublik Deutschland
Das Scheitern der Genfer Verhandlungen vergrößerte die Opposition innerhalb der SPD: Immer mehr SPD-Abgeordnete und Kommunalverbände schlossen sich den Protesten an. Es kam zu mehreren Großdemonstrationen der Friedensbewegung mit vielen 100.000 Teilnehmern sowie weiteren teilweise spektakulären Aktionen wie Menschenketten und Sitzblockaden vor Atomwaffenstandorten. Dies war mit ein Hauptgrund für das Zerbrechen der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans Dietrich Genscher 1982.
Vom 9. bis 11. Juni 1982 besuchte US-Präsident Ronald Reagan die Bundesrepublik und nahm am 10. Juni 1982 erstmals an der auf deutschem Boden tagenden NATO-Gipfelkonferenz teil. Vor dem Deutschen Bundestag betonte Reagan die US-amerikanischen Verpflichtungen zum Schutz der Bundesrepublik mit den Worten: „Deutschland, wir stehen auf Deiner Seite!“ Auf der in Bonn tagenden NATO-Gipfelkonferenz, an der Staats- und Regierungschefs von 16 NATO-Mitgliedsstaaten teilnahmen, wurde in einer „Bonner Erklärung“ die Verteidigungsbereitschaft des Bündnisses und der Wille zur Entspannung und Abrüstung betont. Aus Anlass des Gipfels und des Besuchs Reagans in West-Berlin demonstrierten in ganz Deutschland bis zu 350.000 Menschen unter dem Motto „Aufstehen! Für den Frieden“ gegen das Wettrüsten und die Politik der NATO.
Die Diskussion um den NATO-Doppelbeschluss von 1979 in der Innenpolitik befasste sich auch mit der Frage, ob Nuklearwaffen mit dem Völkerrecht vereinbar sind. Der Deutsche Bundestag befasste sich mit diesem Problem u.a. durch die Große Anfragen der Fraktion Die Grünen vom 13. und 16. Juni 1983, sowie den Antworten der Bundesregierung.
Nach dem Regierungswechsel in der Bundesrepublik am 1. Oktober 1982 gestattete auch die neue CDU-FDP-Regierung unter Helmut Kohl die Aufstellung der neuen NATO-Raketen ab Oktober 1983. Am 13. Oktober 1982 gab Bundeskanzler Helmut Kohl eine Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag ab:
Frieden schaffen ohne Waffen: Das ist ein verständlicher Wunsch, ein schöner Traum, aber er ist vor allem eine lebensgefährliche Illusion. Frieden schaffen nur durch Waffen: Das wäre eine tödliche Verblendung. Frieden schaffen mit immer weniger Waffen: Das ist die Aufgabe unserer Zeit. Wir unterstützen deshalb die im Bündnis abgestimmten Initiativen, die in ihrer Gesamtheit das bisher umfassendste Rüstungskontrollangebot an die sowjetische Seite darstellen. Die Bundesregierung steht uneingeschränkt zum Doppelbeschluss der NATO von 1979, zu jenem Beschluss, der Verhandlungen über die Reduzierung und Begrenzung sowjetischer und amerikanischer nuklearer Mittelstreckensysteme bietet. Sie wird die Beschlüsse erfüllen und nach innen vertreten: den Verhandlungsteil und - wenn notwendig - auch den Nachrüstungsteil. Nur wenn die Sowjetunion weiß, dass sie mit einer Stationierung amerikanischer Systeme ab Ende 1983 in Europa fest rechnen muss, kann mit ihrer Bereitschaft gerechnet werden, zu guten Verhandlungsergebnissen beizutragen.
Am 22. Oktober 1983 versammelten sich eine halbe Million Menschen auf einer großen Kundgebung im Bonner Hofgarten, um für Frieden und Abrüstung und gegen den NATO-Doppelbeschluss zu demonstrieren. Insgesamt etwa 1,3 Millionen Menschen bekundeten in der Bundesrepublik Deutschland an diesem Tag ihre Abneigung zur Nachrüstung, darunter auch Bundeswehrsoldaten, die trotz Verbots an der Demonstration teilnahmen.[4]
Einen Monat später, am 22. November 1983, stimmte der Deutsche Bundestag der begonnenen Stationierung mit der Stimmenmehrheit von CDU, CSU und FDP zu. Die Sowjetunion brach daraufhin nach zweijähriger Verhandlungsdauer die 6. Runde der INF-Verhandlungen am 23. November 1983 offiziell ab und kündigte die Stationierung „operativ-taktischer“ Raketen in der DDR und der CSSR an. In den folgenden Monaten wurden die Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik stationiert, bis Ende 1983 waren 9 Pershing II im Hunsrück einsatzbereit.
