NATO-Doppelbeschluss

NATO-Doppelbeschluss

Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen:[1]

  • 1. Er bot dem Warschauer Pakt Verhandlungen über eine beidseitige Begrenzung sowjetischer und US-amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen an. Dabei waren die französischen und ein Teil der britischen Atomraketen aus dem Verhandlungsangebot ausgeschlossen.
  • 2. Als „Nachrüstung“ und Modernisierung kündigte er die Aufstellung einer neuen Generation US-amerikanischer Raketen und Marschflugkörper − der Pershing II und BGM-109 Tomahawk − in Westeuropa an.

Beide „komplementären“ Ansätze – Modernisierung und Rüstungskontrolle – sollten „parallel“ verlaufen.[2] Nach dem Scheitern der Verhandlungen wurden die Raketen 1983 aufgestellt. 1987 vereinbarten die USA und die Sowjetunion im INF-Vertrag Rückzug, Vernichtung und Produktionsverbot aller Raketen mit mittlerer und kürzerer Reichweite in Europa.

Inhaltsverzeichnis

Militärstrategische Hintergründe

Die NATO ging seit ihrer Gründung 1949 immer davon aus, dass mit Angriffen aus dem Osten auf Westeuropa zu rechnen sei. Den vor allem quantitativ überlegenen konventionellen Armeen der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten konnte die NATO in ihrer Gründungsphase, besonders vor Einbeziehung Westdeutschlands in das Verteidigungsbündnis, nur relativ schwache Kräfte entgegenstellen. Deshalb verfolgte man in den 1950er Jahren das Konzept der „Massiven Vergeltung“: Auch konventionelle Angriffe auf das Territorium der NATO sollten umgehend mit einem massiven und umfassenden nuklearen Gegenschlag beantwortet werden. Diese Strategie basierte auf der seinerzeit gegebenen klaren Überlegenheit der USA und NATO bei den Kernwaffen und Trägermitteln, die insbesondere im Strategic Air Command der USA konzentriert waren.

Die Sowjetunion dagegen sah jeden denkbaren Krieg mit den Westmächten unter dem Aspekt des Gegensatzes (Antagonismus) der beiden konkurrierenden Systeme. Sie erwartete, dass die USA das sowjetische System in jedem Fall zu zerstören beabsichtigten. Daher begründete man die eigene Aufrüstung als Abwehrmaßnahme gegen jeden denkbaren Überraschungsangriff der NATO unter Führung der USA von Westeuropa aus.

Bereits in den 1950er Jahren hatten die USA damit begonnen, neben nuklearfähigen Luftstreitkräften atomare Artillerie- und Raketensysteme in Westeuropa aufzustellen. Das Gebiet des Ostblocks lag in der Reichweite dieser Waffen. Der 1955 gegründete Warschauer Pakt rüstete seine Truppen ebenfalls mit Atomwaffen aus. 1958 entschied die NATO, westeuropäische US-Atombasen in ihr Verteidigungskonzept einzubeziehen, aber die letzte Entscheidung über den Einsatz von Atomwaffen den USA zu überlassen. Damit sollten diese in die Verteidigung Westeuropas eingebunden bleiben, so dass ein Angriff auf NATO-Mitgliedsstaaten als Angriff auf die USA selbst gewertet werden müsste. Die Sowjetunion sollte nicht damit rechnen, einen Krieg auf Europa begrenzen zu können.

Im Verlauf der 1960er Jahre stellte die Sowjetunion nach einer starken Aufrüstung ihrer interkontinentalen Trägersysteme für Wasserstoffbomben ein annäherndes nuklearstrategisches Gleichgewicht her. Seitdem galt im Grunde das Denkmodell des Gleichgewichts des Schreckens (Mutual assured destruction - MAD).

Im Zusammenhang mit der sowjetischen Aufrüstung bei den strategischen Waffen seit Beginn der sechziger Jahre hatte man bereits unter US-Präsident John F. Kennedy damit begonnen, über eine Anpassung der NATO-Strategie nachzudenken; seit 1967 galt die aus diesen Überlegungen hervorgegangene Strategie der 'Flexible Response' offiziell. Im Kern ging es dabei um die Kontrollierbarkeit atomarer Kriegführung. Dies trieb das weitere Wettrüsten − gerade im Bereich der sogenannten nuklearen Gefechtsfeldwaffen (theater nuclear forces (TNF)) − enorm voran. Diese Waffen sollten als nächste Eskalationsstufe in einem mutmaßlich konventionell begonnenen Krieg auf dem „Schlachtfeld“ selbst und gegen das Hinterland eingesetzt werden

Die Entspannungspolitik der 1970er Jahre schlug sich in bilateraler Rüstungskontrolle zwischen den USA und der Sowjetunion nieder. Die ersten Rüstungskontrollverträge, SALT I (1972) und II (1979), sollten die Obergrenzen bei den „strategischen“ Atomwaffen, sowohl Trägersystemen wie deren Gefechtsköpfen, festlegen und damit auf dieser Ebene ein stabiles Gleichgewicht herstellen. Dabei wurde der besonders für Europa zentrale Bereich der atomaren Kurz- und Mittelstreckenraketen jedoch ausgeklammert. Deshalb gingen die Rüstungsanstrengungen hier auf beiden Seiten unvermindert weiter. Hier geschahen die entscheidenden militärtechnologischen Neuerungen der Folgejahrzehnte: vor allem elektronische Selbstlenkung in Bodennähe und Mehrfachsprengköpfe, die einzeln in verschiedene Ziele lenkbar waren. Sie spielten für die Atomkriegsstrategie der Flexible Response eine wesentliche Rolle.

Vorgeschichte

Sowjetische Mittelstreckenrakete SS-20 „Saber“ auf Mobiler Abschussrampe MAZ-547V

Die UdSSR begann seit 1976, ihre ältere gegen Westeuropa gerichtete Raketengeneration, die R-12 (SS-4 Sandel) und R-14 (SS-5 Skean), allmählich gegen die moderneren Raketen vom Typ RT-21M (SS-20 Saber) auszutauschen. Sie besaßen eine höhere Reichweite und Zielgenauigkeit und konnten mit atomaren Mehrfachgefechtsköpfen bestückt werden. Man rechtfertigte dies mit einer quasi 'eurostrategischen Überlegenheit' der NATO (SACEUR-assignierte SSBN der US Navy, das britische und französische Nuklearpotential, atomar bewaffnete taktische Luft- und Landstreitkräfte).

