NDR Chor

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NDR-Logo

 Landesrundfunkanstalt der ARD
Karte der 9 LRA

Verwaltung des NDR in Hamburg-Rotherbaum

Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts (Landesrundfunkanstalt) für die deutschen Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Sitz ist in Hamburg, genauer im Hamburg-Eimsbütteler Stadtteil Rotherbaum.

Der NDR entstand 1954 durch die Spaltung des NWDR in NDR und WDR. Am 1. April 1956 nahm er den Sendebetrieb auf. Er ist Mitglied der ARD und hat derzeit etwa 3447 Angestellte (Stand 2006).

Inhaltsverzeichnis

Standorte des NDR

NDR-Landesfunkhaus Niedersachsen in Hannover

In Hamburg ist der NDR auf zwei Standorte verteilt, das Fernsehen in Hamburg-Lokstedt, der Hörfunk und die Verwaltung am Rothenbaum. In den Landeshauptstädten Hannover, Kiel und Schwerin sowie in Hamburg befinden sich Landesfunkhäuser für Hörfunk und Fernsehen, die vorwiegend Regionalprogramme für das jeweilige Bundesland gestalten. Darüber hinaus unterhält der NDR in mehreren Städten seines Sendegebiets Regionalstudios und Büros:

Außerdem betreibt der NDR die ARD-Auslandsstudios in London, Stockholm, Peking, Tokio, Singapur und Neu-Delhi; daneben ist er am ARD-Hauptstadtstudio in Berlin sowie an den ARD-Studios in Moskau, Warschau, Brüssel, Washington, New York und Los Angeles beteiligt.

Der NDR produziert in Hamburg-Lokstedt zudem ARD-aktuell. Die Gemeinschaftseinrichtung der ARD-Anstalten publiziert die Nachrichtensendungen Tagesschau, Tagesthemen, Nachtmagazin, EinsExtra aktuell sowie das Online-Portal tagesschau.de.

Programme des NDR

Der NDR produziert derzeit allein oder in Zusammenarbeit mit anderen Rundfunk- bzw. Fernsehanstalten folgende Fernseh- und Hörfunkprogramme:

Fernsehen

Eingang zum NDR-Fernseh-Gelände in Hamburg-Lokstedt

Hörfunk

  • NDR 90,3 – Landesprogramm für Hamburg
  • NDR 1 Niedersachsen – Landesprogramm für Niedersachsen aus dem Landesfunkhaus Hannover mit teilweiser Regionalisierung, Schlager und Volksmusik
  • NDR 1 Welle Nord – Landesprogramm für Schleswig-Holstein aus dem Landesfunkhaus Kiel mit teilweiser Regionalisierung, Schlager und Volksmusik
  • NDR 1 Radio MV – Landesprogramm für Mecklenburg-Vorpommern aus dem Landesfunkhaus Schwerin mit teilweiser Regionalisierung
  • NDR 2 – Popwelle. NDR 2 darf als einziges NDR-Hörfunkprogramm Werbesendungen ausstrahlen.
  • NDR Kultur (ehemals NDR 3, bzw. Radio3 als befristete Kooperation mit SFB und ORB) – Klassik dominiertes Kulturprogramm.
  • NDR Info (ehemals NDR 4 bzw. NDR 4 Info) – Informationsradio mit Nachrichten (tagsüber), Kultur (nachts)
  • N-Joy (ehemals N-Joy-Radio) – Jugendradio
  • Nordwestradio – Kulturwelle für den Nordwesten Niedersachsens und Bremen in Kooperation mit Radio Bremen.

Über den digitalen Hörfunkstandard Digital Audio Broadcasting (DAB) überträgt der NDR außerdem seine Sonderkanäle NDR Musik Plus, NDR Traffic und NDR 2 Plus.

