Ausgleichung

  • 131Kollationspflicht — Als Kollationspflicht wird die Pflicht zur Ausgleichung (Kollation) von Erben bezeichnet, die zu Lebzeiten des Erblassers bereits Ausstattungen und Zuschüsse von diesem erhalten haben (§ 2050 BGB). Das Erhaltene wird bei Auseinandersetzung… …

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  • 132nivellieren — anpassen; gleichmachen; ausgleichen; fluchten; assimilieren; (Unterschiede) beseitigen * * * ni|vel|lie|ren 〈[ vɛl ] V. tr.; hat〉 1. ebnen, einebnen, gleichmachen, auf gleiche Höhe bringen 2. Höhenunterschiede messen von [<frz. niveler; urspr …

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