Darlehensnehmer

  • 21Darlehen — I. Begriff:1. Rechtlich: Das BGB unterscheidet zwischen Darlehen (§§ 488 ff.) und Sachdarlehen (§§ 607 ff.). Beim Sachdarlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine vereinbarte vertretbare Sache zu überlassen. Der …

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  • 22Forward-Darlehen — Bei einem Forward Darlehen handelt es sich um ein klassisches Annuitätendarlehen, das mit Sondervereinbarungen abgeschlossen wird. Ein Forward Darlehen ist ein Darlehen, das dem Darlehensnehmer erst nach einer bestimmten Vorlaufzeit – bis zu… …

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  • 23Liste der actiones des Römischen Privatrechts — D. 44,7,51 (Celsus libro tertio digestorum) Nihil aliud est actio quam ius quod sibi debeatur, iudicio persequendi. Die actio ist nichts anderes als das Recht, was einem geschuldet wird, gerichtlich durchzusetzen. Das Römische Recht… …

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  • 24Schrottimmobilie — Der Begriff Schrottimmobilie bezeichnet umgangssprachlich eine Immobilie, die sich in mangelhaftem Zustand befindet (z. B. nur „pinselsaniert“ wurde) und dem Erwerber unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auf betrügerische Weise deutlich… …

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  • 25Verbraucherdarlehen — Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw. das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Darlehensnehmer und einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Darlehensgeber geschlossen wird. Die Entstehung dieses… …

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  • 26Verbraucherdarlehensrecht — Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw. das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Darlehensnehmer und einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Darlehensgeber geschlossen wird. Die Entstehung dieses… …

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  • 27Verbraucherdarlehensvertrag — Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw. das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher als Darlehensnehmer und einem Unternehmer als Darlehensgeber geschlossen wird. Die Entstehung dieses Vertragstyps geht auf eine… …

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  • 28Verbraucherkredit — Der Verbraucherdarlehensvertrag bzw. das Verbraucherdarlehen ist ein Darlehensvertrag, der zwischen einem Verbraucher (§ 13 BGB) als Darlehensnehmer und einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Darlehensgeber geschlossen wird. Die Entstehung dieses… …

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  • 29Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse — ist ein normativ unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Gläubiger aus einem Dauerschuldverhältnis (etwa Kreditvertrag, Miete) eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber seinem Schuldner ermöglichen soll, weil wegen der… …

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  • 30Anschlussfinanzierung — Als Anschlussfinanzierung bezeichnet man den Abschluss einer erneuten Zinsfestschreibung anhand eines bestehenden Darlehens im Fachjargon spricht man bei einer Anschlussfinanzierung auch von der Prolongation. Üblich unterliegt ein… …

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