Klangkörper des NDR

Der NDR verfügt über vier eigene Klangkörper:

NDR Sinfonieorchester
Das Orchester wurde 1945 als „Sinfonieorchester des NWDR“ in Hamburg gegründet und seit 1955 vom NDR unter seinem heutigen Namen weiter geführt; Chefdirigenten waren u. a. Hans Schmidt-Isserstedt, Günter Wand und John Eliot Gardiner.
NDR Radiophilharmonie
Das 1950 als „Rundfunkorchester Hannover des NWDR“ gegründete Orchester heißt seit 2003 „NDR Radiophilharmonie“. Chefdirigenten waren u. a. Willy Steiner, Bernhard Klee und Eiji Ōue. Für genreübergreifende Konzerte tritt das Orchester auch unter dem Namen „NDR Pops Orchestra“ auf.
NDR Chor
Der Chor wurde 1946 vom damaligen NWDR in Hamburg gegründet und trägt seit 1955 seinen heutigen Namen; er ist insbesondere der „alten Musik“ verpflichtet, widmet sich jedoch auch zeitgenössischer Musik.
NDR Bigband
Gegründet 1945 vom damaligen NWDR, wird sie seit 1955 vom NDR in Hamburg weitergeführt. Seit 1971 trägt sie ihren heutigen Namen. Zuvor hieß sie „NDR-Studioband“.

Sendeanlagen

Der Norddeutsche Rundfunk betreibt in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg ein eigenes Sendernetz zur Ausstrahlung seiner Hörfunk- und Fernsehprogramme. In Mecklenburg-Vorpommern werden diese Leistungen im Auftrag und auf Rechnung des NDR vom Unternehmen Media Broadcast erbracht.

Der NDR betreibt dabei folgende Großsendeanlagen:

Weitere Einrichtungen

Geschichte

Vorkriegszeit

1924 wurde in Hamburg die „Nordische Rundfunk AG“ (NORAG) gegründet, die am 2. Mai 1924 ihren Sendebetrieb aufnahm. Seit 1928 wurden die Sendungen in der Rothenbaumchaussee in Hamburg produziert. 1933 wurde die Nordische Rundfunk AG in die „Norddeutsche Rundfunk GmbH“ umgewandelt. Ein Jahr später gehörte sie als „Reichssender Hamburg“ zum späteren Großdeutschen Rundfunk. Dieser sendete bis 1945.

NWDR-Zeit

Im Nachkriegsdeutschland gründete die britische Besatzungsmacht 1945 zunächst „Radio Hamburg“, das im Herbst 1945 als „Nordwestdeutscher Rundfunk“ (NWDR) gemeinsame Rundfunkanstalt für ganz Nordwestdeutschland wurde. Diese wurde 1948 in deutsche Hände übergeben und eine „Anstalt des öffentlichen Rechts“ für die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Der NWDR strahlte zunächst nur ein Programm (später NWDR 1) aus. Ab 1950 folgten auf UKW zwei regionale Hörfunkprogramme, UKW Nord (später NDR 2) und UKW West (später WDR 2). Im gleichen Jahr war der NWDR Gründungsmitglied der ARD. Zwei Jahre später (1952) war der NWDR maßgeblich für den Wiederbeginn des Fernsehens in Deutschland verantwortlich.
Zum 1. Juni 1954 schied der neu gegründete Sender Freies Berlin (SFB) aus dem NWDR aus, um für das Land Berlin eigenständige Programme auszustrahlen. Im gleichen Jahr startete das gemeinsame Fernsehprogramm der ARD.

Im Februar 1955 regelten die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen den Rundfunk in ihren Ländern neu. Infolgedessen wurde der NWDR in zwei eigenständige Rundfunkanstalten aufgeteilt, der „Norddeutsche Rundfunk“ mit Sitz in Hamburg sollte künftig für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der „Westdeutsche Rundfunk“ mit Sitz in Köln für das Land Nordrhein-Westfalen Rundfunksendungen veranstalten.

NDR-Geschichte

Am 1. Januar 1956 starteten die beiden neuen Sendeanstalten mit ihren eigenen Radiosendungen. Den Fernsehbereich übernahm ab 1. April 1956 zunächst noch der „Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband“ (NWRV) bis 1961. Dann waren beide Sendeanstalten auch im Fernsehbereich für ihr jeweiliges Sendegebiet verantwortlich.