In der auf mobilen Abschussrampen montierten SS-20 sahen die europäischen NATO-Verbündeten ihrerseits eine neue Bedrohung. Denn die SS-20 erschienen geeignet, im Kriegsfall die Kommandozentralen und festlandgestützten Atombasen in Westeuropa präventiv zu zerstören. Damit würde ein Großteil ihrer Abschreckungswirkung neutralisiert. Helmut Schmidt hatte als Wehrexperte der SPD in den 1950er Jahren vor exakt dieser Entwicklung gewarnt und die NATO-Entscheidung 1958 im Bundestag scharf kritisiert: Landgestützte Atomraketen würden das NATO-Vertragsgebiet zu einem Primärziel sowjetischer Präventivangriffe machen und damit die Sicherheit Westeuropas enorm herabsetzen. Sie könnten daher ebenso wenig im deutschen Interesse liegen wie die Verfügung der Bundeswehr über eigene Atomwaffen, die Konrad Adenauer und Franz Josef Strauß damals anstrebten. 1962 nach der Kubakrise erneuerte er diese Kritik mit den Worten:[3]

„Die Ausstattung der Bundesrepublik mit nuklearen Raketen, die Leningrad oder Moskau in Schutt und Asche legen können, müsste die Sowjetunion in der gleichen Weise provozieren, wie etwa die Ausstattung Kubas mit derartigen Raketen die USA herausfordern müsste.“

Als Bundeskanzler trug Schmidt jedoch maßgeblich zum Zustandekommen des NATO-Doppelbeschlusses bei. Schon am 28. Oktober 1977 wies er in einer Rede vor dem International Institute for Strategic Studies in London auf die Gefahr einer unkontrollierten Aufrüstung im Bereich der Mittelstreckenraketen hin: Gelänge es nicht, diese in die Rüstungskontrollverhandlungen der Supermächte einzubeziehen, dann könne die Sowjetunion das bisherige strategische Gleichgewicht unterminieren. Ohne die SS-20 ausdrücklich zu nennen, wies Schmidt auf die gewachsene atomare Bedrohung Westeuropas hin: Solange ein sowjetischer Angriff hier letztlich nur durch atomare Vergeltung der USA abzuschrecken sei, zu der diese eventuell im Ernstfall nicht bereit wären, bleibe Westeuropa erpressbar. Daher forderte Schmidt die Bereitschaft der NATO zu eigenen Gegenmaßnahmen, wobei Verhandlungsangebote Vorrang haben sollten.[4]

An der Zweitschlagsfähigkeit der NATO konnten die SS-20 freilich schon deswegen nichts ändern, weil sie die amerikanischen, britischen und französischen SSBN nicht vollständig ausschalten konnten. Deshalb sahen Rüstungsexperten in der SS-20 keine neuartige Bedrohungsqualität. Sie deuteten den Doppelbeschluss zweiseitig: Das Doppelangebot von Verhandlungen und angedrohter Aufrüstung sollte aus Sicht der europäischen NATO-Partner auch die USA zwingen, über diese Waffengattung zu verhandeln und einen Interessengegensatz zwischen USA und Westeuropäern in der NATO vermeiden.

Strategische Interkontinentalraketen waren noch als Abschreckungsmittel entwickelt und gedacht gewesen: Die neuen Mittelstreckenraketen dagegen erlaubten, Atombomben zielgenau gegen militärische Ziele und Führungsbunker einzusetzen, um die gegnerische Führung „enthaupten“ und so ausschalten zu können. Demgemäß passten die USA seit den 1980er Jahren ihre Militärstrategie der neuentwickelten Waffentechnologie an. Mutmaßungen gingen dahin, dass sich damit die USA vom erwarteten Kriegsschauplatz Mitteleuropa abkoppeln wollten und einen möglichen Atomkrieg auf Europa zu begrenzen suchten. Schon am 25. Juli 1980 leitete der damalige US-Präsident Jimmy Carter eine Abkehr vom herkömmlichen Gleichgewichtskonzept MAD ein: Er sprach in der Presidential Directive 59 von einer „Gegenstrategie“ (countervailing strategy). Im Dezember jenes Jahres erschien zudem ein Artikel der Pentagonberater Colin S. Gray und Keith Payne mit dem Titel Victory is possible („Sieg ist möglich“). Dieser beschrieb einen atomaren Überraschungsangriff der USA mit dem Ziel, die politisch-militärischen Führungskräfte der Sowjetunion auszuschalten, als notwendige „Option“ und kalkulierte dazu Millionen Todesopfer in Europa und den USA als akzeptabel ein.[5]

Ziel der US-Sicherheitspolitik schien nun, einen eventuellen Atomkrieg „führen“ und „gewinnen“ zu können. US-Präsident Ronald Reagan zeigte diesen Kurswechsel, indem er die im Pentagon vorgedachte Strategie offiziell übernahm und deren Erfinder zu seinen führenden Militärberatern machte. Zudem sollte mit der Strategic Defense Initiative (SDI) auch die sowjetische Zweitschlagsfähigkeit weitgehend ausgeschaltet werden. 1982 bestätigte Colin S. Gray im Air Force Magazin, dass die neuen atomar bestückbaren Mittelstreckenraketen Teil der Enthauptungsstrategie seien und deshalb auf jeden Fall aufgestellt werden sollten:[6]

„Der NATO-Plan, 108 Pershing II und 464 landgestützte Cruise Missiles zu stationieren, beabsichtigt nicht, ein Gegengewicht gegen die SS-20 zu schaffen… Die NATO braucht eine gute Anzahl dieser 572 Startrampen, ob nun die Sowjetunion ihre SS-20 bis auf Null abbaut oder nicht.“

Darum deuteten europäische Kritiker den NATO-Doppelbeschluss als offensive Aufrüstungsandrohung.[7]

Am 6. Mai 1978 besuchte der Generalsekretär des ZK der KPdSU und Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjet der UdSSR, Leonid Breschnew die Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Treffen mit Bundeskanzler Helmut Schmidt in Bonn wurde eine „Gemeinsame Deklaration zur Friedenssicherung, Entspannung und Abrüstung sowie Rüstungsbegrenzung“ bekanntgegeben. Darin heißt es u.a. „Angesichts der zerstörerischen Kraft der vorhandenen und weiter zunehmenden Vorräte an Waffen aller Art sind konkrete Maßnahmen erforderlich, um das Wettrüsten einzudämmen. Dies ist nach Überzeugung beider Seiten ein Problem von erstrangiger Dringlichkeit und Wichtigkeit. Seine Bewältigung mit dem Ziel der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle liegt im politischen und wirtschaftlichen Interesse aller Staaten und Völker der Welt, ungeachtet ihrer Größe, vor allem aber im Interesse ihrer Sicherheit … Beide Seiten betrachten es als wichtig, daß niemand militärische Überlegenheit anstrebt. Sie gehen davon aus, daß annähernde Gleichheit und Parität zur Gewährleistung der Verteidigung ausreichen. Ihrer Meinung nach würden angemessene Maßnahmen der Abrüstung und Rüstungsbegrenzung im nuklearen und konventionellen Bereich, die diesem Grundsatz entsprechen, von großer Bedeutung sein.“

Beschluss

Mittelstreckenrakete MGM-31B Pershing II
BGM-109G Gryphon Ground-Launched Cruise Missile (GLCM) mit transporter-erector-launcher (TEL) und Fahrzeug M-1014 MAN, Aufnahme August 1987

Am 12. Oktober 1977 wurde die High-Level Group (HLG) von der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) mit Vertretern aus zwölf NATO-Staaten eingerichtet, die die Grundlagen für den NATO-Doppelbeschluss schuf. Am 22. Juni 1978 billigte US-Präsident Jimmy Carter im Nationalen Sicherheitsrat der Vereinigten Staaten das Presidential Review Memorandum 38 (PRM), das die „politische Notwendigkeit“ neuer weitreichender Nuklearwaffen in Europa amtlich machte.[8] Auf der Konferenz von Guadeloupe im Januar 1979 mit den Regierungschefs von Großbritannien, Frankreich, der Bundesrepublik Deutschland und den USA, gab US-Präsident Carter den NATO-Partnern die Absicht bekannt, neue Waffen für Europa bereitzustellen. Am 11. April 1979 wurde auf Drängen der Bundesregierung die Special Group on Arms Control (SG) (ab 1980: Special Consultative Group on Arms Control (SCG)) parallel und unabhängig von dem militärischen Gremium High-Level Group (HLG) etabliert. Die rüstungskontrollpolitische Beratergruppe berichtete dabei auch dem Nordatlantikrat.