Zur Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit der Lagerung und des Einsatzes von Nuklearwaffen wurde auch das Bundesverfassungsgericht bemüht. So hat das BVerfG in seinem Beschluss über die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesregierung zur Aufstellung der mit Nuklearsprengköpfen ausgestatteten Mittelstreckenraketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik festgestellt, dass das tatsächliche Verhalten der über Kernwaffen verfügenden Staaten nicht eine allgemeine Übung und Rechtsüberzeugung dahin belegt, dass es kraft allgemeinen Völkerrechts verwehrt sei, mit Kernsprengköpfen ausgerüstete Raketen zu Verteidigungszwecken bereit zu halten, insbesondere damit einen seinerseits über Kernwaffen verfügenden möglichen Gegner vom Einsatz seiner Kernwaffen abzuhalten. Sofern die Produktion, Lagerung bzw. Stationierung und Einsatzhaltung nicht völkerrechtlich ausdrücklich verboten sind, sind sie erlaubt. (BVerfG 13/83 vom 18. Dezember 1984 und Rechtsfragen der Raketenstationierungen in NJW 1984, S. 577 ff.). Völkerrechtlich problematisch wäre aber der Ersteinsatz von Nuklearwaffen gewesen.
Nachgeschichte
Unter dem neuen Präsidenten Michail Gorbatschow schlug die UdSSR seit 1985 einen neuen innen- und außenpolitischen Kurs ein. Maßgebend dafür war ein riesiges Haushaltsdefizit und die Schwäche der sowjetischen Wirtschaft, die nicht einmal die Grundbedürfnisse der Bevölkerung angemessen decken konnte und z.B. große Mengen Weizen aus den USA importieren musste. Daraufhin versuchte Gorbatschow gezielt, durch weitreichende Abrüstungsangebote an den Westen den Kalten Krieg zu überwinden. Abrüstung sollte die Mittel zur Reform der Sowjetwirtschaft freisetzen. Der Rückzug der Sowjetarmee aus Afghanistan wurde gegen erhebliche innenpolitische Widerstände ebenso durchgesetzt wie der Teilabzug von Truppen aus dem Ostblock, um dem Westen die Ernsthaftigkeit des Kurswechsels deutlich zu machen.
Die USA verhielten sich unter Reagan zunächst skeptisch und abwartend. Erst ein sowjetisches Angebot zur Halbierung aller strategischen Atomwaffen bei gleichzeitigem Totalabbau aller Mittelstreckenraketen brachte die Staatsführer der beiden Supermächte an einen Verhandlungstisch. Bei den von Gorbatschow schließlich direkt geführten Verhandlungen in Reykjavík gelang ein entscheidender Durchbruch: Am 8. Dezember 1987 wurde der INF-Vertrag zum Abbau aller Mittelstreckenraketen aus Europa zwischen der UdSSR und den USA unterzeichnet.
Dies wie auch der Verzicht Gorbatschows auf einen militärischen Eingriff zur Wahrung des Warschauer Pakts (Breschnew-Doktrin) bedeuteten das vorläufige Ende des Kalten Krieges. Die Befürworter des Doppelbeschlusses im Westen deuteten dieses Ergebnis als Erfolg ihres Festhaltens an der Raketenaufstellung. So sagte etwa Wolfgang Schäuble noch 2003 gegen Gerhard Schröders Nein zum Irakkrieg: Der NATO-Doppelbeschluss habe die Bedrohung durch sowjetische Raketen beseitigt, nicht die Friedensdemonstrationen dagegen.[5] Gorbatschow selbst betonte in späteren Aussagen, dass der Durchbruch in Reykjavík durch seinen Hinweis auf den Verhandlungsteil des NATO-Doppelbeschlusses zustande gekommen sei: Er habe Reagan daran erinnert, dass die USA damals ja selber den Verzicht auf ihre Mittelstreckenraketen angeboten hatten für den Fall einer entsprechenden Gegenleistung. Diesem Argument hätten sich seine Verhandlungspartner nicht entziehen können.