Der NDR sendete somit ab 1956 zunächst 2 Hörfunkprogramme, NDR/WDR 1 und NDR 2, und lieferte seinen Anteil zum ARD-Gemeinschaftsprogramm des Deutschen Fernsehens. Das erste Radioprogramm wurde noch bis Ende 1980 gemeinsam mit dem WDR veranstaltet, wobei es einen wöchentlichen Wechsel gab. So sendete der NDR in der ersten Woche von 5 bis 15 Uhr, der WDR übernahm dann den Rest des Tages. In der zweiten Woche war es umgekehrt. Die gemeinsamen Wurzeln im NWDR sind im Radioprogramm von NDR und WDR immer noch zu finden. So wird eine der ältesten Zeitfunk-Sendungen im deutschen Radio, das „Echo des Tages“, noch heute im wöchentlichen Wechsel von NDR und WDR gestaltet und ist auf NDR Info und WDR 5 gleichzeitig zu hören. Ebenso verhält es sich montags bis sonnabends zwischen 13:05 Uhr und 14:00 Uhr mit der Sendung „Mittagsecho“ und zwischen 23:30 Uhr bis 24:00 Uhr mit der Sendung „Berichte von heute“, wobei letztere sogar immer noch mit der alten Erkennungsmelodie „Wade in the water“ des Ramsey-Lewis-Trios eingeleitet bzw. angekündigt wird (in der wöchentlich wechselnden NDR-Version ist zudem noch der alte Off-Sprecher belassen worden, der die Sendung ankündigt!). Der redaktionelle Wechsel erfolgt dergestalt, dass für den Fall, dass die eine Landesrundfunkanstalt während einer Woche das „Mittagsecho“ und das „Echo des Tages“ redaktionell verantwortet, die andere die „Berichte von heute“ gestaltet. In einem gelegentlich stattfindenden Wechsel übernehmen auch Informationskanäle anderer Landesrundfunkanstalten die Sendung „Berichte von heute“, so Radio Bremen und bis vor einiger Zeit auch der Saarländische Rundfunk.

Am 1. Dezember 1956 startete der NDR sein 3. Hörfunkprogramm NDR 3, das von 1962 bis 1973 gemeinsam mit dem SFB veranstaltet wurde.

Am 4. Januar 1965 startete der NDR zusammen mit Radio Bremen und dem SFB mit der Ausstrahlung eines eigenen „Dritten Fernsehprogramms“ (zunächst als „III. Fernsehprogramm der Nordkette“ (kurz „Das Dritte“), später N3 (was für Nord 3 steht)), das bald zu einem Vollprogramm im rundfunkrechtlichen Sinne ausgebaut wurde und inzwischen auch über Satellit in nahezu ganz Europa zu empfangen ist. Seit Dezember 2001 wird es als NDR Fernsehen geführt.

Damaliges Logo des NDR (bis 1980)

Am 14. Juli 1977 kündigte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Gerhard Stoltenberg vor dem schleswig-holsteinischen Landtag an, den NDR-Staatsvertrag seitens des Landeskabinetts zum Jahresende 1980 kündigen zu wollen. Die eigentliche Kündigung wurde am 9. Juni 1978 zum Jahresende 1980 ausgesprochen. Als Gründe nannte Stoltenberg u.a. die angeblich schwere Finanzkrise des Senders, und er beklagte eine Unterversorgung bei der regionalen Berichterstattung in Teilen des Sendegebietes, insbesondere in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Kündigung war aber auch durch die Sendungen des NDR motiviert. So störte sich Stoltenberg an der von ihm als „einseitig“ und „linkslastig“ angesehenen NDR-Berichterstattung[1], z.B. zu den Protesten gegen den Bau des Kernkraftwerks Brokdorf, u.a. in Sendebeiträgen des politischen Magazins „Panorama“ im Herbst 1976.