Die Sowjetunion versuchte unterdessen diese Entwicklung zu einer Modernisierung und Nachrüstung im Vorfeld zu verhindern. Im Oktober 1979 reiste der sowjetische Außenminister Andrej Gromyko nach Bonn und appellierte an die Bundesregierung, dem NATO-Beschluß nicht zuzustimmen.

In einer Sondersitzung am 12. Dezember 1979 unter dem Vorsitz von NATO-Generalsekretär Joseph Luns beschlossen die Außen- und Verteidigungsminister der NATO-Mitgliedsstaaten (ohne Frankreich) in Brüssel die Stationierung von Mittelstreckenwaffen. Begründet wird dies durch die Entwicklung des ständig weiterwachsende Potentials von Nuklearsystemen des Warschauer Paktes: „Insbesondere hat die Sowjetunion die SS-20-Rakete disloziert, die durch größere Treffgenauigkeit, Beweglichkeit und Reichweite sowie durch die Ausrüstung mit Mehrfachsprengköpfen (MIRV) eine bedeutende Verbesserung gegenüber früheren Systemen darstellt, und sie hat den „Backfire-Bomber“ eingeführt, der wesentlich leistungsfähiger ist als andere sowjetische Flugzeuge, die bisher für kontinentalstrategische Aufgaben vorgesehen waren. Während die Sowjetunion in diesem Zeitraum ihre Überlegenheit bei den nuklearen Mittelstreckensystemen (Long-Range Theater Nuclear Force, LRTNF) sowohl qualitativ als auch quantitativ ausgebaut hat, ist das entsprechende Potential des Westens auf demselben Stand geblieben. Darüber hinaus veralten diese westlichen Systeme, werden zunehmend verwundbarer und umfassen zudem keine landgestützen LRTNF-Raketensysteme.“ „Gleichzeitig hat die Sowjetunion auch ihre Nuklearsysteme kürzerer Reichweite modernisiert und vermehrt und die Qualität ihrer konventionellen Streitkräfte insgesamt bedeutend verbessert. Diese Entwicklungen fanden vor dem Hintergrund des wachsenden Potentials der Sowjetunion im interkontinentalstrategischen Bereich und der Herstellung der Parität mit den Vereinigten Staaten auf diesem Gebiet statt“.

Die Minister haben danach einer Dislozierung von US-amerikanischen bodengestützten Systemen in Europa mit 108 Abschußvorrichtungen für Pershing II, welche die derzeitigen amerikanischen MGM-31 Pershing ersetzen sollten, und 464 bodengestützten Marschflugkörper (Cruise Missiles) vom Typ BGM-109 Tomahawk (GLCM) zugestimmt. Sämtliche Systeme sollten jeweils mit nur einem Gefechtskopf ausgestattet werden. Das Programm sollte die Bedeutung nuklearer Waffen für die NATO nicht erhöhen und in diesem Zusammenhang so bald wie möglich 1.000 nukleare Gefechtsköpfe der USA aus Europa abgezogen werden. Weiterhin haben die Minister beschlossen, dass die 572 Gefechtsköpfe innerhalb dieses verminderten Bestands untergebracht werden sollten.

Zugleich bot die NATO der Regierung der UdSSR sofortige Verhandlungen an, mit dem Ziel, nuklear bestückte Mittelstreckenwaffen völlig aus Europa zu verbannen. Sollten diese Verhandlungen scheitern, würden die nuklearen Mittelstreckensysteme (LRTNF) vier Jahre später (1983) stationiert werden.

Am 24. Dezember 1979 marschierten sowjetische Truppen in Afghanistan ein (siehe Afghanischer Bürgerkrieg und sowjetische Intervention). Damit war die Entspannungspolitik gescheitert, und die Beziehungen zwischen Ost und West erreichten einen weiteren Tiefpunkt im Kalten Krieg.

1979 erhielten die sowjetischen Truppen in der DDR aufgrund der NATO-Beschlüsse zwei zusätzliche Raketenbrigaden und zwei selbständige Regimentern mit taktischen Kurzstreckenraketen (SRBM) vom Typ TR-1 (SS-12 Scaleboard).[9]

Auf der Sitzung der Nuklearen Planungsgruppe (NPG) in Montebello, Kanada, am 27. und 28. Oktober 1983 erklärten die Minister, dass es die Politik des Bündnisses ist, den Frieden zu bewahren und dafür Streitkräfte auf dem niedrigsten Stand zu unterhalten, der erforderlich ist, um die Bedrohung des Warschauer Pakts abzuschrecken. Am NATO-Doppelbeschluss wurde festgehalten und der Bestand an Nuklearwaffen in Europa um 1.000 nukleare Gefechtsköpfe bis 1983 verringert. Darüber hinaus wurde auf der Sitzung der NPG entschieden, weitere 1.400 nukleare Gefechtsköpfe in den nächsten Jahren abzuziehen. Außerdem wurde festgelegt, dass diese Reduzierung nicht durch eine eventuelle Stationierung von Mittelstreckenwaffen größerer Reichweite (Longer-Range Intermediate Nuclear Force; LRINF) berührt wird, da jeder nukleare Gefechtskopf einer Pershing II oder eines landgestützten Marschflugkörpers (GLCM) gegen einen anderen Gefechtskopf ausgetauscht wird.

Verhandlungen

Im Mai 1981 erteilte der Nordatlantikrat der High-Level Group (HLG) der NPG den Auftrag, die Bedrohung der NATO zu analysieren und die Verhandlungen über die Mittelstreckensysteme (Intermediate Range Nuclear Forces) in Genf vorzubereiten.

Am 18. November 1981 unterbreitete US-Präsident Ronald Reagan der Sowjetunion den Vorschlag einer beiderseitigen Null-Lösung für landgestützte Mittelstreckenraketen, der den weltweiten Verzicht der USA auf Stationierung von Pershing II-Raketen und landgestützten Marschflugkörpern vorsah und im Gegenzug von der Sowjetunion die Verschrottung aller SS-20-Raketen und Außerdienststellung der älteren SS-4 und SS-5 forderte.