Die von der Friedensbewegung der 1980er Jahre angestrebte grundlegende Änderung der NATO-Strategie, nämlich ein Verzicht auf alle Atomwaffen, zumindest die Abkehr von der Möglichkeit des Ersteinsatzes derselben, blieb indes aus. Ein entsprechender Vorstoß Joschka Fischers kurz nach seinem Amtsantritt als Außenminister 1998 wurde von den USA umgehend abgelehnt. Unter George W. Bush wurde der ABM-Vertrag gekündigt und die Einführung von sogenannten Mininukes forciert. Die Grenzen zwischen herkömmlicher und nuklearer Kriegsführung wurden weiter verwischt. Die Selbstverpflichtung der im UN-Sicherheitsrat vertretenen Atommächte zum Abbau aller Atomwaffen wird seit Jahrzehnten nicht erfüllt.
Literatur
- Manfred Becht: SPD, Ost- West- Konflikt und europäische Sicherheit. Sozialdemokraten und sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Westeuropa, Aachen 1997
- Herbert Dittgen: Deutsch-amerikanische Sicherheitsbeziehungen in der Ära Helmut Schmidt. Vorgeschichte und Folgen des NATO-Doppelbeschlusses. Fink, München 1991, ISBN 3770526767
- Anton-Andreas Guha: Der Tod in der Grauzone: Ist Europa noch zu verteidigen? Fischer-Taschenbücher 4217, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3596242177
- Helga Haftendorn: Sicherheit und Stabilität. Außenbeziehungen der Bundesrepublik zwischen Ölkrise und NATO-Doppelbeschluss. München 1986
- Helga Haftendorn: Sicherheit und Entspannung. Zur Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1955-1982. Baden-Baden 1986.
- Helga Haftendorn: Deutsche Außenpolitik zwischen Selbstbehauptung und Selbstbeschränkung, Stuttgart, München 2001
- Karla Hannemann: Der Doppelbeschluss der Nato. Genese, Motive und Determinanten einer umstrittenen bündnispolitischen Entscheidung. (Diss.) München 1987
- Dieter S. Lutz: Weltkrieg wider Willen ?: eine Kräftevergleichsanalyse der Nuklearwaffen in und für Europa, Reinbek bei Hamburg 1981
- Alfred Mechtersheimer (Hrsg.): Nachrüsten? Dokumente und Positionen zum NATO- Doppelbeschluss. Reinbek bei Hamburg 1981
- Ernst-Christoph Meier: Deutsch- Amerikanische Sicherheitsbeziehungen und der NATO- Doppelbeschluss. Bde. 1 u. 2. Rheinfelden 1986.
- Anton Notz: Die SPD und der NATO-Doppelbeschluss: Abkehr von einer Sicherheitspolitik der Vernunft. Baden-Baden 1991, ISBN 3789020109
- Günther Wagenlehner (Hrsg.): Die Kampagne gegen den NATO-Doppelbeschluss. Koblenz 1985, ISBN 3763753435
- Tim Matthias Weber: Zwischen Nachrüstung und Abrüstung. Die Nuklearpolitik der Christlich Demokratischen Union Deutschlands zwischen 1977 und 1989, Baden-Baden 1994
- Zerreißprobe Frieden. Baden-Württemberg und der NATO-Doppelbeschluß. Katalog zur Sonderausstellung im Haus der Geschichte Baden-Württemberg (Stuttgart 2004).
Weblinks
- Kommuniqué der Außen- und Verteidigungsminister der NATO über den bedingten Beschluss zur Stationierung von Mittelstreckenwaffen
- 25 Jahre NATO-Doppelbeschluss
- 12.12.1979 NATO-Doppelbeschluss
- Telepolis - 25. Jahrestag NATO-Doppelbeschluss (von Gerhard Piper)
- kalenderblatt.de: Demonstration gegen die NATO
- Atomwaffen A-Z NATO-Doppelbeschluss
Einzelbelege
- ↑ Bundeszentrale für politische Bildung: Helmut Schmidts Position beim Zustandekommen des Doppelbeschlusses
- ↑ zitiert nach Till Bastian (Hrsg.): Ärzte gegen den Atomkrieg. Wir werden Euch nicht helfen können, Pabel-Moewig Verlag Kg, 1987, ISBN 3811832484, S. 9
- ↑ IPPNW-Chronik 1982
- ↑ vgl. [http://www.wdr.de/themen/politik/1/bonner_hofgarten/infobox/print.php Friedensbewegung im Wandel: "No" zu Pershing Zwo bei wdr.de (aufgerufen am 21. Oktober 2008)
- ↑ Wdr Newsticker: 13. Februar 12:03
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