In der Folge war umstritten, ob der NDR durch die Kündigung Schleswig-Holsteins insgesamt aufgelöst werden würde oder von den verbliebenen Staatsvertrags-Partnern Hamburg und Niedersachsen zumindest bis zum nächsten möglichen regulären Ende der Geltungsdauer des Staatsvertrags am 31. Dezember 1985 hätte fortgeführt werden müssen. Der damalige niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht war wie sein CDU-Parteifreund Stoltenberg ersterer Ansicht. Er schlug als Alternative eine Fortführung des NDR als Zwei-Länder-Anstalt zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen unter Ausschluss Hamburgs als Rechtsnachfolgerin des aufgelösten NDR oder alternativ die Einrichtung einer eigenen niedersächsischen Landesrundfunkanstalt „Radio Niedersachsen“ vor, wobei in Schleswig-Holstein dann, auch nach Auffassung Stoltenbergs, ebenfalls ein eigenes Pendant einzurichten sei. Diese Lösung wurde von Albrecht und Stoltenberg jedoch nur als ultima ratio neben der Fortführung des NDR als Drei-Länder-Anstalt mit Hamburg unter für sie verbesserten Rahmenbedingungen angesehen. Nach dem endgültigen Scheitern der Verhandlungen mit Hamburg am 7. November 1979 (bzw. nach nochmaligen Gesprächsversuchen am 5. Februar 1980) favorisierten beide Länder als Lösung die Fortführung des NDR als neue Zwei-Länder-Anstalt zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen unter Übernahme aller Aktiva und Passiva unter Ausschluss Hamburgs, das dann eine eigene Landesrundfunkanstalt errichten sollte. Albrecht erhoffte sich damit vor allem die Möglichkeit, den Programmauftrag des NDR mehr zu begrenzen und das so genannte Rundfunkmonopol zu beseitigen, um die Einführung privater Hörfunk- und Fernsehprogramme speziell in Niedersachsen zu ermöglichen. Stoltenberg erhoffte sich die Möglichkeit, durch eine veränderte Bestimmung über die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien von Rundfunkrat und Verwaltungsrat die redaktionelle Ausgestaltung der Programme zu beeinflussen bzw. zu neutralisieren oder zu entpolitisieren. Durch eine neue Programmstruktur mit mehr Eigenverantwortung der Landesfunkhäuser sollten regionale Belange stärkere Berücksichtigung finden.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein legten in der Folgezeit am 23. Januar 1980 den Entwurf für einen Staatsvertrag über den NDR als Zwei-Länder-Anstalt vor, der am 7. Februar 1980 von den beiden Ministerpräsidenten paraphiert und von der jeweiligen CDU-geführten Mehrheit der Landesparlamente in Kiel und in Hannover am 11. und 12. März 1980 in erster Lesung verabschiedet wurde. Aufgrund einer bereits 1979 durch das SPD-regierte Hamburg vor dem Verwaltungsgericht Hamburg unzulässigen und parallel von Niedersachsen vor dem Bundesverwaltungsgericht zulässig erhobenen Feststellungsklage stellte der siebte Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 28. Mai 1980 (Az.: BVerwG 7 A 2.79) unter Vorsitz seines damaligen Präsidenten Prof. Dr. Horst Sendler fest, dass es sich bei der von Schleswig-Holstein ausgesprochenen Kündigung des NDR-Staatsvertrages lediglich um eine so genannte (formell ausschließlich durch die Landesregierung in zulässiger Weise selbst vorgenommene) Austrittskündigung und nicht um die von Schleswig-Holstein und Niedersachsen erhoffte Auflösungskündigung gehandelt habe und der NDR von Niedersachsen und Hamburg somit als Zwei-Länder-Anstalt weiter bestehe und entsprechend bis zum Vertragsende fortzuführen sei. Für Hamburg bedeutete das Urteil im wesentlichen eine Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung, während Schleswig-Holstein und Niedersachsen mit ihren vorgetragenen Positionen de facto unterlagen.

Infolge dieser juristisch erzwungenen neuen Verhandlungsgrundlage schwenkten die bisher zerstrittenen Vertragspartnerländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen einerseits und Hamburg andererseits rasch ein, kamen sich entgegen und konnten sich im Juni 1980 zügig auf tragbare Kompromissformeln für eine Fortführung des NDR als Drei-Länder-Anstalt einigen. Daraufhin wurde der NDR aufgrund eines neuen Staatsvertragsentwurfs der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein durch dessen Paraphierung am 17. Juli 1980 und durch entsprechende Verabschiedung der formellen Begeleitgesetze durch die Länderparlamente auf eine neue (verfassungs-) rechtliche Grundlage gestellt.

Wesentliche Kompromissformeln waren:

1.) Hauptziel von Niedersachsen (Albrecht): Das bislang im Staatsvertrag festgeschriebene Rundfunkmonopol des NDR wurde bis 1983 befristet, um ab 1986 die Einrichtung privater (Zeitungsverleger-) Hörfunk- und Fernsehprogramme zu ermöglichen. Hamburg (Klose) hat in diesem Zusammenhang erreicht, dass die Einführung privaten Hörfunks im Sendebereich des NDR erst nach einer längeren Übergangsfrist erfolgen darf.