Am 30. November 1981 begannen Abrüstungsverhandlungen in Genf, die zunächst keine Ergebnisse erbrachten. Zu Beginn der zweiten Runde der Abrüstungsverhandlungen in Genf gab die Sowjetunion am 25. Mai 1982 einen eigenen Vorschlag bekannt. Dieser beinhaltete einen Vertragsentwurf, der folgende beiderseitige Verpflichtungen vorsah:

  • keine neuen Systeme von nuklearen Mittelstreckensystemen in Europa zu stationieren,
  • alle am 1. Juni 1982 in Europa vorhandenen nuklearen Mittelstreckensysteme (Raketen und Mittelstreckenbomber) der NATO und der Staaten des Warschauer Pakts mit einer Reichweite von mehr als 1.000 Kilometern auf maximal 300 Systeme für beide Seiten zu reduzieren,
  • 255 britische und französische Sprengköpfe auf Seiten der USA anzurechnen,
  • Marschflugkörper mit mehr als 600 Kilometern Reichweite sowie ballistischen Luft-Boden-Raketen (ASGM) weltweit zu verbieten.

Im Juli 1982 erreichte US-Unterhändler Paul Nitze in Genf einen Kompromiss zusammen mit seinem sowjetischen Verhandlungspartner Julij Kwizinski auf dem sogenannten Waldspaziergang. Dieser sah die Abrüstung sämtlicher Mittelstreckenraketen (INF) in Europa vor. Er wurde deshalb von beiden Regierungen in Moskau und Washington abgelehnt, so dass die Verhandlungen ergebnislos blieben.[10]

Am 21. Dezember 1982 gab der Generalsekretär der KPdSU Juri Wladimirowitsch Andropow bekannt, dass die Sowjetunion bereit sei, die eigenen Mittelstreckenraketen auf die Anzahl der britischen und französischen Systeme, insgesamt 162 Raketen, zu reduzieren. Im Gegenzug sollten die USA auf die Nachrüstung gemäß dem NATO-Doppelbeschluss verzichten. Entsprechende RSD-10 [SS-20] Raketen sollten aber nicht eliminiert werden, sondern würden außerhalb der Reichweite der Raketen in die östliche Sowjetunion verlagert.

Die Verhandlungen wurden jedoch ergebnislos abgebrochen. Grund hierfür war vor allem, dass die NATO die Einbeziehung der französischen und britischen Raketen strikt ablehnte. Beide Seiten setzten die Modernisierung ihrer Waffensysteme fort. Nach Angaben des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung verfügte die Sowjetunion im September 1983 über 39 Stellungen mit 351 einsatzbereiten SS-20-Raketen mit maximal 1.053 nuklearen Gefechtsköpfen, von denen 243 Raketen in den westlichen sowjetischen Militärbezirken Weißrussland, Karpaten und Ural aufgestellt waren. Zudem waren 1983 noch 248 SS-4- und SS-5-Raketen stationiert. So kam es zur Stationierung der Mittelstreckenraketen ab 1983. Das Scheitern der INF-Verhandlungen belastete ab November 1983 auch die Verhandlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Der Beschluss traf zudem auf starken Widerstand der Friedensbewegung. Ende Juni 1985 gab US-Vizepräsident George Bush bekannt, die Sowjetunion hätte 423 einsatzbereite SS-20-Raketen.

Neue Gespräche zwischen der Sowjetunion und den USA wurden erst im März 1985 wieder aufgenommen, gleichzeitig begannen Verhandlungen über den START-Vertrag und über Verteidigungs- und Weltraumangelegenheiten. Es gab zwei Gipfeltreffen, eines im November 1985 in Genf und eines 1986 in Reykjavík. Anfangs wurde noch über Obergrenzen bei den Systemen verhandelt. 1986 begannen Diskussionen über eine komplette Abschaffung von Kernwaffen. Man konnte sich anfangs sogar vorstellen, dies bis zum Jahr 2000 zu verwirklichen. Am 22. Juli stimmte Gorbatschow dem Vorschlag zu, auch alle Mittelstreckenraketen ab 500 km Reichweite in den Vertrag einzubeziehen. Am 8. Dezember 1987 unterzeichneten US-Präsident Ronald Reagan und der Generalsekretär der KPdSU Michail Gorbatschow in Washington den INF-Vertrag, der offiziell als The Treaty Between the United States of America and the Union of Soviet Socialist Republics on the Elimination of Their Intermediate-Range and Shorter-Range Missiles bezeichnet wird. Der amerikanische Senat ratifizierte den Vertrag am 27. Mai 1988, am 1. Juni trat er in Kraft.

Stationierung

Die nuklearen Mittelstreckensysteme (Long Range Theater Nuclear Forces, LRTNF) der USA sollten im Rahmen der Nuklearen Teilhabe in den NATO-Staaten von 1983 bis 1987 stationiert werden:

Pershing II (MGM-31B)-Mittelstreckenrakete
NATO NATO-Mitgliedsland Anzahl geplant Anzahl stationiert Stationierungsgebiet US-Raketeneinheit Hauptquartier der US-Raketeneinheit
DeutschlandDeutschland Bundesrepublik Deutschland 36 Stück 36 Stück Baden-Württemberg: Waldheide, Raum Heilbronn, Neckarsulm 4th Battalion, 9th Field Artillery 56th Field Artillery Brigade, Schwäbisch Gmünd, ab 1986:
56th Field Artillery Command SSI.png 56th Field Artillery Command
DeutschlandDeutschland Bundesrepublik Deutschland 36 Stück 36 Stück Baden-Württemberg: Mutlanger Heide, Raum Schwäbisch Gmünd (u. a. Mutlangen) 2nd Battalion, 9th Field Artillery 56th Field Artillery Brigade, Schwäbisch Gmünd, ab 1986:
56th Field Artillery Command SSI.png 56th Field Artillery Command
DeutschlandDeutschland Bundesrepublik Deutschland 36 Stück 36 Stück Baden-Württemberg: Lehmgrube (Kettershausen), Raum Neu-Ulm 1st Battalion, 9th Field Artillery 56th Field Artillery Brigade, Schwäbisch Gmünd, ab 1986:
56th Field Artillery Command SSI.png 56th Field Artillery Command
Gesamt 108 Stück 108 Stück
BGM-109G Gryphon Block I-Marschflugkörper
NATO NATO-Mitgliedsland Anzahl geplant Anzahl stationiert Stationierungsgebiet US-Raketeneinheit, Stützpunkt Hauptquartier der US-Raketeneinheit
DeutschlandDeutschland Bundesrepublik Deutschland 96 Stück 64 Stück
bis März 1986
Rheinland-Pfalz: Raum Hunsrück (u. a. Wüschheim) Wing 4: 38th Tactical Missile Wing, Wueschheim Air Station, zuvor Lagerung auf der Hahn Air Base 17th Air Force.png 17th Air Force (17. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf der Sembach Air Base
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 96 Stück 96 Stück
bis Dezember 1983
Berkshire: Greenham Common Wing 1: 501st Tactical Missile Wing, RAF Greenham Common 3d Air Force.png Third Air Force (3. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf dem Luftwaffenstützpunkt RAF Mildenhall
Vereinigtes KonigreichVereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich 64 Stück 16 Stück
bis Dezember 1987
Grafschaft Cambridgeshire: Molesworth Wing 5: 303rd (ex-550th) Tactical Missile Wing, RAF Molesworth 3d Air Force.png Third Air Force (3. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf dem Luftwaffenstützpunkt RAF Mildenhall
ItalienItalien Italien 112 Stück 112 Stück
bis März 1984
Sizilien: Comiso Wing 2: 487th Tactical Missile Wing, Comiso Air Station 16th Air Force.png 16th Air Force (16. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf dem Luftwaffenstützpunkt Torrejon in Spanien
BelgienBelgien Belgien 48 Stück 16 Stück
bis März 1985
Provinz Namur: Florennes Wing 3: 485th Tactical Missile Wing, Florennes Air Base 17th Air Force.png 17th Air Force (17. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf der Sembach Air Base, Deutschland
NiederlandeNiederlande Niederlande 48 Stück keine geplant: Nordbrabant; Woensdrecht Wing 6: 486th Tactical Missile Wing, Woensdrecht Air Base 17th Air Force.png 17th Air Force (17. US-Luftflotte)
mit Hauptquartier auf der Sembach Air Base, Deutschland
Gesamt 464 Stück 304 Stück
Modellabbildung einer Main Operating Base (MOB) mit sechs Fahrzeugen in einem Ready Storage Shelter (RSS) in der GLCM Alert and Maintenance Area (GAMA)
Die GLCM Alert and Maintenance Area (GAMA) auf dem britischen Stützpunkt RAF Molesworth mit den vier Ready Storage Shelter (RSS) für 64 Marschflugkörper

