NS-Zwangsarbeit

NS-Zwangsarbeit
Bekanntmachung des Stadtkommissars von Kiew vom 31. Mai 1943: Jugendliche der Jahrgänge 1922-25 haben sich zum Abtransport ins Deutsche Reich am 3. Juni bereitzumachen.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden während des Zweiten Weltkrieges zwischen sieben und elf Millionen Menschen zur Zwangsarbeit im Deutschen Reich genötigt.

Verantwortlich für die Umsetzung war ab 1942 Fritz Sauckel, Gauleiter von Thüringen, der zum Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz (GBA) ernannt wurde. 1946 wurde Sauckel im Rahmen der Nürnberger Prozesse deswegen zum Tode verurteilt und hingerichtet.

Im Jahr 2000 hat der Deutsche Bundestag eine Bundesstiftung eingerichtet, die Entschädigungsleistungen direkt für ehemalige Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen bereitstellen soll.

Inhaltsverzeichnis

Ausmaß der Zwangsarbeit

Zwangsarbeit durch Zivilbevölkerung im Westen (1944)

Im Spätsommer 1944 waren etwa ein Viertel der Arbeitskräfte in der gesamten deutschen Wirtschaft Zwangsarbeiter. Sie wurden in den meisten Industrie- und in vielen mittelständischen und Landwirtschaftsbetrieben eingesetzt und stammten aus allen von der Wehrmacht besetzten Ländern Europas, die meisten aus Polen und der damaligen Sowjetunion, letztere wurden auch als Ostarbeiter bezeichnet. Etwa die Hälfte von ihnen waren Mädchen und Frauen.

Ein eigenes Kapitel sind die Schicksale der Kinder von Zwangsarbeiterinnen. Besonders den „Ostarbeiterinnen“ wurde kein Mutterschutz zugestanden, was bedeutete, dass sie bis kurz vor der Entbindung (und bald danach) arbeiten mussten. Sie wurden auch nicht in deutschen Krankenhäusern untergebracht, weil man eine „rassische“ Vermischung und Gefährdung befürchtete. Die Entbindungsheime, Kreißsäle, Säuglings- und Kinderheime waren, entgegen einer Direktive, zwar einfach eingerichtet, befanden sich aber in äußerst unhygienischem Zustand. Es gehörte zur nationalsozialistischen Politik, die Zwangsarbeiterinnen möglichst kostengünstig einzusetzen, Schwangerschaften tunlichst zu verhindern und die „unerwünschten“ Kinder entweder aufzuziehen (als künftige Zwangsarbeiter) oder verhungern zu lassen. Für letzteren Zweck gab es eigens eingerichtete Säuglings- und Kinderheime, so genannte Ausländerkinder-Pflegestätte (auf Anregung des Reichsführers-SS Heinrich Himmler eingerichtet), wo man die „unerwünschten“ Kinder unbemerkt von der Öffentlichkeit verkümmern ließ. Einige von ihnen fielen auch dem Massenmord an den Kranken und Behinderten zum Opfer (siehe auch unter: Jugendkonzentrationslager, Euthanasie, Aktion T4, Nationalsozialistische Rassenhygiene, Erziehung im Nationalsozialismus).

Ziele

Dokument litauischer Arbeiterin

Betroffene Gruppen

Jüdische Bürger von Orscha, die auf dem Bahnhofsgelände Zwangsarbeit leisten, werden für die Eis- und Schneebeseitigung eingesetzt, Februar 1942

Zwangsarbeitende lassen sich in folgende Gruppen einteilen:

  • Ausländische Zivilisten, die die überwältigende Mehrheit der Zwangsarbeiter stellten (auch Zivilarbeiter genannt). Zitat: Im Sommer 1944 waren in Deutschland ca. 1,9 Millionen Kriegsgefangene und 5,7 Millionen Zivilisten aus dem Ausland offiziell als beschäftigt gemeldet. Mit den aus KZ-Lagern eingesetzten Arbeitern geht man von einer Zahl von 12 Millionen Menschen aus, die in irgendeiner Weise zur Arbeit im Deutschen Reich verpflichtet worden waren. Diese Menschen stammten zum großen Teil aus der besetzen Sowjetunion sowie Teilen Polens. Mehr als 50% dieser Menschen waren Frauen, viele damals unter 20 Jahre alt. Allein im März 1942 wurden 2,5 Millionen Personen aus der UDSSR ins Deutsche Reich gebracht und versklavt. Die Tätigkeiten reichten von leichten Hilfstätigkeiten über schweren Missbrauch der Verschleppten bis zur gezielten „Vernichtung durch Arbeit“.[1]
  • Kriegsgefangene, (Polen [aus Regierungsbezirk Kattowitz und dem Warthegau: 5.310], Franzosen und Belgier (18.488), und Russen)
  • Italienische Militärinternierte (IMI), ab Sommer 1943. IMI wurde der für Kriegsgefangene geltende Schutz verweigert, ab Herbst 1944 wurden sie in ein Zivilarbeitsverhältnis überführt. (14.040)
  • Niederländer. (±395.000)[2]
  • KZ-Häftlinge
  • Gestapo-Häftlinge, wie Insassen von Arbeitserziehungslagern (AEL)
  • Angehörige „fremdrassiger“ Minderheiten: Juden, die vor ihrer Deportation in die östlichen Ghettos und Vernichtungslager als „Rüstungsjude“ zwangsverpflichtet oder während der KZ-Haft für die SS Zwangsarbeit im Reich leisten mussten und z. T. seit 1944 als wieder nach Deutschland deportierte KZ-Häftlinge arbeiteten; Roma, Sinti und andere.
  • Asoziale“, als welche „deutschblütige“ „Ballastexistenzen“ wie die Angehörigen „deutschblütiger“ subproletarischer Gruppen (kinderreiche sozialhilfeabhängige Großfamilien in sozialen Brennpunkten, Obdachlose, jenische „Landfahrer“ u. a.), Prostituierte, psycho-soziale Problemgruppen wie Alkoholkranke und Drogenabhängige sowie die „fremdrassige“ Minderheit der Sinti und Roma galten.
  • Zeugen Jehovas
  • Kroaten (14.434)
  • Galizier (11.299)
  • Dänen (1.535) [3]

Völkerrechtliche Bewertung

Mahnmal für drei von den Nazis auf dem Ennert bei Bonn ohne Gerichtsverfahren hingerichtete polnische Zwangsarbeiter
U-Boot-Bunker Valentin in Bremen. Bei seinem Bau
1943–April 1945 kamen etwa 6.000 der insgesamt dort eingesetzten 13.000 Zwangsarbeiter um

Nicht selten wird die Meinung vertreten, dass Kriegsgefangene keine Zwangsarbeiter gewesen seien. Diese Position lässt sich so nicht aufrechterhalten. Hier ist differenziert zu prüfen, inwieweit die bestehenden völkerrechtlichen Normen – die Haager Landkriegsordnung von 1907 und die Genfer Konvention von 1929 – beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen beachtet wurden. Das Deutsche Reich verstieß hier massiv gegen das Völkerrecht; die Behandlung der verschiedenen Nationalitäten der Kriegsgefangenen war an der Rassenhierarchie der NS-Ideologie ausgerichtet. Kriegsgefangenen, vor allem aus Polen und der Sowjetunion, sowie italienischen Militärinternierten wurden die geltenden völkerrechtlichen Normen vorenthalten. Dies gilt auch in Bezug auf deren Arbeitseinsatz. Eingeschränkt beachtet wurde aus gewissen außenpolitischen Rücksichtnahmen das Völkerrecht gegenüber französischen Kriegsgefangenen. Um die einengenden völkerrechtlichen Bestimmungen beim Arbeitseinsatz von Kriegsgefangenen zu umgehen, wurden viele Kriegsgefangenengruppen formal in den Zivilstatus versetzt. Davon betroffen waren u.a. die polnischen und ein Teil der französischen Kriegsgefangenen. War diese Umwandlung in den Zivilstatus bei anderen Nationalitäten nicht möglich oder gewollt, wurden die Gefangenen der Leistungsernährung unterworfen, d.i. die Koppelung der Lebensmittelration an die individuelle Arbeitsleistung. Dies betraf insbesondere die sowjetischen Kriegsgefangenen. (Was u.a. dazu führte, dass von den insgesamt ca. 5,7 Millionen russischen Kriegsgefangenen etwa 3,3 Millionen in deutscher Gefangenschaft umkamen.) Einzig gegenüber den angloamerikanischen Kriegsgefangenen hielt man sich weitgehend an die bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen. Insofern ist davon auszugehen, dass Kriegsgefangene, die zur Arbeit eingesetzt wurden – außer der letztgenannten Gruppe – im völkerrechtlichen Sinne Zwangsarbeit verrichteten.[4]