2.) Hauptziel von Schleswig-Holstein (Stoltenberg) und Nebenziel von Niedersachsen (Albrecht): Die Programme wurden zum Teil im Hinblick auf eine Regionalisierung zur angeblich notwendigen verbesserten Berücksichtigung regionaler Belange in der Berichterstattung neu organisiert - vornehmlich durch Stärkung der Positionen der Landesfunkhäuser im Sendeverbund.

Dieser Umstand betraf im Hörfunk vornehmlich das bisherige Gemeinschaftsprogramm von NDR/WDR 1: Das Programm NDR 1 wurde in die drei eigenständigen Landesprogramme NDR 1 Niedersachsen (bis Anfang 2002 „NDR 1 Radio Niedersachsen“), NDR 1 Welle Nord und NDR 90,3 (bis 2. Dezember 2001 „NDR Hamburg-Welle 90,3“) aufgeteilt. NDR 2 und NDR 3 wurden im gesamten Sendegebiet als Popwelle bzw. Klassikwelle weitergeführt. Die drei Landesprogramme von NDR 1 nahmen am 2. Januar 1981 den Sendebetrieb auf und wurden Zug um Zug zu Vollprogrammen ausgebaut. Mehrmals täglich schalten sie sich zu regionalen Programmen auseinander. Dabei senden in „NDR 1 Radio Niedersachsen“ die Regionalprogramme aus den Regionen Oldenburg/Ostfriesland/Bremen/Cuxhaven, Osnabrück/Emsland, Großraum Hannover, Braunschweig/Südniedersachsen und Nordostniedersachsen und in „NDR 1 Welle Nord“ aus den Studios Flensburg, Heide, Norderstedt, Lübeck und Kiel. Darüber hinaus war ein markantes Neuerungsmerkmal die Einführung von Rundfunkwerbung auf der Popwelle NDR 2, montags bis sonnabends im Tagesprogramm in Fünf-Minuten-Blöcken jeweils vor den Nachrichten, wobei die Nachrichtensendezeit entsprechend der Blockverschiebung von der halben auf die volle Stunde verlegt wurde.

Das NDR-Fernsehen erfuhr zunächst nur wenige entsprechende Veränderungen. In den Regionalfenstern des ARD-Gemeinschaftsprogramms in der Vorabendschiene erfolgte jedoch zum 30. September 1985 ebenfalls eine Regionalisierung mit der Einführung von zwanzigminütigen Regionalmagazinen anstelle der bisherigen abwechselnden zentral verantworteten gesamtverbreiteten Regionalfenster mit dem Obertitel „Nordschau“ mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die von den jeweiligen Landesfunkhäusern eigenverantwortlich produziert und gestaltet wurden. Es entstanden die montags bis freitags von 19:25 Uhr bis 19:45 Uhr ausgestrahlten Regionalmagazine „Schleswig-Holstein-Magazin“, „Hamburger Journal“ (der Name existierte bereits vorher als freitägliche Unterrubrik der „Nordschau“) und „Hallo, Niedersachsen“. Zum 4. Januar 1993 wurden die Regionalmagazine im Zuge einer Umgestaltung des ARD-Gemeinschaftsprogramms mit der Folge der Einführung auch eines einheitlichen Vorabendprogramms in das NDR-Fernsehvollprogramm integriert, auf eine halbe Stunde ausgedehnt und ab dem 7. März 1999 täglich, auch am Wochenende (bis auf Feiertage) ausgestrahlt - am Sonntag zunächst nur eine Viertelstunde von 19:45 Uhr bis 20:00 Uhr, ab dem 6. Januar 2002 auch wie sonst üblich eine halbe Stunde von 19:30 Uhr bis 20:00 Uhr. Im Zuge des Nordkettenprogramms mit integrierten Anteilen von Radio Bremen wurde auch dessen Regionalfenster „Buten un binnen“ sukzessive ausgeweitet.

3.) Hauptziel von Hamburg (Klose): Das Programmangebot des NDR wurde nicht eingeschränkt. Dem NDR verblieben alle Wellen und Frequenzen.

Am 30. September 1988 startete der NDR im Fernsehprogramm Nord 3 sein regionales Videotext-Angebot Nordtext, das seit 2. Dezember 2001 als NDR Text geführt wird. Das Angebot umfasst aktuelle Meldungen für das NDR-Sendegebiet und Bremen sowie Begleitinformationen zu Hörfunk und Fernsehen. Informationen über Programm-Angebote von Radio Bremen tragen den Titel radiobremen-text.