Eine Basic Operating Unit für die BGM-109G Marschflugkörper wurden dabei als Flight bezeichnet. Zu einem Flight wiederum gehörten vier Startrampen auf einem Auflieger (Transporter-Erector-Launcher; TEL) auf einem Fahrzeug vom Typ M-1014 MAN mit jeweils vier Marschflugkörpern (insgesamt 16 Stück) und zwei M-1014 MAN-Fahrzeuge als Unterstützungseinheit (Launch Control Center; LCC). Ein Flight wurde als Main Operating Base (MOB) stationiert oder im Gelände verteilt. Im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses waren somit insgesamt 29 Flights mit insgesamt 464 Marschflugkörpern vorgesehen, davon sechs Flights mit 96 Marschflugkörpern in der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Main Operating Base (MOB) bestand aus mehreren Unterständen, sogenannten Ready Storage Shelters (RSS), die sich in einem Hochsicherheitsgebiet, genannt GLCM Alert and Maintenance Area (GAMA) befanden. Je ein Flight - bestehend aus sechs Fahrzeugen - wurde in einem Shelter (RSS) untergebracht.

Im Falle eines Krieges sollten die Flight die Hochsicherheitsgebiete (GAMA) verlassen und laut Einsatzplan bereits festgelegte mögliche Abschuss-Standorte ansteuern. Durch ihre hohe Mobilität sollten sie für eine hohe Überlebensfähigkeit sorgen.

Die am 1. Juli 1982 auf dem Luftwaffenstützpunkt Greenham Common in Großbritannien einsatzbereite US-Raketeneinheit 501st Tactical Missile Wing erhielt die ersten sechs Cruise Missiles im November 1983 via Transport mit Großraumtransportern vom Typ C-5 Galaxy.

Ab dem 10. Dezember 1983 begann die Stationierung von nuklearen Mittelstreckensystemen in der Bundesrepublik Deutschland und Italien.

Laut einer Mitteilung des sowjetischen Verteidigungsministeriums vom 15. Mai 1984 wurden als Antwort auf die Stationierung US-amerikanischer Mittelstreckenraketen zusätzliche sowjetische Raketen kürzerer Reichweite stationiert.

Am 28. August 1984 landete ein US-Militärtransportflugzeug vom Typ C–5 Galaxy mit der ersten Lieferung von Cruise Missiles auf der Florennes Air Base in Belgien.

Die USA und die UdSSR nahmen am 12. März 1985 in Genf Rüstungskontrollverhandlungen über strategische Nuklearwaffen, nukleare Mittelstreckensysteme und Defensiv- und Weltraumwaffen auf.

Am 1. November 1985 beschloss die Regierung der Niederlande die Stationierung von 48 Marschflugkörpern bis Ende 1988.

Am 9. Dezember 1987 wurde mit Unterzeichnung des INF-Vertrages die weitere geplante Stationierung eingefroren. Bis zu diesem Zeitpunkt waren 304 Marschflugkörper (19 Flights) einsatzbereit. In den Niederlanden kamen entgegen den Planungen keine Marschflugkörper zur Einsatzbereitschaft.

Kritik und Protest

Siehe auch: Friedensbewegung gegen den Nato-Doppelbeschluss

OdF-Kundgebung auf dem Bebelplatz in Ost-Berlin, 1984
Demonstration gegen die Stationierung von Mittelstreckenraketen in Westdeutschland im Dezember 1982

Der Beschluss beherrschte die außen- und innenpolitische Debatte von 1979 bis 1983 in Westeuropa und der Bundesrepublik Deutschland und ließ eine breite Friedensbewegung jener Jahre wachsen. Während die Befürworter die neuen US-Raketen als notwendige „Nachrüstung“ und Schließen einer „Raketenlücke“ gegenüber den sowjetischen SS-20-Raketen sahen, sahen die Gegner darin einen qualitativ neuen Aufrüstungsschritt im Zusammenhang neuer Militärstrategien des Pentagon, die seit 1980 öffentlich von einem auf das „Schlachtfeld“ Europa begrenzten Atomkrieg sprachen. Darin sahen Kritiker und Rüstungskontrollinstitute eine neue Eskalationsstufe des gefährlichen atomaren Wettrüstens. Dieses drohe der politischen Kontrolle zu entgleiten und erfordere eine Abkehr von der bis dahin größtenteils anerkannten Gleichgewichtsdoktrin in der Sicherheitspolitik, um nicht in einen Krieg zu münden.

Der Doppelbeschluss rief schon vor seiner Verabschiedung Widerstände in Westeuropa hervor, besonders in den Hauptstationierungsländern der Raketen, der Bundesrepublik und den Niederlanden, aber auch in Großbritannien, weniger in Frankreich. Die Friedensbewegung, die seit den 1950er Jahren stagniert und die Bevölkerung kaum erreicht hatte, wuchs nach dem Beschluss innerhalb weniger Monate zu einer Massenbewegung mit vielen neuen, organisatorisch und ideologisch unabhängigen Bürgerinitiativen. Nach einer europaweiten Umfrage der Gallup Organization vom November 1983 waren damals hochgerechnet bis zu 67% aller wahlberechtigten Bürger in der Bundesrepublik Deutschland, 68% der Niederländer, 58% der Briten, 54% der Italiener und 44% der Franzosen gegen die Raketenaufstellung.[11]

Ein wesentlicher Kritikpunkt der Beschlussgegner war, dass das nukleare Vernichtungspotential beider Seiten bereits für die mehrfache Vernichtung der Welt ausreichte, mithin also jede weitere Rüstung unsinnig sei. Weiterhin wurde von einer umgekehrten Kubakrise gesprochen, da die Vorwarnzeit für die damalige UdSSR im Falle eines Erstschlags von Europa aus auf wenige Minuten reduziert würde. Die Gefahr eines Krieges durch Irrtum und eines „atomaren Holocaust“ sei dadurch erheblich gewachsen. Man sprach von Euroshima, da man annahm, dass der Atomkrieg auf Europa begrenzt bliebe, so wie es die neuen Strategien in den USA vorsahen.