Bewertung

Der massenhafte Ausländer-Einsatz in Deutschland war für den NS-Staat von einem grundsätzlichen Widerspruch gekennzeichnet: Einerseits machte die Kriegswirtschaft es dringend notwendig, Zwangsarbeitende als Ersatz für die millionenfach eingezogenen deutschen Männer zu verwenden, insbesondere nach dem Scheitern der zunächst erfolgreichen Blitzkriegstrategie und der dann immer größer werdenden deutschen Verluste. Andererseits widersprach es der NS-Ideologie, Fremdvölkische in Deutschland zu beschäftigen. Man fürchtete um die „Blutreinheit“ des deutschen Volkes und sah in der massenhaften Beschäftigung von feindlichen Ausländern im Reich sicherheitspolitische Gefahren. Dieser Widerspruch führte zur Ausgrenzung der Fremdvölkischen im Deutschen Reich unter Zuhilfenahme brutaler staatlicher Zwangsmaßnahmen. Insbesondere waren davon die als rassisch minderwertig verachteten Menschen aus Polen und noch stärker die aus der Sowjetunion betroffen. „Die von dem NS-Regime erlassene rassistische Hierarchie (in Bezug auf die Zwangsarbeitenden) stimmte dabei weitgehend mit der populären Vorurteilsstruktur der deutschen Bevölkerung überein.“

Entschädigung - Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiter

Im Jahr 2000 hat der Bundestag die Bundesstiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ eingerichtet, die Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter bereitstellen soll. In Polen werden diese finanziellen Mittel durch die Stiftung Polnisch-Deutsche Aussöhnung für die Bereitstellung humanitärer Hilfen an NS-Opfer verwendet.

Kriegsgefangene sind aus dem Kreis der Leistungsempfänger ausgeschlossen. Auch wenn der Begriff „Zwangsarbeiterentschädigung“ verwendet zu werden pflegt, handelt es sich rechtlich nicht um eine Entschädigung, sondern vielmehr um eine Geste, mit der sich die Bundesregierung zu ihrer moralischen Verantwortung und Wiedergutmachungspolitik bekennt.

Darüber hinaus sollte ein ausreichendes Maß an Rechtssicherheit deutscher Unternehmen und der Bundesrepublik Deutschland insbesondere angesichts von Sammelklagen in den USA hergestellt werden.

Eine Auszahlung erhalten nur diejenigen Antragsteller, die durch Dokumente beweisen können, dass sie Zwangsarbeit leisten mussten, oder die dies auf anderem Wege glaubhaft machen können; Dokumente sind in vielen Fällen nicht überliefert, die Glaubhaftmachung setzt die Erinnerungsfähigkeit der mittlerweile hochbetagten Antragsteller ebenso voraus wie die Kommunikation der Erinnerungen an die am Antragsverfahren beteiligten Einrichtungen.

Verwandte Themen

Beispiele:

Literatur

  • John Authers: The Victim's Fortune. Inside the Epic Battle over the Debts of the Holocaust. Harper Perennial, New York 2003, ISBN 0060936878 (engl.)
  • Klaus Barwig u. a. (Hrsg.): Zwangsarbeit in der Kirche. Entschädigung, Versöhnung und historische Aufarbeitung. Stuttgart 2001, ISBN 3-926297-83-2.
  • Ralf Bierod: Der Arbeitseinsatz sowjetischer Kriegsgefangener in der Forstwirtschaft und im Güterumschlag der Provinz Hannover 1941-1945. Magisterarbeit Universität Hannover, Hannover 1992.
  • Helga Bories-Salawa: Franzosen im 'Reichseinsatz'. Deportation, Zwangsarbeit, Alltag. Erfahrungen und Erinnerungen von Kriegsgefangenen und Zivilarbeitern. Verlag Lang, Frankfurt/Main, Bern, New York 1996.
  • Hubert Feichtlbauer (u.a.): Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit: Späte Anerkennung, Geschichte, Schicksale. 1938-1945, Zwangsarbeit in Österreich. Wien 2005, 335 S., ISBN 3-901116-21-4, (Online-Versionen).
  • Johannes Grabler: Das Schicksal eines Zwangsarbeiters in Aulzhausen (Affing). Arbeit zum Hauptseminar „Zweimal 'Vergangenheitsbewältigung' − nach 1945, nach 1989“ an der Kath. Universität Eichstätt, 26 S., Eichstätt 1993. (Download-Version .doc)
  • Ulrich Herbert (Hrsg.): Europa und der 'Reichseinsatz'. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und KZ-Häftlinge in Deutschland 1938-1945. Essen 1991.
  • Ulrich Herbert (Hrsg.): Fremdarbeiter. Politik und Praxis des 'Ausländer-Einsatzes' in der Kriegswirtschaft des Dritten Reiches. Neuauflage, Bonn 1999.
  • Andreas Heusler: Zwangsarbeit in der Münchner Kriegswirtschaft 1939–1945. 140 S., 2. Aufl., München 2000, ISBN 3-92798-407-8.
  • Jochen-Christoph Kaiser: Zwangsarbeit in Diakonie und Kirche 1939-1945. Kohlhammer-Verlag, Stuttgart 2005, ISBN 3-17-018347-8.
  • Uwe Kaminsky: Dienen unter Zwang. Studien zu ausländischen Arbeitskräften in Evangelischer Kirche und Diakonie im Rheinland während des Zweiten Weltkriegs. 2. Auflage, Bonn 2002, ISBN 3-7749-3129-1.
  • Oliver Kersten: Herbergen als Verschiebebahnhöfe. Neue Forschungsergebnisse zum Einsatz von Fremd- und Zwangsarbeitern in diakonischen Einrichtungen in der Region Berlin-Brandenburg im Zweiten Weltkrieg. In: Erich Schuppan (Hrsg.): Sklave in euren Händen. Zwangsarbeit in Kirche und Diakonie Berlin-Brandenburg. Berlin 2003, S. 251-278. ISBN 3-88981-155-8
  • Stefan Karner, Peter Ruggenthaler: Zwangsarbeit in der Land- und Forstwirtschaft auf dem Gebiete Österreichs 1939-1945. Wien 2004.
  • Gabriele Lotfi: Fremdvölkische im Reichseinsatz. Eine Einführung zum Thema NS-Zwangsarbeit. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, Heft 7/2000, S.818 f.
  • Andreas Maislinger: Fremdarbeiter und Kriegsgefangene. In: Widerstand und Verfolgung in Tirol 1934-1945, Band 1, Wien 1984, S.388-414 und S.615-617.
  • Holger Menne, Michael Farrenkopf (Bearbeiter): Zwangsarbeit im Ruhrbergbau während des Zweiten Weltkrieges. Spezialinventar der Quellen in nordrhein-westfälischen Archiven. DBM, Bochum 2004, (PDF-Onlineversion).
  • Alexander von Plato, Almut Leh, Christoph Thonfeld (Herausgeber): Hitlers Sklaven. Lebensgeschichtliche Analysen zur Zwangsarbeit im internationalen Vergleich. Böhlau Verlag, Wien/Köln, 2008. 498 Seiten. ISBN 3-205-77753-0 (Fast 600 frühere Opfer aus 27 Ländern wurden befragt. Rezension in der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 24. Nov. 2008, Nr. 275, Seite 8)
  • Hermann Rafetseder: Der „Ausländereinsatz“ zur Zeit des NS-Regimes am Beispiel der Stadt Linz. In: Fritz Mayrhofer, Walter Schuster (Hrsg): Nationalsozialismus in Linz. Bd. 2, Linz 2001, S.1107-1269. ISBN 3-900388-81-4.
  • Hermann Rafetseder: NS-Zwangsarbeits-Schicksale während der NS-Zeit. Erkenntnisse zu Erscheinungsformen der Oppression und zum NS-Lagersystem aus der Arbeit des Österreichischen Versöhnungsfonds. Eine Dokumentation im Auftrag des Zukunftsfonds der Republik Österreich. Linz 2007; die im September 2007 dem Zukunftsfonds abgelieferte, über 700-seitige Studie wurde nach überraschender Änderung gewisser Datenschutzaspekte wegen der Fülle enthaltener Aktenzahlen nicht gedruckt, wird aber vielleicht irgendwann mit anonymisierten Aktenzahlen online publiziert (hier auch deshalb erwähnt, weil frühere Fassungen einzelner Kapitel bereits anderweitig zitiert zu finden sind; ein Überblicks-Kapitel zum Thema „Arbeitserziehungslager“ wurde im entsprechenden Wikipedia-Artikel verwendet)
  • Dirk Richhardt: Zwangsarbeit im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie in Hessen. Quellen und Studien zur hessischen Kirchengeschichte. Band 8, 2003, ISBN 3-931849-13-9.
  • Peter Ruggenthaler: „Ein Geschenk für den Führer“. Sowjetische Zwangsarbeiter in Kärnten und der Steiermark 1939-1945. Graz 2001.
  • Tobias Schönauer: Zwangsarbeiter in Ingolstadt während des 2. Weltkrieges. Dokumentation und Begleitkatalog zur gleichnamigen Ausstellung vom 5. April bis 30. Oktober 2005 im Stadtmuseum Ingolstadt, Ingolstadt 2005.
  • Roman Smolorz: Zwangsarbeit im „Dritten Reich“ am Beispiel Regensburgs. Stadtarchiv Regensburg, Regensburg 2003. ISBN 3-935052-30-8.
  • Florian Speer: Ausländer im Arbeitseinsatz in Wuppertal. Selbstverlag des Herausgebers, 2003. ISBN 3-87707-609-2.
  • Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1938-1945. Stuttgart/München 2001, 332 S.
  • Oliver Tolmein, Entschädigung Zwangsarbeiter oder als html, Veröffentlicht in: Freitag, 24. Dezember 1999
  • Bernd Zielinski: Staatskollaboration. Vichy und der Arbeitskräfteeinsatz im Dritten Reich Westfälisches Dampfboot, Münster 1995
  • Vitalij Sjomin: Zum Unterschied ein Zeichen, Roman, München 1978