Am 1. Januar 1989 startete das Fernsehprogramm Nord 3 mit einer neuen Programmstruktur und neuem Sendeschema als so genanntes Vollprogramm.

Am 1. April 1989 startete der NDR sein 4. Hörfunkprogramm NDR 4, später NDR 4 Info das seit dem 2. Juni 1998 als reiner Nachrichtenkanal montags bis sonnabends von 06:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr im neuen Viertelstundenschema als NDR 4 info und seit dem 3. Juni 2002 als NDR Info ausgestrahlt wird.

Logo des NDR von 1980 bis 2001

Zum 1. Januar 1992 trat das Land Mecklenburg-Vorpommern per Staatsvertrag dem NDR als viertes Bundesland bei. Das Land erhielt sein eigenständiges Landesprogramm NDR 1 Radio MV, das sich ebenso wie die anderen Landesprogramme mehrmals täglich zur regionalen Berichterstattung aus Schwerin, Rostock, Neubrandenburg und Greifswald auseinander schaltet. Im Oktober desselben Jahres schied der SFB aus dem Dritten Fernsehprogramm Nord 3 aus, um sein eigenständiges Berliner Programm „B1“ (später SFB 1) auszustrahlen.

Am 4. April 1994 startete der NDR für 14- bis 19-jährige Hörer das Jugendprogramm N-Joy, das bis 2001 unter der Bezeichnung „N-Joy Radio“ geführt wurde.

Am 3. Oktober 1997 ging NDR 3 im neu gegründeten Programm Radio 3 auf, das in Kooperation mit dem Ostdeutschen Rundfunk Brandenburg (früheres ORB-Programm „Radio Brandenburg“) und bis Ende 2000 auch mit dem Sender Freies Berlin (früheres Programm SFB 3) veranstaltet wurde und bis 31. Dezember 2002 sendete.

Als letztes Hörfunkprogramm in der langen Programmgeschichte des NDR startete am 1. November 2001 das Nordwestradio, ein gemeinsames Hörfunkprogramm von Radio Bremen und NDR für das Bundesland Bremen und den Nordwesten von Niedersachsen. In diesem Programm ging das bisherige 2. Hörfunkprogramm „Radio Bremen 2“ auf. Die Redaktion des Programms liegt bei Radio Bremen.

Seit 1. Januar 2003 sendet der NDR mit dem Programm NDR Kultur als Nachfolgeprogramm von „Radio 3“ auch wieder ein von ihm allein gestaltetes Klassik- und Kulturprogramm. Die Bezeichnung „Radio 3“ gab es jedoch weiterhin bis zum 31. Dezember 2003. Es handelt sich nunmehr um ein Kulturprogramm des RBB, das teilweise auch Sendungen von NDR Kultur übernahm. Am 1. Januar 2004 ging dieses Programm im neuen RBB Kulturradio auf.

Mit dem 1929 von der NORAG begründeten Hamburger Hafenkonzert strahlt NDR 90,3 am Sonntag von 6 bis 8 Uhr morgens die älteste bestehende Radiosendung der Welt aus.

Intendanten des NDR und seiner Vorgängereinrichtungen

Beitrag zum Gemeinschaftsprogramm Das Erste

Zu den Programminhalten des Fernsehprogramms Das Erste, dem Gemeinschaftsfernsehprogramm der neun öffentlich-rechtlichen Regionalrundfunkanstalten, die in der ARD organisiert sind, trägt der NDR 17,45 % bei. Damit liegt der NDR hier nach dem WDR und dem SWR auf Platz 3.

Unter anderem ist beim NDR in Hamburg die Nachrichtenredaktion der ARD, ARD-aktuell, angesiedelt. Dort werden die Tagesschau, die Tagesthemen, das Nachtmagazin und der Wochenspiegel produziert. Außerdem ist der NDR stellvertretend für die ARD verantwortlich für die deutsche Beteiligung am Eurovision Song Contests und repräsentiert somit die ARD bei einer der größten internationalen Medienveranstaltungen.

Siehe auch

Literatur

  • Wolfram Köhler (Hrsg.): Der NDR. Zwischen Programm und Politik. Beiträge zu seiner Geschichte. Schlüter, Hannover 1991, ISBN 3-87706-363-2.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Enorme Macht. in: Der Spiegel. Hamburg 1978,26. ISSN 0038-7452

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