Befürworter des Doppelbeschlusses verwiesen hingegen darauf, dass bei einem sowjetischen SS-20-Angriff auf Westeuropa ein NATO-Gegenschlag nur durch US-Interkontinentalraketen erfolgen könnte, was automatisch eine Ausweitung des Konflikts zur Folge haben würde. Zudem sei die Pershing II als Erstschlagwaffe ungeeignet, weil sie weder die sowjetischen Raketenstellungen hinter dem Ural erreichen noch die strategischen U-Boote bedrohen könne.

Situation in der Bundesrepublik Deutschland

Das Scheitern der Genfer Verhandlungen vergrößerte die Opposition innerhalb der SPD: Immer mehr SPD-Abgeordnete und Kommunalverbände schlossen sich den Protesten an. Es kam zu mehreren Großdemonstrationen der Friedensbewegung mit vielen 100.000 Teilnehmern sowie weiteren teilweise spektakulären Aktionen wie Menschenketten und Sitzblockaden vor Atomwaffenstandorten. Dies war mit ein Hauptanlass für das Zerbrechen der sozialliberalen Koalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt und Außenminister Hans-Dietrich Genscher 1982.

Vom 9. bis 11. Juni 1982 besuchte US-Präsident Ronald Reagan die Bundesrepublik und nahm am 10. Juni 1982 erstmals an der auf deutschem Boden tagenden NATO-Gipfelkonferenz teil. Vor dem Deutschen Bundestag betonte Reagan die US-amerikanischen Verpflichtungen zum Schutz der Bundesrepublik mit den Worten: „Deutschland, wir stehen auf Deiner Seite!“ Auf der in Bonn tagenden NATO-Gipfelkonferenz, an der Staats- und Regierungschefs von 16 NATO-Mitgliedsstaaten teilnahmen, wurde in einer „Bonner Erklärung“ die Verteidigungsbereitschaft des Bündnisses und der Wille zur Entspannung und Abrüstung betont. Aus Anlass des Gipfels und des Besuchs Reagans in West-Berlin demonstrierten in ganz Deutschland bis zu 350.000 Menschen unter dem Motto „Aufstehen! Für den Frieden“ gegen das Wettrüsten und die Politik der NATO.

Im Zusammenhang mit dem Doppelbeschluss diskutierte der Deutsche Bundestag vom 13. und 16. Juni 1983 die Große Anfrage der Grünen, ob Nuklearwaffen mit dem Völkerrecht vereinbar seien.

Nach dem Regierungswechsel in der Bundesrepublik am 1. Oktober 1982 erklärte der neue Bundeskanzler Helmut Kohl am 13. Oktober 1982 in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag:

„Frieden schaffen ohne Waffen: Das ist ein verständlicher Wunsch, ein schöner Traum, aber er ist vor allem eine lebensgefährliche Illusion. Frieden schaffen nur durch Waffen: Das wäre eine tödliche Verblendung. Frieden schaffen mit immer weniger Waffen: Das ist die Aufgabe unserer Zeit. Wir unterstützen deshalb die im Bündnis abgestimmten Initiativen, die in ihrer Gesamtheit das bisher umfassendste Rüstungskontrollangebot an die sowjetische Seite darstellen. Die Bundesregierung steht uneingeschränkt zum Doppelbeschluss der NATO von 1979, zu jenem Beschluss, der Verhandlungen über die Reduzierung und Begrenzung sowjetischer und amerikanischer nuklearer Mittelstreckensysteme bietet. Sie wird die Beschlüsse erfüllen und nach innen vertreten: den Verhandlungsteil und − wenn notwendig − auch den Nachrüstungsteil. Nur wenn die Sowjetunion weiß, dass sie mit einer Stationierung amerikanischer Systeme ab Ende 1983 in Europa fest rechnen muss, kann mit ihrer Bereitschaft gerechnet werden, zu guten Verhandlungsergebnissen beizutragen.“

Auf dem Kölner Parteitag der SPD vom 18. und 19. November 1983 stimmten von rund 400 Delegierten nur 14 für den Nato-Doppelbeschluss; darunter neben dem früheren Bundeskanzler Helmut Schmidt der dem Seeheimer Kreis zuzurechnende frühere Verteidigungsminister Hans Apel und die ebenfalls dem Kreis zugehörigen Bundestagsabgeordneten Annemarie Renger, Rudolf Purps, Erwin Stahl, Dieter Haack, Willfried Penner, Hans-Jürgen Wischnewski, Axel Wernitz, Hans de With, Karl Ahrens, Peter Würtz, Horst Grunenberg und Horst Niggemeier.

Am 22. November 1983 stimmte der Deutsche Bundestag der begonnenen Stationierung mit der Stimmenmehrheit von CDU, CSU und FDP zu.[12] Bei der Bundestagsabstimmung enthielten sich insgesamt 25 SPD-Bundestagsabeordnete vom rechten SPD-Flügel der Stimme.[13]

Die Sowjetunion brach daraufhin nach zweijähriger Verhandlungsdauer die 6. Runde der INF-Verhandlungen am 23. November 1983 offiziell ab und kündigte die Stationierung „operativ-taktischer“ Raketen in der DDR und der CSSR an. In den folgenden Monaten wurden die Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik stationiert, bis Ende 1983 waren neun Pershing II im Hunsrück einsatzbereit.

Die Grünen reichten eine Verfassungsbeschwerde gegen Lagerung und Einsatz von Atomraketen auf dem Gebiet der Bundesrepublik ein. Das Bundesverfassungsgericht wies diese zurück mit der Begründung, dass das tatsächliche Verhalten der über Kernwaffen verfügenden Staaten nicht eine allgemeine Übung und Rechtsüberzeugung dahin belege, dass es kraft allgemeinen Völkerrechts verwehrt sei, mit Kernsprengköpfen ausgerüstete Raketen zu Verteidigungszwecken bereitzuhalten, insbesondere damit einen seinerseits über Kernwaffen verfügenden möglichen Gegner vom Einsatz seiner Kernwaffen abzuhalten. Sofern die Produktion, Lagerung bzw. Stationierung und Einsatzhaltung nicht völkerrechtlich ausdrücklich verboten seien, seien sie erlaubt.[14] Völkerrechtlich problematisch wäre aber der Ersteinsatz von Nuklearwaffen gewesen.