Rechtliche Aspekte zur Entschädigungsfrage

  • Klaus Barwig (Hrsg.): Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Rechtliche, historische und politische Aspekte. Baden-Baden 1998.
  • Manfred Brüning, Daniela Langen, Klaus von Münchhausen, Marcus Werner: Entschädigung für NS-Zwangsarbeiter. Modelle für die Lösung einer offenen historischen Aufgabe. (Download-Seite)
  • Stuart E. Eizenstat & Holger Fliessbach (Übers.): Unvollkommene Gerechtigkeit. Der Streit um die Entschädigung der Opfer von Zwangsarbeit und Enteignung Vorwort Elie Wiesel. C. Bertelsmann, München 2003 ISBN 3570006808 (Aus dem Engl.: Imperfect Justice: Looted Assets, Slave Labor, and the Unfinished Business of World War II Public Affairs, N. Y. 2003 ISBN 1903985412)
  • Constantin Goschler: Schuld und Schulden. Die Politik der Wiedergutmachung für NS-Verfolgte seit 1945. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 389244868x.
  • Nora Markard, Ron Steinke: Schadlos gehalten. Die deutsche Abwehr von Entschädigungsansprüchen ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen. (analyse & kritik Nr.518 (2007))

Weblinks

Einzelnachweise

  1. http://www.egmed.uni-goettingen.de/geschichte/NSzeitII.html
  2. B.A. Sijes, De arbeidsinzet: de gedwongen arbeid van Nederlanders in Duitsland, 1940 - 1945 ('s-Gravenhage, 1966)
  3. Zivilarbeiter
  4. Mark Spoerer: Zwangsarbeit unter dem Hakenkreuz. Ausländische Zivilarbeiter, Kriegsgefangene und Häftlinge im Deutschen Reich und im besetzten Europa 1938-1945. Stuttgart/München 2001, S.99 ff.

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