Kapitalherabsetzung

  • 71Österreichische Post AG — Unternehmensform Aktiengesellschaft ISIN …

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  • 72Liste von Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland — Einzelunternehmen Stille Gesellschaft OHG KG GbR (BGB Gesellschaft) AG KGaA GmbH eG Gründung Mindestanzahl der Gründer 1 2 2 2 2 1 5 1 …

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  • 73Sanierung — Altlastensanierung; Rekonstruktion; Wiederherstellung; Wiederaufbau; Wiedererrichtung; Erneuerung * * * Sa|nie|rung [za ni:rʊŋ], die; , en: 1. das Sanieren (1): die Sanierung der historischen Innenstadt. Zus.: Altstadtsanierung, Stadtsanierung. 2 …

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  • 74Zusammenlegung — Merger (fachsprachlich); Unternehmenszusammenschluss; Verschmelzung; Vereinigung; Fusion; Zusammenschluss * * * Zu|sạm|men|le|gung 〈f. 20〉 das Zusammenlegen, Vereinigung * * * Zu|sạm|men|le|gung, die; , en: das …

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  • 75Denomination — Glaube; Bekenntnis; Konfession * * * De|no|mi|na|ti|on1 〈f. 20〉 1. Benennung, Vorschlag 2. Anzeige 3. Ernennung zu einem Amt [<lat. denominatio „Benennung“] De|no|mi|na|tion2 〈[dinɔminɛıʃn] f. 10〉 religiöser geschlossener Kreis [engl., lat.… …

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  • 76Zwangseinziehung — Zwangs|einziehung,   im Aktienrecht die zwangsweise Einziehung von Aktien im Rahmen der Kapitalherabsetzung …

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  • 77gezeichnetes Kapital — ⇡ Nominalkapital von Kapitalgesellschaften, als erste Position auf der Passivseite der ⇡ Bilanz ausgewiesen. G.K. ist das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern… …

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  • 78qualifizierte Mehrheit — 1. Allgemein: Bei einer Abstimmung (1) eine Mehrheit, die nicht nur mehr als die Hälfte, sondern z.B. mehr als 3/4 der abgegebenen Stimmen umfassen muss oder (2) eine Mehrheit, die neben der Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Kopfmehrheit) noch… …

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  • 79Überliquidität — im Rahmen der unternehmerischen ⇡ Liquiditätspolitik zu vermeidende überhöhte Zahlungsbereitschaft im Verhältnis zu den bereits fälligen und in kurzer Frist fällig werdenden Verpflichtungen. Folge sind Zinsverluste. Maßnahmen zur Beseitigung von… …

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  • 80Aktiengesetz (AktG) — Gesetz vom 6.9.1965 (BGBl I 1089), ergänzt durch das Einführungsgesetz zum Aktiengesetz (EGAktG) vom 6.9.1965 (BGBl I 1185) m.spät.Änd. Regelt: (1) ⇡ Gründung einer AG; (2) Rechtsverhältnisse der Gesellschaften und Gesellschafter, Verfassung,… …

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