Auflistung einiger ausgewählter herausragender Demonstrationen und Aktionen gegen die „Nachrüstung“ in der Bundesrepublik Deutschland:

Datum Ort Beschreibung
20. Juni 1981 Hamburg Etwa 120.000 Teilnehmer demonstrieren auf dem 19. Evangelischen Kirchentag auch für eine Atomwaffenfreie Zone in Europa und gegen die „Nachrüstung“. 65 evangelische Friedensinitiativen haben unter der abgewandelten Kirchentagslosung: „Fürchtet Euch, der Atomtod bedroht uns alle“ teilgenommen.
10. Oktober 1981 Bonn Etwa 300.000 Teilnehmer demonstrieren auf der Friedensdemonstration 1981 im Bonner Hofgarten gegen die „Nachrüstung“; auch anlässlich des Besuchs von US-Präsident Ronald Reagan.
10. Juni 1982 Bonn Etwa 400.000 Teilnehmer demonstrieren auf der Friedensdemonstration 1982 im Bonner Hofgarten
1. August bis 8. August 1982 Engstingen-Haid Erste mehrtägige Sitzblockade eines Atomwaffenlagers in der Bundesrepublik: Im August 1982 wird das Sondermunitionslager Golf für eine ganze Woche von rund 700 Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet, aufgeteilt in etwa 60 Bezugsgruppen, rund um die Uhr blockiert.[15]
11. September 1982 Bochum Künstler für den Frieden mit etwa 200.000 Teilnehmern.
1. bis 3. September 1983 Mutlangen/Mutlanger Heide An den drei Tagen um den Antikriegstag 1983 sorgt die sogenannte „Prominentenblockade“[16] bei Mutlangen vor einem der drei Stationierungsorte der Pershing II-Mittelstreckenraketen in der Bundesrepublik für bundesweites Aufsehen. Sie ist mit etwa 1.000 Teilnehmern (darunter etwa 150 „prominente“ Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens aus Politik, Kultur, Wissenschaft und Kirche) eine der bekanntesten und größten Blockadeaktionen im Zuge der Bewegung gegen die „Nachrüstung“, und bildete eine Auftaktaktion der zwischen 1983 und 1987 von Mutlangen aus initiierten Kampagne „Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung“[17]
22. Oktober 1983 Bundesweit Bundesweiter Aktionstag gegen die „Nachrüstung“ im Rahmen des sogenannten Heißen Herbstes der Friedensbewegung: An der Menschenkette von Stuttgart nach Neu-Ulm beteiligen sich 200.000 Menschen. Bei der Veranstaltung im Bonner Hofgarten demonstrieren 500.000 Menschen für Frieden und Abrüstung und gegen den NATO-Doppelbeschluss. Bundesweit demonstrieren 1,3 Millionen Menschen, darunter auch Bundeswehrsoldaten, die trotz Verbots an der Demonstration teilnahmen.[18]

Nachgeschichte

Unter dem neuen Präsidenten Michail Gorbatschow schlug die UdSSR seit 1985 einen neuen innen- und außenpolitischen Kurs ein. Maßgebend dafür war ein riesiges Haushaltsdefizit und die Schwäche der sowjetischen Wirtschaft, die nicht einmal die Grundbedürfnisse der Bevölkerung angemessen decken konnte und z. B. große Mengen Weizen aus den USA importieren musste.[19] Daraufhin versuchte Gorbatschow gezielt, durch weitreichende Abrüstungsangebote an den Westen den Kalten Krieg zu überwinden. Abrüstung sollte die Mittel zur Reform der Sowjetwirtschaft freisetzen. Der Rückzug der Sowjetarmee aus Afghanistan wurde gegen erhebliche innenpolitische Widerstände ebenso durchgesetzt wie der Teilabzug von Truppen aus dem Ostblock, um dem Westen die Ernsthaftigkeit des Kurswechsels deutlich zu machen.

US-Präsident Reagan (rechts) und der Sowjetische Generalsekretär Gorbatschow (links) unterzeichnen den INF-Vertrag im Weißen Haus am 8. Dezember 1987.

Die USA verhielten sich unter Reagan zunächst skeptisch und abwartend. Erst ein sowjetisches Angebot zur Halbierung aller strategischen Atomwaffen bei gleichzeitigem Totalabbau aller Mittelstreckenraketen brachte die Staatsführer der beiden Supermächte an einen Verhandlungstisch. Bei den von Gorbatschow schließlich direkt geführten Verhandlungen in Reykjavík gelang ein entscheidender Durchbruch: Am 8. Dezember 1987 wurde der INF-Vertrag (Washingtoner Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme) zum Abbau aller Mittelstreckenraketen aus Europa zwischen der UdSSR und den USA unterzeichnet.[20] Die in der SPD angefeindete Strategie des von ihr gestellten Bundeskanzlers Helmut Schmidt hatte sich 10 Jahre nach Einforderung des Nato-Doppelbeschlusses als richtig erwiesen.[21]

Dies wie auch der Verzicht Gorbatschows auf einen militärischen Eingriff zur Wahrung des Warschauer Pakts (Breschnew-Doktrin) bedeuteten das vorläufige Ende des Kalten Krieges. Die Befürworter des Doppelbeschlusses im Westen deuteten dieses Ergebnis als Erfolg ihres Festhaltens an der Raketenaufstellung. So sagte etwa Wolfgang Schäuble noch 2003 gegen Gerhard Schröders Nein zum Irakkrieg: Der NATO-Doppelbeschluss habe die Bedrohung durch sowjetische Raketen beseitigt, nicht die Friedensdemonstrationen dagegen.[22] Gorbatschow selbst betonte in späteren Aussagen, dass der Durchbruch in Reykjavík durch seinen Hinweis auf den Verhandlungsteil des NATO-Doppelbeschlusses zustande gekommen sei: Er habe Reagan daran erinnert, dass die USA damals ja selber den Verzicht auf ihre Mittelstreckenraketen angeboten hatten für den Fall einer entsprechenden Gegenleistung. Diesem Argument hätten sich seine Verhandlungspartner nicht entziehen können.

Die von der Friedensbewegung der 1980er Jahre angestrebte grundlegende Änderung der NATO-Strategie, nämlich ein Verzicht auf alle Atomwaffen, zumindest die Abkehr von der Möglichkeit des Ersteinsatzes derselben, blieb indes aus. Ein entsprechender Vorstoß Joschka Fischers kurz nach seinem Amtsantritt als Außenminister 1998 wurde von den USA umgehend abgelehnt. Unter George W. Bush wurde der ABM-Vertrag gekündigt und die Einführung von sogenannten Mininukes forciert. Die Grenzen zwischen herkömmlicher und nuklearer Kriegsführung wurden weiter verwischt. Die Selbstverpflichtung der im UN-Sicherheitsrat vertretenen Atommächte zum Abbau aller Atomwaffen wird seit Jahrzehnten nicht erfüllt.

