Ausgleichung

  • 121Streichgarnspinnerei — [1]. Die Herstellung des Streichgarnes, d.h. des Gespinstes aus Streichwolle (worunter man diejenige Schafwolle zu verstehen hätte, bei deren Verspinnen zum Ordnen der Fasern ausschließlich »Streichen« oder Krempeln benutzt wird),… …

    Lexikon der gesamten Technik

  • 122Wassermotoren [1] — Wassermotoren übertragen die in einem Wasserlaufe verfügbare Arbeit der Schwere auf Arbeitsmaschinen. Hinsichtlich der allgemeinen theoretischen Vorbegriffe verweisen wir auf: Druckhöhe, Hydraulik, Hydrostatik, Hydrodynamik u.s.w. sowie auf die… …

    Lexikon der gesamten Technik

  • 123Kompensation — (lat.) Ausgleichung, Aufrechnung (s. Skontration); in der Rechtssprache Aufhebung der Wirkungen einer Tatsache durch eine ihr gegenübertretende korrespondierende (gegenseitige Beleidigung, Verschuldung etc.); in der Physik Ausgleichung der… …

    Kleines Konversations-Lexikon

  • 124Mecklenburg-Schwerinsche Staatsbahn — Mecklenburg Schwerinsche Staatsbahn. (Großherzoglich Mecklenburgische Friedrich Franz Eisenbahn.) Geschichtliches. Unterm 8. November 1841 wurde zwischen der preußischen, der dänischen, der mecklenburgischen Regierung und den Hansestädten Lübeck… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 125Preußische Eisenbahnen — (mit Karte). Inhalt: I. Geschichtliche Entwicklung: Vorgeschichte. Einzelne Perioden: 1. 1838–1842; 2. 1842 bis 1849; 3. Die Minister v. d. Heydt und Graf Itzenplitz 1849–1873; 4. Reichsbahnpolitik 1873–1879; 5. Die Durchführung des… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 126Verkehrsleitung — als solche bezeichnet man die Bestimmung über den Weg, den eine der Eisenbahn zur Beförderung übergebene Sendung von der Versandstation zur Empfangstation zurückzulegen hat. Von V. kann nach dem Sinn des Wortes und der ihm eisenbahntechnisch… …

    Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • 127Kollationspflicht — Als Kollationspflicht wird die Pflicht zur Ausgleichung (Kollation) von Erben bezeichnet, die zu Lebzeiten des Erblassers bereits Ausstattungen und Zuschüsse von diesem erhalten haben (§ 2050 BGB). Das Erhaltene wird bei Auseinandersetzung… …

    Deutsch Wikipedia

  • 128nivellieren — anpassen; gleichmachen; ausgleichen; fluchten; assimilieren; (Unterschiede) beseitigen * * * ni|vel|lie|ren 〈[ vɛl ] V. tr.; hat〉 1. ebnen, einebnen, gleichmachen, auf gleiche Höhe bringen 2. Höhenunterschiede messen von [<frz. niveler; urspr …

    Universal-Lexikon