Literatur

  • Werner Offenloch: Erinnerung an das Recht. Der Streit um die Nachrüstung auf den Straßen und vor den Gerichten. Mohr Siebeck, Tübingen 2005, ISBN 3161486803
  • Thomas Stamm-Kuhlmann, Reinhard Wolf: Raketenrüstung und internationale Sicherheit von 1942 bis heute. Franz Steiner Verlag, 1. Auflage 2004, ISBN 3515082824
  • Manfred Becht: SPD, Ost-West-Konflikt und europäische Sicherheit. Sozialdemokraten und sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Westeuropa, Aachen 1997
  • Tim Matthias Weber: Zwischen Nachrüstung und Abrüstung. Die Nuklearpolitik der Christlich Demokratischen Union Deutschlands zwischen 1977 und 1989. Baden-Baden 1994
  • Herbert Dittgen: Deutsch-amerikanische Sicherheitsbeziehungen in der Ära Helmut Schmidt. Vorgeschichte und Folgen des NATO-Doppelbeschlusses. Fink, München 1991, ISBN 3770526767
  • Anton Notz: Die SPD und der NATO-Doppelbeschluss: Abkehr von einer Sicherheitspolitik der Vernunft. Baden-Baden 1991, ISBN 3789020109
  • Thomas Risse-Kappen: Null-Lösung: Entscheidungsprozesse zu den Mittelstreckenwaffen, 1970-1987. Studien der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Campus, 1988, ISBN 3593339005
  • Karla Hannemann: Der Doppelbeschluss der Nato. Genese, Motive und Determinanten einer umstrittenen bündnispolitischen Entscheidung. München 1987
  • Helga Haftendorn: Sicherheit und Stabilität. Außenbeziehungen der Bundesrepublik zwischen Ölkrise und NATO-Doppelbeschluss. München 1986
  • Ernst-Christoph Meier: Deutsch-Amerikanische Sicherheitsbeziehungen und der NATO-Doppelbeschluss. 2 Bände, Rheinfelden 1986
  • Günther Wagenlehner (Hrsg.): Die Kampagne gegen den NATO-Doppelbeschluss. Koblenz 1985, ISBN 3763753435
  • Dieter S. Lutz: Weltkrieg wider Willen?: eine Kräftevergleichsanalyse der Nuklearwaffen in und für Europa. Reinbek bei Hamburg 1981
  • Alfred Mechtersheimer (Hrsg.): Nachrüsten? Dokumente und Positionen zum NATO-Doppelbeschluss. Reinbek bei Hamburg 1981
  • Anton-Andreas Guha: Der Tod in der Grauzone: Ist Europa noch zu verteidigen? Fischer-Taschenbücher 4217, Frankfurt am Main 1980, ISBN 3596242177

Filme und Bildmaterial

Weblinks

Einzelbelege

  1. Kommuniqué der Außen- und Verteidigungsminister der NATO über den bedingten Beschluss zur Stationierung von Mittelstreckenwaffen, 12. Dezember 1979 (Originaltext)
  2. Kommuniqué der Außen- und Verteidigungsminister der NATO über den bedingten Beschluss zur Stationierung von Mittelstreckenwaffen, 12. Dezember 1979 (Originaltext), Satz 11.
  3. zitiert nach Gerhard Spörl (Der Spiegel, 2. März 2009): Serie Adenauers Projekt
  4. Bundeszentrale für politische Bildung: Helmut Schmidts Position beim Zustandekommen des Doppelbeschlusses
  5. Colin S. Gray, Keith Payne: Victory is possible, Foreign Affairs, Dezember 1980 (englisch, PDF)
  6. zitiert nach Till Bastian (Hrsg.): Ärzte gegen den Atomkrieg. Wir werden Euch nicht helfen können, Pabel-Moewig Verlag Kg, 1987, ISBN 3811832484, S. 9
  7. IPPNW-Chronik 1982
  8. http://www.fas.org/irp/offdocs/prm/prm38.pdf
  9. Im Dienste der Partei: Handbuch der bewaffneten Organe der DDR, darin Kurt Arlt: Sowjetische (russische) Truppen in Deutschland, S. 616, ISBN 3861531607
  10. Theo Sommer (Die Zeit, 3. Juni 1983): Kompromiß beim Waldspaziergang: Die Geschichte der Nitze-Kwitzinskij-Formel
  11. Michael Bess: Realism, Utopia, and the Mushroom Cloud: Four Activist Intellectuals and Their Strategies for Peace, 1945-1989. University of Chicago Press, Chicago 1993, ISBN 0226044203, S. 137
  12. Sitzungsprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. November 1983
  13. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btp/10/10036.pdf
  14. BVerfG 13/83 vom 18. Dezember 1984, BVerfGE 68,1
  15. Angaben laut Fotodokumentation zur Blockade im Sommer 1982 vom Institut für Friedenspädagogik Tübingen (online)
  16. Fotos von der Prominentenblockade 1983 (online)
  17. Ziviler Ungehorsam bis zur Abrüstung. (online)
  18. vgl. Friedensbewegung im Wandel: „No“ zu Pershing Zwo bei wdr.de (aufgerufen am 21. Oktober 2008)
  19. Hannes Adomeit, Hans-Hermann Höhmann, Günther Wagenlehner: Die Sowjetunion unter Gorbatschow: Stand, Probleme und Perspektiven der Perestrojka. Kohlhammer, München 1990, ISBN 3170107399, S. 149
  20. Thomas Klein: »Frieden und Gerechtigkeit!« Böhlau, Wien 2007, ISBN 3412025062, S. 131 und Anmerkung 156
  21. Briefwechsel zwischen den verbliebenen Befürwortern des NATO-Doppelbeschlusses in der SPD und dem Altbundeskanzler Schmidt vom 8. Dezember 1987 [1]
  22. WDR-Newsticker am 13. Februar 2003

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • NATO-Doppelbeschluss — NATO Doppelbeschluss,   Bezeichnung für den am 12. 12. 1979 vom NATO Rat verabschiedeten Beschluss über die Aufstellung neuer bodengestützter nuklearer Mittelstreckenwaffen der NATO (»Nachrüstung«) bei gleichzeitigem Angebot an die UdSSR, bis zum …   Universal-Lexikon

  • Nato-Doppelbeschluss — Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: Er bot dem Warschauer Pakt Verhandlungen über eine beidseitige Begrenzung sowjetischer und US amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen an. Dabei waren die… …   Deutsch Wikipedia

  • NATO-Doppelbeschluss und Stationierungsdebatte —   1976/77 hatte die Sowjetunion begonnen, ihre auf Westeuropa gerichteten älteren Mittelstreckenraketen durch moderne Raketen vom Typ SS 20 mit jeweils drei Sprengköpfen zu ersetzen. Die deutsche Bundesregierung unter Helmut Schmidt hielt dies… …   Universal-Lexikon

  • NATO-Doppelbeschluß — Der Doppelbeschluss der NATO vom 12. Dezember 1979 bestand aus zwei Teilen: Er bot dem Warschauer Pakt Verhandlungen über eine beidseitige Begrenzung sowjetischer und US amerikanischer atomarer Mittelstreckenraketen an. Dabei waren die… …   Deutsch Wikipedia

  • NATO-Generalsekretär — Flagge der NATO Generalsekretär …   Deutsch Wikipedia

  • Nato — Flagge der NATO Generalsekretär …   Deutsch Wikipedia

  • NATO — North Atlantic Treaty Organization (NATO) Flagge der NATO …   Deutsch Wikipedia

  • NATO — North Atlantic Treaty Organization * * * NATONa|to 〈f.; ; unz.; Kurzw. für engl.〉 North Atlantic Treaty Organization: 1949 gegründetes westliches Verteidigungsbündnis; Sy Nordatlantikpakt [engl.] * * * NATO, Na|to, die; [Kurzwort für engl. North… …   Universal-Lexikon

  • Beitrittskandidaten der NATO — Flagge der NATO Generalsekretär …   Deutsch Wikipedia

  • Mitgliedstaaten der NATO — Flagge der NATO Generalsekretär …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”